Prüfergebnisse des Bürgerforums IX
Prüfergebnisse aus Dezernat I - Oberbürgermeister Micheal Ebling
Mehr Austausch JGU/Hochschulen mit der Stadt Mainz
Spätestens seit dem Gewinn des Titels "Stadt der Wissenschaft 2011" pflegt die Landeshauptstadt Mainz enge Beziehungen mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), den Hochschulen und über das Netzwerk der Mainzer Wissenschaftsallianz e. V. (MWA) neben den Mitgliedern JGU und den Hochschulen auch mit forschenden Unternehmen, Museen und Instituten in Mainz.
Unter dem Titel "Wissen im Herzen" präsentieren Stadt und MWA gemeinsam über wechselnde Themenjahre den Wissenschaftsstandort Mainz für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. In regelmäßigen Abständen findet ein Austausch zwischen Stadt, Uni, Hochschulen und den weiteren Mitgliedern auf dieser Ebene statt, aus der teilweise auch weitere gemeinsame Projekte und Kooperationen entstehen. So ist beispielsweise die Wissenschaftskampagne "Wissen im Herzen" selbst ein Gewächs der guten Zusammenarbeit: Entwickelt wurde sie als Semesterarbeit von Studierenden des Masterstudiengangs Unternehmenskommunikation/PR am Institut für Publizistik der JGU.
Weiterführende Infos: www.wissenimherzen.mainz.de und www.facebook.com/wissenimherzen
Stadt der Wissenschaft wieder beleben
Im Jahr 2011 trug Mainz den Titel "Stadt der Wissenschaft" (E = MZ²) . Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft richtete den Wettbewerb um die "Stadt der Wissenschaft" von 2005 bis 2012 (außer 2010) aus. Der Titel wurde exklusiv für ein Jahr verliehen. In Mainz luden mehr als 1.000 Veranstaltungen im Wissenschaftsjahr zum Experimentieren ein.
Eine Wiederholung ist nicht möglich. Alternativen s.o. "Wissen im Herzen"
Marke Mainz international voranbringen
Beispiele: Gutenberg, römische Vergangenheit, Oper "Gutenberg" von Volker David Kirchner in Mainz inszenieren
Zu diesem Themenkomplex gibt es bereits zahlreiche Initiativen und Aktivitäten. Der geplante Erweiterungsbau zum Gutenberg-Museum ist dazu ebenso zu zählen wie der Neubau des Archäologischen Museums neben dem Römerschiff-Museum.
Der Vorschlag zur Aufführung der erstmals 2016 in Erfurt aufgeführten, rd. einstündigen Oper "Gutenberg" von Volker David Kirchner wurde über das zuständige Kulturdezernat an die Intendanz des Mainzer Staatstheaters weitergegeben. Das nächste Jahr mit dem 550. Todestag des größten Sohnes dieser Stadt (1468) könnte ggf. ein Anlass sein.
Kommunikation
- Abendsprechstunde Bürgermeister
Oberbürgermeister Ebling führt regelmäßig Bürgersprechstunden im Rathaus durch.
Folgende Termine stehen noch an:
Dienstag, 17.10.2017
Donnerstag, 07.12.2017
jeweils von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Auf die Termine wird rechtzeitig in der Tagespresse hingewiesen, darüber hinaus sind die Daten auf www.mainz.de unter dem Stichwort "Bürgersprechstunde" verfügbar. - Dienstleistungsmorgen
Die Öffnungszeiten der Ämter bieten i. d. R. eine Bandbreite für die unterschiedlichen zeitlichen Möglichkeiten der Bürgerschaft. Mit Blick auf die üblichen Arbeitszeiten der meisten Beschäftigten ist eher ein Abend- denn ein Vormittagstermin zur Vermeidung von Urlaub gewünscht. - Infokonzepte > Stadtverwaltung auf einen Blick und Stadtprojekte auf einen Blick
Mit dem bisherigen "Tag der offenen Tür" in Rathaus und Stadthaus wurde dem Wunsch der Bürgerschaft nach einem besseren Einblick in die Angebote und Projekte der unterschiedlichen Fachbereiche Rechnung getragen.
Die Anregung, eine zentrale Veranstaltung an einem Ort, z.B. Gutenbergplatz, mit den Dezernaten und Informationen zu deren Aufgaben und aktuellen Projekten durchzuführen, wird im Rahmen der alljährlichen Klausurtagung des Stadtvorstandes näher geprüft.
Bürgerbeteiligung stärken
Bürgerinnen und Bürger stärker als bisher in die Diskussionen zur Stadtentwicklung einzubeziehen, ist erklärter Wille der Stadtspitze und der Mehrheit des Mainzer Stadtrates. Mehr als 40 unterschiedliche Formate zur Bürgerbeteiligung sind derzeit bei der Mainzer Stadtverwaltung in Anwendung. Wie dem auf www.mainz.de verfügbaren Bericht zu den "Formen der Bürgerbeteiligung" zu entnehmen ist, sind die meisten Formate der nonformalen, also nicht gesetzlich vorgeschriebenen, Beteiligung zuzuordnen.
Um den nonformalen Beteiligungsformaten eine stärkere Verbindlichkeit der drei beteiligten Zielgruppen Bürgerschaft, Stadtrat und Verwaltung zukommen zu lassen, startet voraussichtlich im Herbst eine aus Vertreter/innen der drei Gruppen bestehende Projektgruppe unter der Moderation der "Stiftung Mitarbeit" die gemeinsame Entwicklung von sog. "Beteiligungsrichtlinien".
Soweit der Stadtrat für diesen Prozess im September grünes Licht gibt, sollen in einer öffentlichen Veranstaltung das weitere Vorgehen und die Mitglieder dieser Projektgruppe der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport - Bürgermeister Günter Beck
Mehr Schwimmbäder für Mainz-Stadtteile
Der Betrieb von reinen Frei- und Hallenbädern ist bundesweit grundsätzlich defizitär. So waren in der Vergangenheit die beiden von der Stadt Mainz betriebenen Bäder ("Taubertsbergbad" und Schwimmbad "Am Großen Sand" in Mainz-Mombach) in hohem Maße Zuschussbetriebe. Aufgrund der hohen Kosten und der finanziellen Gesamtsituation stand der städtische Betrieb der Bäder in der Kritik der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und damit vor der Schließung.
Nur unter großen Anstrengungen ist es der Stadt Mainz gelungen, durch entsprechende Pacht- und Betreiberverträge mit privaten Betreibern die Bäder zu erhalten. Dennoch müssen auch hier Zuschüsse in erheblichem Maße geleistet werden. Aktuell fallen für das Taubertsbergbad Sanierungskosten im Millionenbereich an, um dessen Erhalt auch für die Zukunft zu sichern.
Darüber hinaus ist der Betrieb von Schwimmbädern, mit Ausnahme des Schulschwimmens, eine freiwillige Leistung. Als hochverschuldete Kommune bedeutet dies für die Stadt Mainz, dass Ausgaben im freiwilligen Leistungsbereich durch die ADD gedeckelt sind. Da für den Bedarf des Schulschwimmens die beiden vorhandenen Bäder noch ausreichend sind, ist die darüberhinausgehende Finanzierung zusätzlicher Schwimmbäder, sowohl in der Herstellung als auch in der Unterhaltung, auf absehbare Zeit nicht finanzierbar und auch nicht genehmigungsfähig.
Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordneter Christopher Sitte
- Kommunikation Wirtschaft – Stadt beschleunigen (Bsp. Sport)
- Innerstädtisches Kleingewerbe fördern (Parkplätze, -gebühren)
- Leerstände zu Werbezwecken veröffentliche
- Großgewerbe fördern durch Vergünstigung bei Grundstücksvergabe und Steuerbelastung
Die Wirtschafts- und Strukturförderung der Landeshauptstadt Mainz im Amt für Wirtschaft und Liegenschaften ist Ihr Ansprechpartner bei Standortangelegenheiten und Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie bietet vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum internationalen Großkonzern kompetente sowie engagierte Betreuung bei individuellen Fragestellungen.
Als Aufgaben der Wirtschafts- und Strukturförderung sind folgende Bereiche definiert:
- Wirtschafts- und Strukturförderung
- Projektbetreuung
- Standort- und Gewerbeflächenmanagement
- Unternehmensbestandspflege
- Einzelhandels- und Mittelstandsförderung,
- Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden etc.
- Angelegenheiten der Medienwirtschaft
- Angelegenheiten der Kreativ- und Kulturwirtschaft
- Angelegenheiten der Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie
- Förderung des Wissenschaftsstandortes, von Unternehmensgründungen sowie Technologie- und Innovationsförderung
- Geschäftsstelle des IT Klubs Mainz & Rheinhessen e. V.
- Absolventen- und Praktikantenbetreuung
Die Aufgaben der Abteilung 80.03 Wirtschafts- und Strukturförderung beinhaltet eine für die Unternehmen wichtige Funktion als "Verwaltungslotse". Dabei ist sie beim Gang durch die Mainzer Ämter behilflich, leistet bereits im Planungsstadium Beratung zu verwaltungstechnischen und rechtlichen Abläufen und stellt auf Wunsch Kontakt zu allen relevanten Institutionen oder den vielseitigen lokalen Netzwerken in Mainz her. Bisher konnte in diesen Fällen immer sehr zeitnah und effizient weiter geholfen werden. Die Wirtschafts- und Strukturförderung lädt alle Unternehmen ein, sich dieser Dienstleistung zu bedienen und sichert eine möglichst rasche und umfängliche Unterstützung zu.
Die Geschäftstätigkeit aller städtischen Gewerbetreibenden zu fördern ist die Hauptaufgabe der Wirtschafts- und Strukturförderung. Die gilt natürlich im Besonderen für Kleingewerbetreibende, denen immer wieder die notwendigen Kapazitäten fehlen, um die richtigen Ansprechpartner zu ermitteln und sich entsprechend nachhaltig für ihre unternehmerischen Belange einzusetzen. Die Abt. 80.03 ist sich natürlich der besonderen Anforderungen des Kleingewerbes, auch bezüglich der Versorgung mit Parkplätzen und der Höhe der Parkgebühren bewusst. Aus Gesprächen mit anderen städtischen Dienststellen sowie der PMG als stadtnahem Betrieb ist auch bekannt, dass diese Bedürfnisse dort ebenfalls wahrgenommen werden. Auch in Koordinierungsrunden und Vorplanungen, z.B. zur Neugestaltung von Straßenzügen wie der Großen Langgasse, setzt sich die Abt. 80.03. für die Erhaltung von Parkplätzen ein. Durch die städtische Verkehrspolitik wird generell versucht einen Mittelweg zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Stadtbewohner und den Gewerbetreibenden zu finden. Die Wirtschafts- und Strukturförderung steht darüber in engem Kontakt mit den Gewerbevereinen und der Werbegemeinschaft Mainz e.V. und möchte in diesem Zusammenhang alle Gewerbetreibenden auf das Modell „Parken aufs Haus“ hinweisen. Über die Teilnahme an dieser Aktion können die Gewerbetreibenden ihren Kunden eine spürbare Reduktion der Parkgebühren anbieten.
Die Abt. 80.03 führt jedes Jahr das Einzelhandelsmonitoring durch, um Veränderungen in der Einzelhandelsstruktur, aber auch die aktuellen Leerstandskennwerte zu ermitteln. Mittels des Einzelhandelsmonitorings sind sowohl die Stadt als auch der Einzelhandel in der Lage, sich frühzeitig auf neue Marktsituationen einzugehen. Die aktuelle Leerstandsquote von 4,38% (bezogen auf das Erhebungsgebiet des Einzelhandelsmonitorings) ist im Vergleich zu ähnlichen Städte sehr gering. Um die bekannten Leerstände zu veröffentlichen steht die Abteilung 80.03 im Kontakt mit dem Verein Schnittstelle 5 e.V. der sich zum Ziel gesetzt hat, nicht genutzte Immobilien, zumindest mit Zwischennutzungen, wieder zu aktivieren. Die Schnittstelle 5 betreibt zu diesem Zweck eine als „Leerstandsmelder“ bezeichnete Web-Site mit einer Karte aller als Leerstand gemeldeter Liegenschaften. Um diese Seite zu aktualisieren wurde die Wirtschafts- und Strukturförderung durch Datenabgleich aktiv. Dabei wurden Fehlmeldungen aus dem Datenbestand der Schnittstelle 5 gelöscht. Im Zuge dieser Unterstützung wurden alle Ortsverwaltungen angeschrieben und auf die Zusammenarbeit von Struktur- und Wirtschaftsförderung und Schnittstelle 5 hingewiesen, gleichzeitig wurden die Ortsverwaltungen gebeten die in den Stadtteilen bekannten Leerstände an die Abt.80.03 zu melden.
Das Großgewerbe durch Vergünstigung bei der Grundstücksvergabe oder der Steuerbelastung zu fördern, ist ein häufig geäußerter Vorschlag. Allerdings möchten wir hier, jenseits der Zuständigkeit (Grundstücksvergabe durch GVG), auf den Grundsatz der Gleichbehandlung verweisen. Die Bindungswirkung der Verwaltung lässt es nicht zu, Gewerbesteuersätze oder Verkaufspreise von Grundstücken individuell festzulegen.
Mehr Präsenz von Ordnungsamt/Polizei Ludwigstraße/Augustinergasse ab 1 Uhr
Sowohl die Polizei als auch der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst bestreifen den genannten Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten und der aktuellen Einsatzlage.
Die Polizeiinspektion Mainz 1 und der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes führen auch zukünftig gemeinsame Streifen durch.
Weitergehende Aktivitäten sind mit der aktuellen Personalsituation und aufgrund der Vielzahl an Einsatzbereichen nicht darstellbar.
Dezernat IV Soziales, Jugend, Kinder, Schule, Gesundheit - Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
4 a NACHHALTIGE SOZALE STADT
Homepage der Stadt Mainz: genauere und deutlichere Informationen bzgl. Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt:
Die Stadt Mainz arbeitet seit Jahren mit Institutionen zusammen, die sich explizit mit dem Thema "häusliche Gewalt" beschäftigen und entsprechende Beratungs- und Hilfsangebote bereit- halten.
Die Institutionen informieren auf ihren Internetseiten ausführlich über die Hilfsangebote. Über eine Google-Abfrage unter der betreffenden Bezeichnung werden über 12.000 Treffer angezeigt, die einen unmittelbaren Zugriff auf die einschlägigen Seiten ermöglichen. Insbesondere auch die Hilfsangebote Opfer- und Täterhilfe oder Frauennotruf werden gelistet.
Bzgl. der Homepage der Stadt Mainz werden bei Eingabe des Suchbegriffs 20 Treffer notiert, über die ebenfalls Informationen zu Thema abgerufen werden können. Eine Verlinkung auf die Seite www.contra-haeusliche-gewalt.de besteht. Auf dieser Seite werden entsprechende Ansprechstellen in Rheinland-Pfalz gelistet.
