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Prüfergebnisse des Bürgerforums VIII

Stellungnahmen der Dezernate der Landeshauptstadt Mainz zum Bürgerforum VIII, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 29. Oktober 2016 stattfand.

Prüfergebnisse aus Dezernat I - Oberbürgermeister Micheal Ebling

Themengruppe 3

Bezahlbaren Wohnraum schaffen!

Mainz ist als Schwarm- und Wissenschaftsstadt weit davon entfernt, demografisch zu schrumpfen. Im Gegenteil: Die Einwohnerschaft und damit der Bedarf an Wohnraum nehmen kontinuierlich zu. Mainz benötigt deswegen deutlich mehr – insbesondere bezahlbaren – Wohnraum und damit vor allem große Anstrengungen im Wohnungsneubau und eine Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus.

Die Landeshauptstadt Mainz hat sich bereit erklärt, die Voraussetzungen zur Ankurbelung des Wohnungsneubaus zu schaffen, u.a. durch zügige Genehmigungs- und Planungsverfahren und, gemeinsam mit den stadtnahen Gesellschaften, durch die Bereitstellung geeigneter Grundstücke und Flächen für den Wohnungsbau sowie den zugehörigen Freiflächen für Sport, Spiel und Naherholung.

Die Stadt Mainz baut in Eigenregie keine Wohnungen und ist hier auf die Initiativen der Wohnungsbauunternehmen angewiesen. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt Mainz am 21.07.2015 ein Bündnis für das Wohnen gegründet. Diesem sind neben der stadtnahen Wohnungsbaugesellschaft auch private Unternehmen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Land Rheinland-Pfalz und viele weitere Organisationen beigetreten.

Im Zeitraum zwischen dem Jahr 2011 und dem Jahr 2020 sollen in Mainz zur Erreichung des Zieles "Bezahlbaren Wohnraum schaffen" 6.500 neue Wohnungen errichtet werden. Grundlage für diese Anzahl ist der im Wohnungsmarktgutachten des Forschungs- und Beratungsinstituts empirica ag errechnete Bedarf an zusätzlichen Wohnungen aus dem Jahr 2013.

Der Stadtrat hat die Studie eingehend bewertet und sich einstimmig auf dieses Ziel verständigt. Die Erreichung dieses Zieles ist möglich, wenn die Wohnungswirtschaft ihre Anstrengungen zum Bau von Wohnraum weiter verstärkt.

Kontrolle der Wohnungsgesellschaften durch die Stadt

Die Stadtverwaltung ist nur bedingt in der Lage, Wohnungsunternehmen zu "kontrollieren".

Eine Form von Kontrolle wird sicherlich bei Neubaugebieten ausgeübt. Hier verlangt die Landeshauptstadt von jedem Investor, dass ein Anteil zwischen 10 % und 25 % aller Neubauten öffentlich gefördert werden muss und damit auch für einen längeren Zeitraum bezahlbar bleibt. Durch den akuten Mangel an preiswerten Wohnungen wird mittlerweile grundsätzlich ein Anteil von 25 % an geförderten Wohnungen erwartet. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Quote niedriger ausfallen.

Im Stadtgebiet gibt es in einzelnen Fällen Probleme mit sozial nicht verträglichen energetischen Sanierungen, vor allem im innerstädtischen Bereich. Hier werden die bundesgesetzlichen Möglichkeiten so ausgenutzt, dass es auf Grund der Sanierung zu einer Neueinordnung von Mietwohnungen in eine jüngere Baualtersklasse kommt. Gesetzlich ist dies möglich. Die Neueinordnung führt aber in der Regel gerade im Geschosswohnungsbau zu einer Bewertung des Gebäudes als Neubau, was wiederum zu extremen Mietsteigerungen führen kann.

Nicht die energetische Sanierung an sich stellt dabei das Problem dar, sondern die vom Bundesgesetz vorgesehenen Anreize für große Wohnungsbaugesellschaften, Kapital sinnvoll so investieren zu können, dass es in letzter Konsequenz zu einer Neueinordnung der Mietwohnung kommt. Die damit verbundenen Probleme einer starken Mieterhöhung treten in letzter Zeit in Mainz in einigen Wohnobjekten vor allem in der Neustadt und der Oberstadt auf. In diesem Fall sind der Stadtverwaltung bei der Frage, ob eine Kontrolle der verantwortlichen Wohnungsgesellschaften möglich ist, die Hände gebunden, da diese sich dabei immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen.

Die Stadt Mainz hat jedoch sehr begrüßt, dass auf Bundesebene durch das Bundesjustizministerium eine Veränderung der gesetzlichen Regelungen in die Wege geleitet worden ist, damit extreme Mietsteigerungen in Zukunft nicht mehr möglich sind. Die Neuregelungen sehen vor, dass eine deutliche Senkung der Sanierungsumlagen erfolgen soll, die Einführung von Obergrenzen für Mieterhöhungen nach Modernisierungen sowie Härtefallregelungen bei Mieterhöhungen nach Modernisierung und energetischer Sanierung. Allerdings ist momentan fraglich, ob die damit verbundene zweite Mietrechtsnovelle noch vor Ende der Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden kann.

Den zentralen Empfang im Bürgerbüro wieder einrichten

Der Informationsschalter im Foyer des Stadthauses, Lauteren-Flügel ist derzeit nicht besetzt. Mit einem Aushang wird auf die Behördenrufnummer 115 verwiesen. Die Bürgerinnen und Bürger finden weitere Anlaufstellen im Zentralen Bürgerservice (EG, Schnellschalter) und im Servicepoint der Abteilung Ausländerangelegenheiten (1.OG). Zudem soll Anfang des Jahres 2017 die Informationsstelle des Amtes 50 wieder geöffnet werden, welche sich im EG befindet.

In der Arbeitsgruppe "Sicherheit im Stadthaus" wird derzeit auch der Eingangsbereich des Lauteren-Flügels mit hoher Priorität beraten. Zentrale Vorstellung ist hierbei, einen Empfangsbereich für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dies kann sowohl mit technischen Verbesserungen, als auch mit personeller Ausstattung (Pforte) erfolgen. Die weiteren Planungen und Überlegungen sind dabei aber von der Konzeption zum Brandschutz abhängig. Das Verfahren hierzu läuft.

Begrüßungspaket/Willkommenspäckchen bei An- und Ummeldungen

Im Bürgerservice und allen Ortsverwaltungen erhalten die neu nach Mainz zuziehenden Personen mit ihrer Anmeldebescheinigung ein Exemplar der Allgemeinen Zeitung (Ausgabe für Neubürger/innen) und eine Ausgabe der "Mainzer Adressen und Informationen" kostenfrei ausgehändigt.

