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Rechtsgrundlagen
Für die Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten dienen nachfolgende Gesetze als Rechtsgrundlagen:
- Aufenthaltsgesetz i.V.m. entsprechenden Verordnungen
- Asylverfahrensgesetz
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
- Zuwanderungsgesetz