Prüfergebnisse des Bürgerforums XIII
XII, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 2. Oktober 2021 stattfand.
Themengruppe 1 - Wohlfühlen in Mainz
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Janina Steinkrüger
- Lärm
Der Schutz der Nachtruhe nach § 4 LImSchG von 22-6 Uhr ist allgemein bekannt und gilt für die gesamte Stadt. Verstöße ahndet das Amt 30 Standes-, Rechts-, und Ordnungsamt. Eine gesonderte Beschilderung am Neubrunnenplatz wird hierfür nicht benötigt und wird von der Verwaltung als nicht zielführend erachtet.
- Müll
Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz hält Straßen und Plätze in Mainz sauber.
Stark frequentierte öffentliche Plätze werden - teilweise sogar mehrfach täglich - gereinigt. Durch die zum Großteil oft achtlos fallen gelassenen ToGo –Verpackungen oder Zigarettenkippen entsteht oft der Eindruck von Unsauberkeit.
Mit über 2.000 öffentlichen Abfalleimern davon 370 Stück mit einem Aschenbecher bestückt, stellt der Entsorgungsbetrieb sicher, dass die Möglichkeiten zu einer geregelten Entsorgung mit ansprechendem Stadtbild vorhanden sind.
Durch Maßnahmen wie den Dreck weg-Tag, den es schon seit 22 Jahren gibt, der Junior-Dreck weg-Woche für Kinder und Jugendliche wird die Stadtsauberkeit immer wieder in das Bewusstsein aller gerufen.
Mit Innovationen, wie dem Pizzakartonsammler, wirkt der Entsorgungsbetrieb dem Trend „ToGo“ entgegen und bringt das Thema immer wieder in die öffentliche Diskussion.
Am gesamten Rheinufer wurden im letzten Jahr, zusätzlich zu den regulären öffentlichen Abfalleiern, 64 Restabfall- und Glastonnen aufgestellt, um dem Littering-Abfall dort mit gutem Erfolg zu begegnen.
Seit 2016 sind in der warmen Jahreszeit, die gerne zum Verweilen am Rheinufer genutzt wird, die Grillscouts unterwegs, die Abfalltüten an die Feiernden verteilen. Zusätzlich wurden dort Abfalltütenspender und große versenkte Abfallcontainer installiert, um die Voraussetzungen für ein sauberes Umfeld zu ermöglichen.
Anwohner:innen unterstützen regelmäßig die Entsorgung - Stadt stellt Material zu Verfügung (Weste mit Slogan: "Wir lieben Mainz und die Mainzelmännchen")
Eine wie im Bürgerforum 2021 angeregte Plattform für engagierte Bürger:innen gibt es schon.
Diese Bürger:innen sammeln vorwiegend Abfälle im nicht bebauten Bereich ein. Hierzu stellt der Entsorgungsbetrieb besondere Säcke zu Verfügung, die neben die Restabfallgefäße gestellt, einfach von der Müllabfuhr mitgenommen werden. So könnte auch die oben gewünschte Unterstützung aussehen. Die Bürger:innen müssen nur auf die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebes zugehen und sich melden.
- Werbung für Taschenaschenbecher, Recyclesystem Tobacycle
Als Taschenaschenbecher empfiehlt der Entsorgungsbetrieb 30 ml Schraubgläser (siehe MainzerMüllMagazin MMM 2/20. Diese sind nicht teuer und können von Raucher:innen problemlos bei sich getragen werden – und Abfall wird auch noch vermieden. Die handelsüblichen Kaufmodelle von Taschenaschenbechern schließen oft nicht wie gewünscht und hinterlassen in der Kleidung Geruch und Asche. Das System Tobacycle kann von Entsorgungsbetrieb nicht empfohlen werden. Mehrere Anfragen zu den „genauen“ Entsorgungswegen des Systems wurden nicht zufriedenstellend oder gar nicht beantwortet und sind nicht nachvollziehbar.
- Hundekot
Die Hundebesitzer sind verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und bis zum nächsten öffentlichen Abfalleimer oder der eigenen Restabfalltonne mitzunehmen. Liegengebliebener Hundekot ist keine Aufgabe des Entsorgungsbetriebes. Das muss jedem, der sich einen Hund anschafft, klar sein. Verstöße hiergegen werden vom Ordnungsamt verfolgt.
Spezielle Hundekotbehälter mit Tütenspendern wurden vom Entsorgungsbetrieb trotzdem getestet. Es konnte keine wesentliche Verbesserung des Verhaltens der Hundebesitzer in der unmittelbaren Umgebung der Spender festgestellt werden.
- Verkaufshäuschen/Verschenkhäuschen
ähnlich Bücherschränke für z.B. Kleidung und Haushaltsware
Das Betreiben von GIVE-Schränken, in die noch brauchbare Dinge hineingelegt werden, ist eine tolle Idee, die allerdings beim näheren Betrachten mit vielen Hindernissen verbunden ist. Altkleiderbehälter des Entsorgungsbetriebes stehen nicht kostenfrei oder ohne Genehmigung der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum. Dies würde auch für diese Schränke gelten. Des Weiteren haben die Bürger:innen teilweise sehr unterschiedliche Auffassungen von dem, was noch tragbare Kleidung oder ein brauchbarer Haushaltsgegenstand ist. Insofern müssen diese GIVE-Schränke intensiv betreut werden, um unhygienische, defekte, verschmutzte Gegenstände oder Dinge, die schon zu lange im Schrank liegen, auszusortieren. Hieraus ergibt sich dann die Frage, wie diese Dinge „kostenneutral“ entsorgt werden können.
Der Entsorgungsbetrieb unterstützt gerade ein privates Projekt, das in diese Richtung geht. Hier wird ein Schrank auf privatem Geländen aufgestellt. Als Kooperationspartner wird die Verwaltung Ende des Jahres belegte Erfahrungen in diesem Bereich nachweisen können. Bis dahin empfiehlt der Entsorgungsbetrieb die Kleidung und Haushaltsgegenstände über die Tausch- und Verschenkplattform auf der Homepage des Entsorgungsbetriebes: mainz-tauschen-verschenken.de anzubieten oder zu erwerben.
Zudem bleibt zu hoffen, dass bald wieder die beliebten Warentauschtage des Entsorgungsbetriebes regelmäßig stattfinden können.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen, Beigeordnete Manuela Matz
Lärm
Mehr Kapazitäten für das Ordnungsamt
Die Erhöhung der Stellen im Vollzugsdienst ist bis Ende 2023 auf 55 (+9) geplant, ebenso der Feldschutz bis Ende 2024 auf 10 Stellen (+8) und die Einrichtung einer 5. Dienstgruppe ist im Laufe dieses Jahres geplant.
Organisation in der Nachbarschaft, um die Ruhestörer anzusprechen
An anderen Stellen in der Stadt hat sich die Etablierung eines „runden Tisches“ bewährt. Dieser wird aus der Anliegerschaft heraus organisiert und es nehmen zahlreiche Verwaltungsvertreter:innen und die Polizei daran teil.
