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Integration, Aufenthalt und Zuwanderung


Abt.V

Aufenthalt zum Studium

Für die Einreise zum Studium ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Ausgenommen sind EU-Angehörige sowie Staatsangehörige von USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Schweiz, El-Salvador, Brasilien und Südkorea.
 
Im Rahmen des Visumsverfahrens sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen:
  • Angabe des Studienorts, der Studieneinrichtung, des Studiengangs und der Fachrichtung
  • Angabe, ob es sich um ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium handelt oder um eine Promotion
  • Vorlage des Zulassungsbescheides oder einer Studienvormerkung
  • Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts (BAFöG-Regelsatz, gerechnet auf ein Jahr oder Stipendium)
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache
Das Studium soll die Regelstudiendauer nicht überschreiten. Ein Wechsel der Studienrichtung ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich und muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
 
Während der Dauer des Studiums ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zu 120 Tagen oder 240 halben Tagen im Jahr sowie die Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit erlaubt.
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums besteht die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben und den Aufenthalt als Arbeitnehmer zu verfestigen. Dazu können Sie zunächst zur Suche eines dem Studienabschluss angemessen Arbeitsplatzes bis zu 18 Monate in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommen.

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