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Bürgerforum "Mein Stadtteil. Meine Ideen." Mainz-Laubenheim

Stellungnahmen der Dezernate der Landeshauptstadt Mainz zum Stadtteilforum Mainz-Laubenheim, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 3. März 2018 stattfand.

Stellungnahmen der Dezernate zu den Vorschlägen aus den vier Themengruppen

THEMENGRUPPE 1 VERKEHR

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder

ÖPNV

  • Umstieg Alte Portland (evtl. Tanzplatz 61/63 abstimmen, sodass halbstündlich Hans-Zöller-Straße und Riedweg erreicht werden können.
  • Busverbindung zwischen Ärztehaus und Seniorenheim z. B. Bus von Ginsheimer Straße/ nicht über B 9, sondern durch den Ort.

Mit dem Ziellinienkonzept, das der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans zugrunde liegt, entfällt voraussichtlich mit der Fahrplanumstellung Ende 2019 das Umsteigeerfordernis in Weisenau, da die Linien 61 und 63 ab dann immer auf demselben Linienweg die Endstellen Hans-Zöller-Straße und Riedweg ansteuern. Die Linie 63 nach Laubenheim-Ost bindet dabei stets das Ärztezentrum an. Die Fahrt über die B 9 entfällt.

  • E-Busse für Schüler von Laubenheim zu den Schulen IGS + Oberstadt zu voll oder alternativ höherer Takt in Stoßzeiten.

Dieser Hinweis wurde an die MVG zur Prüfung und ggf. Abhilfe weitergegeben

  • Kurzstreckenticket gültig in Laubenheim - alternativ Auflösen der Distanz (immer 3 Haltestellen).

Das rabattierte Kurzstreckenticket gilt einheitlich im gesamten Stadtgebiet für die Fahrdistanz bis zu einschließlich 3 Haltestellen. Ein lokales Abweichen von dieser Regelung würde zu Ungerechtigkeiten und einer Unübersichtlichkeit führen.

  • Zugang zur Bushaltestelle Rüsselsheimer Allee behindertengerecht umbauen

Im Rahmen der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurden alle Haltestellen in Bezug auf Barrierefreiheit hin untersucht. Auch das nähere Umfeld wurde dabei betrachtet. Es ist eine Prioritätenliste geplant, anhand derer die noch nicht behindertengerechten Haltestellen in den kommenden Jahren sukzessive umgebaut werden sollen. Der Zeitpunkt, zu dem die Haltestelle Rüsselsheimer Allee angegangen wird, hängt neben dieser Einstufung auch von den finanziellen Mitteln und ggf. Förderprogrammen ab.

Auto

  • Zeitnahe Entfernung der Insel vor dem Ärztehaus (komplett 30er Zone) auch Neuweg Ecke Carl-Diem-Straße + Rüsselsheimer Allee.

 Die Insel wurde im April 2018 zurückgebaut.

  •  Halteverbot gegenüber von Bushaltestelle Neuweg-Ernst-Reuter-Straße.

Hier wurden im Frühjahr 2018 Poller gesetzt, die ein Halten in diesem Bereich unmöglich machen.

  • Überprüfen der Verkehrsstation:

Ludwig-Marx-Straße (evtl. Einbahnstraße umkehren)
Die Einbahnrichtung wurde seinerzeit bewusst so gewählt, um Schleichverkehre zu vermeiden.

Oppenheimer Straße
In der Oppenheimer Straße wurde im April 2018 auf Initiative des Ortsbeirats zwischen REWE-Markt und Park Tempo 30 eingeführt. Zuvor hatte die Verwaltung als weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung Parkstände vom Gehweg auf die Straße verlagert

Hans-Zöller-Straße
In der Hans-Zöller-Straße gilt im gesamten Straßenzug Tempo 30. Im Abschnitt, der in beiden Richtungen befahren werden kann, erfolgen regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen. Der Einbahnstraßenabschnitt im alten Ortskern soll mittelfristig umgebaut (Ziel: breiterer Gehweg) und mit Tempo 20 ausgewiesen werden.

Speßweg
Im Speßweg sind der Verwaltung keine Verkehrsprobleme bekannt. Hier wird um konkrete Benennung gebeten.

