Prüfergebnisse des Bürgerforums X
THEMENGRUPPE 1 - KOMMUNIKATION
Stellungnahme Dezernat I – Oberbürgermeister Michael Ebling
Informationen über Vorhaben kommen nicht beim Bürger an Bsp. Bürgerforum
Zu den seit 2103 durchgeführten Bürgerforen gibt es begleitend zu den verschiedenen Aktivitäten eine regelmäßige Information unter der Rubrik Bürgerbeteiligung auf www. Mainz.de.
In verschiedenen Publikationen (u.a. Jahresbericht der Stadtverwaltung) wurde und wird über die Bürgerforen berichtet. Darüber hinausgehende Informationswege werden für nicht erforderlich erachtet.
Die Beteiligung der Bürgerschaft an den Foren ist mit 5 % als durchschnittlich im Vergleich zu Erfahrungen anderer Kommunen anzusehen. Format, Örtlichkeit und Angebot sind im Übrigen nicht auf eine "Massenveranstaltung" angelegt.
Mehrfach artikulierte persönliche Vorbehalte oder Desinteresse lassen sich auch mit einer breiteren Informationspolitik nicht ausschließen.
Im Übrigen ist die Frage einer "ausreichenden Information" immer auch der subjektiven Meinungsbildung vorbehalten. Informationsbedürfnis und Informationserfüllung sind somit auch ein Teil gegenseitiger Aktivitäten.
Überarbeitung der Stadt-Webseite
- Zentrale Anlaufstelle
Zur Anregung der zentralen Anlaufstelle: Seit 2012 betreibt die Landeshauptstadt Mainz ein ServiceCenter. Dieses ServiceCenter ist die Telefonauskunft der Stadtverwaltung und unter der Nummer 115 und unter 12-0 von Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Das Service-Center gibt Auskunft über Dienstleistungen und Veranstaltungen der Stadtverwaltung Mainz, ruft zurück mit Lösungen bei Problemen, die nicht direkt gelöst werden können, leitet Anfragen weiter und vermittelt an die richtige Stelle, versendet Dokumente und Formulare!
Dieser Kontakt ist zentral auf der Startseite der Website www.mainz.de verlinkt.
Die Anregung aufgreifend überlegen wir, wie dieser bestehende zentrale Kontakt noch deutlicher sichtbar werden kann.
- Hürden verkleinern
Die Website der Landeshauptstadt Mainz ist seit 2004 an den Regeln der Barrierefreiheit von Webauftritten orientiert, gestaltet. Die Website bietet einen kostenlosen Vorleseservice auf der Website an. PDF- als auch Online-Formulare werden so gestaltet, dass sie von Blinden und sehbehinderten Menschen bedient werden können. Darüber hinaus wird eine Mitarbeiterin jetzt eine Schulung zum Thema einfache Sprache besuchen.
- Nennung von Vereinen
Die Landeshauptstadt Mainz betreibt seit 2004 eine Vereinsdatenbank für den Raum Mainz.
- Einbeziehung eines Bürgerarbeitskreises
Die Beteiligung eines Bürgerarbeitskreises bei Website-Angelegenheiten der Landeshauptstadt Mainz wird beim nächsten Relaunch geprüft.
- Stadt Mainz informiert (Videobotschaften, Newsletter)
Die Landeshauptstadt Mainz veröffentlicht monatlich die Kolumne des Oberbürgermeisters zusätzlich als Videobotschaft. Die Kolumne ist auf der Startseite von www.mainz.de verlinkt.D
ie Landeshauptstadt Mainz versendet regelmäßig div. Newsletter: Pressemeldungen (2-mal in der Woche), Amtsblatt (wöchentlich), Mainz erleben (monatlich), Mainz Kultur (monatlich), Umwelt-Newsletter (monatlich), Elektromobilität (nach Bedarf).
Auch die in diesem Jahr verstärkte Aktivität in Social Media Kanälen wie Facebook soll der Anregung aus der Bürgerschaft nach noch mehr Information, aktuell und schnell, Rechnung tragen. Weitergehende Aktivitäten sind derzeit ressourcenbedingt nicht möglich.
- Bürgerinnen und Bürger einbeziehen
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen bietet die Landeshauptstadt Mainz Online-Befragungen an. Die letzte fand im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz im Jahr 2017 statt. Weitere Online-Abstimmungen und –Beteiligungen sind derzeit in der Diskussion (s.u.).
- Zwischenstandsmeldungen
Diese Informationen sind zeitnah mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu realisieren. - Vorhabenliste
Zur „Entwicklung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung“ bei der Landeshauptstadt Mainz startet unter Moderation der „Stiftung Mitarbeit“ Ende Oktober eine 24 köpfige Arbeitsgruppe mit je 8 Vertreter/innen aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung, die bis zum Herbst 2019 regelmäßig tagen wird. Im Rahmen dieser Diskussion soll auch die Möglichkeit zur Einrichtung einer Vorhabenliste erörtert werden.
In dieser AG wird auch die Frage nach Online-Tools zur Bürgerbeteiligung in Art und Umfang zu diskutieren sein. Lösungen sind also derzeit noch nicht verfügbar.
Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur, Beigeordnete Marianne Grosse
Bahnhofstraße/Münsterplatz
Im Zuge von Gestaltungsplanungen (Zuständigkeit Dezernat VI) werden standardmäßig Bürgerbeteiligungen durchgeführt, um frühzeitig über die Planungsabsichten zu informieren, eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, Anregungen und Wünsche zu äußern.
Nach Fertigstellung der Planung wird die Zuständigkeit von Dezernat VI auf Dezernat V übertragen. Im konkreten Fall (Sperrung/Baustelle am Münsterplatz) ist eine Bürgerinformation durch Dezernat V bzw. die jeweilige Bauleitung zu organisieren.
Aufgrund der Komplexität der Baustelle fand keine allgemeine und regelmäßige Information statt.
Im Zuge der Informationswege zum Umbau der Langgasse sind die gemachten negativen Erfahrungen am Münsterplatz in die verbesserte, bisher von den Beteiligten als gut angesehene Informationsvermittlung eingeflossen.
THEMENGRUPPE 2 - SOZIALES
Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit, Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
Gefahr des Bevölkerungsaustauschs durch zu hohe Mieten, Sanierungen dienen oft nur als Mieterhöhung
Durch den Abriss alter Gebäude und den Ersatz mit Neubauten oder aber auch durch aufwendige Sanierungsmaßnahmen ist es nicht auszuschließen, dass sich die Mieten erhöhen.
