Bürgerforum "Mein Stadtteil. Meine Ideen." Mainz-Neustadt
THEMENGRUPPE 1 GRÜN / STÄDTEBAU
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder
I. Anreize für Entsiegelung: Kampagne für privates Engagement
- Hinterhöfe/Vorgärtenbepflanzung
Die Verwaltung teilt die Einstellung, dass es ein Gewinn für die Artenvielfalt und die Lebensqualität ist, mehr Begrünung in den dicht besiedelten Innenstadtgebieten zu erreichen. Daher bietet das Grün- und Umweltamt derzeit die Aktion „Der geschenkte Baum“ an. Leider sind die finanziellen und personellen Kapazitäten für die Durchführung einer Kampagne derzeit nicht vorhanden. Die Verwaltung stellt aber Überlegungen an, wie sie rechtlich für mehr Begrünung sorgen kann.
II. Entsiegelung öffentlicher Flächen
- Parkplätze mit Rasengittersteinen
Bei Rasengittersteinen treten erfahrungsgemäß Probleme bei der Begehbarkeit und
damit mit der Barrierefreiheit auf. Zudem ist die Reinigung und Pflege wesentlich aufwändiger als bei ebenen, geschlossenen Belägen. Um dem Anliegen aber Rechnung zu tragen, achtet die Verwaltung darauf, versickerungsfähige Pflasterarten zu verwenden. - Bebauungsplanung/Vorbildfunktion öffentlicher Flächen/Mehr Grasflächen auf Plätzen, statt Feinschotter
Die Bereitstellung von öffentlichen Grünflächen wird durch die Verwaltung im
Bebauungsplanverfahren gesichert. Grundsätzlich wird bei der Gestaltung von Grünflächen darauf geachtet, einen hohen Teil der Flächen als Pflanzbereiche mit entsprechend durchlässigem Untergrund auszugestalten.
Wassergebundene Platzflächen durch Rasenflächen zu ersetzen, entsprechen leider
aktuell nicht dem Nutzungsdruck und den Ansprüchen dieser Freiräume, da die meisten Platzflächen neben der Naherholungsfunktion insbesondere auch die Funktion für 2 Märkte- und Festivitäten freihalten sollen. Die Etablierung von pflegeintensiven Rasenflächen ohne Reduktion von Veranstaltungen ist damit aktuell leider nicht möglich.
III. Straßenumbau
- Bepflanzung mit Bäumen und Hecken
Der Ansatz, insbesondere bei Straßen- Umbaumaßnahmen, neue Baumquartiere zu
schaffen ist Teil der täglichen Aufgabe der Verwaltung und eines der prioritären Ziele des Grün- und Umweltamtes. Demgegenüber stehen neben verdichteten Böden allerdings leider auch häufig die unterirdische Infrastruktur wie Energie-, Informations- und Wasserversorgungsleitungen, die eine Bepflanzung nicht ermöglichen. - Weißer Asphalt und weiße Dächer
Es ist mittlerweile schon an verschiedenen Projekten vorgesehen, einen "Hellen Asphalt" einzusetzen. Beispielhaft werden Teile der Großen Langgasse, Teile der Boppstraße und die Promenade vor dem Schloß (Platanenallee) in hellem Asphalt ausgeführt werden. Erste Versuche haben schon vor Jahren am Balthasar-Maler-Platz stattgefunden.
IV. Sportmöglichkeiten für Erwachsene
- Begrünung Rheinpromenade & Geräte
Gemäß der unterschiedlichen Nutzungsansprüche der Rheinufer-Promenade
(Naherholung, Spielen, Fuß- und Radweg, Veranstaltungsflächen für Feste o.ä.) sind die Freiflächen mit grünen und befestigten Flächen ausgestaltet.
Einer zusätzlichen Ausstattung mit formalen Geräten und unter Berücksichtigung der o.g. Funktionalität mit mehr Grün steht die Verwaltung grundsätzlich offen gegenüber. Mittelfristig kann eine Finanzierung zur Umsetzung solcher Maßnahmen am Rheinufer zwischen Kaisertor und Zollhafen ggfs. im Rahmen eines Förderprogramms erfolgen. Die Planung wird dann selbstverständlich mit Bürgerbeteiligung begleitet.