Aufgrund der Breite der Informationen wird nicht die Notwendigkeit gesehen, auf die bestehenden Internetseiten der Institutionen, die Angebote bereithalten, nochmals explizit von der Homepage der Stadt Mainz zu verlinken.
Das aufwändige "aktuell halten" der Verlinkungen wäre ein nicht notwendiger Verwaltungsaufwand, so dass keine Handlungsbedarf gesehen wird.
Ausschreibung für Projekte (lokal) im Bereich Extremismus-Prävention forcieren
- Fördertöpfe vom Bund nutzen (Demokratie leben!)
In der Extremismus-Prävention verfügt das Land Rheinland-Pfalz über eigene Projektformen im Bereich des Rechtsextremismus und im Bereich des Islamismus. Hier gibt es eine sehr gute vernetzte Zusammenarbeit mit der Stadt Mainz. In der Kinder- und Jugendarbeit werden die Themen in der täglichen Arbeit integriert; auch an Schulen finden hierzu Veranstaltungen und Angebote statt.
Mit der Beantragung von Bundesmitteln ist ein sehr personal- und zeitintensives Verfahren verbunden, was mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten ist.
- vollumfängliche Prüfung der Nachhaltigkeit bei der städtebaulichen Planung in Bezug auf Grundschulen
Versteht man unter "Nachhaltigkeit" einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, so ist gerade im Schulbaubereich eine Nachhaltigkeit gegeben.
Klar ist, dass die Schülerzahlen Schwankungen unterliegen. Das Land fördert jedoch Schulbauten nur, wenn die Schülerzahlen an den entsprechenden Schulen über mindestens 10 Jahre die zusätzlichen Räume notwendig machen. "Kurzzeitige" Spitzen (die nach Ansicht des Landes auch über mehrere Jahre andauern können) müssen schulorganisatorisch intern von der Schule aufgefangen werden. Hierbei wird dann zum Beispiel der Mehrzweckraum oder ein zusätzlicher Raum außerhalb des genehmigten Raumprogrammes (Fach-/ Kannraum) zeitlich begrenzt als Klassenraum genutzt.
In diesem Sinne wird im Schulbereich bereits nachhaltig gehandelt, da unnötiger Schulbau vermieden wird.
4b EHRENAMT
Zur Förderung des Ehrenamtes: Landesweite Ehrenamtskarte für Ehrenamtliche ab 250 geleistete Stunden – hier stehen auch Angebote der Stadt Mainz zur Verfügung; für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit kann die JULEICA beantragt werden (siehe hierzu Infos auf der Homepage des Stadtjugendrings Mainz).
Weiterhin fördert die Stadt Mainz Veranstaltungen, Kurse und Supervisionen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit.
Für Vergünstigungen z.B. bei der MVG oder in privaten Schwimmbädern, stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung und aufgrund der Auflagen der Aufsichtsbehörde zu sog. "freiwilligen Leistungen" auch nicht zu erwarten.
4c WOHNRAUM
Forderung: Kontrollmechanismen der Stadt Mainz um die Einhaltung des Mietspiegels zu gewährleisten
- Kooperation mit dem Mieterschutzbund
- Juristische Hilfe
Die Stadt Mainz gibt alle zwei Jahre einen qualifizierten Mietspiegel heraus. Er spiegelt - wie es in dem Namen bereits enthalten ist - die ortsüblichen Vergleichsmieten wieder. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und kann somit nicht als Mittel der Mietenregulierung gestaltet werden.
Mehrere Stellen der Stadtverwaltung benötigen den Mietspiegel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Daneben ist es ein wesentlicher Grund zur Herausgabe des Mietspiegels, den Mietvertragsparteien eine verlässliche Grundlage zur Vereinbarung einer angemessenen Miete an die Hand zu geben.
Durch die Qualifizierung des Mietspiegels ist es nach den Regelungen des BGB für ein korrektes Mieterhöhungsverlangen unter anderem zwingend erforderlich, dass die für die betroffene Wohnung maßgeblichen Werte des Mietspiegels angegeben werden, auch wenn der Vermieter andere zulässige Begründungsmöglichkeiten wählt. Ob sich der Mieter gegen ungerechtfertigte und überhöhte Mieten wendet, ist allein seine Entscheidung.
Die Stadt kann ihm lediglich den Mietspiegel als Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Eine juristische Beratung oder Unterstützung kann sie nicht leisten. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Eine juristische Hilfe können lediglich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassene Personen oder Organisationen bieten. Hierzu gehört unter anderem der Mieterschutzverein (nur für seine Mitglieder), nicht aber die Stadt Mainz. Eine Kooperation zwischen beiden zum Zweck, die Einhaltung des Mietspiegels zu kontrollieren, ist nicht möglich.
5. KINDER u. JUGENDLICHE
- Betreuung der Kinder nach der Schule/Kita durch Ehrenamtliche/Rentner/Erzieher/Lehrer bis ca. 15 Uhr
Die Stadtverwaltung Mainz hat die Aufgabe, für bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen zu sorgen.
Das Land Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass die Kindertagesbetreuung ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit einschlägiger Ausbildung zu erfolgen hat. In der Regel sind dies Erzieherinnen und Erzieher bzw. ihnen - im Rahmen der sog. "Fachkräftevereinbarung" oder nach Einzelfallprüfung durch das Land Rheinland-Pfalz - fachlich gleichgestellte Personen (z.B. Logopädinnen/Logopäden, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger).
Die Pädagogik an den Schulen ist Aufgabe des Landes. Dieses legt den Inhalt und die Organisation des Unterrichtes fest und damit auch die Inhalte der Lehrpläne.
Die Schulen arbeiten jedoch auch mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen zusammen. In diesem Zusammenhang werden immer auch aktuelle Themen aufgegriffen und in den Unterricht eingebracht.
An jeder städtischen Grundschule besteht entweder eine Ganztagsschule in Angebotsform oder eine Betreuende Grundschule, teilweise ergänzen sich sogar beide Angebote an einer Schule.
Durch eine Ganztagsschule in Angebotsform ist es möglich, ein verlässliches Betreuungsangebot von Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr zu bieten. Dies wird vom Land unterstützt und gefördert. Allerdings müssen die Schulen selbst den entsprechenden Antrag stellen, um Ganztagsschule zu werden. Die Verwaltung fordert die Schulen, die noch nicht Ganztagsschule sind, immer wieder hierzu auf und bietet die notwendige Unterstützung an.
An vielen Grundschulen besteht eine Betreuende Grundschule. Diese wird eigenverantwortlich von den Fördervereinen an den Grundschulen organisiert. Die Verwaltung unterstützt die Betreuenden Grundschulen, indem sie ihnen Räume an den Schulen zur Verfügung stellt und Versicherungsbeiträge übernimmt. Die Fördervereine haben den jeweiligen Bedarf an ihren Schulen im Blick und kümmern sich auch um das notwendige Betreuungspersonal, das pädagogisch für die Betreuungsaufgabe geeignet sein soll.
An den weiterführenden Schulen bestehen viele Ganztagsschulen in Angebotsform, zusätzlich bieten alle Schulen Arbeitsgemeinschaften, die von den Kindern freiwillig besucht werden können.
Ganztagsbetreuung ist ein Schwerpunktthema der Stadt Mainz; vielfältige Angebote neben der Ganztagsschule und Betreuenden Grundschule werden vom Amt für Jugend und Familie und freien Trägern angeboten. Ein weiterer Ausbau der Angebote soll in den kommenden Jahren forciert werden.
