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Aufenthaltsrecht für Selbständige
Ausländern kann die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht oder
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch Kreditzusage gesichert ist.
Die Beurteilung der Voraussetzungen richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers und der Höhe des Kapitaleinsatzes. Außerdem nach den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung.
Unterlagen:
- gültiger Nationalpass oder Identitätskarte
- 2 aktuelle biometrische Passfotos
- Entwicklungskonzept über die Geschäftsidee
- Gewinnaufstellung durch einen Steuerberater
- Mietvertrag bzw. bei Eigenheim den Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis einer angemessenen Altersversorgung, wenn man älter als 45 Jahre ist
Die Gebühren betragen 100,00 EUR für die Erteilung. Eine Verlängerung kostet 80,00 EUR.