Sie sind hier: Verwaltung & Politik

Führerscheinwesen


Diebstahl des Führerscheins

Ist Ihnen der Führerschein gestohlen worden und benötigen Sie einen (Ersatz-) Führerschein, dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
 
Der/Die Bewerber/in hat anzugeben, ob er/sie bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder ob er/sie diese bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat.
 
Für die Beantragung des (Ersatz-) Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass, alternativ: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch)
  • Lichtbild (35 x 45 mm, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht)
  • Bestätigung über die Erstattung einer Strafanzeige / Diebstahlanzeige von einer dt. Polizeibehörde (sollte der Fahrerlaubnisbehörde die Bestätigung einer Diebstahlanzeige nicht vorgelegt werden, so ist eine gebührenpflichtige Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheins abzugeben; die Zusatzgebühr beträgt 30,70 EUR)
  • Karteikartenabschrift der Führerscheindaten von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, wenn Ihr Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Koblenz ausgestellt wurde
  • Formlose Erklärung, dass kein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gegen den/die Antragsteller/in anhängig ist
Gebühren:
Die Gebühren betragen bei einem Führerscheinverlust
- ohne Probezeit                                         35,00 EUR
- mit Probezeit                                             35,80 EUR
- ggf. Versicherung an Eides statt             30,70 EUR
 
Die Gebühr kann als Barzahlung oder mit EC-Cash (mit PIN) entrichtet werden.
 
Bitte beachten Sie, dass der EU-Kartenführerschein innerhalb eines Jahres seit der Antragstellung abzuholen ist. Danach verfällt die Gebühr und der Kartenführerschein wird vernichtet.
 
Des Weiteren möchten wir Sie bitten bei der Abholung des Führerscheins folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Gültiger Ausweis
  • Ggf. alter Führerschein, falls dieser wieder aufgefunden wurde
  • Vollmacht und Ausweis des Berechtigten (wenn der Führerschein in Vertretung abgeholt werden soll)
Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Kartenführerscheins erhalten Sie hier.
 

Bürgerservice A - Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K 
L  M  N  O  P  R  S  T  U  V 
W  X  Y  Z 

Willkommen

Flüchtlinge in Koblenz

Sparvorschläge & Ideen

Mein Vorschlag lautet...
koblenz-spart.de
weiter

Bürgeramt

Häufig gesucht

Städtische Pressemeldungen

Öffentliche Ausschreibungen

Formulare

Telefonservice

Telefonservice (Zentrale)
0261 129-0
aus Koblenz: 115
Bürgeramt
0261 129-7000

115

Logo 115

Entwicklungspolitik in RLP

Link: www.einewelt.rlp.de

Einkommens-/Verbrauchsstichprobe

Logo Einkommens- und Verbrauchsstichprobe: Wo bleibt mein Geld?