Bis ins Jahr 2015 hinein wurde eine umfangreiche Neubürgermappe ausgehändigt. Darin enthalten war ein Gutscheinheft, das durch die Anzeigengebenden finanziert und durch ein externes Unternehmen koordiniert wurde. Darüber hinaus wurden zahlreiche zur Verfügung stehende Flyer eingelegt.

Das Gutscheinheft wurde ab 2015 nicht mehr bereitgestellt, u.a. da sich die Neubürgermappen mit den eingelegten Flyern häufig in den umliegenden Müllbehältern fanden. Lediglich das Gutscheinheft fand offenbar das besondere Interesse der Neubürger.

Diese Erkenntnis steht im Widerspruch zum personellen und sächlichen Aufwand, die Informationsblätter, Flyer und dergleichen zu lagern, nachzufordern und als Neubürgermappe zusammenzustellen.

Aus den genannten Gründen wird die ursprüngliche Neubürgermappe nicht mehr ausgegeben. Die neuen Einwohnerinnen und Einwohner können sich aber mit der zur Verfügung gestellten Zeitung und der Adressbroschüre umfassend informieren.

Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport - Bürgermeister Günter Beck

S.16

Förderung auch kleinerer Sportvereine durch

  • mehr Fördergelder
  • Kooperationen Schulen, Kitas etc.
  • Sanierung der Sportstätten (Schillerschule u.a.)

Die Sportförderung richtet sich nach dem Sportfördergesetz von Rheinland-Pfalz und den Sportförderrichtlinien der Stadt Mainz. Es werden keine Unterschiede zwischen großen und kleinen Vereinen gemacht. So erhalten bspw. alle Vereine Jugendzuschüsse für ihre im Verein aktiven Jugendlichen. Außerdem gibt es Zuschüsse für vereinseigene Baumaßnahmen, für größere Sportgeräte usw. Hierzu gibt das Amt 20, Sportabteilung, unter der Telefonnummer 06131/122851 gerne nähere Auskunft.

Es gibt bereits zahlreiche Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen. Hier wird die Sportabteilung vermittelnd tätig. Es müssen allerdings in erster Linie die Vereine selbst auf die Schulen zugehen, da sie letztendlich auch in der Lage sein müssen, eben auch mittags/nachmittags die entsprechenden Übungsleiter zu stellen, was oft sehr schwer fällt.

Bezüglich der Sanierung von Sportstätten gibt es ein sogenanntes Sportstättensanierungsprogramm, welche die Reihenfolge der zu sanierenden Freisportanlagen festlegt.

Ähnliches gibt es bei den Sporthallen. Dort gibt es bei der GWM eine Priorisierung, die sich am baulichen Zustand sowie an der Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu erhalten, orientiert.  

Schaffung/Pflege/Erhaltung von Sportstätten

Fitnesszirkel/-stationen am Rhein/Volkspark

Aus fachlicher Sicht der Sportabteilung wird aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Veränderung der Arbeitszeiten der Bevölkerung ein entsprechender Bedarf gesehen. Hierbei handelt es sich jedoch um freiwillige Leistungen der Stadt Mainz, für die keine Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden können.  

Erhalt von Sportstätten, siehe unter Punkt 1

Ersatz für Tennishalle Bretzenheim

Hier sind aktuell wieder neue Hallen am Entstehen. So plant der DJK Mainzer Sand derzeit eine Tennishalle mit 3 Feldern und auch der TC Blau Weiss Mainz plant eine Traglufthalle für den Winter.

Ausweisen möglicher Laufstrecken (u. a. Drei-Brücken-Runde)

Gestaltet sich problematisch, da hier die Aspekte der Verkehrssicherung eine große Rolle spielen. Seitens des Amtes 20, Sportabteilung, wurden bereits einige Möglichkeiten geprüft. Der Drei-Brücken-Weg als offizielle Laufstrecke auszuweisen scheitert allerdings schon daran, dass beispielsweise die Laufstrecke über die Rheinstraße geht (Zubringer zur Theodor-Heuss-Brücke) und weite Teile der Strecke in Hessen unbeleuchtet sind.  

Positiv: - Ausweitung des Basketballplatzes am Rhein ?

Dieser Platz liegt in der Zuständigkeit des Amtes für Jugend und Familie > s. Dez. IV

Ferienkarte (im laufenden Jahr ausweiten?)

Ebenfalls Zuständigkeit Amt für Jugend und Familie > s. Dez IV

Schulschwimmsport

Der Bedarf ist derzeit in Mainz gedeckt. Damit das so bleibt versucht die Stadt Mainz gerade das Taubertsbergbad zu erhalten. Weiterhin findet das Schulschwimmen auch im Mombacher Schwimmbad "Am Großen Sand" in der dortigen Traglufthalle statt.

Seite 22: Soziales/Sport

Taubertsbergbad offen lassen

Es ist vorrangiges Ziel der Stadt Mainz und des Insolvenzverwalters der Taubertsbergbad Betriebs-GmbH & Co. KG, den Betrieb des Bades dauerhaft sicherzustellen.

Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordneter Christopher Sitte

Seite 18 - Thema Sicherheit

Stadtteilpolizei: zu Fuß unterwegs und ansprechbar und sichtbar

Diesbezüglich finden bereits seit Mitte des Jahres 2016 tägliche Fußstreifen des Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes um den Hauptbahnhof herum und in der Innenstadt statt. Die Kolleginnen und Kollegen des Vollzugsdienstes sind dabei jederzeit ansprechbar, sichtbar und nehmen bei Bedarf auch Kontakt mit den jeweiligen Einzelhandelsbetrieben, Gewerbestätten, Hotels und Gaststättenbetrieben auf.

Was macht die Stadt mit Bahnhofsvorplatz und Umgebung ?

Hier finden ebenfalls regelmäßige Fußstreifen - gemeinsam mit der Polizei - statt. Insbesondere auf der Wiese zwischen Stadthaus und Christuskirche finden in unregelmäßigen Abständen Kontrollen hinsichtlich des Rauschgifthandels statt.

Perspektiven für gestrandete Existenzen

Außer den bekannten Einrichtungen gibt es hier keine neuen Perspektiven

Seite 15 – Attraktivität der Stadt verbessern

Mainz als Einkaufsstadt steigern

Möglichkeiten schaffen Einkäufe zwischenzulagern, wie z.B. am Weihnachtsmarkt

Der Gepäckbus steht während der Adventstage für Einkäufer/innen zur Verfügung. Ob es weitere Möglichkeiten gibt und ob sie genutzt würden, bedarf eines Versuchs. Vielleicht lässt sich der Einzelhandel dafür begeistern. Er ist ja auch der Nutznießer.

Öffentliche Toiletten

Die Stadt Mainz unterhält derzeit die öffentlichen Toiletten "Schuh-Butler", Heugasse und Badergasse im Bereich der Einkaufsinnenstadt. Weiterhin stehen die Toiletten im Rathaus zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Geplant ist derzeit der Bau von weiteren Toiletten am Münsterplatz und am Rheinufer in Höhe des Fischtorplatzes.

