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Ansprechpartner:
Gaststättenlärm nach Dienstschluss des Ordnungsamtes:
Sofern Sie sich durch den Betrieb einer Gaststätte in Ihrer Nachtruhe gestört fühlen sollten, wenden Sie sich bitte an den Nachtdienst des Ordnungsamtes.
Der Nachtdienst ist an nachfolgenden Tagen unter der Telefonnummer: 0261 / 129-4567 über die Leitstelle des Ordungsamtes erreichbar:
Sofern Sie sich durch den Betrieb einer Gaststätte in Ihrer Nachtruhe gestört fühlen sollten, wenden Sie sich bitte an den Nachtdienst des Ordnungsamtes.
Der Nachtdienst ist an nachfolgenden Tagen unter der Telefonnummer: 0261 / 129-4567 über die Leitstelle des Ordungsamtes erreichbar:
sonntags bis donnerstags bis 2.00 Uhr
freitags und samstags bis 3.00 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der Vielzahl der Aufgaben, welche das Ordnungsamt zu bewältigen hat und der begrenzten personellen Möglichkeiten, nicht immer unmittelbar nach Ihrem Anruf die Beschwerde durch unseren Vollzugsdienst verfolgt werden kann.
Gaststättenlärm tagsüber:
Auch tagsüber gelten im Rahmen der Lärmschutzauflagen Immissionsrichtwerte, welche der Gastwirt nicht überschreiten darf. Sollte es tagsüber zu Lärmbelästigungen kommen, möchten wir Sie bitten, sich unter der Telefonnummer 0261 / 129-4453 an unseren Sachbearbeiter für Gaststättenangelegenheiten, Herrn Rombelsheim, zu wenden. Dieser wird Ihre Beschwerde entgegennehmen und an den Vollzugsdienst weiterleiten.