- Hortsystem soll bleiben
Ein Abbau der Hortplätze ist nicht geplant.
- Ausbau Abenteuer Spielplätze, Stadt und Vororte, Sicherheit Spielplätze (Volkspark)
Leider reichen die zur Verfügung stehenden Mittel des Haushaltsansatzes "Kinderfreundliches Mainz" nicht aus, um umfangreiche Spielplatzsanierung vornehmen zu können. Lediglich der Austausch von Spielgeräten, die aus Sicherheitsgründen abgebaut werden müssen, ist möglich.
- Größeres Angebot "Haus der Jugend"
Das Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Haus der Jugend hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 13:00 - 19:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 21:00 Uhr
Mittwoch: 15:00 - 21:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 20:00 Uhr
Freitag: 13:00 - 19:00 Uhr
Darüber hinaus finden freitags und samstags von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr Jugendkulturveranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Theater etc.) statt.
Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Konkrete Angebotsvorschläge können jedoch gerne mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen werden.
- Mehr Kontrollen , vor allem nachts, in Bezug auf Jugendschutz, Kiosk, Gaststätten, Diskotheken (Alkohol)
Neben den regelmäßig stattfindenden Jugendschutzkontrollen (Jugendamt und Polizei/Haus des Jugendrechts) bei allen Großveranstaltungen, Stadtteilfesten und Gaststätten in Mainz zum Schutz von minderjährigen Kindern und Jugendlichen, wurde als Reaktion auf risikobehaftete Konsummuster von Kindern und Jugendlichen, im letzten Jahr (2016) und in diesem Jahr (2017) weit über 100 Testkäufe und Kontrollen in Kiosken durchgeführt. Die Schwerpunkte lagen im Bereich der Mainzer Neustadt und der Altstadt. Über 40 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurde verfasst.
- Mehr Angebot für Jugend (KUZ), Jugendliche haben keinen Platz mehr in der Stadt durch Neubauten (Lärmbeschwerden)
In fast allen Mainzer Stadtteilen gibt es Kinder- und Jugendeinrichtung, in der Jugendliche sich aufhalten und ihre Freizeit verbringen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sind jederzeit bereit, auf gezielte Wünsche von Jugendlichen zu reagieren.
In der Tat ist es schwierig, in der Stadt geeignete Fläche für Jugendliche, wie z. B. Skaterparks, Basketballanlagen, Bolzplätze oder informelle Treffs, die ausreichend Abstand zur Wohnbebauung haben, zu finden und entsprechend herzurichten. Für Freizeit- und Sportanlagen gibt die Rechtsprechung Mindestabstände vor.
Beschwerden aus der Anwohnerschaft haben deutlich zugenommen. Insoweit gilt es bei der Auswahl geeigneter Flächen auch das vorhandene Konfliktpotenzial auszuloten, um einen dauerhaften Betrieb ohne Rechtsstreit zu ermöglichen.
Dezernat V Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder
VERKEHR I und II
Themengruppe Fahrradverkehr
- Fahrradwegenetz ausbauen und instand halten
- Göttelmannstraße
Generell wird das bestehende Radwegenetz im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten stetig saniert und weiter ausgebaut. Für die Göttelmannstraße wird derzeit ein Konzept zur Sanierung erarbeitet.
- Fahrräder gehören auf den Radweg, nicht auf die Straße
- Verkehrssicherheit
Gerade in Bezug auf die Verkehrssicherheit gehören Radfahrende auf die Fahrbahn. Hier befinden sie sich im Blickfeld des Kfz-Verkehrs, und insbesondere Rechtsabbiegeunfälle über Radwege können vermieden werden. Diese gehören auch in Mainz zu den häufigsten Unfallquellen zwischen Rad und Kfz. Die StVO gibt bereits seit 20 Jahren vor, dass Radfahrende auf die Fahrbahn gehören und Radwege die Ausnahme sind.
- Fahrradparkplätze/-häuser
- Bahnhof (Hbf) –Mitfahrerparkplätze – Park & Ride
Generell werden die Radabstellplätze im Innenstadtbereich kontinuierlich ausgebaut. Dies entspricht auch einem mehrfach in verschied. Foren geäußerten Wunsch.
Dabei verwendet die Stadt standardmäßig einen Anlehnbügel, der das sichere und bequeme Abstellen von allen Radmodellen ermöglicht. Auch wird auf ausreichenden Abstand der Fahrradbügel zueinander geachtet.
Diese Abstellmöglichkeiten wurden auch im Umfeld des Hauptbahnhofes in den letzten Jahren auf zur Verfügung stehenden Flächen erweitert. Zukünftig soll hier ein Fahrradparkhaus entstehen, das das Abstellen noch sicherer macht und auch Optionen wie Park and Ride oder Mitfahrerparkplätze erleichtert. Dies wird schon heute durch die vielzählig vorhandenen Mieträder unterstützt.
- Verkehrsführung der Fahrradwege
- Einbahnstraßenregelung überprüfen besonders in engen Straßen
Die Freigabe der Einbahnstraßen in Gegenrichtung erfolgt nur mit Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Zuvor wird auch die Zustimmung der Polizei eingeholt und die Fahrbahn wird immer auf ausreichende Breiten und zur Verfügung stehende Ausweichflächen überprüft.
- Hauptbahnhof West
Die Konflikte sind der Verwaltung bekannt. Es erfolgen regelmäßige Kontrollen, auch in Zusammenarbeit mit der Polizei.
Themengruppe ÖPNV
Direktverbindung zwischen den Stadtteilen, z.B. Weisenau ó Hechtsheim
Die MVG hat ihr Netz zunächst radial auf den zentralen Umsteigepunkt Hauptbahnhof ausgerichtet. Bei Querverbindungen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass das Angebot einen vertretbaren Kostendeckungsgrad aufweist. Dort, wo möglich, ist die Linienführung bei der Erschließung der Stadtteile auch auf eine Quartierserschließung hin konzipiert und Querverbindungen in manchen Bereichen bereits vorhanden (z.B. Laubenheim – Hechtsheim/Oberstadt) Mit dem Fahrplan 2017 ist eine neue Tangentialverbindung geschaffen worden, die die Stadtteile Finthen, Drais, Lerchenberg und Bretzenheim miteinander verbindet.
Eine Direktverbindung Weisenau – Hechtsheim wurde bereits Ende der 1990er Jahre geprüft. Neben einem sehr geringen Kostendeckungsgrad besteht auch das Problem, eine befahrbare Route durch den engen Hechtsheimer Ortskern zu finden.
Einführung von Expressbussen z.B. zum Campus
Gerade zu den Hochschulen ist mit der Inbetriebnahme der Mainzelbahn ein attraktives und schnelles Angebot geschaffen worden. Auch Regionalbuslinien wie die ORN-Linie 650 binden die Universität mit kurzen Fahrzeiten an. Darüber hinaus bestehen verschiedene "E-Fahrten", die z.B. Schulstandorte auf direktem Weg andienen.
Beschilderung/Wegweisung, z.B. Hauptbahnhof
Die Verkehrsverwaltung arbeitet zurzeit an einem Informationskonzept, mit dem ortsunkundige Besucherinnen und Besucher am Hauptbahnhof über das lokale ÖPNV-Angebot informieren können.
Busbuchten ausweiten
In der modernen Verkehrsplanung wird empfohlen, Bushaltestellen möglichst am Fahrbahnrand anzuordnen. Neben dem höheren Fahrkomfort für Fahrgäste dient dies auch der ÖPNV-Beschleunigung, da sich Busse nicht in den fließenden Verkehr einfädeln müssen.