Inwieweit angesichts der Aufnahme der Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten in den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) darüber hinaus zusätzliche Toiletten zu realisieren wären, sollte nach Inbetriebnahme der neuen Einrichtungen geprüft werden.

Ärztliche Versorgung sicherstellen

Mangels gesetzlicher Möglichkeiten bestehen kommunal keine Möglichkeiten, die Versorgung – über appellatorische Aktivitäten hinaus- konkret lokal zu steuern.

Dezernat IV Soziales, Jugend, Kinder, Schule, Gesundheit - Beigeordneter Kurt Merkator

Seite 18: Familienfreundliche Angebote z. B. Winterwiese Wiesbaden und Seite 16: Ferienkarte

Die Winterwiese Wiesbaden ist das zentrale Winterferienprogramm des Amtes für Soziale Arbeit, wi&you Schöne Ferien. Die Veranstaltung fand zuletzt 2016 in der ersten Januarwoche auf dem Gelände und der Halle des Schlachthofs statt. Täglich von 9 bis 16 Uhr konnten dort Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren angemeldet werden. Insgesamt gab es drei solcher Winterwiesen, aus finanziellen Gründen findet sie 2017 nicht mehr statt.

Das Amt für Jugend und Familie in Mainz bietet in allen Ferien (außer Weihnachtsferien) ein umfangreiches Ferienprogramm an. In den Sommerferien können Mainzer Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren an der Mainzer Ferienkarte teilnehmen und aus über 400 Veranstaltungen ihr Sommerferienprogramm zusammenstellen. In den Oster- und Herbstferien gibt es ebenfalls ein abwechslungsreiches Ferienprogramm, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mainzer Kinder-, Jugend- und Kulturzentren durchführen.

Ebenfalls gibt es in allen Ferienzeiten eine Vielzahl von Ferienbetreuungsangeboten, Ferienfreizeiten und Freizeitmaßnahmen in den Stadtteilen, die sowohl von Vereinen, Jugendverbänden und der Stadt Mainz durchgeführt werden. Erstmals fand im Sommer 2016 ein sechswöchiges Angebot auf der Alten Ziegelei in Bretzenheim im Rahmen der Mainzer Ferienkarte statt. Des weiteren fördert das Amt für Jugend und Familie zahlreiche Ferienbetreuungsinitiativen und Ferienfreizeiten.

Das umfangreiche Angebot in den Ferien findet man unter www.jugend-in-mainz.de

Seite 17: Soziales - Integration von Flüchtlingen Bereitstellung Räumlichkeiten und Sachmittel

In den Gemeinschaftsunterkünften stehen Räumlichkeiten für Begegnung, Integrationsmaßnahmen und Freizeitangeboten zur Verfügung; darüber hinaus nutzen die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte Räumlichkeiten in den Stadtteilen wie z.B. die Kinder-, Jugend- und Kulturzentren.

Für den Doppelhaushalt sind Haushaltsmittel für Integrationsmaßnahmen von freien Trägern und Initiativen angemeldet, hier steht die Flüchtlingskoordination als Ansprechpartner zur Verfügung.

Präsenz der Flüchtlingsarbeit kontinuierlich in der Presse

Die Flüchtlingsarbeit der vielen Mainzer Initiativen, Vereine, Kirchen und der Stadt Mainz ist regelmäßig in der Presse vertreten. Auf der Informationsseite für die Flüchtlingsarbeit in der Stadt Mainz werden zusätzlich alle Informationen der vielseitigen Angebote und Maßnahmen verschiedenster Träger veröffentlicht.

Kostenübernahme von Sprachmittlern, Präsenz von Dolmetschern zu bestimmten Zeiten in Ämtern

Die Begleitung von Flüchtlingen zu Ämtern erfolgt in der Regel immer mit Sprachmittlern, Dolmetschern/innen oder Familienangehörigen mit Deutschkenntnissen. Die Betreuungsorganisationen haben hier eigene Strukturen und Finanzierungsmodelle aufgebaut. Die Ämter des Dezernates IV arbeiten aktuell an der Optimierung der Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingen

Seite 9 und 16: Schulen/Sport; Instandhaltung und Ausbau der Schulen beschleunigen Schulsporthalle Gymnasium Mainz-Oberstadt

Für die Sporthalle wurde zum 01.10.2016 fristgerecht ein Antrag auf schulbehördliche Genehmigung gestellt. Der Antrag befindet sich aktuell in Prüfung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Neustadt und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Sobald der Stadt Mainz eine Genehmigung mit Förderbescheid des Landes Rheinland-Pfalz vorliegt, kann mit der Ausführungsplanung und entsprechend mit dem Bau der Sporthalle begonnen werden.

Schulentwicklung (Dauer/Umsetzung – Schulgebäude, Nachvollziehbarkeit)

Die Schulentwicklungsplanung hat die Aufgabe, der Verwaltung und den kommunalen Gremien die zur Meinungsbildung notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Die Ziele der Schulentwicklungsplanung sind ein möglichst ausgewogenes, wohnortnahes Schulangebot. Dabei sollen möglichst alle Bildungsgänge und Schulabschlüsse angeboten werden, sowie der vorhandene Schulraum optimal genutzt werden. Über allen Maßnahmen steht das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Der Schulentwicklungsplan überblickt jeweils einen Zeitraum von 5 Jahren. Nach Ablauf von 5 Jahren oder wenn sich Veränderungen mit unmittelbarem Einfluss auf das regionale Bildungsangebot abzeichnen, wird der Schulentwicklungsplan überarbeitet.

Nach Neuerarbeitung des Schulentwicklungsplans, der in Mainz von einem externen Schulentwicklungsplaner erstellt wird, wird in der Verwaltung eine Folgenabschätzung durchgeführt und die entsprechenden notwendigen Maßnahmen geplant. Hier kann jedoch die Verwaltung nicht alleine entscheiden, welche Schulen ausgebaut werden, sondern bspw. muss eine Erhöhung der Zügigkeiten von den entsprechenden Landesbehörden genehmigt werden. Nach Genehmigung durch das Land beginnt das Planungsverfahren, bevor die endgültige Baumaßnahme wiederum durch das Land genehmigt werden muss. Daraus folgend ergibt sich ein großer Zeitbedarf für die Umsetzung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Schulentwicklungsplanes.

Im Schulträgerausschuss der Stadt Mainz steht die Schulentwicklungsplanung regelmäßig auf der Tagesordnung und die Verwaltung informiert zeitnah über den Sachstand der einzelnen Maßnahmen.