Themengruppe 2 - Mobilität
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Janina Steinkrüger
Aktuelle Situation in Mainz
Gewünschtes Verhalten wird nicht belohnt
Alternativen zum Auto zu teuer
Die Wahrnehmung von Preisen im ÖPNV gegenüber dem PKW wird subjektiv oftmals eher einseitig eingeschätzt, da den Ticketpreisen lediglich die Treibstoffkosten gegenübergestellt werden. Für einen realistischen Vergleich sollten die vollen Kosten berücksichtigt werden und damit insbesondere auch der Umfang der Kfz-Unterhaltungskosten. In diesem Fall stellt sich der ÖPNV nicht selten als gleichwertige Alternative dar.
Bei der Kritik an den ÖPNV-Tarifen ist zudem zu beachten, dass diese nicht die Vollkosten darstellen, sondern zu einem beträchtlichen Teil durch die sogenannte „Quersubventionierung“, d.h. durch Überschüsse aus dem Trinkwasser und Energieverkauf der Mainzer Stadtwerke AG unterstützt werden.
Zu geringe Frequenz des ÖPNV
Dieser Punkt ist in der flächenhaften Betrachtung differenziert zu sehen: Mit dem „Fahrplan 2020“ wurde eine neue Grundtaktung 15/30-Minuten eingeführt. Diese ermöglicht es, flexibler auf die Nachfrage in einzelnen Streckenabschnitten zu reagieren. Gerade auf den stark belasteten zentralen Achsen kann so durch Überlagerung der Fahrten ein 7,5- oder gar 5-Minuten-Takt bereitgestellt werden.
Entsprechend der gegebenen Nachfrage werden in den äußeren Teilen des Stadtgebiets sowie zu Tagesrandzeiten die Takte ausgedünnt, um eine vertretbare wirtschaftliche Situation zu erzielen. Es sei aber auch hier darauf hingewiesen, dass der „Fahrplan 2020“ eine Reihe von neuen, angebotsorientierten Fahrbeziehungen aufweist, so z.B. erstmalig eine Tangentiallinie, die die Vororte direkt miteinander verbindet. Darüber hinaus konnte mit dem „Mainz-Rider“ ein weiteres ergänzendes Angebot bereitgestellt werden.
Carsharing zu teuer
Carsharing-Angebote werden von der MVG in Kooperation mit privaten Dienstleistern erstellt. Da diese grundsätzlich kostendeckend arbeiten müssen, können weder die MVG noch die Stadt Mainz auf die Tarifgestaltung Einfluss nehmen.
Lernen von anderen Städten Kopenhagen, Wien, Luxemburg
Die Verwaltung verfolgt grundsätzlich stets sehr aufmerksam die Entwicklungen in anderen Städten, so auch in den genannten Beispielen sowie darüber hinaus. Insbesondere innerhalb von Deutschland besteht ein enger und regelmäßiger Austausch zu anderen Kommunen. Auch in diesem Netzwerk gibt es gute und nachahmenswerte Beispiele der Radverkehrsförderung, wie aktuell zum Beispiel Darmstadt oder Bremen. Dabei blicken andere Städte auch auf best practice Beispiele in Mainz (z.B. Piktogrammkette, fahrRad Parkhaus, Stellplatzsatzung). Bei Vergleichen mit anderen Städten müssen immer auch die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, z.B. Stadtstruktur, Topografie sowie abweichende rechtliche und finanzierungstechnische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Die Idee eines deutlich vergünstigten ÖPNV-Tarifs wurde im Wiener Beispiel mit der Einführung eines „365€-Tickets“ erprobt. Grundsätzlich war dabei festzustellen, dass der Effekt von Fahrpreissenkungen nur relativ geringe Auswirkungen auf die Fahrgastnachfrage hat. Dagegen wirkten sich Angebotserweiterungen deutlich spürbarer aus. Auch diese Erkenntnisse fließen in die städtische Nahverkehrsplanung ein.
Das noch weitergehende Beispiel eines Nulltarifs im ÖPNV, wie in Luxemburg seit einiger Zeit praktiziert, ist eine Maßnahme, die nur durch weitreichende Landesförderung möglich wäre.
Priorisierung des Radverkehrs in der Innenstadt
In den letzten Jahren erfolgte eine verstärkte Umverteilung des Straßenraumes zugunsten des Radverkehrs. So wurden in den vergangenen Jahren an vielen signalgeregelten Kreuzungen Aufstellbereiche für Radfahrende geschaffen, in denen sich diese beim Warten auf das Grünsignal an vorderer Front und im Sichtfeld der übrigen Verkehrsteilnehmer:innen platzieren können. Weiterhin wurden an verschiedenen Stellen Schutzstreifen für den Radverkehr (nicht selten zu Lasten des ruhenden Kfz-Verkehrs) und in Einzelfällen auch Radfahrstreifen vorgesehen. Das jüngste Beispiel ist die Verlängerung der Fahrradstraßen-Achse in der Oberstadt über der Karcherweg und Ebersheimer Weg sowie die neu gestaltete signalisierte Querung Drususwall/Windmühlenstraße, die bei herannahenden Radfahrer:innen direkt auf Freigabe schaltet. Weitere Planungen (z.B. Querung Windmühlenstraße/Zitadellenweg/Rampe Eisgrub) befinden sich zurzeit in Arbeit.
Klare Wege für Auto, Fahrrad und Fußgänger
Mobilität als Chefsache und Etablieren eines eigenen Bürgerforums Mobilität
Die bauliche oder markierungstechnische Trennung der Verkehrsarten wird in der Verkehrsplanung nur noch an Stellen empfohlen und vorgeschrieben, wo ein Miteinander der Verkehrsarten aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist, z.B. an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen. Zudem bietet der historisch gewachsene Stadtraum von Mainz nur in wenigen Bereichen die Möglichkeit, Verkehrsarten zu trennen, da hierfür gewisse Regelbreiten für die Wege einzuhalten sind. Dafür würden Mindeststraßenbreiten von ca. 16m benötigt, wobei noch keine Baumstandorte, Bushaltestellen, Parkplätze oder ähnliches berücksichtigt wären.
Vielmehr sehen die Richtlinien vor, dass auf solche Flächenregelungen nach Möglichkeit verzichtet werden und dort das Gebot des § 1 StVO in Bezug auf gegenseitige Rücksichtnahme im Fokus stehen soll. So heißt es z.B., dass in Tempo 30 Zonen keine gesonderten Radverkehrsanlagen (Radwege, Schutzstreifen etc.) angelegt werden dürfen. Durch die gemeinsame Nutzung der Verkehrsflächen wird die Aufmerksamkeit erhöht, was inen nachweislichen Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer:innen bewirkt.
Verkehrsangelegenheiten stehen auf allen Ebenen der Verwaltung (Oberbürgermeister, Stadtvorstand/Dezernent:innen) und der politischen Vertretungen (Stadtrat/Verkehrsausschuss, Ortsbeiräte) ganz oben auf der Agenda, was die Vielzahl von Anträgen, Berichterstattungen und Beschlussvorlagen belegt. Für den regelmäßigen Austausch der Akteure und Fachstellen mit Bürger:innen gibt es neben dem „Runden Tisch Radverkehr“ künftig den Prozess des BYPADs, welches auch Belange eines Bürgerforums Mobilität berücksichtigen kann.