Ticketpreise für Schüler, Familien und Studierende
Die Ticketpreise müssen einen angemessen Deckungsgrad der Betriebskosten ermöglichen. Zurzeit wird das Defizit des ÖPNV-Angebot der Stadt Mainz durch die Mainzer Stadtwerke abgedeckt und ist auf einen Betrag von 15 Millionen Euro gedeckelt. Von daher könnte ein tarifliches Entgegenkommen für einzelne Nutzergruppen zur Folge haben, dass das Angebot ausgedünnt werden müsste.
Themengruppe Verkehrskonzept allgemein
Parkplätze
- Mangel in Stadtteilen, Innenstadt und Neubaugebieten
In bestehenden Stadtstrukturen ist der öffentliche Verkehrsraum in Bezug auf Parkplatzangebot ausgereizt.
In Neubaugebieten greift die Stellplatzsatzung der Stadt Mainz aus dem Jahr 2015, die bezogen auf Nutzung und Wohnungsgröße eine Vorgabe nachzuweisender Stellplätze gibt. Diese Zahl ist durch umfangreiche Analysen auf Auskömmlichkeit hin überprüft.
Überprüfung der Bebauungspläne
Bestehende Bebauungspläne geben bei Bedarf Vorgaben für Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs. Rückwirkend ist eine Änderung nur mit erheblichem Aufwand möglich und in der Regel auch nicht zielführend. Bei laufenden und künftigen Verfahren wird stets darauf geachtet, dass für Besucherinnen und Besucher ein ausreichendes Angebot geschaffen wird. Für private Bauvorhaben greifen wie oben angesprochen die Stellplatzsatzung bzw. die allgemeinen Vorgaben aus der Landesbauordnung.
Angebot für Park & Ride – kostenlos und ausweiten
Der Ausbau von P+R-Anlagen wird bereits seit geraumer Zeit entlang der Schienenstrecken im Mainzer Umland umfassend verfolgt. Hier wird angestrebt, dass die Pendler bereits sehr wohnortnah in öffentliche Verkehrssysteme umsteigen. Große Anlagen am Stadtrand wurden seit Jahren (bundesweit) nicht weiterverfolgt, weil sie u.a. den Nahverkehr im Umfeld der Städte schwächen (Rückumsteiger, die jetzt nur noch die Teilstrecke vom Stadtrand mit dem ÖPNV zurücklegen).
Trotzdem hat der Stadtrat an die Verkehrsverwaltung einen Prüfauftrag gerichtet, entlang der Mainzelbahn-Trasse eine P+R-Anlage einzurichten. Derzeit läuft die Suche nach geeigneten Flächen.
Parkgebühren zu hoch, Kurzzeitparken ausbauen
Die Parkgebühren in Parkhäusern der stadtnahen PMG liegen auf der gleichen Höhe wie in vergleichbaren Städten (z.B. Wiesbaden) und dienen der Sanierung der Parkhäuser sowie deren Unterhalt. Das Kurzzeitparken ist im Innenstadtbereich indirekt ausgebaut worden, indem die zulässige Höchstparkdauer bei Straßenparkplätzen von 2 auf 1 Stunde reduziert wurde.
Parkleitsystem optimieren; Parkzonen einrichten und farblich gestalten
Ein Wegweisungskonzept für Parkhauszonen wurde in den Jahren 2009/10 umgesetzt. Anstatt einer farblichen Kenntlichmachung der einzelnen Bereiche wurden Piktogramme entwickelt.
Anpassung der Ampelschaltungen/Grüne Welle
Grüne Wellen lassen sich nur bei besonderen Rahmenbedingungen in beide Fahrtrichtungen optimal schalten. Meist muss in einer Fahrtrichtung hingenommen werden, dass die Schaltung an gewissen Stellen Brüche aufweist. In der Regel werden Grüne Wellen für die jeweilige Lastrichtung eingerichtet.
- Ausweitung von Kontrollen
- Wildparken, Geschwindigkeit
Bei der Verkehrsüberwachung sowohl im Bereich des ruhenden Verkehrs wie auch bei Geschwindigkeitskontrollen sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen im fließenden Verkehr sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen könnten.
Vorrangiges Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Geschwindigkeitsüberwachung soll das bestehende Verkehrskonzept umgesetzt werden um Unfälle zu verhüten bzw. Unfallfolgen zu mindern. Durch die Kontrollen soll auch erreicht werden, dass schädliche Umwelteinflüsse, insbesondere Abgase und Lärm, durch Absenkung der Geschwindigkeit reduziert werden. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit veranlasst werden.
In den maßgeblichen Richtlinien des Landes ist festgelegt, dass Überwachungsmaßnahmen in Bereichen zu konzentrieren sind, an denen sich häufig Unfälle ereignen oder die aufgrund der Verkehrssituation gefahrengeneigt sind. Das sind insbesondere solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden oder bei denen es sich um besonders schutzwürdige Bereiche, wie Schulwege, Nahbereiche von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kureinrichtungen u. ä. oder verkehrsberuhigte Bereiche handelt.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs beinhaltet die Umsetzung des Verkehrskonzeptes, durch entsprechende Kontrollen sicherzustellen, dass die Verkehrsregeln von den Verkehrsteilnehmer/innen eingehalten und die Verkehrszeichen beachtet werden. Schwerpunkte hier sind u.a. alle Bewohnerparkgebiete, die Kurzzeitparkbereiche, die Schwerbehindertenparkplätze, Feuerwehrzufahrten und Fußgängerzonen.
Die Verkehrskonzepte werden ständig den aktuellen Verkehrssituationen angepasst und fortgeschrieben. Hinweise aus der Bevölkerung nehmen wir gerne auf und versuchen auch diese im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten mit einzubinden.
Bessere Koordinierung von Baustellen
Hier findet zurzeit eine Organisationsuntersuchung statt, wie die Kommunikation und Abstimmung in Bezug auf Baustellenmanagement verbessert werden kann.
Umleitungskonzepte und Information
Für alle größeren Baumaßnahmen werden Umleitungskonzepte entwickelt und umgesetzt. Eventuelle Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten können seitens der Verkehrsverwaltung nur angegangen werden, wenn diese konkret benannt werden.
Straßenbeläge erneuern
Auch hier gilt, dass eventuelle Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten können seitens der Verkehrsverwaltung nur angegangen werden können, wenn diese konkret benannt werden. Grundsätzlich erneuert die Abteilung Straßenbetrieb Oberbauten, wenn hieraus konkrete Gefährdungen ausgehen. Komfortaspekte können angesichts der angespannten Haushaltslage derzeit nicht berücksichtigt werden.
Allgemeines Verkehrskonzept
Staus vermeiden
Die Verwaltung ist naturgemäß daran interessiert, den Verkehrsablauf flüssig zu halten. Konkreten Hinweisen auf eventuelle Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten geht die Verkehrsverwaltung gerne nach.
Anbindung verschiedener Verkehrsmittel und Optimierung
Die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel ist ein wichtiges Ziel der Verwaltung. Verknüpfungen werden stetig verbessert und ausgebaut, z. B. Bündelung von ÖPNV-Haltestellen, Mietradstationen und Carsharing Standorte.