Dauer der Baumaßnahmen (Schule…)

Die schulischen Baumaßnahmen sind mit einem hohen Aufwand und Einsatzkraft der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  verbunden. Im Rahmen der Baumaßnahmen finden eine Vielzahl von Besprechungen unter anderem zwischen den städtischen Ämtern, den Schulleitungen, den Architekten und Fachplanern statt. Einen großen Zeitfaktor stellen außerdem die umfangreichen Genehmigungsprozesse der Aufsichtsbehörden und des Ministeriums für Bildung dar, bis schlussendlich mit der Bauausführung begonnen werden kann.

Dezernat V Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder

Individuell eingebrachte Ideen

THEMENGRUPPE 1- Attraktivität der Innenstadt und Stadtteile (Nutzungen, Angebote, Freiräume, Ausstattung Kultur, Museum, Rathaus)

Vermüllung

Mehr Mülleimer (z.B. Vororte, Rheinufer, Gonsbachtal, Frankenhöhe …) Regelmäßige Leerung, stärkere Kontrollen

Aktuell werden innerhalb des Stadtgebietes 1.921 Papierkörbe allein durch den Entsorgungsbetrieb betreut, dazu kommen noch die Papierkörbe, die im Bereich von Grün- und Parkanlagen durch das Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz betreut werden. Durchschnittlich werden durch den Entsorgungsbetrieb im Jahr 15 neue Papierkörbe innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums installiert. Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abhängigkeit vom festgestellten Abfallaufkommens bzw. der Verunreinigungen und der Frequentierung durch Personenverkehr.

Die durch den Entsorgungsbetrieb betreuten Papierkörbe unterliegen alle regelmäßigen Leerungsintervallen, die innerhalb der Einsatzpläne der Straßenreinigung entsprechend festgelegt sind. Dabei variiert die Leerungshäufigkeit von der einmal wöchentlichen Papierkorbleerung in den Außenbereichen des Stadtgebietes bis zu viermal täglich durchgeführten Leerung im Bereich der Mainzer Innenstadt. Leider können die in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen illegalen Abfallentsorgungen von Hausmüll über die öffentlichen Papierkörbe nicht durch die regelmäßige Tätigkeit der Straßenreinigung verhindert werden. Diese Verhaltensweise einzelner Bürger führt dann oft zu dem Erscheinungsbild überfüllter bzw. überlaufender Papierkörbe und dem Eindruck, dass öffentliche Papierkörbe nicht regelmäßig entleert werden.

Das Grün- und Umweltamt reagiert auf bestimmte Vermüllungsschwerpunkte mit größeren Behältnissen und integrierten Deckeln, um den Austrag des Mülls durch Krähen zu vermeiden. Die komplette Umstellung stadtweit wird jedoch aufgrund der Vielzahl von Abfalleimern und der begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel einige Jahre benötigen. Die Leerung wird sehr individuell und an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. In den Sommermonaten werden Schwerpunkte der Frequentierung (z.B. Volkspark, Rheinufer u.a.) täglich gereinigt.

Alternativen: "versenkbare" Müllcontainer > Portugal

Der Einbau von sogenannten Unterflursystemen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums ist, besonders bei nachträglicher Gestaltung, sehr kostenintensiv. Neben den Kosten für die Unterflursysteme entstehen auch Kosten für erforderliche und teilweise sehr aufwendige Grabungsarbeiten. Dies kann sehr schnell dazu führen, dass die Installation solcher Systeme mehrere tausend Euro pro Systemeinbau kostet. Auch wird der nachträgliche Einbau durch bereits verlegte Versorgungsleitungen, unterhalb der öffentlichen Verkehrsflächen, behindert und teilweise unmöglich gemacht.

Aktuell wurden solche Unterflursysteme im Rahmen eines Pilotprojektes zur Verbesserung der Sauberkeit des Rhein-Ufers innerhalb unbefestigter Grünflächen im Bereich des Victor-Hugo-Ufers installiert. Die Kosten einer solchen Installation sind im Vergleich zur Installation innerhalb von befestigten öffentlichen Verkehrsflächen um ein vielfaches geringer.

Spielplätze und deren Umgebung (Hecken) besser sauber halten

Die städtischen Spielplätze werden mindestens einmal wöchentlich gereinigt, in den stark verdichteten Stadtteilen, wie beispielsweise in der Neustadt, auch 3 mal wöchentlich oder sogar täglich (Sommermonate). Eine noch höhere Reinigungsfrequenz ist personell nicht leistbar.

Plätze schaffen und erhalten

Eingezäunte Hundeplätze, z.B. Volkspark unterhalb Minigolf > Freilaufen des Hundes

Eingezäunte Hundeauslaufbereiche sind in den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünanlagen nur sehr schwer auszuweisen und der Bevölkerung zu vermitteln. Überdies meiden oftmals Hundebesitzer gerade solche Flächen, weil die Frequentierung dort erhöht ist und Bissattacken unter Hunden wahrscheinlicher werden. Auch das Hygieneproblem ist zu berücksichtigen, da durch die Hinterlassenschaften der Hunde auf begrenztem Raum die Infektionsgefahr für andere Hunde erhöht ist. Es muss auch in solchen Bereichen damit gerechnet werden, dass nicht alle Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner beseitigen.

Mehr Bänke aufstellen

In der Regel ist das Angebot an Sitzplätzen im öffentlichen Raum ausreichend. Bei begründetem öffentlichem Interesse kann auch im Einzelfall eine zusätzliche Bank aufgestellt oder über privates Sponsoring bei der Beschaffung Unterstützung gewährt werden.

Fitnessgeräte z.B. am Rhein aufstellen > Rio; als Treffpunkt geeignet

Grundsätzlich sind diese Angebote eine wünschenswerte Ergänzung im öffentlichen informellen Grün- und Freiraum. Eine Verortung bedarf aufgrund der hohen Nutzungsdichte am Rheinufer einer verwaltungsübergreifenden Koordinierung. Derzeit stehen für diese Angebote keine Mittel zur Verfügung.

Kinderspielplatz am Rheinufer

Im Zuge der Nachverdichtung innerhalb der Altstadt an der Stadtmauer entstehen im Bereich der Rheinufergalerie kurzfristig zusätzliche Spielangebote für Kinder ab 6 Jahren.

Grünfläche am Ernst-Ludwig-Platz besser nutzen

Das informelle Angebot des heutigen Ernst- Ludwig-Platzes lässt alle (nicht-kommerziellen) Freizeitnutzungen zu.

Mainz als Einkaufsstadt stärken

Parkgebühren senken, Qualität Parkhäuser verbessern (z.B. Karstadt Parkhaus), Park and Ride ausbauen

Die im Jahr 2015 verabschiedete Neuordnung der Parkhaustarife sieht insbesondere für länger andauernde Parkvorgänge Vergünstigungen vor, so z.B. einen Tagestarif von maximal 10 € statt bislang 15€. Dies kommt Besucherinnen und Besuchern, die einen längeren Einkaufsbummel unternehmen wollen entgegen. Für einzelne Erledigungen, die in der Regel nur einen überschaubaren Zeitaufwand erfordern, fällt die Gebührenhöhe nur in sehr begrenztem Umfang ins Gewicht. In den Parkhäusern dienen die Gebühren zur Unterhaltung der Anlagen.