Rad/Fußgänger

  • Standorte für Mieträder (Sporthalle, Nahkauf)

MVGmeinRad prüft fortwährend das Standortnetz u.a. aus wirtschaftlichen und verkehrlichen Gesichtspunkten. Daher nimmt die Mainzer Mobilität (MM) die Anregungen für weitere Standorte in Laubenheim Ost mit auf und wird diese insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Standorte durch die neu entwickelte Stationsform der "freien Stationen" prüfen. Sobald hier eine positive Entscheidung für weitere Standorte in Laubenheim getroffen wurde, wird die MM den Ortsbeirat darüber in Kenntnis setzen und in die formale Koordinierungsrunde für die Stationsstandorte mit der Stadt Mainz einbeziehen.

  • Preis reduzieren MVG-Räder

Bei den Mieträdern handelt es sich um ein Angebot, das mittelfristig kostendeckend betrieben werden muss. Die Preisgestaltung orientiert sich an dieser Maßgabe.

  • Asphaltierung + Ausschilderung eindeutig für Radwanderweg

Gelegentliche Schäden nach Winterfrost sind nicht zu vermeiden und können der Abteilung Straßenbetrieb im Stadtplanungsamt gemeldet werden. Die Ausschilderung ist nach Einschätzung der Abteilung Verkehrswesen vollständig und erkennbar, dennoch wird konkreten Hinweisen über Verbesserungsmöglichkeiten bzw. evtl. Mängeln gerne nachgegangen.

  • Gefahrenstelle am Zementwerk

Die Stelle ist der Verwaltung bekannt und Änderungen werden geprüft. Zu einer umfangreichen Änderung ist allerdings Grunderwerb von privater Seite in erheblichem Umfang notwendig. Mittel hierfür sind nicht vorhanden.

  • Radweg Oppenheimer Straße möglich?

Wegen der begrenzten Fahrbahnbreite ist die Anlage eines Radwegs mit den nach StVO erforderlichen Abmessungen nicht möglich. Auch die Anlage eines Schutzstreifens, der von Kfz überfahren werden dürfte, könnte nur unter Wegfall aller Parkmöglichkeiten erfolgen.

Angesichts der kürzlich erfolgten Ausweisung von Tempo 30 in Teilabschnitten soll beobachtet werden, ob sich für das Radfahren auf der Straße auch ohne zusätzliche Maßnahmen ein zufriedenstellender Zustand einstellt.

  • Fuß/Radbrücke Parkstraße – Zukunftsstraße

Eine solche Brücke würde die Bahnstrecke überspannen und von daher eine lichte Höhe von mindestens 5,00 m aufweisen. Hieraus ergäben sich bei barrierefreiem Ausbau Rampenlängen von deutlich über 100 m. Eine Zuschussfähigkeit wäre sehr fraglich, die sehr hohen Baukosten in sicherlich 7-stelliger Höhe müssten daher voraussichtlich vollständig von der Stadt getragen werden. Von daher beabsichtigt die Stadt Mainz aktuell nicht, diesem Vorschlag näherzutreten.

THEMENGRUPPE 2 INFRASTRUKTUR

Stellungnahme Dezernat II- Finanzen, Beteiligungen, Sport - Bürgermeister Günter Beck

Bodenheimer Wasserversorgung

Die Landeshauptstadt Mainz hat das Interesse, dass die Wasserversorgung im kompletten Stadtgebiet einheitlich geregelt ist und verfolgt dabei das Ziel, einen einheitlichen Wasserkonzessionsvertrag für das gesamte Stadtgebiet abzuschließen.

Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur - Beigeordnete Marianne Grosse

Erhaltungssatzung für den Ortskernbereich

Der Ortsbeirat Laubenheim hatte in seiner Sitzung am 3. März 2018 bereits einen Antrag zur Aufstellung einer entsprechenden "Erhaltungssatzung für den alten Ortskern in Laubenheim" gestellt. Seitens des Stadtplanungsamtes wird aus städtebaulich fachlicher Sicht die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den o.g. Bereich grundsätzlich positiv bewertet. Der Ortsbeirat wurde darüber informiert, dass eine Erhaltungssatzung vor allem die jeweiligen städtebaulichen Strukturen sichert. Dies im Gegensatz zum Denkmalschutz, bei dem die substanzielle Sicherung jedes einzelnen Denkmalobjektes im Vordergrund steht.

