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Gaststätten


Geltungsdauer

Unbefristete Gaststättenerlaubnis (Regelfall)
 
Die Erlaubnis gilt ohne Befristung. Mit dem Tag der Gewerbeabmeldung besteht gemäß § 8 Gaststättengesetz die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres den gleichen Betrieb erneut gewerblich anzumelden und ohne eine erneute Erlaubnis diesen weiterzuführen.
 
Befristete Gaststättenerlaubnis
 
Eine endgültige Gaststättenerlaubnis kann nur dann befristet erteilt werden, wenn der Antragsteller dies ausdrücklich beantragt. Die Erlaubnis endet sodann mit Fristablauf.
 
Weiterführung nach dem Tod des Ehegatten
 
Gemäß § 10 Gaststättengesetz kann ein Betrieb mit der Gaststättenerlaubnis des verstorbenen Ehegatten durch den Hinterbliebenen weitergeführt werden. In diesen Fällen ist dies dem Ordnungsamt schriftlich anzuzeigen. Neben einer Gewerbeanmeldung sind folgende Unterlagen der Anzeige beizufügen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Auskunft an eine Behörde, einfach (13,00 EUR) (beim Ordnungsamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: beim Sachgebiet für Gaststättenangelegenheiten oder beim Bürgeramt, Gymnasialstraße 4 - 8, 56068 Koblenz - Altstadt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Auskunft an eine Behörde, einfach (13,00 EUR) (beim Ordnungsamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: beim Sachgebiet für Gaststättenangelegenheiten oder beim Bürgeramt, Gymnasialstraße 4 - 8, 56068 Koblenz - Altstadt)
  • Bescheinigung in Steuersachen, Original einfach (beim Finanzamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: Finanzamt, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 19, 56073 Koblenz-Rauental)
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei, Original einfach (beim Amtsgericht des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: Amtsgericht, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz-Altstadt)
  • Unterrichtungsnachweis von einer Industrie- und Handelkammer bzw. vergleichbar anerkanntes Prüfungszeugnis, Kopie einfach  Sofern Sie keinen Nachweis besitzen, werden Sie von uns nach Antragstellung bei der IHK Koblenz angemeldet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Unterrichtungsnachweis bundesweit bei jeder anderen IHK zu erwerben (65,00 EUR)
 
 

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