Das Karstadt-Parkhaus wird ebenso wie das Kaufhof-Parkhaus und das Parkhaus "Am Brand" privat betrieben, sodass die Stadtverwaltung keinen Einfluss auf Qualität und Zustand nehmen kann.

In Laubenheim besteht am Bahnhof ein Parkplatz mit schneller DB-Anbindung in die City, ebenso in Hechtsheim am Mühldreieck mit Anbindung an die Straßenbahn. Zur Stärkung des P+R-Gedankens bemüht sich die Verkehrsverwaltung zurzeit, entlang der Straßenbahntrasse Hbf.–Lerchenberg geeignete Flächen für einen Parkplatz oder ein Parkhaus zu finden. Beim Parken in PMG-Parkhäusern kann zudem das Parkticket auch als ÖPNV-Ticket genutzt werden.

Themengruppe 4 Digitale Infrastruktur

ÖPNV – Info-Optimierung

Die MVG hat in den vergangenen Jahren sukzessive das Digitale Fahrplaninformationssystem an Haltestellen ausgebaut und wird dies auch weiter fortsetzen. Daneben hat die MVG eine Fahrplan-App entwickelt, mit der die voraussichtlichen Abfahrtszeiten in Echtzeit abgefragt werden können.

Themengruppe 5 (Verkehr-ÖPNV, Radfahren, Lärm)

Tempolimits zur Lärmreduzierung, z.B. Regelungen für nachts ausdehnen

Vorangestellt sei, dass die Straßenverkehrsordnung für verkehrsbehördliche Anordnungen grundsätzlich eine belastbare Begründung fordert. Tempolimits zur Lärmreduzierung müssen insofern einen ausreichenden und nachgewiesenen Effekt bewirken.

In der Stadt Mainz gibt es bereits ausgedehnte Tempo 30 Zonen in den verschiedenen Ortsteilen. Darüber hinaus wurde in der Rheinstraße ein Streckengebot für Tempo 30 nachts eingerichtet. Der Lärmaktionsplan empfiehlt, die Überlegungen zu Geschwindigkeitsreduzierungen auf Straßen mit einer vergleichbaren verkehrlichen Funktion und einem vergleichbaren Ausbauzustand wie der Rheinstraße sukzessive weiterzuentwickeln.

Ein Ergebnis aus dem Pilotprojekt "Tempo 30 nachts" auf der Rheinstraße ist, dass erst bei quasistationärer Überwachung das Geschwindigkeitsniveau deutlich gesunken ist. Die Stadt hat daher bei der zuständigen Landesstraßenverkehrsbehörde den Antrag zur Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung in der Rheinstraße gestellt.

In der Flugplatzstraße/Kurmainzstraße wurde die Zustimmung zur Einrichtung eines Streckengebotes Tempo 30 nachts bei der zuständigen Landesstraßenbehörde beantragt.

Der Lärmaktionsplan Mainz 2016 empfiehlt zudem die Prüfung von Tempo 30 (insbesondere nachts) in folgenden Straßenabschnitten:

  • Große Bleiche zwischen Münsterplatz und Klarastraße
  • Quintinstraße zwischen Schusterstraße und Rheinstraße
  • Oppenheimer Straße zwischen Bushaltestelle Weisenauer Brücke (nördlich Enggäßchen) und Parkstraße
  • An der Goldgrube zwischen Freiligrathstraße und Pariser Straße

Verkehrsfluss besser regeln ("Grüne Welle" konsequent umsetzen für PKW und Radfahrer)

Grüne Wellen sind entlang zahlreicher Verkehrsachsen bereits vorhanden. Grenzen dieses Systems sind vor allem bei dem Ziel gesetzt, eine durchgängige Grüne Welle in beiden Richtungen durchgängig einzurichten. Auf Grund von örtlichen Gegebenheiten (z.B. unterschiedliche Distanzen zwischen den Knotenpunkten) ist es mitunter nicht vermeidbar, dass an einzelnen Stellen die durchgängige Grüne Welle nicht möglich ist. Auch Vorrangschaltungen des ÖPNV unterbrechen mitunter den durchgängigen Verkehrsfluss.

Besonders problematisch ist es, Grüne Wellen einzurichten, die sowohl für den PKW-Verkehr als auch für den Radverkehr geeignet sind. Dies hängt damit zusammen, dass die so genannte "Progressionsgeschwindigkeit", mit der sich die Signalanlagen fortlaufend auf Grün schalten, bei Radfahrern deutlich geringer ist. Hier lassen sich Kompromisse mitunter nicht vermeiden.

Parkplätze vor der Stadt mit hochfrequenten Shuttlebussen

Der gedankliche Ansatz wird seit geraumer Zeit entlang der Schienenstrecken im Mainzer Umland bereits umfassend verfolgt. Im Gegensatz zu Expressbussen, die stauanfällig sind, kann die Bahn Pendler pünktlich und i.d.R. noch schneller in die City bringen.

Große Anlagen am Stadtrand wurden seit Jahren (bundesweit) nicht weiterverfolgt, weil sie u.a. den Nahverkehr im Umfeld der Städte schwächen (Rückumsteiger, die jetzt nur noch die Teilstrecke vom Stadtrand mit dem ÖPNV zurücklegen)

Preise für Bus-(Dauer-)Karten reduzieren

Die Erlöse aus den Fahrscheinverkäufen decken den Aufwand nur zum Teil ab. Eine weitere Tarifsenkung hätte zur Folge, dass in Tagesrandzeiten das Angebot stark ausgedünnt werden müsste, was im Widerspruch zur Bedarfsgerechtigkeit steht.

Höhere Busfrequenzen

Auch hier ist festhalten, dass die mit einer Taktverdichtung verbundenen Betriebskosten durch Fahrscheinerlöse in aller Regel nicht gegenfinanziert werden. Insofern führen solche Vorschläge ebenfalls zu einer Ausdünnung in nachfragearmen Zeiten.

Verkehrsberuhigte Zonen ausweiten

Für die Anlage von verkehrsberuhigten Bereichen müssen geeignete Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft neben angemessenen Verkehrsbelastungen insbesondere die bauliche Ausgestaltung des Straßenraums. Gefordert wird in den einschlägigen Richtlinien möglichst ein Ausbau in einer Ebene, d.h. ohne Trennung von Fahrbahn und Gehwegbereichen. Die Erweiterung von verkehrsberuhigten Bereichen ist von dieser Voraussetzung abhängig. Darüber hinaus sollen solche Regelungen dem Willen der Bewohnerschaft und der Politik entsprechen. Die Verwaltung bittet um konkrete Benennung geeigneter Bereiche, damit die fachliche und formale Abstimmung zielgerichtet erfolgen kann.