Nach Auffassung des Ortsbeirates sollte die Erhaltungssatzung den Bereich umfassen, der von den Straßen Oberer Dorfgraben, Im Dorfgraben, Pfarrer-Goedecker-Straße (nur im Bereich zwischen Möhnstraße und Pfarrgasse), Möhnstraße und Pfarrgasse, Oppenheimer Straße (zwischen Möhn-Straße und Parkstraße), Parkstraße und Vordere Talstraße eingeschlossen wird.

Im Rahmen des nunmehr einzuleitenden Verfahrens zur Aufstellung dieser Erhaltungssatzung wird geprüft, inwieweit dieser Vorschlag zur Abgrenzung der Erhaltungssatzung den besonderen Anforderungen einer Erhaltungssatzung gerecht wird, dass schützenswerte städtebauliche Strukturen vor Ort erkennbar sind und diese in geeigneter Form, in der Satzung beschrieben werden können. Dieser fachliche Nachweis bedarf jedoch aufwändige Bestandsaufnahmen und Bestandsanalysen was zur Folge hat, dass die Erarbeitung eines ersten Satzungsentwurfes einen längeren Bearbeitungszeitraum erfordert.

In der Stadt Mainz wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens einer Erhaltungssatzung in der Regel eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, obwohl weder das Baugesetzbuch noch die Gemeindeordnung die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorsieht.

Blumengestaltung zur Verschönerung des Ortskerns, Beleuchtung einzelner Wege, bessere Beschilderung von Infrastruktur, weitere Sitzbänke

Diese Einzelthemen wurden an die "Stadtbildpflege" im Stadtplanungsamt  zur Prüfung bzw. zur Beachtung bei zukünftigen Projekten den öffentlichen Raum in Laubenheim betreffend weitergeleitet.

Unsere Geschäfte/Kleingewerbe schwinden

Hier hat die Stadt Mainz, wie grundsätzlich alle Kommunen, nur die Möglichkeit, im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Alles Weitere obliegt privaten Investitionen bzw. Initiativen, wobei das veränderte Kaufverhalten der Bevölkerung inzwischen von erheblicher Bedeutung ist.

In Laubenheim gab es Überlegungen, den Rewe-Markt in der Wormser Straße trotz sehr enger und begrenzter Grundstücksverhältnisse zu erweitern. Dieses Vorhaben wurde jedoch bis dato noch nicht umgesetzt. Für den zentralen Geschäftsbereich in Laubenheim (Wormser Straße etc.) besteht kein Bebauungsplan. Nach § 34 Baugesetzbuch könnten hier aus planungsrechtlicher Sicht Geschäfte und Kleingewerbe angesiedelt werden. 

Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordneter Christopher Sitte

Einbindung des Parks als wöchentlicher „Markt“platz (uhrzeitlich-, jahresabhängig)/Einrichtung Weinprobierstand im Park

Die Verwaltung des Parks liegt in der Zuständigkeit des Grün- und Umweltamtes. Zur Einbindung als wöchentlichen Marktplatz bzw. als Weinprobierstandort wird daher die Zustimmung von dort benötigt.

Derzeit werden im Stadtgebiet folgende Wochenmärkte durchgeführt:

Hauptmarkt Dienstag, Freitag, Samstag 7 Uhr bis 14 Uhr
Altstadt, Leichhof Montag, Mittwoch 11 bis 18 Uhr
Altstadt, Hopfengarten Donnerstag 11 bis 18 Uhr
Altstadt, Neubrunnenplatz Mittwoch 11 bis 18 Uhr
Neustadt, Frauenlobplatz Donnerstag

7 bis 13 Uhr

Bretzenheim, Bahnstraße Freitag

7 bis 13 Uhr

Gonsenheim, Kirchstraße Mittwoch, Samstag

7 bis 13 Uhr

Hartenberg-Münchfeld, Ludwigsburger Str. Samstag

7 bis 13 Uhr

Weisenau, Tanzplatz Mittwoch

9 bis 15 Uhr

Seitens des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften kann eine Interessensabfrage bei den Marktbeschickern erst dann erfolgen, wenn die zeitliche Komponente (Tag sowie Uhrzeit) des Wochenmarktes feststeht. Aufgrund der Vielzahl der Nebenwochenmärkte kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass eine ausreichende Anzahl an Wochenmarktbeschickern, mit entsprechend repräsentativem Angebot, gewonnen werden kann.