BYPAD steht für Bicycle Policy Audit. Diesem Prozess liegt einerseits -in einem ersten Schritt- die Evaluierung und andererseits -darauf aufbauend- die Qualitätsverbesserung der kommunalen Radverkehrsförderung zugrunde. Auf Basis der damit zusammenhängenden Stärken-Schwächen-Analyse erfolgt also erst die Definition der Kriterien. Dabei beruht die BYPAD-Methode auf einem Transfer aus dem Qualitätsmanagement, wie es in der Wirtschaft längst Standard ist, auf den Radverkehr um diesen zu stärken und nachhaltig zu verbessern. Dabei ist das Verfahren mittlerweile etabliert und wurde in über 200 Kommunen in über 20 Ländern angewandt. Die Untersuchungsschwerpunkte liegen neben den Ergebnissen der Radverkehrsförderung auch in der Einbettung in die politischen und administrativen Strukturen. Dafür werden neun Module unterschieden, deren Qualitäten einzeln bestimmt werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem externen Moderator bzw. Auditor, der die Stärken-Schwächen-Analyse sowie die Qualitätsbewertung in den einzelnen Modulen gemeinsam mit den Akteurskreisen aus Politik, Verwaltung und Interessenvertretung erarbeitet. Dank dieses integrativen und partizipativen Prozesses kann sichergestellt werden, dass die verschiedenen Perspektiven und Ansprüche Berücksichtigung finden sowie Kommunikation und Wissenstransfer gewährleistet ist. Die so erhobenen Ergebnisse und daraus abgeleiteten Ziele sind also mit einer breiten Basis erarbeitet, sodass die relevanten Akteure der Stadt Mainz von Beginn an an dem Prozess mitarbeiten und diesen mitgestalten. Dank dieses integrierten Ansatzes leistet das BYPAD-Audit einen nachhaltigen Beitrag zur Radverkehrsförderung. Darüber hinaus ist geplant, die Stärken dieser Methode auch auf den Fußverkehr anzuwenden und auch die Belange der Fußgänger:innen zu erheben und daraus Ergebnisse abzuleiten. Damit können weitere Synergien der beiden Verkehrsarten des Umweltverbundes genutzt und gestärkt werden und dem Wunsch eines plattformartigen Bürgerforums Mobilität Rechnung getragen werden.
Themengruppe 3 - Klimawandel
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Janina Steinkrüger
Mainz in 5 – 10 Jahren
Anpassung an den Klimawandel, Strategien für Hitze und Trockenheit
Der in Mainz zu erwartende Klimawandel ist in Bezug auf die Lufttemperatur bekannt. Maßnahmen, die der Erderwärmung entgegenwirken und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind erforderlich. Ziel des Projektes Masterplan 100% Klimaschutz ist die Klimaneutralität von Mainz zu erreichen, bestenfalls bis 2035. Hierdurch soll die Erwärmung gebremst und das "1,5° Ziel" eingehalten werden. Eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel liegt in Mainz aktuell nicht vor. Ein entsprechender Fördermittelantrag ist in Bearbeitung. Das Projekt wird sodann durch Klimamanager:innen betreut und ist auf mehrere Jahre angelegt. Beratung und Bewusstseinsbildung, Planung, Kooperation und interdisziplinäre Zusammenarbeit sind wesentliche Bausteine des Projektes. Der Start des Projektes -einen positiven Fördermittelbescheid vorausgesetzt- ist für Herbst 2022 geplant.
Für die Umsetzung beider Projekte ist die Unterstützung der gesamten Stadtgesellschaft erforderlich. Auch kleine Maßnahmen sind wirksam. So können Höfe entsiegelt sowie Dächer und Fassaden begrünt werden (Förderprogramm siehe mainzer-stiftung.de), der Verbrauch der Ressourcen Strom und Wasser kann reduziert, Strom auch regenerativ erzeugt werden. Die Stärkung der grünen Infrastruktur erfolgt im Innenstadtbereich auch im öffentlichen Raum, durch die Fortschreibung der Grünsatzung und im Rahmen der Bauleitplanung, z.B. beim Einkaufsquartier Ludwigstraße.
In den letzten Jahren war die Stadt Mainz wiederholt von extremen Regenereignissen betroffen. Allgemein geht man davon aus, dass Starkniederschläge künftig häufiger und intensiver auftreten werden. Anders als bei Hochwasser an Bächen und Flüssen können Starkregen und damit auch die von ihnen verursachten Überflutungen praktisch überall auftreten. Es handelt sich um kleinräumige, kurze und intensive Ereignisse die nicht vorhergesagt werden können. Im Ereignisfall besteht, wenn überhaupt, nur eine sehr kurze Vorwarnzeit um Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund kommt auch der Vorsorge eine bedeutende Rolle zu.
Kanalneuplanungen erfolgen nur noch im Trennsystem. Das bedeutet, dass das anfallende häusliche und gewerbliche Schmutzwasser der Kläranlage zugeführt wird, während das anfallende Niederschlagswasser vorzugsweise vor Ort zu verbleiben hat, umso zur Grundwasserneubildung vor Ort beizutragen. Es gilt die Regel: “Versickern vor Ableiten“.
Das Kanalnetz der Stadt Mainz erfüllt schon seit vielen Jahren alle gesetzlichen Anforderungen. Dennoch werden bei Neuplanungen von Rückhalteräumen im Kanalnetz, die derzeit erforderlichen Volumen bereits mit einem Sicherheitszuschlag für Starkregen versehen. Hierdurch wird sowohl das weiterführende Netz als auch das als Vorflut dienende Gewässer entlastet und die Zukunftssicherheit sichergestellt.
Weitere Möglichkeiten, um vor Ort das Wasser zurück zu halten sind z.B. die Begrünung von Dachflächen, die Verwendung versickerungsfähiger Beläge, die Nutzung abgesenkter Gartenflächen oder die Regenwassernutzung mit Hilfe von Zisternen. Dies kann auch dort umgesetzt werden, wo nicht das gesamte Niederschlagswasser versickert werden kann. Entsprechende Vorgaben werden bereits in der Bauleitplanung festgeschrieben. Ergänzend hierzu kann auch auf öffentlichen Flächen Wasserrückhaltung betrieben werden. Teiche, Grünanlagen, Spielplätze und Straßenflächen können bei entsprechender Gestaltung hierfür genutzt werden. Dies hat auch positive Auswirkungen auf das Stadtklima.
Da sich Starkregen und daraus folgende Überflutungen jedoch nicht gänzlich vermeiden lassen, gilt es Schäden in Zukunft zu minimieren. In Rheinland-Pfalz unterstützt die Landesregierung die Erstellung von Starkregenvorsorgekonzepten. Jede Kommune in Rheinland-Pfalz soll sich auf den Weg zu einem örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept machen. Auch in Mainz werden Starkregenvorsorgekonzept für die einzelnen Stadtteile erstellt.
