ImpressumInteraktive KarteSuche nach KategorienSuche nach EpochenMit KlangbeispielOrte alphabetischStichwortsucheOrte nach Landkreisenmit VideoKulturobjekt des MonatsKDM Archiv
Homepage
  Kulturdatenbank Region Trier





Gerolstein
Stadtrechte
  LOGO align=  






 





Sorry! Nur mit einem Java-fähigen Browser erscheint hier ein JAVA-Applet mit einer Landkarte!


 

English Translation
Automatic translation by translate.google.com
Click here.

Traduction francaise
Traduction automatique de translate.google.com
Cliquez ici.

Als Ansichtskarte versenden:
Hier können Sie die Bilder dieses Kulturobjekts an Freunde und Bekannte als elektronische Ansichtskarte versenden.

Beschreibung
28.8.1336 / 1856 entzogen / 1953


...
Abschließend bleibt noch auf die Massenverleihung städtischer Rechte für zahlreiche Orte des Trierer Erzstiftes durch die sogenannten kurtrierischen Sammelprivilegien einzugehen. Diese Frage ist insofern von Belang, als sich, wie Schaus in seiner Untersuchung über das Sammelprivileg von 1332 hervorhebt, in der Gegenwart immer wieder einzelne Gemeinden als Grundlage und Beginn ihrer städtischen Freiheit auf sie zu berufen versuchten. In den 5 Jahrzehnten, in denen Erzbischof Baldewin an der Spitze des Trierer Kurstaates die Reichspolitik in nachhaltiger Weise beeinflußte, hat er sich mehrmals von den Königen als Belohnung für deren Wahlunterstützung oder Finanzierung oder aber auch durch Ausnutzung seines großen politischen Einflusses und seines engen Verwandtschaftsverhältnisses zu seinem Großneffen Karl IV. eine Fülle von Rechten durch ein Sammelprivileg verbriefen lassen. Es handelt sich jeweils um die Bestätigung und teilweise auch um eine Neuverleihung von Rechten und Privilegien verschiedener Art mit Bestimmungen über Münzrecht, Rhein- und Moselzölle, Geleitsrecht, Hof- und Heerfahrt, über das Erzkanzleramt, über den Erwerb veräußerter Reichsgüter, über hohe, niedere und geistliche Gerichtsbarkeit, Hofgerichtsverfahren, Burgenbauverbot und über weitere Fragen mehr. Die Rechtsverleihungen für die erzstiftischen Städte stehen zwar durchweg an der Spitze des Privilegs, sie werden aber sowohl hinsichtlich ihres Umfanges als auch ihrer Bedeutung durch die übrigen Bestimmungen weitgehend übertroffen. Durch das erste große Sammelprivileg vom Jahre 1332, das im Jahre 1339 nochmals erneuert wurde, verlieh Kaiser Ludwig der Bayer auf Grund eines vor seiner Wahl gegebenen Versprechens neben den übrigen erwähnten Rechten 30 kurtrierischen Orten das Stadtrecht von Frankfurt.

Auch den beiden Nachfolgern Baldewins, den Erzbischöfen Boemund von Saarbrücken und Kuno von Falkenstein hat Karl IV. in den Jahren 1356 und 1376 je ein Sammelprivileg ausgestellt.