Insbesondere Mieterhöhungen nach energetischen Sanierungen führen im Stadtgebiet in einzelnen Fällen zu Problemen. Hier werden die bundesgesetzlichen Möglichkeiten so ausgenutzt, dass es auf Grund der Sanierung zu einer Neueinordnung von Mietwohnungen in eine jüngere Baualtersklasse kommt. Gesetzlich ist dies möglich. Die Neueinordnung führt aber in der Regel gerade im Geschosswohnungsbau zu einer Bewertung des Gebäudes als Neubau, was wiederum zu extremen Mietsteigerungen führen kann.
Trotzdem sind Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden, zumindest in einem gewissen Umfang, insbesondere im Sinne der Erhaltung der Gebäude erforderlich. Grundsätzlich ist es das Recht der Gebäudeeigner, selbst zu entscheiden, in welchem Umfang sie in ihren Wohnungsbestand investieren wollen.
Stadt nutzt Vorkaufsrechte (Beantwortung Dez. IV in Abstimmung mit Dez III)
Soweit dies möglich und sinnvoll ist, wird die Stadt die Möglichkeit von Vorkaufsrechten nutzen, allerdings ist die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten, z.B. nach §§24 ff. BauGB, an enge Voraussetzungen gebunden.
In der Regel muss die Ausübung eines öffentlichen Zwecks an einem Grundstück beabsichtigt sein (z.B. muss in einem Bauleitplan der Bau einer Kita, einer Schule oder einer Straße vorgesehen sein) um Vorkaufsrechte ausüben zu können.
Bei Wohngebäuden bestehen gesetzliche Vorkaufsrechte somit i.d.R. nicht.
Vermieter, die sich auf soziale Regeln verpflichten, steuerlich unterstützen.
Eine steuerliche Förderung seitens der Stadt Mainz wäre nur im Rahmen der Grundsteuer möglich. Eine solche Vorgehensweise stünde allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht. Einfachere Möglichkeiten der Förderung bestehen in der Inanspruchnahme von Fördermitteln. Diese bestehen bei Neubauten in der Inanspruchnahme günstiger Darlehen oder bei bereits bestehendem Wohnungsbestand im Verkauf von Belegungsrechten.
Senioren in großen Wohnräumen zum Nachdenken anregen und Anreize schaffen (kleinere Wohnung im Viertel/Umfeld bezuschussen) nicht vertreiben/Freiwilligkeit
Solche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit schon mehrfach, insbesondere in Bezug auf sogenannte "Fehlbeleger" in Betracht gezogen und auch einmal in Angriff genommen. Letztendlich haben die Maßnahmen nicht gegriffen. Tatsächlich besteht wenig Bereitschaft, bereits seit etlichen Jahren bewohnten Wohnraum zu verlassen. Auch finanzielle Anreize führen hier zu keinem Erfolg. „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“, ist hierbei vielzitiertes Argument der Betroffenen zum Verbleibswillen.
Flüchtlinge integrieren statt kasernieren Bezuschussung von privaten Haushalten und Vermietern zur Aufnahme von Flüchtlingen
Der Wohnungsmarkt der Stadt Mainz ist aktuell für alle Wohnungssuchenden angespannt und gerade für Familien fehlen entsprechen große und bezahlbare Wohnungen. Eine gezielte Förderung von privaten Haushalten und Vermietern müsste somit den Bedarf aller Wohnungssuchenden im Blick haben, um nicht verschiedene Zielgruppen sozial gegeneinander auszuspielen.
Elterninitiative fördern, um die Lücke zwischen Anspruch auf Betreuung und finanziellen Aufwand zu schließen; Ressourcen und Engagement nutzen
Derzeit bestehen in der Landeshauptstadt Mainz elf Elterninitiativen , in denen insgesamt 100 Kinder unter zwei Jahren, 240 Kinder im Kindergartenalter und 53 Schulkinder betreut werden. Der Anteil der Plätze in den Elterninitiativen im Kindergartenbereich beträgt demnach 3,8 %, bei den Horten 6 % und bei den Krippen bei 15,3 %. Die Elterninitiativen sind somit eine wichtige Ergänzung zu den Einrichtungen der öffentlichen und anderen freien Träger.
Elterninitiativen werden auf der Grundlage des bereits 1992 beschlossenen "Sofortprogramms Kinderbetreuung durch Elterninitiativen" bezuschusst. Demnach wird ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 240 € monatlich pro mit einem Mainzer Kind belegten Platz; bei Erweiterungen zudem ein einmaliger Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von bis zu 2.556,46 € pro Platz gezahlt. Seit Einführung der Beitragsfreiheit im Regelkindergarten übernimmt die Landeshauptstadt Mainz auch bei den Elterninitiativen die Elternbeiträge bis zu der Höhe der städtischen Ganzzeitbeiträge bezogen auf 1 Kind/Familie (153 €) auf Nachweis für die entsprechend mit Mainzer Kindern belegten Betreuungsplätze.
Die Verwaltung berät aktiv Elterninitiativen, sich als Regeleinrichtung nach dem Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz umzustellen; der Betrieb als Regeleinrichtung ermöglicht Elterninitiativen mitwachsende Zuschussmöglichkeiten von Stadt und Land bei den Personalkosten sowie Investitionskostenzuschüsse.
Förderung des Ehrenamts zur Unterstützung der Vereine Kinder/Jugendliche - Integration von Flüchtlingen
Am 1.7.2018 hat das neue Ehrenamtsbüro MEM, Diakonisches Werk Mainz-Bingen, seine Arbeit aufgenommen. Hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters, und unterstützen Initiativen und Vereine bei der Suche nach ehrenamtlichen Kräfte. Dieses Angebot wird gefördert vom Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Mainz. Ebenfalls finanziert die Stadt Mainz die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings Mainz, dessen Aufgabe es ist, das ehrenamtliche Engagement von jungen Menschen zu fördern und zu unterstützen.
Ende 2016 wurde die Flüchtlingskoordination in der Verwaltung eingerichtet. Hauptziel der Koordinationsstelle ist die Unterstützung und Vernetzung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe. Neben der finanziellen Förderung der in diesem Bereich aktiven Vereine und Organisationen, wird ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, Gruppensupervision und regelmäßige Vernetzungs- und Austauschtreffen angeboten.
