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"Blaue Karte EU"
Zum 01.08.2012 wurde die Blaue Karte EU als neuer Aufenthaltstitel für Ausländer mit einem deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss eingeführt. Sie kann auf vier Jahre befristet werden, wenn ein Arbeitsvertrag mit ausreichendem Gehalt vorgelegt wird und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Für die Erteilung der Blauen Karte EU sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- zwei aktuelle biometrische Passfotos
- Reisepass
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
Die Gebühren für die Erteilung betragen 100 - 110 €
und 80 € für die Verlängerung.
Inhabern einer Blauen Karte EU kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.