"Frauentaxi" auch für Jugendliche => Sicherheitsaspekt nachts
Der Fachbereich steht im ständigen Austausch mit der allgemeinen Funktaxenzentrale Mainz, in Form eines regelmäßigen "runden Tisches", bei dem sich über alle aktuellen Themen abgestimmt wird. In der Vergangenheit gab es speziell einen Tarif, der u.a. für Jugendliche Vergünstigungen bei einer Taxifahrt vorgesehen hat. Aufgrund fehlender Nachfrage wurde dies jedoch wieder eingestellt. Der Fachbereich wird diese Idee gerne wieder aufgreifen und mit den Vertretern des Taxengewerbes entsprechend erörtern.
Fußgänger /Radfahrer - Wegeklarheit
In der StVO und den entsprechenden Beschilderungen (z.B. VZ 240/241) ist klar geregelt, wer welche Flächen und unter welchen Voraussetzungen nutzen kann. Bei niedriger Frequentierung von Fußgängern und Radfahrern ist ein Mischprinzip oft gut vertretbar. Bei starken Strömen ist eine Trennung der Verkehrsarten oftmals bereits realisiert.
Konkreten Hinweisen auf eventuelle Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten geht die Verkehrsverwaltung gerne nach.
2. ATTRAKTIVE STADT I / Sauberkeit. Freiräume
Öffentlicher Garten - Unterer Volkspark (Vorbild: Tempelhofer Feld)
Der Mainzer Volkspark ist in Bezug auf die Nutzungsvielfalt gar nicht so weit von der Idee des Tempelhofer Feldes in Berlin entfernt. Zwar hat er eine deutlich kleinere Grundfläche, bietet jedoch ähnlich viele Nutzungsformen an. Von aktiven Betätigungsmöglichkeiten wie Boule, Basketball, Tischtennis und Minigolf für die Älteren bis hin zu umfangreichen Spiel- und Wasserspielangeboten für die Kleinen hält der Park eine Reihe von Angeboten vor. Ball und Frisbee spielen, grillen und lagern, aber auch ruhige Verweilzonen mit blütenreichen Wiesen und strukturreichen Gehölzrändern finden gleichermaßen im Mainzer Volkspark ihren Raum.
Lediglich die "Palettengärten" auf kleinster Fläche sind im Zuge des "Urban Gardening"-Gedankens nicht realisiert, was letztlich auch an der fehlenden Nachfrage aus den benachbarten Wohngebieten liegt. Aus fachlicher Sicht wäre der stark frequentierte und hohem Nutzungsdruck ausgesetzte Volkspark damit überfordert.
Sauberkeit
Genannte Sauberkeitsthemen wurden bereits in vorangegangenen Foren ausgiebig erörtert, s.a. Stellungnahmen dort.
Der Einsatz von Falken im flächigen Stadtgebiet ist schwierig, er wird derzeit für den Einsatz in der der Stadt Mainz gehörenden Reduit in Mz-Kastel geprüft.
Liebfrauenplatz erhalten
Nach derzeitigem Sachstand wird es den Liebfrauenplatz auch mit Bücherturm in Zukunft noch geben, jedoch werden sich die Dimension des Stadtplatzes und die Grüngestaltung aufgrund des Bücherturmneubaus verändern. Eine Planung für diesen Bereich liegt noch nicht vor, so dass hierzu auch noch keine Stellungnahme abgegeben werden kann.
Begrünungsaktionen öffentlich und privat (z.B. durch Wettbewerbe)
Das Grün- und Umweltamt organisiert aktuell den Wettbewerb "Grüner Daumen Mainz" als Nachfolgeveranstaltung für den Blumenschmuckwettbewerb. Neben dem obligatorischen Blumenschmuck an den Fenstern und auf Balkonen werden jährlich wechselnde Sonderthemen ausgelobt. 2017 ist es das Thema Fassadenbegrünung mit seinen unterschiedlichen Facetten. Private haben die Möglichkeit, sich mit ihren Begrünungsmaßnahmen zu bewerben und die Stadt wird gelungene Projekte im Frühjahr 2018 bewerten und auszeichnen. Öffentliche Dach- und Fassadenbegrünungen sind bereits seit vielen Jahren an und auf städtischen Gebäuden anzutreffen, soweit die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.
ATTRAKTIVE STADT II
Mainz als fahrradfreundliche Stadt (Vorbild Münster)
In vorangegangenen Foren wurde das Thema bereits ausgiebig erörtert, s.a. Stellungnahmen dort
Begegnungsmöglichkeiten (z.B. öffentliches Schachspiel)
Mehr Sitzbänke & Ruhezonen
Grundsätzlich wird bei der Anlage von begrünten Freiflächen auf ein ausgewogenes Verhältnis von formalen und informellen Angeboten zur Begegnung geachtet. Bei allen Überlegungen muss jedoch auch die Handhabbarkeit, Pflege und Unterhaltung von Angeboten im öffentlichen Raum mit bedacht werden. Angebote, die einer Ausgabe von Zubehör bedürfen (z.B. Schachspiel), bilden einen organisatorischen Aufwand, der aktuell nur durch Private oder Vereine geleistet werden kann.
Sitzbänke und Sitzgruppen mit Tisch sind Standard bei Neuplanungen. Die Nachrüstung im Bestand wird im Einzelfall geprüft und muss entsprechend finanziert werden (oftmals durch Sponsoren). Ruhezonen hingegen finden sich in vielen der städtischen Grünanlagen. Aufgrund der demographischen Entwicklung sieht die Verwaltung zunehmenden Bedarf an Sitzmöglichkeiten, scheitert aber oftmals an der Finanzierung, da derartige Angebote seitens der Aufsichtsbehörde nicht zwingend notwendig gewertet werden.
4a. NACHHALTIGE UND SOZIALE STADT
Förderung und Vermittlung zwischen Bürgern und Landwirtschaft vor Ort – Solidarische Landwirtschaft
Diese Aufgabe fällt originär nicht in die Zuständigkeit des Dezernats V, sondern in die des Dezernats III.
Seitens der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn Bürger unter landwirtschaftlicher Anleitung landwirtschaftliche Parzellen im Außenbereich bewirtschaften, solange keine Zäune, Hütten oder andere baulichen Anlagen errichtet werden. Die Stadtverwaltung unterhält aber im Gegensatz zu anderen Kommunen keinen eigenen Landwirtschaftsbetrieb, der solche Regieaufgaben auf städtischen Grundstücken übernehmen könnte.
4c WOHNRAUM
Problematik: Qualifizierte Freiflächenplanung
Das Instrument, um Einfluss auf die Ausgestaltung von privaten Freiflächen zu nehmen, ist die Grünsatzung der Stadt Mainz. Diese kann nur Mindestanforderungen der Gestaltung regeln, allerdings nicht die Qualität der Planung oder des Ausbaus hinsichtlich der Ausstattung oder der Ästhetik.
Sofern bei Großprojekten öffentliche Freiflächen entstehen (wie z.B. im Heilig- Kreuz- Areal), die der Stadtverwaltung übergeben werden, wird bei der Ausgestaltung dieser eine entsprechende Qualität seitens der Verwaltung vertraglich eingefordert und vor der Übergabe ggf. auf deren Einhaltung bestanden.
5 KINDER UND JUGENDLICHE
Ausbau Bolzplätze
Die Neuanlage von Bolzplätzen ist grundsätzlich schwierig umzusetzen, da es der Stadt oft an entsprechend großen, zur Verfügung stehenden, Freiflächen mangelt. Zudem ist aus Lärmschutzgründen ein relativ großer Abstand zur Wohnbebauung notwendig. Das aktuelle Beispiel auf der Laubenheimer Höhe zeigt jedoch, dass im Zusammenspiel mit einem Investor entsprechende Lösungen gefunden werden und neue Bolzplätze entstehen können.