Grundsätzlich wird ein Grundsatzbeschluss des Ortsbeirates empfohlen.

Dies gilt auch für die Einrichtung eines Weinprobierstandes im Park, wozu auch eine gaststättenrechtliche Genehmigung einschl. der Erfüllung div. Auflagen (z.B. Toilettenanlagen) erforderlich ist.

Bessere Beschilderung z. B. Weingüter, Ärztehaus, Apotheken u. a.

Der mit der DSM Deutsche Städte Medien GmbH geschlossene Vertrag über die Nutzung städtischer Flächen beinhaltet auch das Recht zur Aufstellung von Gewerbehinweisanlagen. Wir empfehlen daher den genannten Interessenten, sich mit dem Vertragspartner der Stadt Mainz in Verbindung zu setzen.

Kontakt
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Speicherstraße 57-59
60327 Frankfurt

Ansprechpartner: Herr Decker
Tel. 069 1543350
sdeckerstroeerde

Veränderte Konsumentenströme -> Bodenheim, Hechtsheim, Weisenau

Geschäfte / Kleingewerbe schwinden (Metzger, Bauern, Einkaufsgelegenheiten des tgl. Bedarfs, Handwerksbetriebe) Arbeitsplätze in Laubenheim schaffen Versorgung des Stadtteils mit schnellem Internet

Zu den veränderten Kundenströmen liegen der Wirtschaftsförderung keine konkreten Informationen vor. Bei einem Ortstermin in Mainz-Laubenheim am 27.04.2018 wurden keine besonderen Auffälligkeiten bei den Passantenströmen festgestellt. Veränderungen in der Landwirtschaft sind möglich, jedoch nicht bekannt. Eine Nachfrage bei der Gewerbemeldestelle mit anschließender Auswertung der Daten ergab, dass von 03/2013 bis 03/2018 74 An- und Abmeldungen von Handwerksbetrieben in Mainz-Laubenheim verzeichnet wurden. Dabei wurden 36 Betriebe an- und 38 Betriebe abgemeldet. Dies ergab einen negativen Saldo von 2 Handwerksbetrieben innerhalb von 5 Jahren.

Der Vorschlag ein Start-up-Zentrum im ehemaligen Steinbruch zu etablieren entspricht nicht der langfristigen Strategie der Landeshauptstadt Mainz im Bereich der Gründerförderung. Diese Idee wäre aus räumlichen Gründen dort nicht zu realisieren. Die verfügbaren Gewerbeflächen sind nach Kenntnis der Wirtschaftsförderung komplett belegt. Eine Erweiterung in den Bereich des Naturschutzgebietes (Renaturierungsbereich) ist nicht möglich.

Die Recherche im Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ergab für Mainz-Laubenheim eine großflächige Breitbandversorgung (mehr als 95% Abdeckung) von mindestens 30MBit/s. Zwar existieren einzelne Deckungslücken, wie z.B. am südlichen Ende der Straßen „Am Jungstück“ und „Am Klosterheck“, welche jedoch eine Verfügbarkeit von mindestens 30 MBit/s zu 75 – 95 %  aufweisen. Hier wird eine Bandbreite von 16 MBit/s erreicht. Aufgrund der großflächigen Versorgung mit 30MBit/s ist nicht von einer Unterversorgung auszugehen. Angaben zu den tatsächlich verfügbaren Bandbreiten, welche durch die einzelnen Provider zur Verfügung gestellt werden, können jederzeit über die Service-Hotlines der Anbieter erfragt werden. Diese Servicenummern sind auf den Web-Seiten sowie den jeweiligen Rechnungen der Anbieter veröffentlicht.

