Bekanntmachung
der Satzung Nr. 3 (Klarstellungssatzung)
der Ortsgemeinde Niederwallmenach gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Festlegung von Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom 31.07.2022
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederwallmenach hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 27.07.2022 die Satzung Nr. 3 (Klarstellungssatzung) der Ortsgemeinde Niederwallmenach zur Festlegung von Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen. Die Gebietsabgrenzung ist der Anlage 1 als Bestandteil der Satzung zu entnehmen.
Die Ausfertigung der Satzung durch die 1. Beigeordnete erfolgte am 31.07.2022.
Der Satzungstext und die Übersichtskarte (Anlage 1) werden nachstehend bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft (§ 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Die Satzung einschließlich Begründung liegt während der üblichen Dienststunden bzw. Besuchszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 1, Zimmer 116, 56355 Nastätten, zu jedermanns Einsichtnahme bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen im Internet unter
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/bekanntmachung.html
eingestellt.
Um Beachtung nachstehender Hinweise wird gebeten.
56355 Nastätten, den 12.08.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
In Vertretung
Peiter
1. Beigeordneter
Hinweise:
Auf folgende Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen:
§ 24 GemO (Satzungsbefugnis)
Absatz 6:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.