Ausbau Wasserspielplatz Volkspark
Eine Erweiterung des Wasserspielplatzes im Volkspark ist nicht geplant und aus unserer Sicht auch nicht notwendig. Das besondere des Volksparks ist die ausgewogene Vielzahl von Spiel- und Freizeitangeboten.
Der Wasserspielplatz in der jetzigen Größe und Gestaltung ist vor gut 10 Jahren erbaut worden und befindet sich in einem optischen und technischen sehr guten Zustand. Natürlich ist er bei heißem sommerlichen Wetter sehr gut besucht und voll.
Es besteht aber auch immer die Möglichkeit, den weniger frequentierten Wasserspielplatz Am Fort Elisabeth zu besuchen. Dieser befindet sich nur ca. 1,7 km entfernt. Im Rahmen der Sanierung der Wallanlagen besteht auch die Möglichkeit, dort das alte Sprühfeld zu ertüchtigen, um so weitere Wasserspielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in den Sommermonaten zu schaffen.
Des Weiteren stehen auch noch die Wasserspielplätze auf dem Goetheplatz und im Hartenbergpark zur Verfügung.
Dezernat VI Bauen, Denkmalpflege und Kultur - Beigeordnete Marianne Grosse
Rheinufer: Wasserhäuschen und weitere Gastronomie (S. 20)
Wir verstehen diesen Vorschlag dahingehend, dass am Rheinufer mehr Gastronomie gewünscht wird. Mit diesem Thema hat sich das RheinuferForum bereits im Jahre 2000 ausführlich auseinandergesetzt, mit dem Ergebnis, dass im zugehörigen Rahmenplan Rheinufer Bereiche festgelegt wurden, wo aufgrund angrenzender Wohnnutzung auf Gastronomie verzichtet werden soll und Bereiche, wo Gastronomie grundsätzlich denkbar ist.
Die letztgenannte Kategorie ist im Prinzip schon besetzt, sodass mit Ausnahme des Zollhafenquartiers eigentlich keine zusätzliche Gastronomie mehr möglich ist. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Naherholung am Rheinufer auch ruhige, nicht kommerziell bestimmte Bereiche schätzen. Es ist somit nicht erforderlich, dass durchgehend gastronomische Nutzungen am Rheinufer platziert werden; eine punktuelle Ausstattung ist städtebaulich sinnvoll.
Vollumfängliche Prüfung der Nachhaltigkeit bei der städtebaulichen Planung: Bereitstellung von "Gütern": KiTa, Freiräume, Grundschulen, Verkehrsanbindung, Infrastruktur (S. 22)
Nachhaltigkeit war schon immer das Wesen einer guten Planung. Bei jeder städtebaulichen Planung, die in Angriff genommen wird, wird zunächst einmal im Rahmen einer Vorkoordinierung bei allen betroffenen städtischen Fachämtern abgefragt, welche sozialen und technischen Infrastruktureinrichtungen benötigt werden und in der Planung verankert werden müssen. Die Entscheidung, welche Infrastruktureinrichtungen benötigt werden, und wie viele Flächen hierfür vorzuhalten sind, ist von dem jeweiligen Fachamt zu fällen. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens können sich dann auch die externen Fachbehörden einbringen.
Bezahlbarer Wohnraum (S. 24)
Zunächst ist festzustellen, dass die primäre Zuständigkeit in dieser Sache bei der Abteilung Wohnraumförderung im Amt für soziale Leistungen liegt. Von dort werden auch die entsprechenden Bedarfe für die einzelnen Bebauungsplanverfahren angemeldet.
Seitens der Stadtplanung können lediglich die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bauflächen zur Verfügung stehen, auf denen auch preiswerte Wohnungen errichtet werden können. Ob diese tatsächlich errichtet werden, obliegt anderen Regelungen.
Grds. besteht der Wille, die Zahl der sog. "Sozialwohnungen" wieder zu erhöhen.
Forderung: private Investoren dürfen sich nicht aus dem sozialen Wohnungsbau "rauskaufen"
Grundlage für das diesbezügliche Verwaltungshandeln sind die Grundsatzbeschlüsse des Stadtrates vom Dezember 2014 zur partnerschaftlichen Baulandbereitstellung. Die Forderung des Stadtrates geht dahin, bei der Neuerschließung von Bauland einen Anteil von 10%-25% der neu zu errichtenden Wohnungen als geförderten Mietwohnungsbau vertraglich festzuschreiben und auch im Bebauungsplan eine entsprechende Festsetzung zu verankern. Seit 2014 hat sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund fordert der Oberbürgermeister grundsätzlich die Quote von 25% an gefördertem Wohnungsbau.
Diese Methodik funktioniert aber nur in solchen Planfällen, wo neues Baurecht geschaffen wird, wie z.B. bei Siedlungserweiterungen in den Außenbereich oder der Konversion von ehemals militärisch genutzten Flächen. Ist bereits Baurecht vorhanden und werden Bestandsgebiete überplant, etwa um übermäßige bauliche Verdichtungen zu vermeiden, zieht dieses Instrument nicht, weil der Bauherr bereits aufgrund des vorhandenen Baurechtes einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung gehabt hätte. Natürlich nimmt die Verwaltung auch in solchen Fällen Kontakt mit den jeweiligen Investoren auf und versucht auf der Basis verschiedener Förderprogramme des Landes preiswerten Wohnraum zu sichern.
Höherer Sozialwohnungsanteil (Wiener Modell)
Auch hier liegt die Zuständigkeit bei der Abteilung Wohnraumförderung im Amt für Soziale Leistungen. Das Wiener Modell (gemäß Informationen aus dem Internet von N24) scheint auch deshalb so erfolgreich zu sein, weil in Österreich auf Bundesebene andere Voraussetzungen als in Deutschland bestehen. Der österreichische Staat stellt 1% der gesamten Lohnsteuer dem sozialen Wohnungsbau in den Kommunen zur Verfügung, die damit kräftig investieren. In Deutschland dagegen hat sich der Bund mehr oder weniger aus der Sozialwohnungsförderung verabschiedet. Er stellt den Ländern zwar Fördermittel zur Verfügung, die aber offensichtlich nicht ausreichend sind. Hinzu kommt, dass in Deutschland pro Jahr mehrere 10.000 Sozialwohnungen aus den 1990er Jahren aus der Sozialbindung herausfallen und im Prinzip als teure Eigentumswohnungen auf den Markt gegeben werden.
Verkaufsprioritäten ändern bevor an einen Privatinvestor verkauft wird, sollten gemeinnützige Genossenschaften einbezogen werden bzw. diesen der Kauf des Gebäudes ermöglicht werden, sog. "Miethäuser Syndikat"
Grundstücksgeschäfte liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Baudezernates. Für das "Heiligkreuz-Viertel" besteht die Absicht, Baugemeinschaften bevorzugt zu berücksichtigen.
Keine "Reichen-Viertel" (Homogenisierung entgegenwirken)
Bei allen neuen Baugebieten wird seitens der Stadt Mainz Einfluss auf die Zusammensetzung der angestrebten Wohnformen und des Wohnungsmixes genommen. Dies ist im Rahmen der Partnerschaftlichen Baulandbereitstellung eine der Voraussetzungen, unter denen in Mainz neues Baurecht für mehr Wohnraum geschaffen wird.
