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Konzeption Stand 17.11.2004 - Klicken auf Bild vergrößert die Ansicht
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Kernbereiche mit Ausstellungsflächen (rot) sind:
1. Schloss mit Vorplatz, Garten, Park und Seitenflächen
2. Plateau Ehrenbreitstein, ggf. unter Einbeziehung des WTS-Geländes für die Hallenschau
Ergänzungs- / Transferbereiche (gelb) sind:
1. Lützel / Neuendorfer Ufer
2. Konrad-Adenauer-Ufer
3. Peter-Altmeier-Ufer
4. Theodor-Heuss-Ufer
5. Rechtes Rheinufer Ehrenbreitstein / Pfaffendorf
Die konkreten Ausstellungsflächen für das Pflichtprogramm der BUGA - ca. 6.000 m² Hallenschau und ca. 43.000 m² Freiflächenschau - können in den Kernbereichen Ehrenbreitstein und Schloss untergebracht werden.
Diese beiden Kernbereiche und die Ergänzungs- / Transferbereiche entlang des Rhein- und Moselufers sind dafür geeignet, die Leitthemen der BUGA erfolgreich zu präsentieren.
Diese Konzeption bedeutet eine räumliche Flächenreduzierung der BUGA-Ausstellungsflächen gegenüber der Bewerbung, die auch für den Zentralverband Gartenbau e.V (ZVG) vor dem Hintergrund der verkürzten Zeitschiene sowie der Analyse anderer Bundes- und Landesgartenschauen und der Finanzierbarkeit umsetzbar erscheint. Der ZVG bewertet das „bipolare“ BUGA-Konzept als interessante Umsetzung einer BUGA.
Die oben genannten Flächen bilden die Basis für die weitere Planung, für den Vertrag mit dem ZVG, die detaillierte Kostenermittlung und die Abstimmungen über die zu erwartenden Landesförderungen mit den jeweiligen Ministerien.
Mit dem Ziel der Ausrichtung einer Bundesgartenschau sollte eine zusätzliche Plattform zur schnellen Umsetzung der städtebaulichen Leitideen geschaffen werden, denn eine Bundesgartenschau dient immer als Beschleuniger städtebaulicher Veränderungen in ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Mit der Bewerbung um eine Bundesgartenschau 2011 setzte die Stadt Koblenz ein wichtiges Zeichen für den Willen, die städtebaulichen Ziele umzusetzen und die Stadtentwicklung über die kommende Dekade hinaus voranzubringen.
Bei der Auswahl der städtebaulichen und verkehrlichen Einzelprojekte steht insbesondere die Zielsetzung eines nachhaltigen Entwicklungsimpulses für die Stadtentwicklung im Vordergrund. Es ergeben sich Synergieeffekte im Zuge der Gesamtstadterneuerung, die im Rahmen einer großräumigen Gesamtplanung gesehen werden müssen und alle Arbeitsfelder von der Verkehrs-, über die Landschafts- bis hin zur Stadtplanung betreffen.
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