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Gaststätten


Fristen

Gaststättenantrag:
Für die Bearbeitung Ihres Gaststättenantrages benötigen wir wegen der Beteiligung weiterer Behörden im Erlaubnisverfahren etwa 6 Wochen. Die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis ist bei unmittelbarer Betriebsübernahme innerhalb weniger Tage möglich, sofern alle Unterlagen, welche die persönliche Zuverlässigkeit betreffen, vorliegen, eine Betriebsabnahme durch die Lebensmittelüberwachung erfolgt ist und der Gebührenvorschuss für die Bearbeitung des Antrages einbezahlt wurde.

Gestattungsantrag:
Anträge für die Erteilung einer Gestattung bitten wir mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt ggf. bereits eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis, sofern es sich um die Nutzung einer öffentlichen Fläche handelt, beantragt wurde und eventuell baurechtliche Auflagen seitens der Bauaufsicht für Veranstaltungen in Gebäuden bereits erfüllt sind.

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