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Verfahren bei der Personalmeldepflicht
Als Inhaber eines meldepflichtigen Gaststättenbetriebes können Sie Ihre Mitarbeiter (alle Vollzeit-, Teilzeitkräfte und Aushilfen) unter Verwendung folgenden Vordrucks melden:
Vordruck zur Personalmeldung (Word)
Damit eine reibungslose Abwicklung während der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit beim Landeskriminalamt erfolgen kann, sind sämtliche Personalmeldungen mittels PC auszufüllen, um eine Verwechslung der Personen durch unklare Schreibweisen der Personalien auszuschließen.
Die Personalmeldungen werden dem Ordnungsamt zugesandt. Diese werden sodann an das Landeskriminalamt weitergeleitet. Dort findet eine polizeiliche Überprüfung der gemeldeten Personen statt. Sofern aus polizeilicher Sicht erhebliche Bedenken gegen die Beschäftigung einer Person bestehen, hat zunächst der Betreiber selbst die Möglichkeit, sich von seinem Beschäftigten zu trennen. Andernfalls wird ein sog. Beschäftigungsverbot erlassen, welches bei Nichtbeachtung je nach Einzelfall gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 10 Gaststättengesetz mit einer Geldbuße bis 5.000,00 EUR geahndet werden kann oder den Widerruf der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 3 Nr. 4 Gaststättengesetz zur Folge haben kann.
Unabhängig davon, ob Sie nun Betreiber eines meldepflichtigen Gaststättenbetriebes sind oder nicht, empfehlen wir bei der Einstellung Ihres Personals die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für Privatpersonen. Das Führungszeugnis kann die betreffende Person beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes beantragen, für Koblenz: Bürgeramt, Gymnasialstraße 4-8, 56068 Koblenz. Die Kosten dafür betragen 13,00 EUR.