Umsetzung der Synoden-Beschlüsse vorbereiten:

Die Arbeit der TeilProzessGruppen ab August 2017

Seit dem August arbeiten neue Teilprozessgruppen (TPG) zu ihren Themen:

TPG Leitungsteam und Organisation der Pfarrei der Zukunft
TPG Verwaltungsprozesse und Pfarrbüros der Zukunft
TPG Rahmenleitbild der Pfarrei der Zukunft
TPG Diakonische Kirchenentwicklung

Wir informieren über Arbeits-Aufträge und Mitglieder der TPGs.

TPG Synodales Prinzip und Synodale Gremien
Ein wenig missverständlich war das Verfahren zur TPG "Synodales Prinzip und Synodale Gremien" - viele Interesse-Bekundungen zur Mitarbeit liegen schon vor, die Frist zur "Bewerbung" endet(e) erst am 15. September - mehr hier.

Teilprozessgruppen (TPGs) arbeiten an einem Teilauftrag, der sich aus dem Abschlussdokument ergibt. Gemäß der Empfehlung der diözesanen Räte vom 3. Oktober 2016 befassen die ersten TPG sich mit der Bildung der Pfarreien der Zukunft und mit den priorisierten Inhalten.

  • TPGs arbeiten im Auftrag der Leitungskonferenz. Das Synodenbüro koordiniert ihre Arbeit.
  • Zum Teil hängen Ergebnisse einzelner TPGs voneinander ab, sodass es einer Gesamtkoordination bedarf.
  • Einige Teilprozessgruppen werden ihre Aufgaben in kurzer Zeit erledigt haben. Andere brauchen länger...
  • Teilprozessgruppen können „Untergruppen“ bilden.
  • Teilprozessgruppen sind wichtige Instrumente für die Umsetzung der Synodenergebnisse, aber nicht die einzigen. Es gibt auch andere Wege, Inhalte der Synode zu realisieren.

Seit Frühjahr 2017 lagen dem Synodenbüro außerordentlich viele Bekundungen von Interesse an der Mitarbeit in einer TPG vor. Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung einer jeden Teilprozessgruppe hat im August die Leitungskonferenz getroffen.

Die Kriterien

oder: Wie die Teilprozessgruppen personalisiert worden sind...

Bis zu hundert Personen hatten ihr Interesse bekundet, an einer der Teilprozessgruppen (TPG) mitzuarbeiten. Deswegen war es nötig, eine Auswahl zu treffen. Dabei war die leitende Frage: Welche Erfahrungen und Kompetenzen müssen versammelt sein, damit die TPG zu einem guten Ergebnis kommen kann.

Als Mitglieder der Teilprozessgruppen wurden deswegen Frauen und Männer ausgewählt, die

  • Erfahrungswissen aus der Praxis einbringen,
  • konzeptionelle und fachliche Kompetenzen zu den jeweiligen Themen mitbringen oder
  • Erfahrungen haben mit Veränderungsprozessen und/oder der Entwicklungen von Organisationen.

Bei der Auswahl hat dann unter anderem eine Rolle gespielt, dass unterschiedliche Berufsgruppen, Laien und Kleriker, Ehren- und Hauptamtliche und nicht zuletzt Männer und Frauen präsent sein sollten. Dabei durfte und musste auf einen „Proporz“ vor allem der pastoralen Berufsgruppen gelegentlich verzichtet werden.

Eine Teilprozessgruppe sollte – vor allem auch mit Blick auf ihre Arbeitsfähigkeit zunächst maximal 12 Mitglieder haben. Auch deswegen kamen nicht immer alle wünschenswerten Perspektiven und Kriterien gleichberechtigt zum Zuge.

Wichtig ist deswegen, dass die Teilprozessgruppen im Lauf ihrer Arbeit die Möglichkeit haben, weitere Personen für die Bearbeitung von Teilaufgaben hinzuzuberufen. Das heißt: zunächst fehlende Perspektiven und Kompetenzen können die Arbeit der TPG ergänzen und erweitern.

Falls eine Mitarbeit in der TPG nicht zustande gekommen ist (weil es mehr Interessentinnen und Interessenten als Plätze gibt oder weil jemand anders eine ähnliche Qualifikation wie die Ihre einbringt), können Sie immer als Resonanzpartnerin oder Resonanzpartner mitarbeiten.

Sie wollen mitarbeiten?

Vielen Dank dafür! - Leider ist die Bewerbungs-Frist für die derzeit zu besetzenden TPG abgelaufen. Es liegen sehr viele Bewerbungen vor - und darüber freuen wir uns sehr.

Sobald weitere TeilProzessGruppen beauftragt und personalisiert werden, eröffnen wir das InteressenBekundungsVerfahren hier neu!

  • Mitarbeiten in einer Teilprozessgruppe - wie viel Zeit müsste ich einbringen? Switch

    Zeitaufwand und Form der Beteiligung in den Teilprozessgruppen

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ehrenamtliche wie hauptamtliche – wollen gern ihr  Interesse bekunden, in einer oder mehreren Teilprozessgruppen mitzuarbeiten. Dabei entsteht die Frage, welcher zeitliche Aufwand auf die Teilnehmer zukommen wird...

    Die zeitliche Beanspruchung wird sicher je nach Thema der Teilprozessgruppe unterschiedlich sein. Von Seiten des Synodenbüros rechnen wir für eine ehrenamtliche Mitarbeit in einer Gruppe im Schnitt mit etwa zwei bis vier Stunden pro Woche. Für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter im Dienst des Bistums Trier wird es eine Freistellung im Umfang von bis zu 10% einer Vollzeitstelle geben.

    Wie lange die jeweilige Teilprozessgruppe arbeiten wird, wird je nach Thema und Auftrag zu entscheiden sein; manche Gruppe hat einen eher überschaubaren Auftrag bzw. sollte schnell „fertig“ sein – andere Aufträge sind sehr umfangreich. Eine ganz grobe erste Schätzung geht davon aus, dass eine TPG im Durchschnitt ca. ein Jahr lang arbeiten wird.

    Eine Mitarbeit als Resonanzpartnerin oder Resonanzpartner bedeutet einen wesentlich geringeren Zeitaufwand; die TPG wird voraussichtlich nur an „Meilensteinen“ ihrer jeweiligen Arbeit um eine Resonanz bitten.

    Dies alles ist nur eine ungefähre und vorläufige Einschätzung. Die genauere Festlegung wird besprochen werden, wenn sich die Teilprozessgruppe konstituiert – und natürlich mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Dann wird auch zu besprechen sein, in welchem Rhythmus sich die Gruppe trifft, zu welchen Zeiten und an welchen Orten.

Teilprozessgruppen (TPG) zu den (mehr) strukturellen Themen hier
mehr inhaltliche TPG hier.

Und hier noch eine eher übergreifende Teilprozessgruppe - ihre Aufgabe bezieht sich auf den 4. Perspektiv-Wechsel: "Das synodale Prinzip bistumsweit leben"

Weiteres: