Bekanntmachung der Offenlage zum B-Plan "Heide II" der OG Bogel

Öffentliche Bekanntmachung

zur Bauleitplanung des Bebauungsplanes „Heide II“ der Ortsgemeinde Bogel

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneute Interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bogel hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung vom 03.11.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S.d. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit der Bezeichnung „Heide II“ beschlossen. Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca. 1,17 ha.

Mit der Bauleitplanung verfolgt die Ortsgemeinde Bogel das Ziel, der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Heide“. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet.

 

Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:

„Die Ortsgemeinde Bogel plant die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Heide“ am östlichen Ortsrand mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 333 und in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße B 274 auf der Flur 24, Flurstück 26. Das Plangebiet wird als (eingeschränktes) Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO entwickelt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Heide II“ soll die Ausweisung neuer gewerblich nutzbarer Flächen erfolgen und der Bedarf an gewerblichen Bauflächen gedeckt werden. Auch an anderer Stelle in der Ortslage stehen in der Ortsgemeinde Bogel keine gewerblich nutzbaren Flächen zur Verfügung, die bislang ungenutzt sind und als verfügbar eingestuft werden können.“

 

Der vom Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2015 vorgelegte Planentwurf wurde zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) gebilligt und freigegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 15.01.2016 bis 15.02.2016. Gleichzeitig wurde eine Unterrichtung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bogel am 19.01.2017 zur Kenntnis genommen und bewertet. Zusätzlich hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem aus der vorgenommenen Würdigung entstehenden neuen Entwurf und der ergänzenden artenschutzrechtlichen Bewertung die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen und erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 02.11.2018 bis 03.12.2018. Ferner wurde die Unterrichtung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange im selben Zeitraum gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Bogel am 18.05.2020 bewertet und gewürdigt.

 

Aus den im Rahmen der regulären Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen hat sich ein Planän-derungsbedarf ergeben. Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen.

 

In der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bogel am 20.12.2022 wurde der sich aus der regulären Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung ergebende Bebauungsplan „Heide II“ mit seinen nachfolgend dargestellten Änderungen von dem Gemeinderat gebilligt.

 

Die Änderungen, welche zu einer erneuten Offenlage der Planunterlagen nach § 4a Abs. 3 BauGB geführt haben, sind im Einzelnen die folgenden:

 

  •  Aufnahme von Herstellungs- und Pflegehinweisen in die Festsetzung Nr. 6.1 und 6.3 zur Herstellung und Pflege einer extensiven Wiesennutzung.
  •  Aktualisierung der Zuordnungsfestsetzung nach § 9 (1a) BauGB, da sich aufgrund

Änderungen bei der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung die Zuordnungen verändert haben.

  •  Aktualisierung des Hinweises zum „Bodenschutz“: Der Hinweis zur Berücksichtigung der DIN 19731 wurde redaktionell im genannten Hinweis ergänzt.

 

In der Begründung wurden im Wesentlichen folgende Ergänzungen bzw. Anpassungen vorgenommen:

  •  Aktualisierung der Ausführung in der Begründung unter Berücksichtigung der aufgenommenen oder geänderten zeichnerischen Festsetzungen gemäß Kurzbeschreibung im vorausgegangenen Abschnitt. So wurde eine ergänzende Definition der extensiven Pflege/Nutzung des Grünlandes in den Ordnungsbereichen B und D in die Begründung aufgenommen.
  •  Aufnahme der aktualisierten Planzeichnung in die Begründung.
  •  Aktualisierung von Aussagen zur geplanten Niederschlagswasserbeseitigung / Entwässe-rungskonzeption im Kapitel 4.7 „Ver- und Entsorgung“.
  •  Aktualisierung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Vergrößerung der externen Kom-pensationsfläche (Ordnungsbereich D) von ca. 3.500 m² auf ca. 4.000 m². Anpassung der in damit Zusammenhang stehenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie Aussagen in der Begründung.
  •  Aktualisierung der Ausführungen zur Zuordnungsfestsetzung nach § 9 (1a) BauGB, da sich aufgrund Änderungen bei der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung die Zuordnungen verändert haben.
  •  Aktualisierung des Umweltberichtes auf die aktuellen Anforderungen des BauGB
  •  Aufnahme ergänzender Erläuterungen in das Kapitel 4.7 „Ver- und Entsorgung“ aufgrund der Stellungnahme der Syna GmbH vom 29.10.2018 zu einer vorhandenen erdverlegten Versorgungsleitung mit einer Betriebsspannung von 400 Volt.