THEMENGRUPPE 2 RAD- UND FUSSGÄNGERVERKEHR
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder
I. Kurzfristige Verbesserungsmaßnahmen
- Tempo 30 ab 22 Uhr (Rheinallee, Kaiserstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring)
Das Instrument einer Temporeduzierung in den Nachtstunden ist im Lärmaktionsplan der Stadt Mainz für die Kaiserstraße bereits angedacht. Nachdem die Pilotprojekte in der Rheinstraße und in der Kurmainzstraße erfolgreich verlaufen sind, beabsichtigt das Verkehrsdezernat, weitere Straßenzüge, die zur Ausweisung von Tempo 30 nachts empfohlen wurden, anzugehen, so auch die Kaiserstraße und die Rheinallee. Die erforderlichen Gutachten für den Schallschutz wurden bereits beauftragt. Eine Umsetzung des Tempolimits ist also mittelfristig in Aussicht zu stellen. - Kreuzungen (z.B. Rheinallee/Frauenlobstraße)
Im Rahmen von Überlegungen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit prüft die Verwaltung die Möglichkeiten, eine vierte Fußgängerfurt einzurichten. Sollten weitere verbesserungsbedürftige Aspekte vorliegen, bittet die Verwaltung um konkrete Benennung entsprechender Stellen. - Fußwege sanieren (z.B. Josefstraße)
Noch in diesem Sommer ist es vorgesehen, weite Strecken der Gehwege in der
Josefstraße mit einer neuen Asphaltdecke zu überziehen.
Weitere Aktivitäten sind - in Abhängigkeit zu den verfügbaren Ressourcen - in Planung. - Beschilderung (z.B. klarer, Demarkierung „alte Radwege“)
An vielen Stellen wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, die Radwege dürfen aber weiterhin benutzt werden. Eine Demarkierung wäre insofern kontraproduktiv.
II. Mittelfristige Verbesserungsmaßnahmen
- Tempo 30 auf großen Straßen (Rest Spielstraße)
Noch gilt innerhalb der Stadtgrenzen auf Hauptverkehrsstraßen, insbesondere im
klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) ein zulässiges Tempo von 50 km/h, sofern es nicht andere Regelungen begrenzt ist. Dies ist eine
Bundesregelung, die die Verwaltung nicht verändern kann.
Für eine diesbezügliche Anordnung müssen i.d.R. besondere Gründe vorliegen wie
besondere Gefahrenstellen.
Neuerdings kann aber im direkten Umfeld von schutzbedürftigen Einrichtungen (z.B. Schulen) Tempo 30 auch ohne das Vorliegen konkreter Gefahrenmomente angeordnet werden. Hiervon hat die Verwaltung bereits verschiedentlich Gebrauch gemacht (z.B. Weißliliengasse/Holzhofstraße).
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung Tempolimits zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit und zum Lärmschutz. - Verstärkte Kontrollen / Bußgelder
Die Kontrolldichte in der Neustadt ist wegen des hohen Parkdrucks und wegen der
örtlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten hoch. Die Überwachung erfolgt täglich zu unterschiedlichen Uhrzeiten, wenngleich wegen der Größe des Gebietes die Einsatzbereiche innerhalb der Neustadt wechseln. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder ist sowohl für Parkvergehen, als auch für Geschwindigkeitsübertretungen im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für
Ordnungswidrigkeiten festgeschrieben und richtet sich nach Schwere und Dauer und
Häufigkeit des Verstoßes. Die Stadt Mainz ist an diese Vorgaben gebunden. - Fahrradabstellplätze (mehr und sicherer, „Schrotträder“ entfernen)
Das Radabstellkonzept der Stadt Mainz sieht eine Großzahl weiterer Abstellmöglichkeiten, vor allem für die Innenstadtbezirke, vor. Alle Anlagen werden als Edelstahl-Anlehnbügel mit Querstrebe realisiert, so dass ein sicheres Abstellen aller Art von Rädern gewährleistet ist. Zudem werden viele alte Anlagen („Felgenkiller“) durch neue Bügel ersetzt. In der Neustadt werden verstärkt die Achsen Leibnizstraße mit ihren Neben- und Parallelstraßen, der Kaiser-Wilhelm-Ring und der Barbarossaring sowie die Quartiersplätze mit weiteren Bügeln versehen.
Das Verkehrsüberwachungsamt entfernt regelmäßig Schrotträder im Stadtgebiet.
Zum Thema „Schrotträder am Hauptbahnhof“ werden momentan Gespräche geführt, um
im Zuge der kommenden Erweiterung der Abstellanlagen in 2019 (Bügel im Stadtgebiet und Fahrradparkhaus Hbf West) eine gleichzeitige Aktion zur Schrottradentfernung zu starten. Ein solches Aussortieren bedarf jedoch Kennzeichnungen, Fristen und erhöhter Personalkapazitäten, so dass dieser Prozess nur sukzessive nach Gebieten abgearbeitet
werden kann.
