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Integration, Aufenthalt und Zuwanderung


Abt.V

Visum

Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Visa:
 
Ein Schengen-Visum wird für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten für Besuche, Geschäftsreisen und ähnliche Angelegenheiten erteilt. Zuständig für die Erteilung sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Schengener Staaten. Das Visum gilt für das gesamte Gebiet der Schengener Staaten. In besonderen Fällen kann es bis zu längstens 6 Monaten verlängert werden. Darüber hinaus kann ein Visum auch für mehrere Aufenthalte von bis zu 3 Monaten innerhalb eines Jahres erteilt werden.
 
Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum erforderlich. Dieses wird ausschließlich von einer deutschen Auslandsvertretung erteilt. Im Normalfall ermöglicht es anschließend der Ausländerbehörde im Inland die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
 
Ob für die Einreise ein Visum erforderlich ist, hängt von dem Aufenthaltszweck, der beabsichtigten Dauer des Aufenthaltes und der Staatsangehörigkeit ab.

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