- Stadtleben & Kultur
- Freizeit & Sport
- Familie & Soziales
- Gesundheit & Umwelt
- Bildung & Beruf
- Verwaltung & Politik
- Bürgerservice/ Dienstleistungen
- Bürgersprechstunde
- Integration, Aufenthalt, Zuwanderung
- Oberbürgermeister
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Ortsrecht
- Pressedatenbank
- Rat, Ausschüsse & Gremien
- Stadtteile
- Stadtverwaltung
- Statistische Informationen
- Wahlen
- Weitere Behörden/Institutionen
- Wirtschaft & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Tourismus
Führerscheinwesen
- Startseite Ordnungsamt
- Startseite Führerscheinwesen
- Wie und wo Sie uns erreichen
- Ansprechpartner
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Berufskraftfahrer Ausbildung
- Diebstahl
- Ersterteilung
- Erweiterung
- EU-Kontrollkarten
- Führerschein auf Probe
- Gebühren
- Internationaler Führerschein
- Punkte im Fahreignungsregister
- Punkte-Abbau
- Umtausch / Namensänderung
- Verlust
- Weitere Links zum Thema
- Download
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Auch in Rheinland-Pfalz dürfen künftig Jugendliche in Begleitung mit 17 Jahren Auto fahren. Das Modellprojekt "Begleitetes Fahren" startete am 2. November. Anträge können bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Die erforderlichen Anlagen zum Antrag erhalten Sie hier.
Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Merkblättern bzw. Links entnehmen:
- Merkblatt des Ordnungsamtes (PDF - 43 KB)
- Merkblatt des TÜVs (PDF - 122 KB)
- Merkblatt des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz (PDF - 616 KB)
- www.fahrtipps.de
- www.polizei.rlp.de