III. Langfristige Verbesserungsmaßnahmen
- Radachsen für größere Massen an Fahrradfahrern, schnell, sicher, durchgängig
(z.B. parallel zur Kaiserstraße, Frauenlobstraße, Kaiser-Wilhelm-
Ring/Bismarckplatz
Die Verkehrsverwaltung begrüßt grundsätzlich das Bestreben, komfortable und
leistungsfähige Radwegeachsen auszubauen. Mit dem Konzept der Stadtteilradrouten
(derzeit in Planung von Finthen/Gonsenheim nach Mainz) wird dieser Gedanke für die Verbindungen aus den Außenbezirken bereits konkret verfolgt. In der Innenstadt stehen für derartige Überlegungen jedoch nur sehr begrenzt Flächen zur Verfügung, die auch in Konkurrenz zu anderen Nutzungen stehen. Pläne der Verkehrsverwaltung zur Umwandlung einer Autospur in einen Radfahrstreifen auf der Kaiserstraße fanden in den Gremien bisher leider keine Zustimmung. - Fahrräder auf die Straße, mit und ohne Trennung, aber mit deutlicher Markierung
Diesen Ansatz verfolgt die Verwaltung seit geraumer Zeit: Durch die Änderungen
der Regelungen in der StVO muss die Radwegebenutzungspflicht flächendeckend geprüft werden. In vielen Fällen ist diese Pflicht nicht mehr gegeben, sodass das Radfahren auf der Straße sehr weitreichend erlaubt werden kann. Mit den Piktogrammketten wird dies optisch ebenso verdeutlicht wie mit den an vielen Kreuzungen eingerichteten vorgezogenen sog. „Aufgeweiteten Radaufstellbereichen“ für Radfahrende. - Quartiersgaragen für Autos und Fahrräder (Tiefgarage)
In der Mainzer Neustadt stehen für größere Parkierungsanlagen nur sehr begrenzt geeignete öffentliche Flächen zur Verfügung. Im Wesentlichen handelt es sich hier um Plätze, die i.d.R. eine Aufenthaltsfunktion haben und auf Grund ihrer Gestaltung (z.B. Bäume) nicht ohne weiteres für den Bau einer Tiefgarage dienen können. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Investitionskosten und die Unterhaltung auf die Nutzer/innen umgelegt werden müssen. Die Auslastungszahlen bereits bestehender Parkhäuser (z.B. Rheinufergarage) zeigen, dass selbst bei sehr günstigen Tarifen eine nur begrenzte Nachfrage besteht.
Die Stadt ist jedoch bestrebt, mithilfe von Förderanträgen Sammelgaragen bzw. Pavillons für Fahrräder in Quartiersnähe zu planen. Positives Beispiel hierfür ist der inzwischen voll ausgebuchte Pavillon auf dem Hindenburgplatz. - Bahnhofsvorplatz
Mit der Inbetriebnahme des Fahrradparkhauses (erwartet für Ende 2019) wird die Verwaltung verstärkt dem ungeordneten Abstellen von Fahrrädern auf dem Bahnhofsvorplatz entgegenwirken. Eine weitere Verbesserungsmaßnahme betrifft den Ersatz der derzeitigen Informationsstele durch eine dynamische Fahrgastinformationsanzeige der MVG, ergänzt um einen schematischen Plan der Haltestellenabfahrtspositionen.
Im Zusammenhang mit der geplanten Gleiserneuerung der Mainzer Mobilität werden
auch die schadhaften Pflasterbeläge auf dem Bahnhofsplatz in den Sommerferien
saniert werden. Im gleichen Zeitraum erfolgt auch die Nachverfugung des
Natursteinpflasters unmittelbar vor dem Hauptgebäude.
IV. Kreuzungen und Gefahrenstellen
- Rheinallee/Frauenlobstraße => vierte Ampel
Auch im Zuge der Begehung an der Feldbergschule wurde dieses Anliegen an die
Verwaltung herangetragen. Es wird zurzeit geprüft, ob die technischen Voraussetzungen(u.a. ausreichend leistungsfähiges Steuergerät) für die Einrichtung einer vierten Furt gegeben sind. - Boppstraße/Kaiserstraße=> Grüne Welle für Fußgänger; längere Grünphasen
Bei der Querung der Kaiserstraße von der Boppstraße in die Neubrunnenstraße sind
mehrere Fahrbeziehungen zu kreuzen, die aus Gründen der Leistungsfähigkeit versetzt freigegeben werden müssen. Daher ist es leider nicht möglich, eine durchgängige Freigabe für Fußgänger und Radfahrer einzurichten. Die Länge der Freigabezeiten(Grünphasen) wird seitens der Verkehrsverwaltung überprüft und bei Bedarf angepasst. - Ampelverlegung Boppstraße von Bonifaziusplatz Richtung Frauenlobstraße
Mit der Umgestaltung der Boppstraße (Beginn Frühsommer 2019) wird die derzeitige
Fußgängerschutzanlage entfallen. Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Geschäftsbereichs mit neuer Straßenraumgestaltung können die Querungen künftig an unterschiedlichen Stellen erfolgen. Durch die Temporeduzierung auf 20 km/h ist eine signalgesicherte Querung dann entbehrlich. - Senkrechtes Parken abschaffen (z.B. Forsterstraße)
Sofern der Gehweg hinter der Parkbucht geführt wird (wie es z.B. in der Forsterstraße, der Wallaustraße und an anderen Stellen der Fall ist), sieht die Verwaltung kein übermäßiges Gefährdungsrisiko von Fußgängern. Die Umwandlung in Längsparkplätze führt i.d.R. zu einem Verlust von ca. 50% der Parkplätze, was angesichts des hohen Parkdrucks in der Mainzer Neustadt zu erheblichen Widerständen führen würde.
