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Gaststätten


Unterlagen

Für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:

Miet- bzw. Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis, Kopie einfach

Lageplan (katasteramtliche Flurkarte unbeglaubigt), zweifach (erhältlich beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Von-Kuhl-Straße 49, 56070 Koblenz - Lützel)
 
Öffnungszeiten Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
 
Montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Grundrisszeichnungen für alle Räume im Maßstab 1:100 mit der Unterschrift des Antragstellers versehen, die zum gewerblichen Gaststättenbetrieb gehören, zweifach

Polizeiliches Führungszeugnis zur Auskunft an eine Behörde, einfach (13,00 EUR)
(beim Ordnungsamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: beim Sachgebiet für Gaststättenangelegenheiten oder beim Bürgeramt, Gymnasialstraße 4 - 8, 56068 Koblenz - Altstadt)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Auskunft an eine Behörde, einfach (13,00 EUR)
(beim Ordnungsamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: beim Sachgebiet für Gaststättenangelegenheiten oder beim Bürgeramt, Gymnasialstraße 4 - 8, 56068 Koblenz - Altstadt)
 
Öffnungszeiten Bürgeramt Koblenz:
Montags und mittwochs von 8.00 - 18.00 Uhr
Dienstags und freitags von 8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstags von 8.00 - 19.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.00 - 14.00 Uhr

Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung), Original einfach
(beim Finanzamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: Finanzamt, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 19, 56073 Koblenz - Rauental)
 
Öffnungszeiten Finanzamt Koblenz:
Montags, donnerstags und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14.00 - 16.00 Uhr

Auskunft aus der Schuldnerkartei, Original einfach
(beim Amtsgericht des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: Amtsgericht, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz - Altstadt)
 
Öffnungszeiten Amtsgericht Koblenz:
Montags bis freitags von 9.00 - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Handelsregister-/Vereinsregisterauszug, Kopie einfach
Nur erforderlich bei Antragstellung von juristischen Personen und Vereinen (beim Amtsgericht des Hauptsitzes der juristischen Person bzw. des Vereins beantragen, für Koblenz: Amtsgericht, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz - Altstadt)

Unterrichtungsnachweis von einer Industrie und Handelskammer bzw. vergleichbar anerkanntes Prüfungszeugnis, Kopie einfach
Sofern Sie keinen Nachweis besitzen, werden Sie von uns nach Antragstellung bei der IHK Koblenz angemeldet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Unterrichtungsnachweis bundesweit bei jeder anderen IHK zu erwerben (65,00 EUR)
 
Sollten Sie Probleme mit der deutschen Sprache haben, insbesondere was das Verstehen der Sprache betrifft, besteht die Möglichkeit, an einer Unterrichtung in Ihrer Heimatsprache bei der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt teilzunehmen. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen unseren Gaststättensachbearbeiter bei der Entgegennahme des Antrags darauf an. Dieser wird sodann eine entsprechende Anmeldung für Sie veranlassen.

Nachfolgende Berufe sind von einer Unterrichtung befreit:
 

 
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Firmen:
Bitte berücksichtigen Sie bei Firmen wie z. B. einer GmbH, dass die erforderlichen Unterlagen, welche die persönliche Zuverlässigkeit betreffen, von allen im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführern zu beantragen sind, da alle Geschäftsführer aufgrund der geschäftsführenden Befugnis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz persönlich zuverlässig sein müssen, damit sie einen gaststättenrechtlichen Betrieb führen dürfen.
 
Bei der Beantragung der Bescheinigung in Steuersachen (Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist jeweils auch eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt auf die Firma erforderlich, denn negative Erkenntnisse können nicht nur von der natürlichen Person als Geschäftsführer, sondern auch von einer Firma als eigenständige juristische Person bekannt werden.
 
 
Weitere allgemeine Hinweise:
 
Bitte bringen Sie am Tag der Antragstellung Ihren gültigen Personalausweis und ggf. Ihre Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung mit. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Ihnen aufgrund von evtl. vorhandenen Eintragungen wie z. B. "Selbständige gewerbliche Tätigkeit nicht erlaubt" keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen zunächst an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Für die Entgegennahme Ihres Antrages vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns. Sie vermeiden somit unnötige Wartezeiten. Auf Anfrage nehmen wir Ihren Antrag auch außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten entgegen.

Mit der Beantragung der Gaststättenerlaubnis wird ein Gebührenvorschuss in Höhe von 250,- € fällig.

Wir erlauben uns, darauf hinzuweisen, dass Ihr gestellter Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis erst nach vollzähligem Eingang der v.g. Unterlagen abschließend bearbeitet werden kann.

Sofern Sie uns einige Unterlagen zusenden möchten, richten Sie diese unter Angabe des Aktenzeichens 31/II.3/01/02 an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Koblenz
- Ordnungsamt -
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
 
 

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