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Räumliche Voraussetzungen
Die nachfolgenden Informationen sollen lediglich einen generellen ersten Überblick verschaffen, welche grundsätzlichen Anforderungen an die Betriebsräume von Gaststätten seitens der Lebensmittelüberwachung gestellt werden. Sämtliche Vorhaben sind stets einzelfallbezogen, so dass die nachstehenden Anforderungen nicht auf sämtliche Betriebe uneingeschränkt Anwendung finden können.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des geänderten Gaststättengesetzes, insbesondere die baulichen Vorgaben der Gaststättenverordnung für nunmehr erlaubnisfreie Betriebe keine Anwendung mehr finden. Wir empfehlen jedoch, diese als Orientierung auch für die Errichtung erlaubnisfreier Gaststätten anzuwenden, da nicht auszuschließen ist, dass der Betrieb im Laufe der Jahre irgendwann einmal auch als erlaubnispflichtiger Betrieb geführt werden soll und dieser sodann komplett nach den Vorschriften der Gaststättenverordnung umgebaut werden müsste.