Ziel der Aufstellung eines Starkregenvorsorgekonzeptes ist die Verminderung von potenziellen Schäden bei zukünftigen Starkregenereignissen. Im Rahmen der Bearbeitung werden Risikobereiche identifiziert, mögliche Ursachen für Schäden ermittelt und denkbare Lösungsansätze für alle Handlungsbereiche entwickelt. Hierbei werden bei der Erarbeitung die Betroffenen, aber auch die zuständigen Verwaltungen und Behörden einbezogen.
Als Unterstützung für die Kommunen hat das Land Rheinland-Pfalz einen Leitfaden zur Aufstellung eines solchen Starkregenvorsorgekonzeptes erstellt und ein Förderprogramm für Kommunen aufgelegt. Die anschließende Umsetzung der entwickelten Maßnahmen ist dann Sache des jeweiligen Grundstückseigentümers. Hier kann ggf. auch eine Förderung beantragt werden. Dies ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig.
Unabhängig von den Bemühungen des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Mainz AöR die Stadtentwässerung betreffend betreibt die Stadt Mainz permanent die Stärkung der `grünen´ Infrastruktur. Aktuell erfolgt zum Beispiel die Fortschreibung der Grünsatzung.
Themengruppe 4 - Digitalisierung und Ehrenamt
Stellungnahme Dezernat I - Oberbürgermeister Michael Ebling
Digitales Mainz
- Mainzpedia
- Moderierte Foren
- Kultur findet statt
- Radwege
Die Anregungen aus dem Bürgerforum werden begrüßt und sind bereits Teil der Digitalisierungsstrategie des Konzeptes "mainzDIGITAL".
Hierzu einige Auszüge dazu:
„… 3.3 Handlungsfeld Digitale Verwaltung Strategische Ziele:
Wir entwickeln uns zu einer offenen und digital vernetzten Verwaltung, die sowohl nach innen als auch nach außen ihre serviceorientierten Dienste weiter ausbaut. Dabei richten wir unsere „Serviceleistungen aus einer Hand“ an den Bedürfnissen der Mainzer:innen und der Mainzer Wirtschaft aus.
3.3.1 Worum es geht Mit diesem Handlungsfeld verfolgen wir die Weiterentwicklung der Mainzer Stadtverwaltung hin zu einer digitalen Verwaltung, wo neben digitalen Services auch weiterhin analoge Dienste und Kontaktmöglichkeiten angeboten werden. Zentrale Themen sind die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die konsequente Orientierung an den Nutzer:innen bei der Entwicklung digitaler Dienstleistungen sowie die damit verbundene Vorhaltung der notwendigen digitalen Infrastruktur. Bestehende E-Government-Angebote werden optimiert und ausgebaut, analoge und digitale Interaktionsangebote zwischen Verwaltung und der Stadtgesellschaft verbessert und neue Möglichkeiten zur Zeitersparnis geschaffen. Wir nutzen somit die Chancen der Digitalisierung sowohl beim Behördenverkehr, als Arbeitgeberin für nachgefragte Fachkräfte und für den Wirtschaftsstandort Mainz. Darüber hinaus wird Mainz die vorhandene transparente und auf Zusammenarbeit ausgelegte Verwaltungskultur im Sinne von Open Government weiter ausbauen und das Verwaltungshandeln sowie Entscheidungsprozesse durch Kooperation und Partizipation weiter öffnen. Neben einem aktiv gestalteten Kulturwandel innerhalb der Mainzer Stadtverwaltung und dem Konzern Stadt Mainz insgesamt wird zukünftig der digitale Kompetenzausbau bei den städtischen Mitarbeitenden und Führungskräften ein weiterer Schwerpunkt sein.
… Ein weiterer Schwerpunkt liegt in einem guten Miteinander und Zusammenleben. Ziel ist es, unterstützt durch digitale Technologien einen Rahmen für soziale Verbesserungen in Mainz zu schaffen und die Lebensqualität zu steigern. Das Risiko, durch Digitalisierung die soziale Spaltung zu vertiefen, wird von Beginn an im Blick behalten und proaktiv durch Projekte angegangen. Im Rahmen von mainzDIGITAL steht die Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe aller Mainzer:innen somit an erster Stelle. Neben der Förderung von Digitalisierungskompetenzen und dem Ausbau der digitalen Barrierefreiheit für städtische Angebote sollen insbesondere die Chancen genutzt werden, die sich durch neue digitale Organisations- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie zielgruppenspezifische Beteiligungsangebote auf Quartiersebene eröffnen. …“
Zum Thema Kultur hier einige Auszüge:
„… Digitale Angebote der Büchereien: In der Onleihe Rheinland-Pfalz stehen E-Books, Hörbücher, Zeitungen und E-Learning-Formate zur Verfügung. Über das Streamingportal „filmfriend“ können mehr als 2.000 Filme abgerufen werden, „Freegal“ bietet rund 15 Millionen Songs und Musikvideos an. Mit der eKidz.eu-App bieten die Büchereien Leselernangebote für Kinder.
Digitalisierte Bestände der wissenschaftlichen Stadtbibliothek: Über das vom Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz angebotene Portal "dilibri" werden urheberrechtsfreie landeskundliche Werke in digitalisierter Form kostenfrei präsentiert. Die Sammlung wird kontinuierlich ergänzt.
Museumsportal Rheinland-Pfalz: Über die Website museumsportal-rlp.de können Mainzer Museen vom Wohnzimmer aus besucht werden.
Stadtverwaltung Mainz, 51 – Amt für Jugend und Familie Abteilung Kinder, Jugend und Senioren (2021): Mainzer Ferienkarte, jugend-in-mainz.de/ferienkarte, Abruf am 20.08.2021.
Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. (2021): Die App für mehr Datenkompetenz stadt-land-datenfluss.de, Abruf am 18.08.2021.
Landeshauptstadt Mainz, 47 – Stadtarchiv (2021): Projekt "Digitales Häuserbuch von Mainz, mainz.de/digitales-haeuserbuch, Abruf am 20.08.2021.
Landeshauptstadt Mainz (2021): Digitale Angebote, bibliothek.mainz.de/onleihe, Abruf am 20.08.2021.
Landeshauptstadt Mainz (2021): Digitalisierte Bestände, bibliothek.mainz.de/digitalisierte-bestaende, Abruf am 20.08.2021.
Es gibt virtuelle Museumsrundgänge, Online-Ausstellungen und digitale Mitmach-Angebote für Groß und Klein. Auch in Pandemiezeiten konnte somit der Besuch im Museum ermöglicht werden.
Plattform museum-digital: Die Website zeigt Objekte und Sammlungen aus verschiedenen städtischen Museen. Nach Anklicken des Museumsnamens erhalten die Nutzer:innen einen Überblick über die Anzahl der jeweils erfassten Objekte….“
Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit, Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
Ehrenamt suchen und finden
Das Ehrenamtsbüro des Diakonischen Werks Rheinhessen ‚MEM“ bietet auf seiner Homepage eine Vielzahl von Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement an. Unter anderem auch eine entsprechende Datenbank für Bürger:innen, die ein Ehrenamt und eine entsprechende Institution oder Träger suchen. Das Ehrenamtsbüro wird von Seiten der Landeshauptstadt Mainz und dem Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert.
