Seit Inkrafttreten des Bildungsfreistellungsgesetzes zum 1. April 1993 haben Beschäftigte in Rheinland-Pfalz erstmals einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Der sich fortwährend beschleunigende technische und soziale Wandel erfordert von allen, von den Beschäftigten, von der Wirtschaft und von der Gesellschaft insgesamt vermehrte Anstrengungen im Bereich der Weiterbildung. Bildungsfreistellung ist für die Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern, für die Wirtschaft eine Chance, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für die Gesellschaft ein Beitrag zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und Mitgestaltung.
Sollten Sie auf der Suche nach einer für Bildungsfreistellung (BF) anerkannten Veranstaltung sein, haben Sie folgende Möglichkeiten:
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Nähere Informationen über die Funktion von Bildungsfreistellung
Das Verfahren im Überblick (PDF-Datei, RTF-Datei)
Bei Verbänden in Rheinland-Pfalz stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Bildungsfreistellung zur Verfügung: PDF-Datei, RTF-Datei
Bildungsträger können ihrer Berichtspflicht gem. § 9 BFG jetzt auch über den Dokumentenserver der Landesregierung nachkommen.
Hinweis: Nach dem Ausfüllen des Formulars, können Sie dieses auf elektronischem Weg absenden, so dass es nicht mehr wie bisher üblich auf dem Postwege zusätzlich verschickt werden muss.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz
Postfach 3220, 55022 Mainz
Telefon: (06131) 16-2857, Telefax: (06131) 16-5466
E-Mail: bildungsfreistellung(at)mbwjk.rlp.de