Zur Stabilisierung des ehrenamtlichen Engagements hat die Flüchtlingskoordination Anfang 2018 das Bündnis "Miteinander für Integration in Mainz – Ehrenamtsbündnis für Flüchtlingsarbeit" ins Leben gerufen. Ziel dabei ist es, Ressourcen zu bündeln um neue Ehrenamtliche im Bereich der Paten-, Lotsen und Mentorenprojekte zu gewinnen.
Vernachlässigung von Spielplätzen
In der Stadt Mainz gibt es über 200 öffentliche Spiel- und Freiflächen, Skateranlagen, Bolz- und Basketballflächen. Alle Spielflächen werden regelmäßig gepflegt und auf ihre Sicherheit überprüft. Das Grün- und Umweltamt ist zuständig für die Unterhaltung und Wartung der Spielplätze, das Amt für Jugend und Familie hat die pädagogische Fachaufsicht. Jährlich müssen auf ca. 8 - 10 Spielplätzen einige Spielgeräte aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Ebenfalls jährlich werden in etwa gleichviel Spielplatzprojekte durchgeführt und mit den Haushaltmitteln "Kinderfreundliches Mainz" werden die Spielplätze saniert oder aufgewertet. Die zur Verfügung stehenden Mittel setzen die Verwaltung nicht immer in die Lage, umgehend eine Ersatzbeschaffung von Spielgeräten oder Verbesserung der Spielsituationen auf allen Spielplätzen vorzunehmen. Die beiden Fachämter erstellen im Herbst jeden Jahres eine Prioritätenliste, in der die geplanten Maßnahmen für das Folgejahr festgelegt werden.
Bei der Erstellung der Prioritätenliste sind folgende Kriterien wichtig:
Anzahl der Kinder im Umfeld des Spielplatzes
- Alternative Spielmöglichkeiten vorhanden
- Weitere geplante Maßnahmen in einem Stadtteil
- Kostenrahmen
Schaffung von Treffpunkten für Jugendliche/Kinder & Jugendliche mitbestimmen lassen
Die pädagogischen Fachkräfte der städt. Kinder-, Jugend- und Kulturzentren und des Kinder- und Jugendschutzes stehen im regen Austausch mit Jugendlichen. Ihre Anregungen und Wünsche werden, soweit es geht, umgesetzt. Dazu gehört auch die Schaffung von bedarfsgerechten Treffpunkten außerhalb der Jugendeinrichtungen. In einigen Stadtteilen wurden in den letzten Jahren entsprechende Treffpunkte für Jugendliche geschaffen.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eine Leitlinie der pädagogischen Arbeit im Amt für Jugend und Familie. Egal, ob in den Kinder-, Jugend- und Kulturzentren, bei Spielplatzprojekten, im Rahmen der Ferienkarte oder in der Kulturarbeit, in der Schulsozialarbeit oder in der Arbeit des Kinder- und Jugendschutzes: Kinder und Jugendliche werden immer, wenn ihre Lebenswelt betroffen ist, eingebunden und beteiligt. Darüber hinaus bietet das Amt für Jugend und Familie, aber auch viele Träger der Kinder- und Jugendarbeit eine Vielzahl an Beteiligungsprojekten an. So z.B. das Forum "Jugend spricht für sich im Jugendhilfeausschuss JHA" und "Jugend spricht für sich on Tour".
Sanierung von Schulen: Bezuschussung des Handwerks, wenn Aufträge aus Schulen angenommen werden
Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Stadt an die bestehenden Vergabevorschriften gebunden. Es besteht grundsätzlich die Pflicht zur Ausschreibung, hierbei können sich lokale Handwerksbetriebe bewerben; eine Bevorzugung ist jedoch rechtlich nicht möglich.
Eine Bezuschussung von Betrieben, die sich auf Aufträge der Stadt Mainz zur Sanierung von Schulen bewerben bzw. diese annehmen, ist somit nicht möglich.
THEMENGRUPPE 3 – GRÜNE STADT
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder
Entsorgung von Grünschnitt per Anhänger/PKW durch Privatparken ermöglichen (z.B. Wertstoffhof Marienborn
Aus Unfallverhütungsgründen sollen die Mainzer Wertstoffhöfe von der Kundschaft grundsätzlich nicht mit PKWs, Sprintern, Kleinbussen etc. befahren werden. Für den Transport der Abfälle vom Privatfahrzeug auf dem Wertstoffhof-Parkplatz zu den Containern auf dem Wertstoffhof stehen Schubkarren zur Verfügung, die bei Bedarf an die Kunden ausgeliehen werden können. Anderenfalls wären - insbesondere durch Rückwärtsfahren - immer wieder Sach- und Personenschäden zu befürchten, wie die Erfahrungen auf den beiden Recyclinghöfen der Stadt Mainz zeigen. Leider liefern auch immer wieder Kunden mit PKW und Anhänger an, ohne das Rückwärtsfahren mit einem solchen Gespann ausreichend zu beherrschen.
Auslobung eines Förderpreises für naturnahe Gärten, an Kitas und Schulen Fassadenbegrünung und Innenhofbegrünung
In der Stadt Mainz gibt es zum Thema naturnahe Gärten zwei Wettbewerbe: Die "Grüne Hausnummer" wird jährlich durch Umweltdezernentin Katrin Eder verliehen. Diese Auszeichnung für vorbildliches und umweltfreundliches Bauen und Wohnen kann sowohl von privaten Hausbesitzern, als auch von Firmen und Institutionen erworben werden. Die "Grüne Hausnummer" berücksichtigt sowohl Maßnahmen zum Energiesparen, als auch die Auswahl der Baumaterialien, den Strom- und Wasserverbrauch sowie die Gartengestaltung.
Unter dem Titel "Grüner Daumen Mainz" (ehem. "Blumenschmuckwettbewerb") zeichnet Umweltdezernentin Eder engagierte Hobby-Gärtner zu jährlich neuen Schwerpunkten aus. Im Jahr 2018 bspw. auch zu dem Thema begrünte Stellplätze.
Das Grün- und Umweltamt prüft derzeit, wie der Schwerpunkt "naturnahe Gärten" in den Wettbewerben noch stärker verankert werden kann.