Stellungnahme Dezernat I Oberbürgermeister Michael Ebling
Projekte und Crowdfunding
Für Projektideen stehen Unternehmen eine Vielzahl von Beratungsangeboten zu Crowdfunding zur Verfügung. Die Stadtverwaltung selbst ist im Bereich der Wirtschaftsförderung und des Fördermittelmanagements aktiv, um die Finanzierungsmöglichkeiten für städtische Maßnahmen und Projekte der Wirtschaft zu ermöglichen.
Themengruppe 5 - Wohnraum und Kinderbetreuung
Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit, Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
Kinderbetreuung in Mainz
Kita-Platzvergabe
Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen (Quelle: SGB VIII § 3). Die Stadt Mainz bekennt sich zu einem pluralen Angebot in der Kindertagesbetreuung, so dass Eltern entsprechend ihrer weltanschaulichen und pädagogischen Vorstellungen Betreuungsplätze wählen können.
Jeder Träger einer Kita vergibt die Plätze in den jeweiligen Einrichtungen eigenständig. Die Vergabe der Kita-Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt derzeit nach folgenden Prioritäten:
- Alleinerziehende oder in Ausbildung befindliche Elternteile
- Eltern, die beide berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden bzw. arbeitssuchend sind
- besondere soziale, familiäre und pädagogische Dringlichkeiten
Die Verwaltung wendet diese Prioritäten seit vielen Jahren an. Die Prioritäten sind mehrfach öffentlich kommuniziert und auf der städtischen Homepage aufgeführt. Zuletzt wurde in den Sitzungen der Arbeitsgruppe Kindertagesbetreuung des Jugendhilfeausschusses und dem Jugendhilfeausschusses jeweils im November 2013 und im April 2019 über die vorgenannten Prioritäten diskutiert und diese bestätigt.
Die Vergabeprioritäten sind an folgenden gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet:
- § 22 SGB VIII: Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen [...] den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
- § 24 SGB VIII: Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn [...] die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden [...] - § 27 SGB VIII: Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
- § 4 KiTaG Rheinland-Pfalz: Alle Kinder sollen in dem Jahr, welches der Schulpflicht vorausgeht, eine Tageseinrichtung besuchen. Hierauf wirken die Träger der öffentlichen Jugendhilfe hin.
Die Stadt Mainz plant, die Betreuungsplätze in städtischen Kindertageseinrichtungen zukünftig auf Basis einer Verwaltungsrichtlinie zu vergeben. Die Gewichtung der Kriterien berücksichtigt unterschiedliche Lebenssituationen von Erziehungsberechtigten (z.B. Alleinerziehende oder Haushalte, in denen beide Erziehungsberechtigte einer Beschäftigung nachgehen) und die Bedarfssituation von Kindern. Hierzu hat der Stadtrat am 24.11.2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Verwaltung arbeitet an der Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses.
Elternbeiträge für Unterzweijährige und Schulkinder in Kindertagesstätten sind alleine abhängig von Einkommen und Geschwisteranzahl – nicht abhängig vom Träger – zu entrichten. Für überzweijährige Kinder ist kein Elternbeitrag zu entrichten. Zusätzliche, über den Eltern- und Verpflegungskostenbeitrag hinausgehende Kosten eines selbstbeschafften Betreuungsplatzes können unter bestimmten Voraussetzungen von der Stadt Mainz auf Antrag übernommen werden.
Die Betreuung in Kindertagespflegestellen wird in der Stadt Mainz auf Grundlage einer Satzung gefördert. Hier haben die Eltern analog eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte Elternbeiträge zu entrichten. Es ist jedoch die Regel, dass Kindertagespflegepersonen auf privatrechtlicher Basis zusätzliche Zahlungen von den Eltern verlangen. Dies kann den selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen nicht untersagt werden. Diese zusätzlichen Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Stadt Mainz auf Antrag übernommen werden.
Ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung stellt einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Unterstützung erfahren damit vor allem Frauen; insbesondere die, die den Wiedereinstieg in den Beruf suchen.
Sicherheit in Kitas und Schulen
Die Aufsicht in Kitas ist stets sicherzustellen, um einen insbesondere für die Kinder sicheren Betrieb der Kitas jederzeit zu gewährleisten. Aufgrund landesgesetzlicher Vorgaben ist in Kindertagesstätten unabhängig ihrer Trägerschaft ein bestimmter Fachkraft-Kind-Schlüssel jederzeit einzuhalten. Dieser richtet sich nach dem Alter der Kinder; es wird dabei unterschieden zwischen Unterzweijährigen, Überzweijährigen und Schulkindern. Darüber hinaus ist noch weiteres Personal in Kitas (z. B. päd. Nachwuchskräfte, Interkulturelle Fachkräfte, Vertretungskräfte, Wirtschaftspersonal) beschäftigt, das auch – je nach persönlicher Eignung – bei der Führung der Aufsicht unterstützen kann. Droht die Aufsicht, z.B. aufgrund von kurzfristigem Personalmangel, nicht gewährleistet werden zu können, muss ein sog. „Handlungsplan“, den es für jede Kita in Rheinland-Pfalz zu geben hat, greifen, der z.B. Betreuungseinschränkungen beinhalten kann.
Bullying darf keinen Platz in einer Kita haben. Sollte dennoch der Verdacht aufkommen, dass Bullying vorliegt, hat ein Träger einer Kita geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies abzustellen. Dazu steht in der Regel jeder Kita eine entsprechende Fachberatung zur Verfügung. Sollte dies nicht der Fall sein, steht die Stadt Mainz Kitas in freier Trägerschaft beratend zur Seite. Darüber hinaus können sich Kitas, Eltern und Fachkräfte an die landesweite Kita-Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, wenden.
Vereinbarkeit Familie und Beruf
Es ist Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie, für Kinder (d. h. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Dies gilt allerdings nur, soweit eine durchgehende Betreuung nicht im Rahmen der Schule erfolgt (§ 24 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. § 24 Abs. 6 SGB VIII und § 17 KiTaG RLP).
In den letzten Jahrzehnten haben an nahezu allen Mainzer Grundschulen deren Förder- bzw. Elternvereine (Elterninitiativen sind hier nicht aktiv) die Organisation und Durchführung der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der sogenannten „Betreuenden Grundschule“ übernommen; hierbei handelt es sich entsprechend den Verwaltungsvorschriften des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums um eine schulische Veranstaltung, sodass die o. a. Verpflichtung des Amtes für Jugend und Familie nicht zum Tragen kam.
In den letzten Jahren haben jedoch mehrere Fördervereine gegenüber der Verwaltung geäußert, dass sie, da sie i. d. R. ehrenamtlich tätig sind, bei der Organisation und Durchführung des Betreuungsangebotes eine Entlastung benötigen.
Die Landeshauptstadt Mainz hat daraufhin im Amt für Jugend und Familie eine hauptamtliche Stelle geschaffen, die die Fördervereine berät und unterstützt, was z. T. auch zu einer Entlastung geführt hat. Die Verwaltung ist mit den Fördervereinen im regelmäßigen Austausch und wird im Hinblick auf den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung weitere Modelle der Trägerschaft der Betreuenden Grundschule prüfen.