Die Versorgung mit höheren Hochleistungsinternet-Bandbereiten wird abhängig sein von den Ausbaufortschritten der Anbieter. Aktivitäten der Stadt selbst sind nicht vorgesehen.

THEMENGRUPPE 3 – NAHERHOLUNG/UMWELT

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder

Zusätzliche Bänke

Das 67- Grün- und Umweltamt wird die vorgeschlagenen neuen Bankstandorte nach Machbarkeit prüfen und gegebenenfalls den ein oder anderen Standort

in Absprache mit Herrn Ortsvorsteher Strotkötter umsetzten. In diesem Zusammenhang werden auch Möglichkeiten von Bankpatenschaften geprüft.

Sitzmöglichkeiten auf Spazierwegen ( z.B. an den Rieddeichen am Polder)

Am Polderdeich gibt es den Bankplatz bei den Anglerteichen, ansonsten stehen der Stadt in dem Bereich keine Flächen zur Verfügung. Für Bankstandorte oder -patenschaften braucht man geeignete Grundstücke. Das Grün- und Umweltamt hat in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat drei Bankplätze geschaffen.

  1. verlängerter Riedweg
  2. seitlich der Storchenwiese am Leitgraben
  3. südlich verlängerter Kretzerweg, hinter Obstbauer Schmitt am Leitgraben.

Diese Bankplätze werden gut angenommen und brauchen regelmäßige Pflege.

Zu den im Plan markierten gewünschten Standorten für neue Bänke merken wir an: Unweit des südlichen letzten Punktes befindet sich eine Bank (Anglerteiche/Polderdeich). Unweit des grünen Punktes am Erich Koch Höhenweg befinden sich bereits drei Bankstandorte. Die anderen grünen Punkte befinden sich im Innenbereich oder im Bereich des geplanten Naherholungsgebiet am Rhein.

Renaturierung hinter Hofgut Laubenheimer Höhe

Wir gehen davon aus, dass mit der Renaturierung hinter dem Hofgut-Laubenheimer Höhe der Steinbruch "Laubenheim-Nord" gemeint ist. Die Renaturierung erfolgt im Zuge der Verfüllung des ehemaligen Steinbruchs. Verfüllung und Renaturierung liegen in der Verantwortung das Entsorgungsbetriebes Mainz. Zuständige Überwachungsbehörde ist die SGD Süd.

Rheinufer Naherholung, Gastronomie, Gestaltung Campingplatz/Rheinufer, Grillplatz am Rhein absichern

Die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 29.03.2017 befürwortete Naherholungskonzeption (Titel: "Naturnahe Gestaltung des Rheinufers zwischen der Weisenauer Brücke und der B9-Wegunterführung in der Gemarkung Laubenheim- Vorgaben für eine Naherholungskonzeption") bildet auf der Grundlage einer am 06.07.2016 durchgeführten Bürgerinformation alle Anregungen der Ortsbeiräte Weisenau und Laubenheim sowie interessierter Bürgerinnen und Bürger ab. Die Rahmenplanung ist auf der Homepage des Grün- und Umweltamtes einsehbar.

Die Verwaltung ist nunmehr beauftragt, die zur Realisierung erforderlichen Koordinierungen sowie Detailprüfungen auf den Weg zu bringen, eine Finanzierungsübersicht vorzulegen und dem Stadtrat erneut zu berichten.

Nach verwaltungsinterner Klärung aller planerischen und rechtlichen Erfordernisse wird die Realisierung einzelner Module der Naherholungskonzeption maßgeblich davon abhängig sein, welche Vorschläge zur Finanzierung dem Stadtrat vorgelegt werden können.
In einem ersten Schritt wurde in der Sitzung des Stadtrates am 14.03.2018 beschlossen, dass die der Stadt Mainz als besonders vom Fluglärm betroffene Kommune als Lastenausgleich zugesprochenen Mittel für die Umsetzung (einzelner Module) der Naherholungskonzeption verwendet werden sollen. Es ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit über die weiteren, realisierbaren Aktivitäten zeitnah zu unterrichten.
Den Vorschlag aus der Naherholungskonzeption, einen saisonalen Ausschank zu installieren, wurde seitens des Dezernates V bereits aufgegriffen; erste Gespräche mit möglichen Betreibern wurden geführt.
Die Naherholungskonzeption sieht im Bereich des ehem. Campingplatzes eine Liegewiese vor. Zuvor müssen hier alle oberirdischen baulichen Anlagen vollständig zurückgebaut werden. Dies ist eine Auflage der SGD Süd, die von der Stadt Mainz umgesetzt werden muss.
Die Naherholungskonzeption sieht auch einen Grillplatz im Bereich der Natorampe vor.