Im Projekt "Der geschenkte Baum" schenkt das Grün- und Umweltamt seit 2018 Antragstellern heimische Laubbäume, um einen positiven Beitrag für die Artenvielfalt und das Stadtklima zu leisten. Nach ausführlicher Beratung mittels Ortstermin erfolgt die Bestellung des Baums und ggf. erforderlicher Materialien durch das Grün- und Umweltamt. Anschließend pflanzen und pflegen die Antragsteller ihre Bäume in ihren Privatgärten.
Patenschaften für kommunale Grünflächen
Das Grün- und Umweltamt hat stadtweit ca. 80 private Patenschaften im Bereich Pflege und Gestaltung öffentlicher Klein- und Kleinstflächen - aber auch ganzer Grünanlagen - offiziell registriert. Neben diesen "amtlichen" Paten/innen gibt es jedoch auch eine Vielzahl engagierte Bürger/innen, die sich, ohne dass sie dem zuständigen Fachamt bekannt sind, für das öffentliche Grün engagieren. Die Verwaltung begrüßt diese privaten Initiativen und freut sich über die geleistete Unterstützung. Soweit möglich, unterstützt das Fachamt die Paten/innen mit Sachleistungen.
Umweltpädagogik; vermitteln gärtnerischer und ökologischer Grundkenntnisse
Dazu gibt es schon seit längerem eine Arbeitsgruppe "Schulgarten Rheinland Pfalz", die vom Ministerium gefördert wird.
Lehrkräften, die einen Schulgarten betreiben, und Schulen, die einen Schulgarten planen, bietet die Arbeitsgruppe Schulgarten Rheinland-Pfalz ("Zukunft: Schulgarten") Unterstützung an: von der individuellen Schulgarten-Beratung über Fortbildungen und Lernwerkstätten bis zu einem Förderprogramm
für Schulgärten des MUEEF (Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz).
Mehr öffentliche Sport- und Freizeitflächen
Bei der Ausweisung neuer Stadtquartiere ist die Ausweisung von Sportflächen und informellen, grünen Freizeitflächen stets vorgesehen.
Innerhalb des städtebaulichen Bestands ist es auf Grund der hohen Nutzungsanforderungen und Nutzungsansprüchen sowie auf Grund mangelnder verfügbarer Freiflächen nicht möglich, das Angebot an Sport- und Freizeitflächen zu erhöhen.
KSP Schlossergasse/Rheinstraße ersatzlos entfernt?
Nach Beendigung der privaten Baumaßnahme wird der Kinderspielplatz an der Stadtmauer (Schlossergasse) neu hergerichtet. Als Ausgleich für die dort durch die Baumaßnahme reduzierte Spielplatzfläche entstehen am Rheinufer zwei Spielpunkte für ältere Kinder.
Mehr Lebensräume schaffen/"Wildnis" in der Stadt
Wildnis in der Stadt und auf den öffentlichen Grünflächen muss akzeptiert und verstanden werden. Viele sehen solche Flächen als ungepflegt an und haben demzufolge auch eine abgesenkte Hemmschwelle, Unrat und Abfall achtlos dort einzubringen. Extensive Pflege muss auch immer innerstädtische Bedürfnisse nach Verkehrssicherheit berücksichtigen.
Mehr Hochbeete und Blühflächen in der Stadt (insektenfreundliche Pflanzen verwenden)
Gerade in den letzten Jahren hat das Thema Biodiversität und blütenreiche Wiesen und Bepflanzungen deutlich an Bedeutung gewonnen. Viele tausend m² Wiesenansaaten sind entstanden und dutzende Hektar Wiesenstreifen an Straßen und in Grünflächen haben durch Extensivierung der Mähgänge an Artenreichtum gewonnen.
Mehr stehendes Totholz in städt. Grünanlagen
Abgestorbene oder abgängige Bäume werden vermehrt in den Anlagen belassen und als Biotop/Höhlenbäume mittels kleinem Schild ausgewiesen. Diese Habitatbäume können so lange in der Anlage verbleiben, wie die Standsicherheit gegeben ist.
Förderung von Gemeinschaftsgärten (Urban Gardening)
Die Nachfrage nach Gemeinschaftsgärten ist nach Kenntnis des Grün- und Umweltamtes eher gering. In einigen wenigen Bereichen ist gemeinsames "Gärtnern" auf städtischen Flächen zu beobachten (Forsterstraße Projekt "Gartenfeld", Frauenlobplatz, Romano Guardini Platz). Das Fachamt ist auch weiterhin aufgeschlossen und interessiert, den Gedanken des Urban Gardening verstärkt auf öffentlichen Flächen zu fördern. Interessierte können sich gerne mit dem Grün- und Umweltamt in Verbindung setzen.
Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit, Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
Umweltpädagogik: Vermitteln von gärtnerischen und ökologischen
Auf einem Schulgelände sollte gemäß Schulbaurichtlinie "ein von Schülerinnen und Schülern gestaltbarer Bereich (z. Bsp. Schulgarten) vorgesehen werden". Ein solcher ist auch an vielen Schulen vorhanden. Allerdings fällt die Pflege dann in den Verantwortungsbereich der Schule, somit wird der Schulgarten an manchen Schulen sehr gut gepflegt, an anderen nicht oder gar wieder abgeschafft. Dies ist meist abhängig vom Engagement der Lehrkräfte, die den Schulgarten betreuen.
THEMENGRUPPE 4 – RADWEGE IN DER INNENSTADT
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Katrin Eder
Hauptachsen definieren
Zur Anbindung der Stadtteile an die Innenstadt mit dem Rad werden weitere Stadtteilradrouten umgesetzt (wie für Hechtsheim und Laubenheim schon vorhanden). Auf diesen Routen können Radfahrende schnell und direkt zwischen den Ortsteilen und der Innenstadt pendeln. Für die Innenstadtradachse zwischen Hauptbahnhof und Rhein über die Große Langgasse (Anbindung Ludwigstraße) und die Weißliliengasse wird im Frühjahr 2019 ein Lückenschluss zwischen Gärtnergasse und Schottstraße hergestellt.
Mombacher Hochbrücke künftig für Radverkehr nutzen
Aufgrund einer nach heutigem Stand der Technik ungeeigneten Konstruktionsweise kann die Hochstraße nicht saniert werden. Je nach Ergebnis der jährlichen Brückenprüfung wird die Hochstraße in naher Zukunft gesperrt werden. Danach kann die Hochbrücke von keiner Verkehrsart genutzt werden, damit auch nicht vom Radverkehr.