V. Beschilderungen
- Größer, auch auf der Fahrbahn
Die Größe von Verkehrszeichen ist gemäß den Richtlinien in Abhängigkeit der zulässigen Geschwindigkeit zu wählen. Bei einem zulässigen Tempo unter 50 km/h ist dabei die kleinste Größenklasse anzuwenden. Da in der Mainzer Neustadt nahezu alle Straßen in diese Kategorie fallen, besteht für die Verwaltung kein Spielraum, die vorhandenen Zeichen durch größere Formate zu ersetzen.
Markierungen auf der Straße werden nur in Ausnahmefällen vorgenommen (z.B.
Kindersymbole). Sollte sich dies an einzelnen Stellen anbieten, nimmt die Verwaltung Vorschläge gerne entgegen. - Schrittgeschwindigkeit bei Spielstraßen
Mit dem Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) ist eine solche
Geschwindigkeitsbegrenzung (7-10 km/h) bereits verbunden und muss nicht noch
einmal separat ausgewiesen werden.
THEMENGRUPPE 3 – MÜLL / SAUBERKEIT
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder
I. Modernisierung der Abfalleimer
- Mit Aschenbecher / Größeres Volumen Der Entsorgungsbetrieb betreut momentan etwa 2.000 Papierkörbe im gesamten Stadtgebiet, davon etwa 600 Stück im Innenstadtbereich. Die Modernisierung wurde bereits im Jahr 2016 begonnen. Im Bereich des Bahnhofes wurden neue Papierkörbe installiert, welche alle mit einem Aschenbecher ausgestattet sind. Diese Papierkörbe ersetzen sukzessive die bisher installierten, da dies mit einem hohen Kostenaufwand verbunden ist.
II. Standorte prüfen
- Öffentliche Plätze / Stark frequentierte Orte Die Modernisierung der Papierkörbe schließt natürlich die jeweilige Prüfung des Standortes hinsichtlich notwendiger Größe und Ausstattung mit ein.
III. Kooperation mit TerraCycle
- Recycling von Zigarettenkippen Mit der Firma TerraCyle wurde in der Vergangenheit bereits Kontakt hinsichtlich einer Kooperation aufgenommen, was leider nicht zum Erfolg führte. Generell gestaltet sich das Recycling von Zigarettenkippen aufgrund der in den Filtern konzentrierten Schadstoffe und der großen Menge gesammelter Abfälle schwierig.
IV. #nichtscheißegal
- Informationsflyer mit jedem Steuerbescheid über Ausgaben von Hundekotbeuteln Der Entsorgungsbetrieb ist bereits mit einem solchen Vorschlag an das Amt 20 – Finanzen, Beteiligungen und Sport herangetreten. Ein entsprechendes Schreiben wird alsbald vorbereitet und an die entsprechenden Haushalte verschickt werden.
Stellungnahme Dezernat II – Finanzen, Beteiligungen, Sport Bürgermeister Günter Beck
- Informationsflyer mit jedem Steuerbescheid über Ausgaben von Hundekotbeuteln Der Entsorgungsbetrieb erstellt ein Anschreiben an alle Hundebesitzer. Dieses Schreiben wird als Serienbrief der Abteilung 20.04 Finanzbuchhaltung und Competence Center Doppik, zur Verfügung gestellt und mit den Hundehalteradressen verbunden.
Dieses Verfahren wird als Institut der "Datenmittlung" bezeichnet und lässt eine steuergeheimnisgerechte Verarbeitung der Adressdaten zu. Der Brief wird nach dem Ausdruck und der Kuvertierung zur Post gegeben.
Die Portokosten (ca. 5.000 Anschreiben) trägt der Entsorgungsbetrieb.
THEMENGRUPPE 4 – BEZAHLBARER WOHNRAUM / LEERSTAND
Stellungnahme Dezernat I – Oberbürgermeister Michael Ebling
- Probleme im Zuge der Gentrifizierung der Neustadt
Die Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur eines Stadtgebietes wird in der Regel dann als gefährdet angesehen, wenn Immobilieneigentümer sogenannte
"Luxussanierungen" durchzuführen gedenken, die auf die Miete umgelegt werden und somit das Wohnen für viele Bewohner in diesem Gebiet unbezahlbar machen (= Aufwertungsdruck). Dadurch kann es zu Verdrängungen der angestammten Bewohner kommen (= Verdrängungsdruck). Von Gentrifizierung wird dann gesprochen, wenn beide Merkmale für ein umrissenes Stadtgebiet gemeinsam nachgewiesen werden können.
