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Aufenthalt für Staatsangehörige der EU-Staaten und der
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Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der EU-Staaten und der Schweiz
Für alle Angehörigen der EU-Staaten besteht für die Einreise nach Deutschland keine Visumspflicht. Hier gilt die uneingeschränkte Reisefreiheit.
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die die Voraussetzungen der Freizügigkeit erfüllen, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt.
Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind (=Drittstaatsangehörige), wird das Aufenthaltsrecht mit einer Aufenthaltskarte bescheinigt.
Freizügigkeitsberechtigte Schweizer und ihre Familienangehörigen erhalten eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Der Nachweis der Freizügigkeit erfolgt bei
- Arbeitnehmern durch die aktuelle Verdienstabrechnung
- Selbständigen durch die Gewerbeanmeldung und den Krankenversicherungsnachweis
- Nichterwerbstätigen durch den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes und den Krankenversicherungsnachweis
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiger Nationalpass oder Identitätskarte
- die letzten 3 Verdienstabrechnungen bzw. bei Selbständigen eine Gewinnaufstellung durch einen Steuerberater
- Arbeitsvertrag oder bei Selbständigen Gewerbeanmeldung
- Nachweis von ausreichenden Existenzmitteln bei Nichterwerbstätigen
- Mietvertrag bzw. bei Eigenheim den Grundbuchauszug oder den Kaufvertrag
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Schulbescheinigung bei schulpflichtigen Kindern
- Studiennachweis bei Studenten