Sicher fahren durch Stadtteile, z.B. Finthen Kurmainzstraße
In den meisten Mainzer Stadtteilen überwiegt eine zulässige Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h, damit ist auch der Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Dies entspricht insbesondere auch den Sicherheitsanforderungen, da die Unfallschwerpunkte in den Bereichen liegen, wo Radfahrende auf Radwegen im Seitenbereich abgesetzt von der Fahrbahn geführt werden. So werden sie vom Kfz-Verkehr öfter übersehen, weshalb vor allem in Kreuzungsbereichen und Ein-/Ausfahrten Konflikte entstehen. Diese können durch das gemeinsame Führen auf der Fahrbahn vermieden werden, da die Radfahrenden so besser wahrgenommen werden können und sich im Sichtbereich der Autofahrenden befinden. Die Stadt arbeitet kontinuierlich daran, die Fahrbahnführung für Radfahrende mittels Markierungslösungen zu verdeutlichen (Schutzstreifen, Radaufstellflächen, Piktogrammkette, Radfahrstreifen).
Im Rahmen der Entwicklung weiterer Stadtteilradrouten wird auch Mainz-Finthen über eine direkte, schnellere und sicherere Radachse angeschlossen, sodass zukünftig auch eine gute Alternative zur Kurmainzstraße entstehen wird.
Radweg entlang L422 von Mainz Gonsenheim nach Heidesheim
Für den Radwegebau entlang von Landesstraßen ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zuständig. Derzeit wird die Verbindung zwischen Gonsenheim und Heidesheim mit Hilfe der Pendlerradroute optimiert, die vom LBM und der Stadt Mainz gemeinsam erarbeitet wird.
Reaktivierung des asphaltierten Radweges am Rheinufer
Hierzu liegen schon Planungen vor, die diese Idee umsetzen sollen.
Radweg vom Hauptbahnhof zum Rhein (Hintere Bleiche oder Frauenlobstraße)
Ein Radwegebau, der den gültigen Richtlinien entspricht, ist auf den verfügbaren Flächen entlang der Hinteren Bleiche und Frauenlobstraße nicht möglich. Radfahrende können hier auf der Fahrbahn mitfahren und so die direkte Wegeführung zwischen Hauptbahnhof und Rhein nutzen.
Fahrrad-Mülleimer
Ein entsprechender Bedarf wird nicht gesehen.
Radwege instandhalten
Den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmenbedingungen entsprechend werden Radwege jährlich abschnittsweise saniert.
Radweg Hechtsheimer Straße sanieren
Aufgrund des Baumbestandes ist eine Sanierung des Radweges, die den Erhalt der Bäume gewährleistet, nicht möglich. Planungen sehen hier die Installation eines Schutzstreifens vor. Im Bereich des ehemaligen IBM Geländes/Heiligkreuzviertels wird mit Entstehen des Wohngebietes ein neuer Radweg entstehen.
Sicherer Fahrradweg (alternativ) Saarstraße Uni -> Bahnhof
Eine alternative Route besteht bereits zwischen Taubertsbergbad und Goßlerweg, parallel zur Saarstraße.
Geländer an der Theodor-Heuss-Brücke
Gemäß der Sicherung gegen Absturz und Abkommen vom Weg ist eine seitliche Sicherung überall dort vorzusehen, wo das Abkommen vom Weg erhebliche Gefahren für den Radverkehr mit sich bringt. Dies ist bei der Theodor-Heuss-Brücke als gegeben anzusehen. Die Richtlinien sehen hier eine Mindestgeländerhöhe von 1,30 m als Absturzsicherung vor, daher kann die bestehende Höhe nicht reduziert werden.
Beleuchtung von Radwegen/Bsp. Volkspark u.a.)
Die angegebenen Stellen werden derzeit noch geprüft.
Rheinufer zwischen Zoll- und Winterhafen
Das Rheinufer dient den Radfahrenden als direkte Route, steht aber auch Fußgängerinnen und Fußgängern zur Naherholung und Freizeitgestaltung zur Verfügung. Aufgrund dieser diversen Nutzungsansprüche sind insbesondere bei Festveranstaltungen Konfliktbereiche wie am Hilton oder Fort Malakoff nicht auszuschließen. Daher werden zu diesen Zeiten Umleitungen für Radfahrende beschildert und alternative Routen angeboten. Zudem kann die Reaktivierung der asphaltierten Radwegeführung entlang des Rheinufers zu einer weiteren Entzerrung und Konfliktreduzierung führen.
Beschilderung insbesondere bei Festveranstaltungen
Bei Festveranstaltungen wird standardmäßig eine Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr aufgestellt und eine alternative Route angeboten.
Fahrradwege enden im Nichts (Phönixhalle endet auf Fußweg)
Im Bereich der Phoenixhalle handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, sodass die vorhandene Fläche auch mit dem Rad weiter befahren werden kann und von Rad- und Fußverkehr geteilt wird. Der Weg ist entsprechend mit Zeichen 240 beschildert.
Förderung des Fahrradverkehrs „mein Rad“ Anmeldung für Touristen vereinfachen
Mit der aktuellen Weiterentwicklung von MVGmeinRad in Mainz, welche im Herbst 2018 umgesetzt werden soll, können sich zukünftig auch Spontannutzerinnen und -nutzer mittels der neuen meinRad-App direkt für das System registrieren und anschließend unmittelbar ein Mietrad nutzen. Der Zugang zum System wird somit neben der bisherigen Chipkarte mit dem dann neuen App-Zugang um ein neues Nutzungsmedium erweitert.
Radwegekarte auf mainz.de zur Verfügung stellen
Die derzeitige Radwegekarte ist auf dem Stand von 2010 und wird aktuell überarbeitet. Die Möglichkeiten einer Digitalisierung werden geprüft.
Stationäres „mein Rad“-Konzept überdenken
Das Standortnetz von MVGmeinRad wird perspektivisch durch neue, sogenannte "freie Stationen" erweitert werden. Hier finden aktuell vertiefende Abstimmungen zwischen der Stadt Mainz und MVGmeinRad statt.