Sowohl materielle Grundzüge wie äußerer Rahmen des Sammelprivilegs von 1332 wiederholen sich mit nur geringfügigen Abweichungen in den späteren Privilegien, so daß die Ergebnisse der Untersuchung von Schaus über die Urkunde von 1332 auch entsprechend auf die anderen ausgedehnt werden können. Die Freiung nach Frankfurter Recht wird 1332 ohne Unterschied verliehen an die Landeshauptstadt Trier (civitas), die übrigen aufgezählten Städte des Erzstifts (oppida), Dörfer (villae), Täler (valles) und Burgen (castra). Nicht nur Trier und Koblenz, die bereits lange vorher Stadtrechte besaßen, werden hier mitaufgeführt, sondern auch andere Orte, die gleichfalls seit mehreren Jahrzehnten Städte und zum Teil sogar bereits vorher mit Frankfurter Stadtrecht gefreit waren. Ebenso werden in der Freiungsliste einzelne Burgen aufgeführt, denen von vorneherein allein schon aus Mangel an Siedlungsraum jede Voraussetzung zu einer städtischen Entwicklung fehlen mußte. Die von Schaus durchgeführte ortsgeschichtliche Überprüfung der 30 Orte hat ergeben, daß viele von ihnen tatsächlich niemals Städte geworden sind und daß in keinem einzigen Falle irgendeine Auswirkung des Privilegs von 1332 festgestellt werden kann. Erzbischof Baldewin hat den betroffenen Orten die Rechtsverleihung auch nicht mitteilen lassen; diese Privilegien blieben vielmehr im erzbischöflichen Geheimarchiv. Sie sollten wohl erst dann den Betroffenen oder der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, wenn ein vorher noch nicht mit städtischen Rechten begabter Ort bei günstiger Entwicklung als Stadt besonders herausgestellt oder aber die städtische Berechtigung seitens der Krone selbst oder durch eine andere Seite angezweifelt werden sollte.

Es kann daher im ersten, die Massenverleihung städtischer Rechte behandelnden Abschnitt des Sammelprivilegs nicht eine wirkliche Freiung der aufgeführten Orte mit Frankfurter Recht gesehen werden; vielmehr muß man annehmen, daß Baldewin sich hierdurch nur eine reichsrechtliche Stadtfreiung für die ihm als wichtig und entwicklungsfähig erscheinenden Orte vorsorglich sichern und sich gleichzeitig seine landesherrliche Oberhoheit und Gewalt über dieselben vom Reichsoberhaupt bestätigen lassen wollte. Angesichts des starken Selbständigkeitstriebes der seiner Landesherrschaft dauernd widerstrebenden größeren Stadtgemeinden wie Trier, Koblenz, Boppard und Oberwesel konnte er nur das eine Ziel haben, die weitere städtische Entwicklung der übrigen erzstiftischen Orte unter seiner landesherrlichen Gewalt und Kontrolle zu halten. Damit erklärt sich auch die zusätzliche Bestimmung in den Privilegien, daß durch die Verleihung der städtischen Rechte dem Erzbischof oder seinen Nachfolgern kein Schaden erwachsen dürfe und daß ihm allein die hohe und mittlere Gerichtsbarkeit als wichtigstes Instrument der Landeshoheit zustehen sollte. Man wird daher diese Freiheitsverleihung des Sammelprivilegs nur als "Nachweis des erzstiftischen Besitzstandes" auffassen können und in ihnen keinen rechtsbegründeten Akt, sondern lediglich ein sogenanntes "taubes Privileg" sehen dürfen. Für den Nachweis städtischer Rechte können die Sammelprivilegien daher nicht als beweiskräftige Urkunden herangezogen werden; vielmehr lässt sich eine sichere Beurteilung nur durch eine gründliche ortsgeschichtliche Einzeluntersuchung gewinnen.

Emil Schaus: Stadtrechtsorte und Flecken im Regierungsbezirk Trier und im Kreise Birkenfeld. Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft für Landesgeschichte und Volkskunde des Trierer Raumes. 1958.
Einführung von Oberregierungsrat Friedrich Ludwig Wagner, Trier


Lage des Kulturobjekts (Gauss-Krüger-Koordinaten)
R_gk: 2547695
H_gk: 5565235
Koordinaten beziehen sich auf die exakte Lage des Objekts



Karte mit Detailinformationen

Detailkarte

Quelle
Emil Schaus: Stadtrechtsorte und Flecken im Regierungsbezirk Trier und im Kreise Birkenfeld. Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft für Landesgeschichte und Volkskunde des Trierer Raumes. 1958

Bild-Quelle
Emil Schaus: Stadtrechtsorte und Flecken im Regierungsbezirk Trier und im Kreise Birkenfeld / ohne

Internet
http://www.eifel-service.de/info/

Sehenswürdigkeiten im Umkreis von:
2 km     5 km     10 km     15 km     20 km    



Suche nach verwandten Sehenswürdigkeiten:

Alle Sehenswürdigkeiten der Kategorie Geschichte/Stadtrechtsorte/ALLE    

Alle Sehenswürdigkeiten in der Gemeinde Gerolstein    

Alle Sehenswürdigkeiten der Epoche Gotik    


Die Datenbank zum Mitmachen:
Sie haben weitere Informationen und/oder Bilder zu diesem Kulturdenkmal oder zu anderen Kulturdenkmälern in der Region Trier. Wir freuen uns über alle weiteren Informationen. Bitte senden Sie uns eine e-mail an kulturdatenbank@web.de
 
 


Alle weiteren Kulturdenkmäler in Gerolstein:

 
  Gerolstein/Bewingen: Eiche am Schloßbrunnen / Naturdenkmal
Gerolstein/Bewingen: Eiche im Distrikt Im Wiesental / Naturdenkmal
Gerolstein/Bewingen: Lavafelsen im Distrikt Burlich / Naturdenkmal
Gerolstein/Bewingen: Ortsgeschichte / Erste Erwähnung
Gerolstein/Bewingen: Teufelsklippe / Aufschlusspunkt 4 des GEO-PFAD
Gerolstein/Büscheich: Aussichtsturm Dietzenley
Gerolstein/Büscheich: Basaltgang im Gipfel des Krekelsberges / Naturdenkmal
Gerolstein/Büscheich: Davitskreuz
Gerolstein/Büscheich: Dietzenlei / Ringwall
Gerolstein/Büscheich: Lavatagebau Krekelsberg
Gerolstein/Büscheich: Vulkan Dietzenley / Naturdenkmal
Gerolstein/Büscheich: Vulkan Krekelsberg
Gerolstein/Büscheich-Niedereich: Ortsgeschichte / Erste Erwähnung
Gerolstein/Gees: Ehemalige Vollmühle am Geesbach / Mahlmühle
Gerolstein/Gees: Geeser Ley
Gerolstein/Gees: Geeser Maar
Gerolstein/Gees: Mineralquelle
Gerolstein/Gees: Ortsgeschichte
Gerolstein/Gees: Trilobitenfelder
Gerolstein/Hinterhausen: Denkmalzone Hinterhausen
Gerolstein/Hinterhausen: Ortsgeschichte
Gerolstein/Lissingen: Eibe auf der Burg Lissingen / Naturdenkmal
Gerolstein/Lissingen: Erzkonzession Loscheid
Gerolstein/Lissingen: Lavatagebau Wöllersberg
Gerolstein/Lissingen: Linde am Friedhof / Naturdenkmal
Gerolstein/Lissingen: Mineralbrunnen Bruddeldrees / Naturdenkmal
Gerolstein/Lissingen: Ober- und Unterburg
Gerolstein/Lissingen: Ortsgeschichte
Gerolstein/Lissingen: Römische Siedlung
Gerolstein/Lissingen: Vulkan Willerschberg
Gerolstein/Michelbach: Ehemalige Vikarie
Gerolstein/Michelbach: Ortsgeschichte
Gerolstein/Müllenborn: Aussichtspunkt
Gerolstein/Müllenborn: Eiche / Naturdenkmal
Gerolstein/Müllenborn: Eisenhütte / Wüstung
Gerolstein/Müllenborn: Kalkfelsen Auelsley / Naturdenkmal
Gerolstein/Müllenborn: Kapelle
Gerolstein/Müllenborn: Keltengrab
Gerolstein/Müllenborn: Keltengrab auf Lenzerath
Gerolstein/Müllenborn: Ortsgeschichte
Gerolstein/Müllenborn: Peter-Scholz-Kreuz
Gerolstein/Müllenborn: Postermühle am Oosbach
Gerolstein/Müllenborn: Scholzenmühle am Oosbach / Getreidemühle
Gerolstein/Müllenborn: Stufengiebelhaus
Gerolstein/Müllenborn: Wüstung Linzerath
Gerolstein: Aussichtspunkt Munterley / Naturdenkmal
Gerolstein: Aussichtspunkt Parkplatz Grindelborn