Mit dem Mittel einer Milieuschutzsatzung kann in solche Gentrifizierungsprozesse grundsätzlich steuernd eingegriffen werden, wenn die dafür notwendigen Bedingungen geschaffen werden können. Die Milieuschutzsatzung nach § 172 BauGB wird gerne als "Allheilmittel" gegen steigende Mieten hauptsächlich in dicht bevölkerten Stadtteilen wie der Mainzer Neustadt ins Feld geführt. Ziel solcher Satzungen ist es, die soziale Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur zu erhalten, da diese einem Stadtgebiet seinen besonderen Charakter gibt ("Milieu"). Eine Milieuschutzsatzung friert die Mietpreise allerdings nicht ein. Sie kann dort eingreifen, wo auch der letzte Dachstuhl ausgebaut wird oder nachverdichtet wird. Sie verhindert aber nicht, dass bei erhöhtem Nachfragedruck die Mieten steigen. Sie kann die Spitze nehmen, den Antrieb zum starken Steigen stoppen. - Stärkung des kommunalen Wohnungsbaus
Ein wichtiger Akteur im Kampf gegen Bauspekulation ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft. Die Wohnbau Mainz besitzt noch einen hohen Anteil an geförderten Wohnungen in der Mainzer Neustadt. Auch liegen die Mietpreise des frei finanzierten Wohnraums bei der Wohnbau oft unter dem städtischen
Mietendurchschnitt. Beides zusammen wirkt mietpreisdämpfend auf den Stadtteil. Die Landeshauptstadt Mainz setzt gleichzeitig auch vermehrt auf die Schaffung von Belegungsrechten. Vor etwa zwei Jahren hat das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeit gegeben, in bestehendem Wohnraum Sozialbelegungsrechte zu schaffen, also die Wohnungen in die Mietpreisbindung hinein zu holen. Das ist ein sehr kluges Instrument, weil es Durchmischung schafft in den Quartieren, und die Stadt bewirbt dies massiv. Auch dieses Instrument wird von der Wohnbau Mainz aktiv genutzt. - Mehr Genossenschaftswohnungsbau und Baugemeinschaften fördern Gemeinschaftliche Wohnprojekte wie auch Baugemeinschaften erobern die öffentliche Wahrnehmung seit einiger Zeit, hier in Mainz insbesondere im letzten Jahr zunehmend.
Sie scheinen einen Nerv zu treffen, nämlich das Bedürfnis:
- nach gutem individuellen Wohnraum,
- nach lebendiger verlässlicher Nachbarschaft,
- einer Mischung von Jung und Alt, Menschen mit und ohne Handikap, Menschen
mit mehr und auch weniger Geld,
- sowohl so zentrumsnah wie möglich als auch in den eher ländlich geprägten
Stadtteilen unserer Stadt.
Die Landeshauptstadt Mainz unterstützt gemeinschaftliche Wohnprojekte sowie Baugemeinschaften und bietet hierzu eine externe Beratungsleistung an. - Identifizierung von Baugrundstücken durch die Stadt
Von der Verwaltung werden geeignete Flächen zur Wohnbebauung im Stadtgebiet regelmäßig ermittelt und bewertet. Ein im Rathaus ausgestelltes Stadtmodell zeigt 24 Areale, die kurz- und mittelfristig für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich um eine Auswahl an größeren Wohnbaupotenzialflächen ab rund 50 Wohneinheiten. Zum einen sind Gebiete dargestellt, in denen die Bebauung schon angelaufen ist, die aber noch über weitere freie Flächen verfügen. Zum anderen wurden Gebiete aufgenommen, für die zukünftig eine Wohnbebauung vorgesehen ist. Hinzu kommen zusätzliche, in der Regel kleinere Flächen in bereits bestehenden Bebauungsplänen sowie eine Vielzahl von Klein- und Einzelmaßnahmen im Innenbereich, wie Baulückenschließungen, Dachgeschossausbauten oder Nachverdichtungen.