Radwegenetz ausweiten/verbessern

Das Radwegenetz wird seit den frühen 1980er Jahren von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf der seinerzeit neu eingerichteten Stelle des "Radfahrbeauftragten" geprüft und fortentwickelt. Die Stadt Mainz hat bundesweit als eine der ersten Städte eine Radwegekarte herausgebracht, anhand derer gut zu erkennen ist, dass in Mainz ein dichtes Radwegenetz existiert.

Grenzen für eine Erweiterung des Radwegenetzes ergeben sich aufgrund örtlicher bzw. topografischer Zwangsbedingungen, z.B. Bahn- und Autobahntrassen oder starken Steigungen. Doch auch hier setzt die Stadt Mainz kontinuierlich Maßnahmen um, so im Jahr 2016 den Radweg entlang der K 11 zwischen Finthen und Drais. An weiteren Verbesserungen des Radwegenetzes wird konsequent gearbeitet. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf Verbindungen im vorhandenen Straßennetz.

Parkmöglichkeiten (bewacht) in der Innenstadt verbessern

Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum können aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht bewacht werden. In den Parkhäusern der PMG ist hingegen eine gewisse Kontrolle durch Überwachungskameras vorhanden.

Quartierbusse/Querverbindungen, z.B. Unikliniken

Die MVG hat ihr Netz zunächst radial auf den zentralen Umsteigepunkt Hauptbahnhof ausgerichtet. Bei Querverbindungen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass das Angebot einen vertretbaren Kostendeckungsgrad aufweist. Dort, wo möglich, ist die Linienführung bei der Erschließung der Stadtteile auch auf eine Quartierserschließung hin konzipiert und Querverbindungen in manchen Bereichen bereits vorhanden (z.B. Laubenheim – Hechtsheim/Oberstadt) Mit dem Fahrplan 2017 ist eine neue Tangentialverbindung geschaffen worden, die die Stadtteile Finthen, Drais, Lerchenberg und Bretzenheim miteinander verbindet.

Flüsterasphalt/Begrünung zur Lärmreduzierung

Mit dem Lärmaktionsplan 2016 hat die Stadt Mainz den Grundsatzbeschluss gefasst, bei anstehenden Fahrbahnsanierungsmaßnahmen mit entsprechendem Umfang, den Einbau von Fahrbahnoberflächen mit lärmmindernden Eigenschaften zu prüfen. Die Wirkung des so genannten "Flüsterasphalts" macht sich systembedingt allerdings erst bei höheren Geschwindigkeiten bemerkbar.

Begrünungsmaßnahmen werden in Mainz aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sowie zur Erhaltung des Landschaftsbildes durchgeführt. Eine lärmmindernde Wirkung ist durch Begrünung nicht effektiv zu erreichen. Begrünungsmaßnahmen führen jedoch teilweise zur subjektiven Einschätzung einer geringeren Lärmbelastung. Daher sind auch unter dem Gesichtspunkt der Lärmschutzes Begrünungsmaßnahmen zu befürworten.

Höhergewichtung von Fahrradwegen und –verbindungen bei der zukünftigen Verkehrswegeplanung

Grundsätzlich achtet die Verkehrsverwaltung auf eine angemessene Berücksichtigung des Radverkehrs in aktuellen Planungen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass in einer Mobilitätserhebung im Jahr 2016 ein deutlich höherer Radverkehrsanteil ermittelt wurde.

Der Bau neuer straßenbegleitender Radwege erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen, da die zukunftsgerichtete Verkehrsplanung die Philosophie verfolgt, Radfahrende im Straßenraum mitzuführen. Experten halten dies für sicherer, da sie so durch KFZ besser wahrgenommen und ein übersehen der Radfahrenden beim Abbiegen vermieden wird. In Tempo 30-Zonen werden Einrichtungen wie Radwege und Radfahrstreifen etc. generell als entbehrlich eingeschätzt, auf Hauptverkehrsstraßen sollen die Radfahrenden auf Radfahrstreifen oder Angebotsstreifen geführt werden.

Bestand des Radwege- und Radverbindungsnetzes überprüfen und ggf. verbessern/ausweiten

Angesichts der deutlichen Zunahme des Radverkehrsanteils setzt die Verwaltung verstärkt auf den Ausbau von Radverkehrsanlagen. Jüngster Erfolg ist z.B. die erwähnte Inbetriebnahme der Radwegeverbindung Finthen – Drais entlang der K 11.

Individuell eingebrachte Ideen

Verkehr

Verlegung der Grünamtsausfahrt in Emy-Röder-Straße

Die Anbindung des Grün- und Umweltamtes muss auch weiterhin über die derzeit 3 genutzten Zu- und Ausfahrten möglich sein, um eine effiziente Erreichbarkeit der Pflegeobjekte und des zentralen Betriebshofes sicherzustellen. Die Reduzierung von Zufahrten erhöht den Fahrverkehr an anderer Stelle.

Einbahnregelung Ebersheimer Weg in Richtung stadtauswärts einführen

Zu bedenken ist, dass Einbahnstraßen hieraus auch für den Quell- und Zielverkehr zusätzliche Wege und damit höhere Verkehrsbelastungen im Quartier resultieren. Einbahnstraßen verleiten darüber hinaus wegen des fehlenden Begegnungsverkehrs zu höheren Fahrgeschwindigkeiten.

Ampelschaltung für Fußgänger/Räder immer grün – nicht nur, wenn Knopf gedrückt wird

Die Verwaltung strebt an, die Reaktionszeit auf eine Grünanforderung möglichst kurz zu halten bzw. dort, wo problemlos möglich, den Fußgängern bei jedem Signalumlauf eine Freigabezeit einzuräumen.

Schaltzeiten Ampel für Fußgänger zu kurz

Die einschlägigen Richtlinien geben Mindestgrünzeiten für Fußgängerquerungen vor. Diese können bei Bedarf natürlich bedarfsgerecht verlängert werden. Die Verwaltung ist für konkrete Hinweise auf zu kurze Freigabezeiten dankbar. Eine flächendeckende Verlängerung ohne nachgewiesene Notwendigkeit wird hingegen nicht befürwortet, da dies zu Lasten der Leistungsfähigkeit an signalgeregelten Kreuzungen geht.

Eine Ausnahme sind so genannte Fußgängerschutzanlagen, d.h. signalgesicherte Querungen abseits von Straßenkreuzungen. Dort passt die Verwaltung insbesondere bei schulwegrelevanten Querungsstellen zurzeit die Freigabezeiten an. Darüber hinaus wird bei Bedarf ein Detektor installiert, der bei großen Fußgängerpulks (z.B. Schulklassen) die Grünzeit verlängert.

