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Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.
Je nach Sachlage gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entscheidend sind.
Voraussetzungen im Regelfall:
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- gesicherter Lebensunterhalt
- Zahlung von Rentenversicherungsbeträgen für mindestens 60 Monate
- keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichender Wohnraum
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Rechtsordnung (Integrationskurs - B1 Zertifikat)
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- zwei aktuelle biometrische Passfotos
- Reisepass
- Nachweis eines bestandenen Integrationskurses
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug bei einem Eigenheim
- Rentenversicherungsnachweis
- Krankenversicherungsnachweis
- Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern
Die Gebühren für die Niederlassungserlaubnis betragen 135,00 - 250,00 EUR. Bei Minderjährigen beträgt die Gebühr 55 €.