Stellungnahme Dezernat IV Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
- Probleme im Zuge der Gentrifizierung der Neustadt
Die aufgezählten Probleme unter Punkt I sind teilweise nachvollziehbar. Nach den Ausführungen der Studie „Soziale Vielfalt“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt,- und Raumforschung, bei der Mainz mit der Neustadt-Süd als Untersuchungsgebiet teilgenommen hat, wird ein Status Quo gezeichnet, der tendenzielle Anzeichen für eine nicht wünschenswerte Entwicklung aufzeigt. Jedoch wird der Stadt Mainz auch bescheinigt, dass die Stadt auf dem richtigen Weg ist und bereits viele Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung eingeleitet hat oder bereits umsetzt. So hat die Stadt zum Beispiel bei der Realisierung des Plangebietes „Neuer Quartiersplatz (N87)“ in der nördlichen Neustadt und bei der Entwicklung des Areals der Kommissbrotbäckerei sichergestellt, dass durch einen Anteil an geförderten Wohnungsbau somit ein Angebot nicht nur für Haushalte mit geringem Einkommen sondern auch für die Mittelschicht im Stadtteil geschaffen wird. 11 Es wird gehofft, dass das zusätzliche Wohnungsangebot positive Auswirkungen im ganzen Stadtteil entfaltet und somit nicht wünschenswerten Entwicklungen entgegenwirkt. Grundsätzlich werden die Vorschläge zum Themenbereich „Bezahlbarer Wohnraum/Leerstand“ begrüßt. Vorschläge, die preiswertes und bezahlbares Wohnen schaffen oder erhalten werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
Mehr heterogene Wohnräume
- Mehr Genossenschaftswohnungsbau/Baugemeinschaften fördern
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 02.12.2015 hat der Stadtrat zum Beispiel die Förderung von Baugemeinschaften und dem Genossenschaftswohnungsbau bei zukünftigen Wohnungsbauprojekten ermöglicht. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt unter der Federführung des Baudezernates. Darüber wird der Bau eines genossenschaftlichen Wohnprojekts im Rahmen des Mietwohnraumprogramms des Landes Rheinland-Pfalz und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen des Wohneigentumsprogramms unterstützt. Zum 01.05.2019 hat das Ministerium der Finanzen nochmals die zur Verfügung stehenden Förderprogramme attraktiver ausgestaltet. Hierbei profitieren nicht nur private Haushalte sondern insbesondere auch Wohnungsbaugesellschaften (wie z.B. die Wohnbau) im Mietwohnungsbau. In Angelegenheiten der Landes- sowie der städtischen Förderung steht die Wohnraumförderung des Amtes für soziale Leistungen unterstützend zur Verfügung - Identifizierung von Baugrundstücken durch die Stadt
Bei den Vorschlägen handelt es sich thematisch um Grundstücksangelegenheiten. Hierliegt die Zuständigkeit im Verantwortungsbereich des Dezernats III. - Mietspiegel: Einbindung der Bestandsmiete
Mit der geplanten Ergänzung des Mietrechtsanpassungsgesetztes (MietAnpG) hat Bundesgesetzgeber den Vorstoß gewagt den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von 4 auf 6 Jahre auszuweiten. Somit würden mehr Bestandsmieten in die Erhebung der Datengrundlage für die Auswertung eines Mietspiegels einfließen. Leider ist dieser Vorstoß bis heute nicht im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt worden. Um einen gerichtsfesten Mietspiegel für die Stadt Mainz sicher zu stellen, ist ein qualifizierter Mietspiegel nach den bundesgesetzlichen Vorgaben notwendig. Somit kann die Stadt Mainz von dem vom Bund vorgegebenen Betrachtungszeitraum nicht abweichen. - Wohngelderhöhung der Stadt Mainz
Nachdem es letztmalig in 2016 eine Wohngelderhöhung gab, folgt ab dem 01.01.2020 die nächste. Vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Mieten hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern einen Gesetzesentwurf in die Wege geleitet, welcher ab 2020 höhere Zuschüsse für Wohnraum unter anderem auch für Anspruchsberechtigte in Mainz vorsieht. Da Wohngeld im Verantwortungsbereich des Bundes und der Länder liegt, hat die Stadt daher keine Möglichkeit, eigenmächtig die Höhe des Wohngeldes auf kommunaler Ebene zu regeln. - Transparenz der Mieten/Miettransparenz und unabhängige Beratungsstellen
Da es sich bei Mietverträgen um privatrechtliche Verträge handelt, hat die Stadt keine Möglichkeit zur Einfluss, um eine stärkere Transparenz zu erzielen. Hierfür stehen unabhängige Institutionen wie Mieterschutzbund, Mietervereinigungen und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz zur Verfügung. Im Bedarfsfall kann auch der Rechtsweg zu mehr Transparenz verhelfen.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen Beigeordnete Manuela Matz
- Bodenreform: Erbpacht statt Grundstückskauf
Die Anwendung des Instrumentes der Erbpacht ist grundsätzlich möglich und wurde von der Stadt Mainz in früheren Jahren zeitweise genutzt. In Hochzinsphasen ist die Bestellung von Erbbaurechten eine Möglichkeit, Baugrundstücke zu attraktiven Finanzierungskosten zur Verfügung zu stellen. In Zeiten, in denen die Kosten für den Grunderwerb aufgrund niedriger Kreditzinsen relativ gering sind, sind Erbbaurechte weniger interessant. Insgesamt ist die Erbbaurechtsbestellung auf einen langfristigen Zeitrahmen ausgelegt. Dies sichert dem Begünstigten vorhersehbare Konditionen und eine Einschätzung der künftigen Kostenentwicklung.
Erbbaurechte sind im Vergleich zu einem konventionell erworbenen Grundstück bei der Belastung von Grundpfandrechten und der Verfügungsmöglichkeiten durch den Berechtigten eingeschränkt. Dieser Umstand und die zeitliche Befristung dieser rechtlichen Möglichkeit können sich auf die Akzeptanz der künftigen Erwerber auswirken.