Mit der neuen App wird es zukünftig möglich sein, Räder an den bestehenden Stationen via Smartphone-App zu mieten, was für die Nutzung eine größere Flexibilität bedeutet. Die Funktionalität der Chipkarte wird parallel dazu weiterhin an den Stationen angeboten. Zusätzlich wird die Funktion des Zwischenparkens bei der Nutzung via App integriert sein.
THEMENGRUPPE 5 – MOBILITÄT
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Katrin Eder
Themenschwerpunkt P+R
- P+R Einrichtung am Stadtrand
Kompatibel zu allen ÖPNV-Mitteln (Bus, Taxi, Rad, Bahn)
Bedienung aller Bedarfsträger
Kostengünstige Nutzung ÖPNV
In den 1970er und 80er Jahren hatte die Stadt Mainz Pläne für eine deutliche Ausweitung solcher Anlagen, verfolgte diesen Ansatz aber nicht mehr weiter, da das Land Rheinland-Pfalz seit den 1990er Jahren P+R-Stellplätze nur in der Region rund um Mainz flächendeckend bezuschusste und errichtete. Planungen für P+R-Anlagen auf Flächen in Stadtrandlage im Kontext der Einführung des Rheinland-Pfalz-Taktes auf der Schiene wurden seitdem für lange Jahre nicht mehr weiterbetrieben oder lediglich bauplanungsrechtlich vorgehalten.Mit dem bereits erfolgten bzw. projektierten Ausbau des Mainzer Straßenbahnnetzes erweitert sich das schienengebundene Angebot kontinuierlich und löst auf diesen Korridoren das relativ unattraktive Busangebot ab. Gerade auf Korridoren ohne attraktiven regionalen ÖPNV lassen sich so neue Kundenpotenziale erschließen. Mit dem Ausbau von MVG MeinRad-Stationen lassen sich auch verkehrsmittelübergreifende P+R-Angebote fortentwickeln. Das Taxi spielt hingegen systembedingt eine nachrangige Rolle.
Untersuchungsgegenstand soll auch die Prüfung sein , ob sich einerseits antizyklisch zum Pendlerverkehr genutzte Flächen (z.B. an Freizeiteinrichtungen) alternativ oder ergänzend für P+R-Potenziale eignen, andererseits Berufspendleranlagen auch im Freizeit- und Veranstaltungsverkehr genutzt werden können.
Die verbilligte Nutzung des ÖPNV könnte durch ein Kombiticketmodell analog zur PMG (Parkschein gleich Fahrschein) bewerkstelligt werden.
Im Rahmen des GreenCity Masterplans hat die Verwaltung als Projektidee u.a. auch die Ausweitung des P+R-Systems in Stadtrandlage in die Diskussion eingebracht. Geplant ist eine systematische Auswertung vorliegender Strukturdaten und Verkehrserhebungen in Bezug auf Pendlerbewegungen. Im Ergebnis strebt die Verkehrsverwaltung der Stadt Mainz ein Zielkonzept an, das einen nachfragegerechten Neu- oder Ausbau von dezentralen P+R-Anlagen auf Mainzer Stadtgebiet beinhaltet. Dies soll neben konkreten Empfehlungen für die Standortsuche und Dimensionierung im Umkehrschluss Begründungen liefern, den lokalen schienengebundenen ÖPNV weiter auszubauen. Mit ersten Ergebnissen wird in der ersten Jahreshälfte 2019 gerechnet.
- Barrierefreiheit; Vorschlag zur technischen Nachrüstung für Straßenbahnen/Busse (ausfahrbare Rampe/Schräge zum barrierefreien Ausstieg
Die Busse der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH sind alle mit manuell bedienbaren Klapprampen ausgestattet. Diese werden durch das Fahrpersonal bei Bedarf für das Ein- und Aussteigen von Rollstuhlfahrern bedient.
Instandhaltung:
Manuelle Klapprampen haben sich im Betrieb bewährt. Im Vergleich zu elektronischen Klapprampen sind manuelle Klapprampen einfacher zu warten. Die Verfügbarkeit im Fahrgasteinsatz ist bei den manuellen Klapprampen wesentlich höher. Es gibt nahezu keine Störungen und keine Ausfälle. Die manuellen Klapprampen haben demzufolge auch geringere Betriebskosten.
Fahrgastbetrieb
Unterschiedliche Niveaus der Haltestellen können durch die Klapprampe leicht ausgeglichen werden. Die Bedienung der manuellen Klapprampe ist durch das Fahrpersonal schneller durchgeführt als bei elektronischen Rampen. Demzufolge unterstützen manuelle Klapprampen einen effizienten und schnellen Betrieb.
Nachrüsten/Neubeschaffung
Aus den oben genannten Gründen ist bei Neubeschaffungen eine automatische elektrische Rampe zurzeit kein Thema. Hinzu kommen die höheren Anschaffungskosten und der geringe Markt für geeignete Systeme.
Eine Nachrüstung in unsere Bestandsfahrzeuge ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Es fehlt der Einbauraum und die passende Unterkonstruktion im Wagenkasten. Auch hier gibt es kaum einen Markt/Lieferanten für geeignete Systeme. - E- Busse; Oberleitungen im definierten Innenstadtbereich; Busflexibilität zwischen E- und Kraftstoffbus
Alternative Antriebsformen wie Hybridbusse und batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge sind bei der MVG bereits im Test. Die Einrichtung von Oberleitungen ist gerade im Innenstadtbereich problematisch, da hierdurch das Anleitern von Feuerwehrfahrzeugen erschwert wird. - Zentrisches Verkehrssystem + Ringsystem
Zweckmäßigerweise ist das Mainzer ÖPNV-Netz radial auf den Hauptbahnhof ausgerichtet, da sich viele Wegeketten dort mit den regionalen und überregionalen Schienenverbindungen fortsetzen. Außerdem bildet der Hauptbahnhof den zentralen Umsteigeknoten der städtischen Linien. Auf Grund der vergleichsweise überschaubaren Größe und dem Umstand, dass die Stadt östlich vom Rhein begrenzt wird, haben Tangentialverbindungen eine begrenzte Nachfrage und daher oftmals nur einen mäßigen Kostendeckungsgrad. Gleichwohl hat die MVG in den vergangenen Jahren diverse direkte Stadtteilverbindungen realisiert, so z.B. von Lerchenberg über Drais nach Finthen (und mit Umstieg in die Straßenbahn weiter nach Gonsenheim). Weitere Tangentialverbindungen werden aktuell im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans untersucht.
