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Führerscheinwesen


Verlust des Führerscheins

Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder ist er abhanden gekommen und benötigen Sie einen (Ersatz-) Führerschein, dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
 
Der/Die Bewerber/in hat anzugeben, ob er/sie bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder ob er/sie diese bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat.
 
Für die Beantragung des (Ersatz-) Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass, alternativ: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch)
  • Lichtbild (35 x 45 mm, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht)
  • Eine gebührenpflichtige Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheins ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzugeben 
  • Karteikartenabschrift der Führerscheindaten von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Koblenz ausgestellt wurde
  • Formlose Erklärung, dass kein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gegen den/die Antragsteller/in anhängig ist
Gebühren:
Die Gebühren betragen bei einem Führerscheinverlust für
- einen Ersatzführerschein                                  35,00 EUR
- die Versicherung an Eides statt                        30,70 EUR
- die Expressbestellung                                       41,20 EUR
- den Nachweis der Fahrberechtigung                   8,70 EUR
 
Die Gebühr kann als Barzahlung oder mit EC-Cash (mit PIN) entrichtet werden.
 
Bitte beachten Sie, dass der EU-Kartenführerschein innerhalb eines Jahres seit der Antragstellung abzuholen ist. Danach verfällt die Gebühr und der Kartenführerschein wird vernichtet.
 
Des Weiteren möchten wir Sie bitten bei der Abholung des Führerscheins folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Gültiger Ausweis
  • Ggf. alter Führerschein, falls dieser wieder aufgefunden wurde
  • Vollmacht und Ausweis des Berechtigten (wenn der Führerschein in Vertretung abgeholt werden soll)
Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Kartenführerscheins erhalten Sie hier.

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