Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „In der Gewann 1. Erweiter-
rung“ der Ortsgemeinde Welterod gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Welterod hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Gewann 1. Erweiterung“ in der Gemarkung Welterod in eigener Verantwortung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB) aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Gewann 1. Erweiterung“ ist im nachfolgenden Lageplan, innerhalb der roten Linie, dargestellt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca.1,65 ha. Von der Aufstellung des Planes sind folgende Grundstücke in der Gemarkung Welterod betroffen: Flur 2 Flurstück 1/1; 3/8; 4/4: 5/13 (teilweise); 5/2 (teilweise) und 12/8. Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Festlegung; soweit sich später durch die konkrete Planung eine Erweiterung oder Reduzierung des Plangebietes ergibt. Die nähere Ausgestaltung wird zunächst dem Planer, seinen Fachkenntnissen und den planungsrechtlichen Notwendigkeiten überlassen und unterliegt der späteren Billigung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Welterod.
Um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden, ist vorrangiges Planungsziel die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO. Die Gemeinde sieht somit die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Gewann 1. Erweiterung“ am nördlichen Siedlungsrand als erforderlich um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung erfolgt die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans im Sinne des § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“. Im beschleunigten Verfahren gelten zu Teilen die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Ferner hat Ortsgemeinde Welterod in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 beschlossen, von einer frühzeitigen Unterrichtung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und eine reguläre Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Des Weiteren erfolgt im beschleunigten Verfahren kein Ausgleich für eventuelle naturschutzrechtliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unterliegen. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass unabhängig von der Anwendung des § 13b BauGB – die Artenschutzvorschriften des § 44 BNatSchG immer zu beachten sind. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, sofern die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „In der Gewann 1. Erweiterung“ der Ortsgemeinde Welterod öffentlich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und eingesehen werden.
Ergänzend kann die Bekanntmachung auch unter der Internetadresse
www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/bekanntmachung.html
eingesehen werden.
Hinweis:
Muss die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG.
Nastätten, den 02.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
(Güllering)
Bürgermeister