"Leichenhäuschen" als Weintreff

Zu der kleinen Kapelle auf dem alten kirchlichen Teil des Friedhofs Laubenheim liegt dem Wirtschaftsbetrieb Mainz bereits das Anliegen des Ortsbeirates zu dessen Restaurierung vor. Da hier unter anderem Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind, ist für das zweite Halbjahr 2018 eine gemeinsame Begehung zur Bestandsaufnahme und Konzepterstellung mit der unteren Denkmalbehörde anberaumt. Eine Restaurierung soll in Folge dessen in mehreren Abschnitten umgesetzt werden.

Die Veranstaltung eines Weintreffs oder eines Weinausschanks auf dem Friedhof ist nach Auffassung des Wirtschaftsbetriebs nicht mit der Würde des Ortes vereinbar. Das Recht der Friedhofsbesuchenden, ungestört und in einem pietätvollen Umfeld trauern zu können, wäre hierdurch maßgeblich beeinträchtigt.

Hundebeutelspender inkl. Abfalleimer

Bereits im Jahr 1999 hat sich der Stadtrat mit der Thematik "Aufstellung von Hundekottütenspendern innerhalb des Stadtgebietes Mainz" beschäftigt.

Ein Antrag an den Stadtrat über die Finanzierung der Anschaffung der Hundekottütenspender und der regelmäßigen Betreuung scheiterte an der fehlenden Finanzierbarkeit der Investitionsmittel für eine flächendeckende Ausstattung aller 15 Stadtteile von ca. 200.000 € und den jährlich anstehenden Unterhaltungs- und Betreuungskosten von rund 125.000 €. Diese Kosten sind nach dem Kommunalabgabengesetz nicht veranlagungsfähig in den Gebührenhaushalten der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung.

Der Finanzhaushalt der Stadt Mainz lässt es auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu, dass die entstehenden Kosten für die Umsetzung einer solchen Maßnahme abgedeckt werden können.

Hinsichtlich dieser bestehenden Problematik und zur Unterstützung der Hundebesitzer hat der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz, zuletzt im Dezember 2017, kostenlos 2.000 "mobile" Hundekottütenspender zur Verfügung gestellt. Diese Hundekottütenspender wurden an die Ortsverwaltungen der einzelnen Stadtteile verteilt und können seit diesem Zeitpunkt dort von den Hundebesitzern kostenlos (solange vorrätig) empfangen werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abholung der Hundekottütenspender des Entsorgungsbetriebes bietet das Umweltinformationzentrum in der Mainzer Innenstadt, Dominikanerstraße 2. Der Vorteil der mobilen Hundekottütenspender besteht darin, dass diese an der Hundeleine befestigt werden können und somit immer und überall für den Einsatz präsent sind.

Weiter bietet der Entsorgungsbetrieb unter anderem auch entsprechendes Informationsmaterial (Flyer/Broschüren) zum Thema "Hundekot" auf seiner Internetseite (www.eb-mainz.de) und in seinem Umweltinformationszentrum an.

Für eine Ausdehnung der Abfallbehälter-Menge stehen weder finanzielle noch personelle Ressourcen bereit.

Weinstand im Park und/oder Natorampe

In dieser Thematik wurde ein erstes Gespräch mit dem Ortsvorsteher geführt. Im Laubenheimer Park kann hierfür nur der vordere, befestigte Teil des Parks in Anspruch genommen werden. Soweit alle noch offenen Fragen geklärt sind, wird in enger Abstimmung zwischen der Ortsverwaltung und dem 67-Grün- und Umweltamt eine Entscheidung getroffen. Die Überlegungen zur saisonalen Einrichtung einer Gastronomie an der Nato Rampe werden im Zuge der Rheinuferentwicklung geprüft.