MVG: ÖPNV – 3 Preisstufen einführen

Neben dem Standardtarif für die Wabe Mainz-Wiesbaden bietet die MVG bereits heute ein Kurzstreckenticket für Fahrten bis zu 3 Stationen an. Eine weitere Differenzierung der Tarife (z.B. ein reiner Stadttarif Mainz) wurde bereits zu früheren Zeiten geprüft. Neben dem formalen Aufwand (neue Tarifstrukturen in den Verbünden VMW, RMV und RNN, Umgang mit den MVG-bedienten rechtsrheinischen Gebieten) wurde in einer Modellrechnung ermittelt, dass ein reiner Stadttarif nur unwesentlich günstiger würde, die Fahrten nach Wiesbaden aber erheblich teurer. Im Sinne eines rheinüberschreitenden attraktiven ÖPNV-Angebots zur Minimierung der PKW-Pendlerströme wurde dieser Gedanke nicht weiter verfolgt.

"Mein Rad" – öffentliches, mietbares Lastenfahrrad mitanbieten

Nach Kenntnis der Verwaltung prüft MVGmeinRad aktuell mögliche Optionen zum Angebot von mietbaren Lastenrädern. Dabei sind besondere Anforderungen an die Technik und Standorte hinsichtlich Sicherheit, Platzbedarf, Abrechnung und ähnlichem zu berücksichtigen. Für mögliche Impulse zur weiteren Entwicklung wurde seitens der Verwaltung im November 2016 ein Treffen mit der Transportrad-Initiative nachhaltiger Kommunen (TINK) initiiert. Die Vertreter von TINK konnten von ersten Erfahrungen aus Pilotkommunen berichten und über die praktische Umsetzung informieren.

Um den Bedarf vor Ort zu ermitteln, betreut MVGmeinRad eine studentische Abschlussarbeit zu diesem Thema. Dies kann Aufschluss über die Erfordernisse und Wünsche an ein Mainzer Lastenrad-System liefern.

Um schon heute das Transportieren größeren Einkäufen, Gepäck oder Ähnlichem zu ermöglichen, bietet MVGmeinRad einen Fahrradanhänger an. Alle Mieträder sind mit einer Kupplung versehen, die es erlaubt, die Anhänger bequem zu nutzen. Zudem prüft die Stadt Mainz die Fortführung einer Aktion, bei der Interessierte bereits im vergangenen Jahr verschiedene Lastenrad-Modelle kostenlos auf einer Teststrecke Probe fahren konnten.

Umwelt

Klima-Sparbuch für Mainz (s.a. Mannheim)

Die Anregung ein Klimasparbuch für Mainz einzuführen wird von der Stadt aufgenommen. Die Idee wird im Rahmen des gerade entstehenden "Masterplan 100% Klimaschutz Mainz" als Maßnahmenvorschlag eingebracht. Die Arbeitsgruppe klimafreundlicher Alltag bildet den Rahmen zur Diskussion und Priorisierung verschiedener Maßnahmenvorschläge in diesem Handlungsfeld.

So kann die Idee eines Klimasparbuchs für Mainz, auch vor dem Hintergrund des bereits eingeführten Klimasparbuchs Rheinhessen (umwelt.bistummainz.de) reflektiert werden.

Kaminfeuerung

Geruchsbelästigung/Luftverschmutzung: Aufklären der Bewohner über „richtiges Heizen“ (Flugblätter/Broschüren vom UBA)/Heizzeiten festlegen/ Strafen für den Einsatz von nicht geeignetem Brennmaterial

In der Regel handelt es sich um Kaminöfen, die zusätzlich zu einer zentralen Heizanlage genutzt werden und nur einen Wohnraum beheizen. Kaminöfen werden zunehmend eingesetzt und haben den Vorteil, die Klimabilanz durch den Einsatz von regenerativen Brennstoffen im Gegensatz zur reinen Nutzung von fossilen Brennstoffen zu verbessern, haben aber bezüglich der Luftreinhaltung negative Auswirkungen. Grundsätzlich ist nach der der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) ihre gelegentliche Nutzung zulässig und muss hingenommen werden.

Das Grün- und Umweltamt ist während der Heizperiode häufig mit entsprechenden Rauchbeschwerden befasst. Jeder Beschwerde wird gemeinsam mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister nachgegangen.

Der Schornsteinfegermeister kontrolliert den Ofen, die Ableitbedingungen und das Heizmaterial und klärt über richtiges Heizen mit Holz und Ofen auf. Zusätzlich erhalten die Betreibenden einen Brief vom Grün- und Umweltamt, in dem über das zugelassene Heizmaterial, das sich auf trockenes Holz beschränkt, aufgeklärt wird. Die Broschüre vom Bundesumweltamt "Heizen mit Holz" und ein Faltblatt des Umweltinformationszentrums "Heizen mit Ofen und Kamin" wird dem beigefügt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Kaminofen nur gelegentlich (nämlich 8 mal im Monat für bis zu 5 Stunden) zum Einsatz kommen darf.

Diese Vorgehensweise ist überwiegend erfolgreich und führt zum gewünschten Ziel, dass die Betreibenden ihren Ofen nur gelegentlich einsetzen. Eine durchgängige Kontrolle der og. Maßgaben kann nur stichprobenhaft erfolgen.

Im Rahmen der Kontrollen, die die Schornsteinfegermeister wenigstens jährlich durchführen müssen, werden die Betreibenden auf das richtige Heizverhalten hingewiesen.

Wir greifen gerne die Anregung auf, dass dabei die genannten Broschüren systematisch verteilt werden, noch bevor es möglicherweise zu Beschwerden kommt. 

Selten, aber leider (noch) nicht ausgeschlossen, ist die Nutzung von Einzelöfen in Wohnungen/Häusern, die wie in der Vergangenheit nicht über eine Zentralheizung verfügen. In diesen Fällen hat die Stadt Mainz kaum Handlungsmöglichkeiten, denn die Heizdauer darf selbstverständlich nicht begrenzt werden und der Einsatz des Heizmaterials richtet sich nach der 1. BImSchV. Es darf also auch Kohle eingesetzt werden. In diesen Fällen kontrolliert allerdings der Schornsteinfegermeister engmaschiger (3-mal jährlich muss mindestens gekehrt werden).

Grün

Bäume bei der Umgestaltung des Gutenbergmuseums schonen

Die Flächeninanspruchnahme wird von den konkreten Bauplänen abhängen. Inwieweit Eingriffe in die Baumsubstanz und die Beetfläche notwendig sind, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Entfernte Sitzgelegenheiten im Gonsbachtal wieder installieren

Die Anregung ist sehr allgemein, ein Standort wird nicht benannt. Sofern es sich um Sitzgelegenheiten des ehemaligen Spielplatzes an Schubert's Mühle handelt, bestehen keine Bedenken. Andere Standorte im Gonsbachtal wären auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen des Landschaftsschutzgebietes abzuprüfen.