Seitens der Stadt Mainz bedarf es einer grundsätzlichen Überlegung, ob, in welchem Umfang und zu welchen Rahmenbedingungen künftig verstärkt Erbbaurechte an städtischen Baugrundstücken bestellt werden sollen. Das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften hat sich diesem Gedanken angenommen und wird künftig verstärkt die Möglichkeit der Erbbaurechtsbestellung in Betracht ziehen. - Eigentum verpflichtet
Der aus Artikel 14 II GG abgeleitete Grundsatz ist eine mögliche Grundlage für die Ableitung von Eingriffsmaßnahmen staatlicher Stellen. Es bedarf eines grundlegenden und eingehenden politischen Entscheidungsprozesses, ob solche Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Enteignungsmöglichkeiten, tatsächlich für die Stadt Mainz in Betracht gezogen werden sollten. Aus Sicht des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften ist es vorzuziehen, die betroffenen Eigentümer, die auf die Marktentwicklung im Wohnungsbereich Einfluss nehmen können, durch Aufklärungsarbeit und amtlicher Unterstützung dazu zu motivieren, ihren Grundbesitz auf freiwilliger Basis den gemeindlichen und städtebaulichen Zielrichtungen zuzuführen. - Rahmenbedingungen von der Stadt zur Vermeidung von Leerständen & Zerfall
Die Wirtschaftsförderung des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften unterstützt die örtlichen Händler und Gewerbetreibenden bei der Suche nach geeigneten Immobilien für ihren Geschäftsbereich. Zudem werden bereits Leerstände analysiert und ausgewertet. Ziel ist es, Interessenten an die Eigentümer der betroffenen Immobilien zu vermitteln. Deren Attraktivität und Aktualität ist jedoch stark von dem Informationsfluss und der Inanspruchnahme der Beteiligten abhängig. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Mainz ist sich der aktuellen Situation bewusst. - Impulse von anderen Kommunen einholen
Das Wirtschaftsdezernat steht bereits in regelmäßigem und engem Kontakt mit anderen Gebietskörperschaften und deren Entscheidungsorganen. Die Anregung des Bürgerforums bestätigt diesen Weg, der künftig weiterhin begangen wird.
THEMENGRUPPE 5 –SOZIALES U. KULTURELLES LEBEN / SPORT, KINDER, JUGEND, SENIOREN
Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit, Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
Forderung I: Zentrale Koordinierungsstelle für Verteilung öffentlich und privater Räume
- Überblick Räume vereinfachen /optimale Nutzung
Hierzu stehen weder Kapazitäten in finanzieller noch in personeller Hinsicht zur Verfügung.
Forderung II: Zentrale Anlaufstelle für Koordinierung ehrenamtlicher Aktivitäten
- Kostenlose Mobilität für Ehrenamtliche
Der Wunsch nach Übernahme der Fahrtkosten für den Einsatz des privaten PKWs oder das zur Verfügung stellen von Fahrkarten für den ÖPNV wird in den Vereinen und Initiativen unterschiedlich gehandhabt. Oftmals unterstützt die Stadt Mainz die Vereine und Initiativen, damit die ehrenamtlich engagierten eine Aufwandsentschädigung, insbesondere für die Fahrtkosten erhalten. - Über digitales Angebot Hilfesuchenden und Hilfeanbietende zusammenbringen(z.B. Flüchtlingshilfe, Hausaufgabenhilfe, Repair-Café) Das Ehrenamtsbüro MEM des Diakonischen Werk Rheinhessen hat diese Aufgabe seit
Sommer letzten Jahres im Auftrag der Stadt Mainz übernommen und bereits erfolgreich ehrenamtlich Interessierte an suchende Vereine vermittelt (www.ehrenamtsbüromainz.de). Die städtische Flüchtlingskoordination arbeitet mit dem Diakonischen Werk und den vielzähligen Flüchtlingsinitiativen eng zusammen und unterstützt deren Arbeit zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements.
Forderung III: Nicht-kommerzielle oder vereinsgebundene Sportmöglichkeit
Das Neustadtzentrum hält vielerlei offene Spiel- und Sportangebote bereit. In der
regulären Öffnungszeit steht die Einrichtung Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen für gemeinsame Spiele, Kreativ- und Kochaktionen, Beratungsangeboten
und individuellen Hilfestellungen zur Verfügung. Das eigene Außengelände bietet z.B. Möglichkeiten für kleinere Sportangebote, wie z.B. Tischtennis und Basketball.
Montags, mittwochs, donnerstags und freitags findet auf dem gegenüberliegenden
Sportplatz der Goethe-Grundschule ein offenes Spiel- und Sportangebot der Einrichtung statt.
Durch ehrenamtlich tätige Kinder und Jugendliche, welche von MitarbeiterInnen vom
Neustadtzentrum angeleitet und unterstützt werden, wird jeden Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr auf dem Goetheplatz der Spielverleih sowie das offene Spielangebot der "GWorker veranstaltet.