Themenschwerpunkt CityBahn
- Vertretung der kommunalen Interessen auf Bundes/Landesebene; Parallelbrücken zur bestehenden Theodor-Heuss-Brücke; Straßenbahndepot ans Netz anbinden
In der Stadt Mainz findet seit Frühjahr 2018 eine breit angelegte Untersuchung hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Machbarkeit einer weiteren Rheinbrücke statt. Neben einer Standortanalyse, bei der auch die oben genannten Vorschläge näher beleuchtet werden, wird auch nach den jeweiligen Verkehrsarten differenziert. Somit ist der Gedanke einer ergänzenden Schienenverbindung über den Rhein in der Prüfung. Mit ersten Ergebnissen dieser Machbarkeitsstudie wird in der zweiten Jahreshälfte 2018 gerechnet.
Themenschwerpunkt Verkehr allgemein
- Grüne Welle für PKW durch Mainz
Für die meisten Hauptverkehrsstraßen in Mainz werden die Signalanlagen koordiniert in einer sogenannten „Grünen Welle“ geschaltet. Zu nennen sind hier beispielsweise die Straßenzüge Rheinstraße, Rheinallee, Kaiserstraße, Rheinhessenstraße sowie die B40 in der Oberstadt. Diese Koordinierungen müssen immer in beiden Fahrtrichtungen betrachtet werden. Deshalb wird in Mainz im Berufsverkehr die "Grüne Welle" am Morgen vorrangig stadteinwärts und am Abend stadtauswärts geschaltet.
Da eine Grüne Welle in aller Regel nur in eine Fahrtrichtung optimal funktionieren kann, müssen Kompromisse eingegangen werden. Auch verkehrsstarke Nebenrichtungen schränken die Koordinierungen ein. Hinzu kommen ÖPNV-Bevorrechtigungen. Diese haben in Mainz eine höhere Priorität und können ebenfalls die Grüne Welle beeinflussen.
Derzeit werden Grüne Wellen an sechs Hauptverkehrsstraßen in Mainz durch ein Ingenieurbüro in Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft. Zudem ist im Masterplan "Green City" die Optimierung und ggf. Erweiterung von Grünen Wellen enthalten. - "Schilderwald" eingrenzen, frühzeitiger Einsatz für ein besseres Verständnis
Nach StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo sie zwingend erforderlich sind. Diese Maßgabe vermeidet eine willkürliche und übermäßige Beschilderung. Gleichwohl ist an manchen Stellen eine größere Zahl an Schildern notwendig, um die beabsichtigten Regelungen rechtssicher kenntlich zu machen. Sollte sich in einzelnen Fällen die Option bzw. der Bedarf an einer kritischen Überprüfung ergeben, bittet die Verwaltung um konkrete Benennung. - Sonderparkplätze
Bei Frauen- und Familienparkplätzen handelt es sich lediglich um ein Parkplatzangebot für bestimmte Personengruppen durch Parkgesellschaften, nicht aber um StVO konforme Parkplätze. Parkverstöße an derartigen Parkplätzen können daher nicht nach der StVO geahndet werden.
Verfahren bei Parkverstößen an E-Parkplätzen und solche von Anhängern werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eingeleitet. Eine Gleichsetzung mit Verstößen an Behindertenparkplätzen ist daher ebenfalls nicht möglich.
Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit, Beigeordneter Dr. Eckart Lensch
Armut und Teilhabe an Beweglichkeit und Kultur in Mainz Sozialtickets für ÖPNV
Die Verwaltung beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Einführung eines Sozialtickets für Menschen mit geringem Einkommen, um ihnen die Teilhabe zu ermöglichen.
Bisher ist es noch nicht gelungen ein finanzierbares System mit den Anbietern zu erarbeiten.
Die Unterstützung von Ehrenamtlichen erfolgt oft über die Träger bzw. Vereine, für die der Ehrenamtliche tätig ist. Sie wird oft in Form von Aufwandsentschädigungen geleistet oder die Fahrtkosten werden direkt übernommen.
THEMENGRUPPE 6 – ARCHITEKTUR / STADTENTWICKLUNG
Stellungnahme Dezernat I – Oberbürgermeister Michael Ebling
Stadtimage
Die offene, einladende Stadt der Vielfalt, der Geselligkeit, der Tradition und Kultur spiegelt sich in verschiedenen Projekten und Veranstaltungen – sowie in den Texten, Broschüren und Filmen, die das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit formuliert/erstellen lässt.
Beispiele:
- Jahr der Vielfalt 2018 bei der Stadtverwaltung Mainz
Texte auf der Website www.mainz.de, vor allem unter www.mainz.de/weinerlebnis (Weinhauptstadt Mainz) und unter www.mainz.de/tourismus
- Stadtimage-Videos, bspw. als Great Wine Capital: www.youtube.com
- Mainzer Johannisnacht als Stadtfest, das Tradition (Gautschen, antiquarischer Büchermarkt, Druckaktionen des Gutenberg-Museums), Kultur (Kabarettbühne, Straßenkünstler), Moderne (Nachwuchs-Gruppen/-Sänger*innen, teilweise aus Mainz auf den Bühnen) und Weingenuss (Weindörfer) verbindet
- Offen und einladend: seit September 2017 gibt es die Mainz Greeter, die Gäste "ihr Mainz" zeigen. Ein Projekt der Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Mainz mit vielen Ehrenamtlichen: www.mainz-greeters.de
- Aktuelle Kampagne des Tourismus-Fond: #mainzgefühl
Ergebnis steht noch aus, wird Ende des Jahres 2018 erwartet
Beschilderte Stadtrundgänge inkl. Apps
Virtuelle Stadtrundgänge zu den Themen Gutenberg, Museen/Kirchen/Paläste, Römer/Narren/Kurfürsten und Mainz kompakt gibt es seit ca. zehn Jahren auf der Mainz-Website, sie wurden im Zuge des Relaunch 2014 überarbeitet und auf das Responsive –Design angepasst. Ein virtueller Stadtrundgang speziell für Studierende wurde ergänzt: www.mainz.de/stadtspaziergang
Diese wurden 2018 auch in die neue Mainz-App integriert.