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Gonsbachrenaturierung im Bereich Schubert's Mühle und bei den Römerfunden am "Angelrechweg" Sitzplätze in Form von Sitzsteinen neu installiert wurden.

"Auf dem Hewwel" attraktiver für Bewohner gestalten (Brunnen läuft nur 1 Monat, ansonsten leider nur Beton, wenn die Bäume nicht blühen / unattraktiv für Senioren und Familien)

Aufgrund der Vorgaben des kommunalen Entschuldungsfonds und der bekannten weiteren stadtinternen Einsparvorgaben gibt es keinen Spielraum, den Brunnen mit ausschließlich städtischen Mitteln zu betreiben, da der Betrieb von Brunnen nachweislich keine kommunale Pflichtaufgabe ist. Die Betriebskosten für den Brunnen betragen 1.150 € pro Saison. Die Stadt Mainz gibt für jeden gespendeten Euro einen Euro dazu, sodass sich die benötigten Spenden auf 575 € reduzieren, um einen Vollbetrieb sicher zu stellen. Bei reduziertem Spendeneingang verringert sich die Laufzeit entsprechend.

Mehr Parkbänke z.B. Frankenhöhe (wenn Senioren….. und total verwittert) Unkraut zu hoch: Unfallgefahr für Senioren

Die städtischen Grünflächen im Bereich des Altersheims auf der Frankenhöhe gehören zu den sog. "Weiteren Flächen" des 67- Grün- und Umweltamtes, in denen laut Stadtratsbeschluss vom 24.03.2004 nur Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden dürfen. Eine Unfallgefahr für Senioren und Seniorinnen wird jedoch trotz eingeschränkter Pflege nicht gesehen.

Des Weiteren können aufgrund des nicht genehmigten Haushaltes 2017/18 und der nicht vorhandenen Investitionsmittel keine Bänke angeschafft werden. Daher können zur Zeit neue Bänke nur über Sponsoring finanziert werden. Eine neue Bank Typ Grünamt kostest ca. 500 € mit Einbau.

Dezernat VI Bauen, Denkmalpflege und Kultur - Beigeordnete Marianne Grosse

Auflagen Fassadengestaltung für besseres Erscheinungsbild insbesondere im Zentrum; Beispiel Speyer (S. 15)

Die Verwaltung verfolgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßig das Ziel, eine positive Fassadengestaltung in der Einkaufsinnenstadt zu erreichen. In vielen Bereichen der Innenstadt existieren hierzu ergänzend Gestaltungssatzungen, die insbesondere das Thema "Werbeanlagen" steuern.

Im Umfeld von denkmalgeschützten Gebäuden besteht der sogenannte Umgebungsschutz, der von der Unteren Denkmalpflegebehörde überwacht wird. Bei Bauprojekten von besonderer Bedeutung wird regelmäßig darauf hingewirkt, dass die Bauherren für die Wahl der geeigneten Architektur entsprechende Wettbewerbsverfahren durchführen (Bsp. Residenzpassage, Allianzhaus, etc.). Im vom Stadtrat beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzept Innenstadt (IEK) ist unter "A 6" die Maßnahme "Aufbau eines Fassadenprogramms zur gestalterischen und energetischen Aufwertung in ausgewählten Bereichen der Innenstadt" enthalten; die Umsetzung ist mittelfristig im Zeitraum 2018-2025 vorgesehen.

Ausgrabungsstätte römisches Theater liegt brach; Als Veranstaltungsort nutzen, Aushängeschild für Mainz (S. 15)

Für das römische Bühnentheater stehen gemäß Beschluss des Werkausschusses GWM Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. Ein Konzept zur Ausarbeitung der Sitzbereiche wird in Kürze vorgelegt.

Kulturraum beibehalten oder Alternativen schaffen; Beispiel Planke Nord/KUZ

Die Kulturverwaltung hat keine Handhabe, in den freien Grundstücks- und Gebäudemarkt einzugreifen. Um aber zumindest temporär Räume für Kulturarbeit bereit zu stellen, hat das Kulturdezernat im Jahr 2013 an der Gründung der erfolgreich arbeitenden, ehrenamtlichen Zwischennutzungsinitiative "Schnittstelle5 e. V." mitgewirkt und unterstützt sie bis heute. Der Verein vermittelt zwischen Eigentümern leerstehender Immobilien und Akteuren des Kulturlebens, die projektbezogen und für eine begrenzte Zeit Räume suchen. In den vergangenen Jahren wurden so bereits zahlreiche Kulturprojekte u. a. in temporär ungenutzten Ladenlokalen, Lagerhallen o. ä. ermöglicht.

Die Schaffung oder die Erhaltung von Räumen für Kultur werden nicht selten auch in Zusammenarbeit mit stadtnahen Gesellschaften ermöglicht. Hier nutzen das Kulturdezernat und auch die "Schnittstelle5 e.V." Kontakte zur städtischen Liegenschaftsverwaltung und etwa zu den Mainzer Stadtwerken oder zur Wohnbau Mainz. Letztere leistet im Übrigen einen unterstützenden Beitrag für die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Zwischennutzungsinitiative.

Als Dauerhafte kulturelle Einrichtung sei hier die "Kulturei" genannt, die 2016 in Zusammenarbeit mit dem städtischen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Mainz und der Initiative Zitadelle Mainz e.V. in den Kasematten der Zitadelle realisiert wurde. Die "Kulturei" bietet ihre Räume für Kunst- und Kulturschaffende an, die in anderen Einrichtungen nicht zum Zuge kommen oder wegen der Miethöhe darauf nicht zurückgreifen können.

Instandhaltung und Ausbau der Schulen beschleunigen (S. 16) Schulsporthalle Gymnasium Oberstadt wartet seit Jahren auf Turnhalle

Die Gebäudewirtschaft Mainz hat den Auftrag zur Errichtung der Halle erteilt und den Bauantrag gestellt. Sobald der Zuschussbescheid des Ministeriums vorliegt, wird die beauftragte Firma innerhalb von 6 Wochen mit der Realisierung beginnen.

Transparenz: Wieso verzögern sich geplante Baumaßnahmen, obwohl Geld da ist?; Fehlende Kommunikation

Die Zuschussgenehmigungsprozesse beim Land sind in der letzten Zeit immer komplexer und zeitaufwändiger geworden. Sobald eine Genehmigung des Landes vorliegt, ist eine zügige Umsetzung der Baumaßnahmen möglich.

Eine öffentliche Kommunikation zu diesen Genehmigungsprozessen ist mit den aktuellen Ressourcen nicht darstellbar.

Bäume bei der Umgestaltung des Gutenberg-Museums schonen (S. 22)

Das große Interesse der Bevölkerung an der dortigen Grünfläche ist der Verwaltung bewusst. Die Planungen zielen darauf ab, möglichst viel Grün zu erhalten und die Grünfläche unmittelbar vor dem neuen Bibelturm möglichst groß auszulegen.

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