Des Weiteren zählt zum eigenen Programmangebot u. a. auch ein Streetdance-Workshop, der für alle interessierten Kinder und Jugendlichen ab 10 Jahren offen ist. Darüber hinaus werden im Rahmen des Ferienprogramms verschiedene Spiel- und
Sportangebote veranstaltet (Fußballturniere, das Ferienprogramm "Denk-Sport" etc.). Weitere Informationen zum Programm der Einrichtung sind auf www.neustadtzentrum.de abrufbar. Am Rheinufer im Bereich des Kaisertors sowie am Zollhafen ist in den nächsten Jahren beabsichtigt, neue Freiflächen und Grünbereiche zu schaffen. Das Amt für Jugend und Familie wird sich, sobald es an die konkreten Planungen geht, dafür einsetzen, dass an diesen öffentliche Stellen auch niedrigschwellige Spiel- und Sportbereiche für alle Generationen berücksichtigt werden.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen, Beigeordnete Manuela Matz
Forderung IV : Erleichterung Hürden
Die Einrichtung eines Open-Air-Kinos ist grds. zu unterstützen, soweit sich dieses aus privaten Initiativen ergibt, da kommunal aufgrund der Vorgaben der Aufsichtsbehörde diese Leistung als sog. „freiwillige Leistung“ nicht für finanzierungsmöglich gesehen wird. Soweit eine solche private Initiative besteht, wären mögliche Orte und Bedingungen gemeinsam mit dem Gründezernat zu klären. Dabei sind grds. auch die Anliegerinnen und Anlieger und deren Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die vorgeschlagene Ausweitung des Neustadtfestes auf andere Plätze in der Neustadt. Derzeit wird dezernatsübergreifend erörtert, welche Flächen für öffentliche Nutzungen grds. infrage kommen. Eine erste Besprechung fand Ende Mai statt. Das Ergebnis wird für Ende 2019 erwartet.
THEMENGRUPPE 6 – INFO / BETEILIGUNG, SMART CITY
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen, Beigeordnete Manuela Matz (i.V. m. mainzcityplus)
Ziel: Bürger/innen proaktiv informieren / Kommunikationssysteme an HotSpots
installieren
Kommunikation ist in jeder (Stadt-)Gesellschaft das A&O. So ist auch die Kommunikation zwischen öffentlicher Hand und der Bevölkerung – sowie innerhalb der Bevölkerung – immens wichtig. Als gutes Beispiel ist hier proaktive Bürgerinformation (Kommunikation mit und zwischen den Bürgern) zu nennen.
Insbesondere im touristischen Kontext sind Informationssysteme essentiell, da sie a) der allgemeinen Information und b) der Besucherlenkung dienen. Als Beispiele wurden im Bürgerforum u.a. digitale Kommunikationssysteme, Informationstafeln usw. genannt (siehe Seite 22). In der Stadtplanung und dem Stadtmarketing gibt es unzählige Beispiele, wie eine Informationsbereitstellung erfolgen kann. Zu nennen sind hier u.a.
1) analoge Leitsysteme / Besucherlenkung / Wegweiser
2) digitale Informationsstelen / interaktive Touch-Stelen
1) Analoge Leitsysteme / Besucherlenkung / Wegweiser
Analoge Leitsysteme dienen v.a. der Besucherlenkung und allgemeinen Information.
Vorteile sind die i.d.R. verständliche/einfach umzusetzende Darstellung und die Möglichkeiten zur ansprechenden Einbindung der Besucherleitsysteme in das Stadtbild. Als Nachteil (ggü. digitalen Systemen) ist die eingeschränkte Flexibilität bzgl. des Austauschs von Infos bzw. der Darstellung von Informationen in Echtzeit. Es gibt aber auch bei analogen Systemen die Möglichkeit, Informationen ohne invasiven Eingriff auszutauschen.
2) Digitale Informationsstelen / interaktive Touch-Stelen
Digitale Leitsysteme bzw. Informationsstelen können meist variabel bespielt werden. Interaktive Touch-Stelen treffen den Zeitgeist und animieren zur interaktiven Auseinandersetzung mit der Stele und den dahinter liegenden Infos dahinter.
Touristische Destinationen können dadurch zusätzlich erlebbar gemacht werden, die touristische Information und Beratung erfolgt oftmals direkt an der Stele – weitere Medien und Anlaufstellen werden oftmals nicht benötigt. Aber: Digitale Systeme sind grundsätzlich technisch anfälliger und durch Vandalismus gefährdet. Meist können digitale Systeme die analogen Systeme nicht komplett ersetzen. Ein Mix von analogen und digitalen Medien ist ratsam.
Unabhängig davon, ob die Besucherlenkung primär analog oder digital erfolgt – ein ausgeklügeltes Konzept, das den Anforderungen der Zielgruppe entspricht, ist grundlegend für eine erfolgreiche Umsetzung und sollte zwingend vorab entwickelt werden.
Beispiele aus anderen Städten zeigen dabei gute Ansätze, die zu den jeweiligen Bedürfnissen passen und dabei oftmals einen Querverweis an andere Medien herstellen. Die Beispiele sind in der PDF-Version der Ergebnisse des Stadtteilforums Neustadt abgebildet.