Wohnraum in Mainz – Genug Platz für alle?
Die Feststellung, dass an vielen Orten in Mainz gebaut wird, ist zutreffend. Der Wohnungsmarktbericht 2020 bestätigt, dass in Mainz bis 2025 eine erhebliche Nachfrage an zusätzlichem Wohnraum besteht. Auch ist es richtig, dass es in angespannten Wohnungsmärkten zu einer Verteuerung der Preise kommt, da die Nachfrage das Angebot übersteigt.
Die Aussage, dass in Mainz überall leerstehende Wohnungen und Häuser vorhanden sind, kann nicht bestätigt werden. Für den gesamten Mainzer Wohnungsbestand beziffert der Wohnungsmarktbericht eine Leerstandsquote von 2,3 %. Bei den Leerständen in Mainz handelt es sich in wenigen Fällen um Wohnraum und überwiegend um gewerbliche Flächen.
Ideen
Die Idee, Sozialwohnungen zum Verkauf zu bauen, wurde bereits im Jahr 2020 in der Neufassung des Stadtratsbeschlusses zur Partnerschaftlichen Baulandbereitstellung von der Verwaltung umgesetzt. In Neubaugebieten, in denen Wohnraum zur Selbstnutzung geschaffen werden soll, ist ein Anteil der neuen Wohnungen mit einer Preisbindung zu versehen und darf nur an Haushalte verkauft werden, die bei dem Erwerb und bei der Schaffung von Wohneigentum die Hilfe der Allgemeinheit benötigen.
Auf Zwangsversteigerungsverfahren hat die Stadt Mainz keine Einflussmöglichkeit. Zwangsversteigerungen liegen im Zuständigkeitsbereich der jeweils zuständigen Gerichte.
Die Stadt Mainz verfügt nur über eine geringe Anzahl an eigenen, zur Bebauung geeigneten Grundstücken. Daher kann die Idee der Vergabe von Grundstücken an Privatpersonen nur bedingt umgesetzt werden. Jedoch kann die Partnerschaftliche Baulandbereitstellung bei der Entwicklung von neuen Baugebieten in der Form einen Beitrag leisten, dass bei Bauvorhaben zur Selbstnutzung mittels Kaufpreisbegrenzung und Festlegung entsprechender Zweckbestimmungen auch private Haushalte die Möglichkeit erhalten, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zur verwirklichen.
Die Idee die Spekulationssteuer auszubreiten, ist kein mögliches Instrument zur Vermeidung langfristiger Immobilienleerstände, da die Gesetzgebungskompetenz hierfür beim Bundesgesetzgeber liegt.
Es stehen für den Erwerb und die Schaffung von Wohnraum vielfältige Förderangebote zur Verfügung. Neben der Bundesförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen kumulativ Landesförderprogramme sowie städtische Förderungen zur Inanspruchnahme bereit.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen, Beigeordnete Manuela Matz
Wohnraum in Mainz – Genug Platz für alle?
Die Stadt Mainz errichtet über die stadtnahen Gesellschaften, insbesondere über die Wohnbau Mainz GmbH unter Berücksichtigung des Gesellschaftszweckes geförderten Sozialwohnraum. Es kann von uns nicht beurteilt werden, ob bzw. unter welchen Bedin-
gungen solche Wohnungen auch zum Verkauf angeboten werden könnten. Hier spielen förderrechtliche Aspekte eine wichtige und einschränkende Rolle. Ende 2021 wurden mehrere Wohngebäude mit Wohnungen in einem einfachen Wohnungsstandard an die Wohnbau überführt. Das Amt 80 verfügt nicht über sozialen Wohnraum, der an Interessierte zum Erwerb angeboten werden kann. Letztendlich ist die Frage über einen möglichen Verkauf von Sozialwohnungen durch die betroffene Gesellschaft oder den Fördergeber zu beantworten.
Die Regelungen von Zwangsversteigerungsverfahren sind durch das Amt 80 zu beachten. Es ist der Liegenschaftsverwaltung nicht bekannt, dass zum Vorteil von Privatpersonen eine Liegenschaft versteigert werden kann. Diese Begrenzung auf einen bestimmten Personenkreis erscheint dem Zweck einer offenen Versteigerung mit möglichst hoher Zuschlagserteilung entgegenzustehen.
Auch die steuerrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf die erwähnte Spekulationssteuer entzieht sich dem Zuständigkeitsbereich des Amtes 80, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann.
Es bedarf einer politischen (Grundsatz-)entscheidung, ob Grundstücke der Stadt Mainz, die dem Amt 80 zur Veräußerung bzw. für die Bestellung von Erbbaurechten zur Verfügung stehen, überwiegend an Privatpersonen und nicht an Bauträger u.ä. verkauft werden. Es ist grundsätzlich möglich und denkbar, Privatpersonen in den Fokus zu ziehen, etwa auch in Form von Bauherrengemeinschaften. Zudem stellt sich die Frage, ob zu den üblichen und mittlerweile hochpreisigen Grundstückswerten Privatpersonen die zur Veräußerung anstehenden Grundstücke entwickeln können. Voraussetzung für diesen Kreis wäre etwa, dass die Stadt Mainz vorab Baurecht plant und festsetzt, so dass anschließend eine Vermarktung der baureifen Grundstücke erfolgen kann. Üblicher Weise ist aber genau das Gegenteil der Fall, d.h. die Stadt Mainz veräußert Grundstücke, die von einem Bauträger bauplanungsrechtlich beeinflusst und mitentwickelt werden. Zudem ist anzumerken, dass die Stadt Mainz künftig anstrebt, vermehrt das Instrument der Erbbaurechtsbestellung, anstelle eines Verkaufs anzuwenden.
Themengruppe 6 - Kultur und Stadtmarketing
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen Beigeordnete Manuela Matz
Attraktivität des Einzelhandels fördern
Die Landeshauptstadt Mainz fördert die Attraktivität des Einzelhandels mit unterschiedlichen Maßnahmen. Beispielhaft kann hier die Konzeption und Umsetzung diverser Maßnahmen im Rahmen des Landesförderprogramms Innenstadtimpulse genannt werden: "Mainzer Sommer – Kultur und Wissenschaft erleben", "Mainz leuchtet – die Mainzer City wird illuminiert", "Pop Up Museum / Open Space Museum", "Innenstadtkampagne", "Mainzer Leerstandsplattform – Fonds für Zwischenmieten" und "MainzApp – das virtuelle Stadterlebnis".
Die Landeshauptstadt Mainz unterstützt und fördert Pop-Up-Stores, das Ausprobieren neuer Geschäftsmodelle sowie Geschäftsmodelle mit Neuigkeitswert durch Beratung, Vernetzung und auch im Rahmen des Projekts "Mainzer Leerstandsplattform – Fonds für Zwischenmieten". Daneben bieten wir mit der Leitstelle für Gründer:innen eine direkte Anlaufstelle für Gründungsinteressierte und Existenzgründer:innen.
