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Hochqualifizierte
Einem hochqualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Hochqualifiziert sind:
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
- Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist neben der herausragenden Funktion und den besonderen Kenntnissen auch erforderlich, dass die Integration und die dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet sind.