Tauben, Krähen, Elstern, Halsbandsittiche dezimieren

Krähen, Elstern und Halsbandsittiche sind nach § 44 (1) BNatSchG besonders geschützte Arten. Die Vögel, ihre Nester und Eier sowie auch Bäume, die als Nist- und Ruheplätze dienen, dürfen ohne Genehmigung nicht beeinträchtigt werden. Genehmigungsbehörde für den besonderen Artenschutz ist die Obere Naturschutzbehörde/SGD Süd, nicht die Stadt Mainz. Soweit nicht die Verkehrssicherung von Bäumen betroffen ist, stellt die SGD Süd i.d.R. keine Genehmigungen zum Vertreiben der Tiere oder Entfernen von Nestern in Aussicht.

Verwilderte Haustauben fallen unter das Tierschutzgesetz (TSchG). Zuständig ist das Rechts- und Ordnungsamt.

Schädlich für die heimische Tierwelt sind die Vogelarten nicht. Um jedoch eine weitere Zunahme von Lärm und Kot zu vermeiden, pflanzt die Stadt Mainz Bäume und Sträucher in der Feldflur und ersetzt alte Müllbehältnisse durch krähensichere, ferner wird das Füttern von Tauben und Krähen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hierdurch sollen Lebensräume im Außenbereich geschaffen und das Futterangebot im Siedlungsbereich verringert werden.

Warum werden die Platanen Am Jungstück, An der Klosterheck nicht geschnitten wie sonst auch in Mainz?

Die Platanen in o.g. Straßen werden analog zu allen anderen Platanen in den Straßen von Mainz kontrolliert und geschnitten. Soweit im Rahmen der Kontrollen Schnittmaßnahmen notwendig erscheinen, werden diese in konkrete Beauftragungen umgesetzt. Aktuell stehen in der Straße „An der Klosterheck“ Schnittarbeiten an, die im Juni durchgeführt werden sollen.

Warum werden die Rieddeiche so oft gemäht?

Die Pflege und Unterhaltung der Deiche liegt in der Verantwortung der landeseigenen Wasserwirtschaftsverwaltung und deren Pflegeplanung.

Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordneter Christopher Sitte

Weinstand im Park bzw. an Nato-Rampe(Winzer Laubenheim, Hechtsheim, Bodenheim anschreiben)

s. Anmerkungen zum gleichen Thema bei Themengruppe 2 Infrastruktur bzw Beantwortung durch Dezernat V (s.o.)

Mehr Polizeipräsenz in Laubenheim ? (Park)

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Mainz 1 und dem dortigen Bezirksbeamten gibt es aus polizeilicher Sicht im Laubenheimer Park keine Schwerpunkte oder auffällige Besonderheiten. Der Ortsteil Laubenheim wird somit, wie alle anderen Ortsteile auch, weiterhin regelmäßig von Streifen kontrolliert.

THEMENGRUPPE 4 – SOZALES/WOHNEN

Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit - Beigeordneter Dr. Eckart Lensch

Fehlende Kita ab 2 Jahren mit Mittagsbetreuung

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadtverwaltung Mainz sieht für den Stadtteil Laubenheim den Neubau einer Kindertagesstätte vor, um wohnortnah die Rechtsansprüche auf frühkindliche Bildung und Betreuung verwirklichen zu können. Vor diesem Hintergrund hat der Mainzer Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Juni 2017 u.a. den Neubau der fünfgruppigen Kindertagesstätte Am Jungstück mit 75 Betreuungsplätzen in städtischer Trägerschaft beschlossen.

  • Bahnhofsgebäude soll als Jugendzentrum beibehalten werden
  • JUGENDZENTRUM: Wenn es am Bahnhof weg müsste, dann überlegenswerter Standort zu den großen Verein ins Ried (Nähe Turnhalle); Bei Erhalt (Bahnhof) auch als Kulturzentrum ausbauen/nutzen:

Der Erhalt des Kinder-, Jugend- und Kulturzentrums in Mainz-Laubenheim ist unumstritten. Ob das Bahnhofsgebäude tatsächlich die richtige Örtlichkeit ist, wird von den Fachleuten geprüft. Bereits jetzt ist das Obergeschoß aufgrund von Brandschutzauflagen seit einigen Jahren nicht mehr nutzbar, eine umfangreiche und äußerst kostenintensive Sanierung ist zwingend notwendig. Daher prüft die Verwaltung schon seit längerem, ob alternative Räumlichkeiten im Stadtteil für die Unterbringung des Kinder-, Jugend- und Kulturzentrums gefunden werden können.