Außerdem bietet die Landeshauptstadt Mainz diverse Angebote, die den Handel bei der Digitalisierung und im eCommerce unterstützen. Beispiele sind die Kooperation mit dem lokalen Online-Marktplatz Heimatschatz, Beratungsangebote und Webinarreihen (u.a. mit den Themen Social Media, Marketing und künstlicher Intelligenz).
Der Mainzer Wochenmarkt ist einer der ältesten und wohl auch der schönsten Märkte Deutschlands. Rund ums Jahr und drei Mal wöchentlich werden mitten im Stadtzentrum frische Waren angeboten. Daneben bieten neun Stadtteilmärkte ein umfangreiches Programm. Auf Grund der hohen Akzeptanz des Wochenmarktes und der Stadtteilmärkte durch Beschicker:innen und Marktbesucher:innen ist der Aufbau einer Markthalle zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Janina Steinkrüger
Geringe Attraktivität von Mainz und Lösungsideen
Der pauschalen Einschätzung einer vermeintlich nur geringen Attraktivität der Mainzer Freiflächen kann nicht uneingeschränkt zugestimmt werden. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die städtischen Freiräume einer großen Nachfrage unterliegen und dadurch verursacht auch einem hohen Nutzungsdruck standhalten müssen. Dies gilt insbesondere für die großen und bedeutsamen Freiräume, wie das Rheinufer auf ganzer Länge zwischen Zoll- und Winterhafen oder den Hartenberg- sowie den Volkspark, aber auch für alle kleineren und kleinen Freiräume, etwa die Plätze in der Neu- und in der Altstadt. Gerade diese erfreuen sich ebenfalls einer großen Beliebtheit über den ganzen Tag.
Die Anregungen zu mobilen gastronomischen Angeboten und Sitzgelegenheiten ist bereits aufgegriffen worden: Restaurants und Gaststätten wurden in den Jahren 2020/21 zusätzliche Flächen innerhalb städtischer Freiräume für die Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt und derzeit werden Überlegungen angestellt, wie innerhalb der eng bebauten Innenstadt Parkraum (ggf. temporär) umgenutzt werden könnte, um zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen und die Freiraumqualität weiter zu erhöhen.
Stellungnahme Dezernat VI – Bauen, Denkmalpflege und Kultur, Beigeordnete Marianne Grosse
Mainz macht zu wenig aus Unique Selling Points
Johannes Gutenberg
Johannes Gutenberg ist der Erfinder des Buchdrucks mit beweglichen Lettern und der Namensgeber unseres Museums. Das Gutenberg-Museum, das zu den ältesten Buch- und Druckmuseen der Welt zählt, offeriert mit seiner Sammlung von kulturell weitreichenden Exponaten sowohl seinen nationalen und internationalen Gästen als auch den Mainzer Bürger:innen ein weitreichendes, inhaltliches Angebot und kann daher zu Recht als "Weltmuseum der Druckkunst" bezeichnet werden. Als ein Ort der Bildung und Begegnung trägt das Gutenberg-Museum eine hohe Verantwortung. Mit seiner einzigartigen Sammlung von Buch-, Druck- und Schriftkultur erhält das Gutenberg-Museum wesentliche Teile unseres kulturellen Erbes, vermittelt Wissen, regt zu gesellschaftlichen Diskursen an und ermöglicht die Entwicklung neuer Ideen.
Doch das 1962 von dem Architekten Rainer Schell errichtete Gebäude des Gutenberg-Museums entspricht nicht mehr den Anforderungen und muss daher in allen Bereichen zukunftsfähig gemacht werden. Dieses Vorhaben, das von der Museumsdirektion bereits seit mehr als ein Jahrzehnt betrieben und vorbereitet wird, ist notwendig, damit das Gutenberg-Museum auch weiterhin seinen Platz in der internationalen Museumslandschaft behaupten und weiter ausbauen kann.
Mit der Umsetzung eines modernen Neubaus am bisherigen Standort wird das Gutenberg-Museum, das in der Museumslandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt, seine internationale Strahlkraft zurückerlangen und weiter ausbauen können.
Aktivitäten der Stadt Mainz am Römischen Theater
In den letzten Jahren hat sich die Stadt Mainz (seit 2017) intensiv des Römischen Theaters als eines der wichtigsten Zeugnisse des Römischen Erbes angenommen.
Der alte Bauzaun wurde durch einen Zaun ersetzt.
Im Sommer 2017 wurde eine Sitzreihe aus Holz vor den inzwischen abgebauten maroden Holzsitzrängen geschaffen. Dadurch sind Veranstaltungen z.B. der Initiative Römisches Mainz e.V. in der Orchestra und im Parodos wieder möglich geworden.
2018 und 2019 sind Pfeiler und Keilmauern des Theaters konserviert worden. Diese Konservierungen sollen weiter fortgesetzt werden. Zurzeit macht ein Restaurator eine Schadenskartierung der Pfeiler 6, 11, 14 und 19 sowie eines Teiles der Parodosmauer, um mit Hilfe eines Maßnahmenkataloges die weitere Konservierung der entsprechenden Pfeiler vorzubereiten. Vor allem der Umgang mit den Ziegellagen soll bei der nächsten Konservierung thematisiert werden. In die Ziegel dringt Feuchtigkeit ein und im Winter werden sie dadurch gesprengt. Gerade die freiliegenden Ziegel zersplittern geradezu. Außerdem soll entschieden werden, ob mit einer dünneren oder mächtigeren Verschleißschicht gearbeitet werden soll. Dabei muß die Wahl zwischen der Präsentation von möglichst viel originalem Mauerwerk oder einem besseren Schutz des römischen Mauerwerks durch eine dickere Verschleißschicht als Schutz gegen die Witterung getroffen werden.
2018 fand ein Expertengespräch zur Steinkonservierung am Römischen Theater statt. Daran nahmen neben externen Experten Vertreter der Landesarchäologie, der Landesdenkmalpflege, der städtischen Denkmalpflege, der Gebäudewirtschaft Mainz und der Initiative Römisches Mainz e.V. teil. Als Ergebnis kristallisierten sich 3 mögliche Optionen heraus. Entweder wird das Theater in Teilen wieder zugeschüttet (Reburying) oder die Pfeiler und Keilmauern werden mit einer ausreichend dicken Verschleißschicht (Opferschicht) überzogen, um gegen die Witterung, speziell die Feuchtigkeit, geschützt zu sein oder das Theater wird ganz oder in Teilen überdacht. Die endgültige Entscheidung soll einem Ideen- bzw. Architektenwettbewerb vorbehalten bleiben. Bis dahin soll (siehe Punkt 3) die Konservierung der Pfeiler mittels einer Schutzschicht fortgesetzt werden.
