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Außenbewirtungszeiten

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 23.02.2011 die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LImSchG) beschlossen.
 
Nach § 4 Abs. 4 LImSchG kann nunmehr bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses für den Betrieb der Außengastronomie der Beginn der Nachtzeit (22:00 Uhr) um mehr als eine Stunde hinausgeschoben werden. In diesem Zusammenhang werden die Gemeinden erstmals ermächtigt, entsprechende Regelungen auch durch eine Satzung treffen zu können.
 
Nach der alten Rechtslage war das Hinausschieben der Nachtzeit lediglich um eine Stunde bis 23:00 Uhr im Rahmen einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung möglich.
 
Der Koblenzer Stadtrat hat aufgrund der geänderten Rechtslage in seiner Sitzung am 23.03.2012 die Satzung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten im Stadtgebiet Koblenz beschlossen. Die Außenbewirtungszeit endet danach während der  Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich um 23:00 Uhr sowie innerhalb eines beschränkten Innenstadtbereiches in den Nächten von Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag um 24:00 Uhr.
 
Weitere Informationen, insbesondere zu den damit verbundenen Lärmschutzauflagen, entnehmen Sie bitte der Satzung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten im Stadtgebiet Koblenz.
 
Die entsprechende rechtliche Begründung entnehmen Sie bitte den Ausführungen der Beschlussvorlage.
 
Die Regelung der Außenbewirtungszeiten zu besonderen Anlässen (Großveranstaltungen wie z.B. Altstadtfest, Rhein in Flammen etc. sowie sonstige Veranstaltungen wie Kirmes, Vereinsfeste etc.) bis 01:00 Uhr sowie in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bzw. vor einem gesetzlichen Feiertag bis 02:00 Uhr bleibt hiervon unberührt.
 
 

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