NEUE KITA: nicht am „Jungstück“!

Bolzplatz darf nicht wegfallen; einziger im westlichen Ortsteil (4000 Einwohner)

Standortideen:

  • Laubenheimer Park hinten rechte Seite
  • Ende „Stoßacker“ Ecke „Am Keppernweg“
  • Alexander Fleming Str.
  • Rüsselsheimer Allee (gegenüber Altenwohnheim), Ersatzgelände für Schulumbau
  • Grundstück „In der Striet“

Der Mainzer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2017 beschlossen, eine fünfgruppige Kindertagesstätte auf dem Areals des Spiel- und Bolzplatzes Am Jungstück in städtischer Trägerschaft zu errichten und den Bolz- und Basketballplatzes an eine andere geeignete Fläche im Stadtteil, nach der noch gesucht wird, zu verlagern. Der Beschlussempfehlung durch die Verwaltung ging eine intensive Prüfung diverser, z.T. auch o.g. Liegenschaften im Stadtteil voraus. Mögliche Standortalternativen wurden aus unterschiedlichsten Gründen als nicht geeignet für eine Kindertagesstätte bewertet.

  • Laubenheimer Park hinten rechte Seite: Die Bebauung des Parks wurde aus Gründen des Naturschutzes und aufgrund anderer Nutzungen (z.B. Feste) im Stadtteil u.a. durch den Laubenheimer Ortsbeirat abgelehnt.
  • Ende „Stoßacker“ Ecke „Am Keppernweg“: Die Eigentürmer der Fläche sind nach Auskunft des Amtes für Wirtschaft- und Liegenschaften nicht bereit, die Fläche zu veräußern.
  • Alexander Fleming Str.: Der Standort – ein Spielplatz – erscheint grundsätzlich geeignet, ist allerdings in dem mit Betreuungsplätzen besser versorgten Ostteil des Stadtteils gelegen und daher nicht geeignet.
  • Rüsselsheimer Allee (gegenüber Altenwohnheim), Ersatzgelände für Schulumbau und Grundstück „In der Striet“: Die Flächen liegen außerhalb des bebaubaren Bereiches und sind daher baurechtlich nicht geeignet.

Nachbarschaftstreff

Hier sollte der Ortsbeirat aktiv werden.

Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur - Beigeordnete Marianne Grosse

Jugendzentrum

Ein Ergebnis der Planungswerkstatt Grundschule Laubenheim war, dass bei der Neubauplanung für das Schulareal kein Jugendzentrum berücksichtigt werden soll. Aktuell werden verschiedene Möglichkeiten zur Unterbringung eines Kinder-/Jugend- und Kulturzentrums geprüft. Diesbezügliche Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Ausweisung von Bauland im Stadtteil Laubenheim (sozialer Wohnungsbau + barrierefrei)

Die bauliche Entwicklung im Außenbereich ist beim Stadtteil Laubenheim wegen erheblichen naturschutz- und umweltfachlichen Restriktionen stark eingeschränkt oder in vielen Fällen sogar ausgeschlossen.

Vom Grundsatz her präferiert die Stadt Mainz die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Als Beispiele hierfür gelten Zoll- und Binnenhafen oder das Heiligkreuzareal in Weisenau. 

Als eventuell in der Zukunft mögliche Fläche in Mainz-Laubenheim gelten das Gelände der Firma Zöller-Kipper im Falle einer Verlagerung des Betriebes in ein Gewerbegebiet, was derzeit jedoch nicht diskutiert wird.

Es ist gängige Praxis in der Stadt Mainz, dass bei Planprojekten mit Wohnungsbau grundsätzlich 25 % der Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden müssen. Das Streben nach Barierrefreiheit besteht ohnehin bei jedem städtebaulich relevanten Projekt.

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