2019 fand ein Symposium und daran anschließend ein Workshop zur Zukunft des Römischen Theaters statt. Dabei nahmen neben den schon am Expertengespräch 2018 beteiligten Institutionen weitere externe Experten teil, die berichteten, wie an anderen archäologischen Stätten mit Denkmälern, die direkt der Witterung ausgesetzt sind, umgegangen wird. Neben den schon 2018 diskutierten Möglichkeiten wurden zahlreiche Ideen gesammelt, die derzeit aufbereitet werden, zusammen mit den Vorschlägen, die 2019 bei einer Bürgerbeteiligung gemacht worden sind. Diese Bürgerpartizipation bestand aus einer Informationsveranstaltung und einer Ideensammlung, die jeweils mit Unterstützung der Initiative Römisches Mainz (IRM) durchgeführt wurden.
Nach dem Abbau der maroden Sitzholzkonstruktion wird derzeit eine Rekonstruktion der unteren Zuschauerränge aus Drahtgeflecht vorgenommen, um die halbrunde Form der Cavea des Theaters für Besucher zu veranschaulichen. Der originale Befund wird an dieser Stelle mit Lavakies überdeckt. Die temporäre Sitzrangkulisse wird auch beleuchtet werden können. Für die Anstrahlung der stilisierten Sitzkulisse aus Drahtkörben wird eine Spende des Rotary Clubs Mainz von 20.000 Euro verwendet werden.
Oberhalb des Theaters wird ein Info-Container als temporäres Besucherzentrum eingerichtet, der in einer Ausstellung die drei nah beieinander liegenden Kulturstätten Theater, Drususstein und barocke Zitadelle zeigen wird. Dieser Info-Point mit Informationen zu diesen Kulturgütern soll noch in diesem Sommer eröffnet werden. Auch die beiden Initiativen, die Initiative Römisches Mainz (IRM) sowie die Initiative Zitadelle Mainz (IZM) werden sich dort präsentieren können.
Ein Ideen- und Architektenwettbewerb zur langfristigen Gestaltung des römischen Theaters bzw. eines dauerhaften Besucherzentrums ist in Vorbereitung und wird auf den Ergebnissen des 2019 stattgefundenen Workshops bzw. der Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung aufbauen.
Ein Archäologe mit Spezialisierung auf das römische Erbe von Mainz ist bei der Gebäudewirtschaft angestellt worden und wird sich neben der Pflege der im Besitz der Stadt Mainz befindlichen römischen Denkmäler auch der langfristigen Konzeption des römischen Mainz bzw. der Präsentation der römischen Relikte widmen.
Aktivitäten der Stadt Mainz an den übrigen römischen Denkmälern
Neben dem Römischen Theater stehen die Römersteine als Reste der römischen Wasserleitung im Zentrum der Aktivitäten der Stadt Mainz an ihren römischen Denkmälern. Die noch bis zu acht Meter hohen Pfeilerstümpfe, insgesamt 60 Stück von der Unteren Zahlbacher Straße bis zur Albert-Schweizer-Straße, müssen konserviert werden, um sie vor der Witterung zu schützen. In den letzten Jahren wurden jedes Jahr jeweils mehrere Pfeiler konserviert, so dass nach und nach alle Exemplare abgearbeitet werden.
Der Drususstein als Gründungsmonument der Stadt Mainz ist ebenfalls Gegenstand größerer Aktivitäten der Stadt Mainz bzw. der Gebäudewirtschaft, die die römischen Denkmäler im Auftrag der Stadt verwaltet und pflegt. Der Drususstein wurde für den Stadtgründer des römischen Mogontiacum, Drusus den Älteren errichtet und ist damit eines der wichtigsten Denkmäler in Mainz. Er ist inzwischen komplett konserviert worden, außerdem begannen die Arbeiten im direkten Umfeld. Ein Teil des Festungswalles wurde schon abgegraben, um den Drusustein auch an dieser Stelle freizustellen und besser vor der Feuchtigkeit aus dem Erdreich zu schützen. Außerdem wurden zwei Bäume gefällt, um das eindrucksvolle Monument besser sichtbar zu machen. Derzeit legt die Landesarchäologie Mainz einen Suchschnitt an. Dabei soll festgestellt werden, wie weit das Fundament in den Boden reicht. So werden die aktuellen Arbeiten am Drususstein auch für die Forschung genutzt.
Das Römertor in der Wohnanlage auf dem Kästrich ist ein Stadttor als Teil der spätantiken römischen Stadtbefestigung. Nachdem es 1985 beim Bau der Wohnanlage entdeckt worden war, war es in den letzten Jahren stark zugewachsen, außerdem waren Steine aus der schützenden oberen Verschleißschicht herausgebrochen. Das Römertor ist 2020 saniert worden und befindet sich seitdem wieder in hervorragendem Zustand.
Die römischen Sarkophage in der Abtsgasse im Stadtpark waren ebenfalls stark zugewachsen und kaum noch sichtbar. Auch sie wurden freigeschnitten und sind nun wieder als Zeugnisse der römischen Bestattungskultur sichtbar.
Die römische Bestattungskultur ist am eindrucksvollsten im archäologischen Garten am Bettelpfad in Mainz-Weisenau zu erleben. Dort wird regelmäßig die Grünpflege vorgenommen.
Die Kopie des römischen Schiffes in der Löhrstraße am Hilton-Hotel verweist auf den Fundort der berühmten Römerschiffe, die dort 1981/82 ausgegraben worden sind und in einem eigenen Museum präsentiert werden. Die Kopie war in angegriffenem Zustand und ist saniert worden, um auch am Originalfundort die Erinnerung an den bedeutenden Schiffsfund wachzuhalten.
Fasst man nun alle Aktivitäten der Stadt Mainz in Bezug auf ihr römisches Erbe zusammen, so sind derzeit viele Aktivitäten zugange, um die römischen Denkmäler zu erhalten und zu präsentieren. Die Stadt Mainz ist sich bewusst, welchen kulturellen Schatz diese bilden und dass sie sich dieses kulturellen Erbes annehmen muss. Gerade in letzter Zeit haben sich, natürlich auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie der Initiative Römisches Mainz e. V., die Maßnahmen verstärkt, die darauf abzielen, die römischen Relikte stärker in den Vordergrund zu rücken und sie vermehrt als touristisches Ziel, aber auch als Identifikationsmerkmal der Mainzer zu nutzen. Dies ist auch in der Presse positiv vermerkt worden. Durch die neue Aufstellung bei der Gebäudewirtschaft Mainz, in deren Obhut sich die Denkmäler befinden, mit einem Mitarbeiter, der speziell für die römischen Architekturdenkmäler zuständig ist, werden sich diese Maßnahmen noch weiter verstärken. Auch eine Vernetzung aller beteiligten Institutionen wird einen weiteren Schub bringen.
Stellungnahme Dezernat I Oberbürgermeister Michael Ebling
Wein: Great Wine Capitals
Das Netzwerk der Great Wine Capitals, zu dem Mainz und Rheinhessen seit 2008 gehören, ist inzwischen eine bekannte Marke für die Stadt und die Region. Die alljährlich gekürten Preisträgerbetriebe, die sogenannten Best Of´s sind dabei die sehr guten Markenbotschafter. Das GWC Netzwerk hat seinen Fokus auf B2B Austausch, so dass zahlreiche Aktivitäten nur mit Beteiligung einer Fachöffentlichkeit stattfinden.