Im zurzeit größten Mainzer Neubaugebiet, dem "Heiligkreuz-Viertel" in Mainz-Weisenau, wurde hierzu ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen, in dem unter anderem auch der Anteil von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen (1/3 Eigentum und 2/3 Mietwohnungen) geregelt wurde. Darüber hinaus wurde für das gesamte Quartier ein Anteil förderfähiger Wohnungen in einem Umfang von 25% gesichert, für die wiederum ein Mix unterschiedlicher Wohnungsgrößen genau definiert wurde.
Auch das Thema Barrierefreiheit wurde in diesem Zusammenhang mit berücksichtigt. Die Regelung gibt vor, dass ein Viertel aller im Quartier entstehenden Wohnungen barrierefrei errichtet werden müssen.
In der Summe ist klar zu erkennen, dass umfangreiche Bemühungen unternommen wurden, um eine langfristig tragfähige und sozialverträgliche Durchmischung des Quartiers zu entwickeln.
Freiflächen (S. 24): Qualifizierte Freiflächenplanung bei Neubebauung fördern und Einhaltung kontrollieren
Bei der Entwicklung von neuen Siedlungsflächen geht in der Regel eine Rahmenplanung und darauf aufbauend ein Wettbewerbsverfahren voraus, in dem das neue "Gesicht" eines Wohnquartieres erarbeitet wird. Diese Wettbewerbe werden als städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerbe durchgeführt, so dass die Freiraumqualität und ihre Verzahnung mit der Bebauung von Anfang an entwickelt werden. Die dauerhafte Einhaltung von Freiflächenplanungen stellt im Vollzug häufig ein Problem dar. Für die Umgestaltung sind meist keine Genehmigungen erforderlich. Darüber hinaus ist eine dauernde Kontrolle aller Grundstücke durch die Verwaltung nicht leistbar.
Förderung von Dachbegrünung
Die Verpflichtung zur Herstellung von Dachbegrünung gehört zum Standardinhalt von Bebauungsplänen und ist darüber hinaus für die gesamte Innenstadt schon seit Jahrzehnten in der Dachbegrünungssatzung verbindlich geregelt. Eine Förderung im Sinne einer finanziellen Unterstützung gibt es dafür nicht.
Liebfrauenplatz erhalten (kein Bibelturm) (S. 19)
Der Hochbauentwurf zum "Bücherturm" wurde in einem Architekturwettbewerbsverfahren ermittelt. Der Stadtrat hat die Vorplanung zum Bibelturm am 8.02.2017 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Projekt auf dieser Grundlage weiter zu bearbeiten. Für den Bau des Bibelturms wird oberirdisch nur ein vergleichsweiser geringer Teil der Platzfläche beansprucht, d. h. die Platzfläche wird sich durch die Baumaßnahme nicht wesentlich verringern. Bis auf die drei Platanen vor dem Eingang des Gutenberg-Museums werden durch die Maßnahme keine Baumstandorte entfallen. Das Blumenbeet wird nach Fertigstellung der Maßnahme wieder hergestellt.
Mehr Kunstwerke im öffentlichen Raum und privat (Bsp. Skulpturen in Parks; Ideenwettbewerb Kunst im Alltag; Performance im öffentlichen Raum) Motto: Mainz (er-)lebt auf seinen Plätzen
Der Stadtrat hat für die Kunst im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Richtlinien beschlossen, die als Handlungsanweisung an die Verwaltung allen temporären und nachhaltigen Projekten in diesem Bereich ausnahmslos zugrunde liegen. Hintergrund dieser Entscheidung war die öffentlich immer wieder kritisierte "Übermöblierung" der Innenstadt mit Kunstobjekten, insbesondere im Bereich des Schillerplatzes. Die Kulturverwaltung steht Ideen und Initiativen zur temporären Aufstellung von Kunstobjekten positiv gegenüber und prüft diese gern auf ihre Umsetzbarkeit, insofern sich hierfür nachhaltig geeignete Standorte finden lassen und die Finanzierung, sowie alle Bedingungen der Verkehrssicherheit und des Vandalismusschutzes, geklärt sind und die Projekte als solche klar und sinnvoll erkennbar sind. Die (selbst temporäre) Beeinträchtigung existierender Raum- und Gestaltungskonzepte auf den Mainzer Plätzen ist dabei jedoch ausgeschlossen.
Förderung Kulturbäckerei (Neustadt) zu einem national und international vergleichbaren und zwischen Neustadt und Zollhafen vermittelnden Kunstzentrum (Medienkunst, Tanz, Low-noise Jazz, Bildende Kunst)
Ob und inwieweit die Kulturverwaltung ein potenzielles Kunst- und Kulturzentrum in der ehemaligen Kommissbrotbäckerei fördern kann, wird sich erst dann zeigen, wenn die zukünftige Nutzung des Gebäudekomplexes abschließend geklärt ist.
Generell steht die Kulturverwaltung der Einrichtung eines unabhängigen Kulturzentrums an diesem Standort positiv gegenüber. Im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage der Landeshauptstadt ist eine Förderung aus Mitteln des Kulturhaushalts zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nur punktuell als Projektförderung denkbar und damit wiederum abhängig vom zukünftigen Nutzungskonzept.
Alternative kulturelle Angebote und freie Szene fördern / bewerben (Bsp.: verschiedene Musikrichtungen, Theater, Tanz, Literatur, Malerei etc.)
Die Kulturverwaltung legt bereits seit einigen Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf die Förderung von Projekten der freien Szene. 2016 wurden 22 Einzelprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik und Film aus dem Kulturhaushalt gefördert. 2017 werden es voraussichtlich mehr als 30 Projekte sein.
Gleichzeitig bewirbt die Kulturverwaltung alle geförderten - aber auch zahlreiche weitere - Projekte auf der Website der Landeshauptstadt und in den sozialen Medien, sowie über den städtischen Kulturverteiler, und berät Initiativen und Akteure auf Wunsch bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Stadtmaler, Stadtkomponist
Insofern hiermit das Einrichten entsprechend betitelter Kulturpreise gemeint sein sollte: Die Landeshauptstadt vergibt mit dem Förderpreis für Mainzer Bildende Künstlerinnen und Künstler und dem Schneider-Schott-Musikpreis bereits zwei hochwertige Kulturpreise in den genannten Sparten - auch wenn es sich hierbei klar um Kulturpreise handelt, die nicht mit dem im Preis enthaltenen Aufgabenportfolio, zum Beispiel des Mainzer Stadtschreibers, vergleichbar sind. Die Idee eines "Stadtmalers" und/oder "Stadtkomponisten" ist positiv zu bewerten, wobei dafür jedoch klare Definitionen und eine entsprechende Finanzierung gewährleistet sein müssen. Im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage der Landeshauptstadt und die Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu sog. "freiwilligen Leistungen" ist eine Förderung aus Mitteln des Kulturhaushalts zum jetzigen Zeitpunkt nicht denkbar.
Aufführung der Oper "Gutenberg"
Der Vorschlag, die 2016 in Erfurt erstmals aufgeführte Oper "Gutenberg" von Volker David Kirchner in Mainz aufzuführen, wurde an die Intendanz des Mainzer Staatstheaters weitergegeben. Eventuell kann das Gutenbergjahr 2018 anlässlich des 550. Todestages von Johannes Gutenberg ein Anlass sein.
Festivals beibehalten (Open Ohr)
Die Federführung, Projektplanung und Organisation des "Open Ohr" – Festivals liegt beim Amt für Jugend und Familie. Das Amt für Kultur und Bibliotheken ist in die Planung und Organisation in keiner Form involviert.
Grds. besteht aber ein breiter politischer Wille, dieses erfolgreiche Festival weiterzuführen.