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EU-Kontrollkarten
Zukünftig dürfen nur noch Busse, die mehr als 9 Sitzplätze haben, und Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t in den Verkehr gebracht werden, wenn diese mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind.
In diesem Rahmen erfolgt die Einführung von Werkstatt-, Unternehmens- und Fahrerkarten. Anträge und Vollmachten zur Abholung finden Sie im Downloadbereich.
Des Weiteren erhalten Sie nähere Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt, bei dem Bundesamt für Güterverkehr, bei der IHK Aachen oder in dieser Broschüre.