Sie sind hier: Verwaltung & Politik

Gaststätten


Erlaubnisse für Vereine

Die Erlaubnisse werden ausschließlich auf den Namen des Vereins ausgestellt und nicht auf den Namen des aktuellen 1. Vorsitzenden. Das bedeutet, dass die Erlaubnis wie folgt beispielsweise erteilt wird:
 
Müller & Meier Fitness e. V.
 - vertr. durch den jeweiligen 1. Vorsitzenden -
eingetragen unter VR xxxx beim Amtsgericht xxxx
 
Lediglich die Personalien des aktuellen 1. Vorsitzenden werden am Ende der Erlaubnis angeführt. Dies hat den Vorteil, dass bei einem reinen Wechsel des 1. Vorsitzenden keine neue Gaststättenerlaubnis erteilt werden muss. Andernfalls wäre aufgrund der Personen- und Sachgebundenheit der Erlaubnis eine erneute Erlaubnis erforderlich.
 
Bitte beachten Sie bei  jedem Wechsel des 1. Vorsitzenden, dass dieser gemäß § 4 Abs. 2 Gaststättengesetz dem Ordnungsamt unverzüglich anzuzeigen ist. Ihrer schriftlichen Anzeige fügen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen über den neuen 1. Vorsitzenden bei:

  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Auskunft an eine Behörde, einfach (13,00 EUR) (beim Ordnungsamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: beim Sachgebiet Gaststättenangelegenheiten oder beim Bürgeramt, Gymnasialstraße 4 - 8, 56068 Koblenz - Altstadt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Auskunft an eine Behörde, einfach (13,00 EUR) (beim Ordnungsamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: beim Sachgebiet Gaststättenangelgenheiten oder beim Bürgeramt, Gymnasialstraße 4 - 8, 56068 Koblenz - Altstadt)
  • Bescheinigung in Steuersachen, Original einfach (beim Finanzamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: Finanzamt, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 19, 56073 Koblenz-Rauental)
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei, Original einfach (beim Amtsgericht des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: Amtsgericht, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz-Altstadt)
  • Unterrichtungsnachweis von einer Industrie- und Handelkammer bzw. vergleichbar anerkanntes Prüfungszeugnis, Kopie einfach Sofern Sie keinen Nachweis besitzen, werden Sie von uns nach Antragstellung bei der IHK Koblenz angemeldet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Unterrichtungsnachweis bundesweit bei jeder anderen IHK zu erwerben (65,00 EUR)
  • Vereinsregisterauszug mit der aktuellen Eintragung des neuen 1. Vorsitzenden, Kopie einfach (beim Amtsgericht des Vereinssitzes beantragen, für Koblenz: Amtsgericht, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz - Altstadt)

Bürgerservice A - Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K 
L  M  N  O  P  R  S  T  U  V 
W  X  Y  Z 

Willkommen

Flüchtlinge in Koblenz

Sparvorschläge & Ideen

Mein Vorschlag lautet...
koblenz-spart.de
weiter

Bürgeramt

Häufig gesucht

Städtische Pressemeldungen

Öffentliche Ausschreibungen

Formulare

Telefonservice

Telefonservice (Zentrale)
0261 129-0
aus Koblenz: 115
Bürgeramt
0261 129-7000

115

Logo 115

Entwicklungspolitik in RLP

Link: www.einewelt.rlp.de

Einkommens-/Verbrauchsstichprobe

Logo Einkommens- und Verbrauchsstichprobe: Wo bleibt mein Geld?