Gerolstein: Aussichtsturm Rother Hecke
Gerolstein: Bahnhof
Gerolstein: Buchen im Kylltal / Naturdenkmal
Gerolstein: Buchenloch - Altsteinzeitliche Höhle / Naturdenkmal
Gerolstein: Buntsandsteinfelsen Lenzerath / Naturdenkmal
Gerolstein: Burg Gerhardstein
  Gerolstein: Büschkapelle
Gerolstein: Dolomitfelsen am Heiligenstein / Naturdenkmal
Gerolstein: Dolomitgipfel Decke Ley / Naturdenkmal
Gerolstein: Ehemaliges Bahnbetriebswerk Gerolstein
Gerolstein: Ehrenfriedhof
Gerolstein: Erlöserkirche / Innen
Gerolstein: Erlöserkirche / Außen
Gerolstein: Erlöserkirche-Villa Sarabodis (1)
Gerolstein: Erlöserkirche-Villa Sarabodis (2)
Gerolstein: Geo-Park
Gerolstein: Gerolsteiner Maar / GEO-PARK Verbandsgemeinde Gerolstein
Gerolstein: Geschichte der jüdischen Gemeinde
Gerolstein: Grafenkreuz
Gerolstein: Hang des Heidkopfes / Naturdenkmal
Gerolstein: Jüdischer Friedhof (1)
Gerolstein: Jüdischer Friedhof (2)
Gerolstein: Kreisheimatmuseum
Gerolstein: Lavatagebau an der Rother Hecke
Gerolstein: Naturkundemuseum
Gerolstein: Orgel in Sankt Anna / Katholische Pfarrkirche
Gerolstein: Ortsgeschichte
Gerolstein: Papenkaule / Trockenmaar - Naturschutzgebiet
Gerolstein: Rathaus
Gerolstein: Sankt Anna / Katholische Pfarrkirche
Gerolstein: Stadtbefestigung
Gerolstein: Stadtrechte
Gerolstein: Telefonmuseum
Gerolstein: Wüstung Mühle von Sarresdorf
Gerolstein: Wüstung Sarresdorf
Gerolstein: Wüstung Schauerbach-Hammer
Gerolstein/Oos: Ortsgeschichte
Gerolstein/Oos: Rehkreuz
Gerolstein/Oos: Römische Siedlung
Gerolstein/Oos: Sankt Rochus / Katholische Kirche - Historische Aufnahme
Gerolstein/Oos: Sankt Rochus / Katholische Kirche - Vor der Renovierung
Gerolstein/Oos: Sankt Rochus (1) / Katholische Kirche - Nach der Renovierung 2002
Gerolstein/Oos: Sankt Rochus (2) / Katholische Kirche - Nach der Renovierung 2002
Gerolstein/Oos: Spuren einer Römerstraße
Gerolstein/Roth: 2 Buchen am Rother-Kopf / Naturdenkmal
Gerolstein/Roth: Alte Esche am Graben / Naturdenkmal
Gerolstein/Roth: Dorflinde in Roth
Gerolstein/Roth: Drachenhöhle am Rother-Kopf / Naturdenkmal
Gerolstein/Roth: Eiche am Hofacker (Sportplatz) / Naturdenkmal
Gerolstein/Roth: Eiche auf dem Bungert / Naturdenkmal
Gerolstein/Roth: Lavatagebau am Rother Kopf
Gerolstein/Roth: Munterley / Naturdenkmal
Gerolstein/Roth: Mühlsteinhöhlen (1) / Eishöhlen
Gerolstein/Roth: Mühlsteinhöhlen (2) / Eishöhlen
Gerolstein/Roth: Ortsgeschichte
Gerolstein/Roth: Vulkan Der Schocken
Gerolstein/Roth: Vulkan Rother Kopf
 
 

Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier auf dem Server des Freilichtmuseums Roscheider Hof, Konz



eintrag+1   eintrag+2   eintrag+3   eintrag+4   eintrag+5   eintrag+6   eintrag-1   eintrag-2   eintrag-3