 

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Aussagen zur Landschaftsplanung / Grünordnerische Festsetzungen
  • Aussagen zur Ver- und Entsorgung
  • Aussagen zum Immissionsschutz
  • Landschaftsplanerische Belange
    • Bestandsaufnahme mit Ausführungen u.a. zu Naturraum, Lage und Topographie,  Geologie, Böden, Wasserhaushalt, Klima, HpnV und Reale Vegetation, Erholungsfunktion und Landschaftsbild, Vorbelastungen und natürliche Grundlagen
    • Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung
    • Beurteilung der Eingriffswirkungen
    • Abweichung von den landschaftspflegerischen Zielvorstellungen
    • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    • Zuordnung der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen
    • Informationen zu Kompensationsflächen für die Datenübernahme in das EDV-System KomOn Serviceportal (KSP)
  • Artenschutzrechtliche Bewertungen zur Planung
  • Biotop- und Nutzungstypenplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:1.000
  • Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
  • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
  • Bestandsaufnahme, Vorbelastungen und natürliche Grundlagen
    • Naturräumliche Gliederung
    • Lage und Relief
    • Geologie und Böden
    • Wasserhaushalt
    • Klima
    • Heutige potentielle natürliche Vegetation
    • Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
    • Landschaftsbild und Erholung
  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Planvorhabens (Status-Quo-Prognose)
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung des Planvorhabens (Entwicklungsprognose)
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Fauna und Flora, Biodiversität, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt, Kultur und sonstige Sachwerte, Landschaft und Erholung, Wechselwirkungen der Schutzgüter, Summationswirkungen
  • Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000)
  • Aussagen zu Emmissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
  • Überwachung der Auswirkungen der Durchführungen des Plan-Vorhabens (Monitoring)
  • Aussagen zur potentiellen Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
  • Literatur und Quellenverzeichnis

 

Es liegen folgende Gutachten oder fachgutachterliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan vor:

 

  • Beratungsgesellschaft Natur dbR (August 2017): Fachbeitrag Arten- und Naturschutz: Avifauna, Fledermäuse, Reptilien u.a.

 

Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:

 

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, 11.02.2016 (Hinweise zu Trink- und Brauchwasser und zur Entwässerung sowie zu artenschutzrechtlichen Belangen, zu Kompensationsmaßnahmen und zur Siedlungshygiene)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, 14.01.2016 (Hinweise zur Ver- und Entsorgung und zur Niederschlagswasserbeseitigung)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Koblenz, 26.01.2016 (Hinweise zum Immissionsschutz)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 13.01.2016 (Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund, zu mineralischen Rohstoffen und zur Radonprognose)
  • Landesbetrieb Mobilität Diez, 11.02.2016 (Hinweise zu Pflanzmaßnahmen, zu Abwasser und Entwässerung und zum Immissionsschutz)
  • Verbandsgemeindewerke Nastätten, 19.01.2016 (Hinweise zur Trink- und Löschwasserversorgung sowie zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung)

 

Die Planung entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten.

Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird damit Rechnung getragen; eine Genehmigung des Bebauungsplanes durch die höhere Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich.

 

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Nach dem gebilligten Entwurf ist das Plangebiet in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine blaue unterbrochene Linie abgegrenzt.

 

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates Bogel dürfen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den nach der ersten Offenlage geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden.

 

Zur förmlichen Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB werden die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Heide II“, die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes, Gutachten, Sachstandsmitteilungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

 

 

Freitag, den 13.01.2023 bis einschließlich Montag, den 13.02.2023

 

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 13.01.2023 bis zum 13.02.2023 auch unter der Internetadresse

 

 https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/offenlagen.html

 

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

 

 www.geoportal.rlp.de

 

einsehbar. 

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 

Nastätten, 02.01.2023

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten

 

 

 

Güllering

Bürgermeister