Die Idee eines virtuellen Stadtrundgangs zur jüdischen Geschichte Mainz kann gerne im Rahmen der SchUM-Bewerbung zum UNESCO Weltkulturerbe aufgegriffen werden. Ideen hierzu werden mit dem Verein SchUM Städte Speyer, Worms, Mainz e.V. mit den jüdischen Gemeinden diskutiert.
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Katrin Eder
Wie erreichen wir die Umsetzung des Stadtimages? Renaturierung innerhalb der Stadtmitte
Aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeit und gleichzeitig hohen Flächenansprüchen sind Maßnahmen zur Renaturierung in der Stadtmitte nicht unproblematisch. Dies betrifft auch das Rathausplateau und die Brücke zum Brand. Eine flächenhafte Renaturierung kann hier z.B. aus Gründen des Brandschutzes, oder aufgrund von Flucht- und Rettungswegen nicht erfolgen. Ein Positivbeispiel ist die Renaturierung des ehem. Steinbruchs Weisenau. Hier wurde der Natur und dem Menschen eine über Jahrzehnte entzogene Fläche zurückgegeben.
Konkrete Vorschläge
- Rathausplatz begrünen + Brücke
Die nachträgliche, zusätzliche Begrünung der genannten Bauwerke stellt sich bautechnisch als schwierig bis nicht lösbar dar. Temporäre Angebote in Pflanzkübeln sind in der Unterhaltung äußert aufwendig. Eine Realisierung ist daher nicht zielführend. - Fest/Wettbewerb: Schönster Hinterhof + Begegnung der Hausgemeinschaft
Bei dem Bürgerwettbewerb "Grüner Daumen Main" wird dieser Gedanke aufgegriffen. Neben dem altbekannten Blumenschmuckwettbewerb, welcher in erster Linie den Balkonkasten oder den Kübel in den Vordergrund stellt, wird ein wechselnder Gartenaspekt ausgelobt und prämiert. Dies reicht vom klassischen Gartenbaum (2017) über den begrünten Abstellplatz (2018) bis hin zu anderen Gartenthemen, die Gärten oder Hinterhöfe liebens- und lebenswert machen. Auch Preise an Hausgemeinschaften sind beim klassischen Blumenschmuckwettbewerb schon seit vielen Jahren vertreten.
- Öffentliches WC - Rheinufer
Eine neue Toilette am Adenauer Ufer wurde im August 2018 errichtet.
- Gastwirtschaft Rheinufer, Freizeit Sportstätten Rheinufer
Das Projekt "Naturnahe Gestaltung des Rheinufers zwischen der Weisenauer Brücke und der B9-Wegeunterführung in der Gemarkung Laubenheim - Vorgaben für eine Naherholungskonzeption (Naherholungskonzeption)" sieht eine Aufwertung des Rheinufers vor. Neben Angeboten für eine intensive Naherholung, Spiel und Sport ist auch ein saisonaler Ausschank vorgesehen. Die Umsetzung kann nach der Entscheidung des Stadtrates in Abhängigkeit von der Finanzierung schrittweise erfolgen. - Pop- up Park
Gemeinschaftsgärten basieren auf nachbarschaftlichem Engagement und stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl in Quartieren. Die Stadt Mainz begrüßt diese Initiativen und unterstützt mit Beratung im Sinne eines Kompetenzzentrums. Zeitlich befristete Angebote auf urbanen Flächen werden ebenfalls begrüßt. „Mainz lebt auf seinen Plätzen“ oder die „silent-climate-Parade“ sind hierfür positive Beispiele.
Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur, Beigeordnete Marianne Grosse
Vorhandene Plätze aufwerten
Derzeit werden über das Förderprogramm "Aktive Stadtzentren" wesentliche Teile des öffentlichen Raums der Mainzer Innenstadt sukzessive aufgewertet. Darüber hinaus stehen keine Mittel zur Verfügung, um weitere bestehende Plätze (Bischofsplatz etc.) aufzuwerten.
THEMENGRUPPE 7 – SAUBERE & SICHERE STADT
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, Beigeordnete Katrin Eder
Mehr Mülleimer
Innerhalb des Mainzer Stadtgebietes werden ca. 2.000 öffentliche Papierkörbe, davon 550 Stück allein im Bereich der Innenstadt, durch den Entsorgungsbetrieb regelmäßig geleert und betreut. In Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt überprüft der Entsorgungsbetrieb regelmäßig den öffentlichen Verkehrsraum hinsichtlich des Bedarfs an zusätzlichen Papierkörben und hat im Jahr 2018 die Neuinstallation von 40 Papierkörben im Bereich Rheinufer und Innenstadt durchgeführt.
Erkennbare Mülleimer
Aus den Erfahrungen vieler Städte innerhalb des gesamten Bundesgebietes hat sich gezeigt, dass Papierkörbe, wenn diese mit besonderen Erkennungsmerkmalen (Werbung, Sprüche) ausgestattet sind, stärker von Vandalismus (Schmierereien bzw. Graffiti) betroffen sind.
Die Stadt Mainz legt bei dem neu für den Bereich der Innenstadt festgelegten Papierkorbmodell den Schwerpunkt auf eine Kombination aus Funktionalität und Erkennbarkeit durch qualitativ hochwertiges Edelstahl-Design.
Eine Ausstattung von Papierkörben mit einer optischen Füllstandsanzeige und der damit verbunden digitalen Anbindung an ein Meldesystem ist aktuell mit der noch zu geringen Anzahl des neuen Papierkorbmodells im Innenstadtbereich, unter Betrachtung eines Kosten-Nutzen-Vergleiches, nicht zielführend.
Diese Möglichkeit ist aber im Anschluss an den flächendeckenden Austausch der Innenstadt-Papierkörbe bereits durch den Entsorgungsbetrieb in die Planung aufgenommen worden.
Bereits aktuell können die Bürger der Stadt Mainz Vorkommnisse hinsichtlich Müllablagerungen und Überfüllung von Papierkörben telefonisch oder per E-Mail an den Entsorgungsbetrieb bzw. das Umweltinformationzentrum der Stadt Mainz melden.
Diese Meldungen werden dann in einer digitalen Stadtkarte visualisiert (www.mainz.de/service/co-stadtplan.php) und die Bürger können dann hierüber auch den jeweilig entsprechenden Bearbeitungstand der Meldung erkennen.
Problematik Kaugummientfernung
Alle aktuell bekannten Verfahren (Hochdruck, Heißwasser, Trockeneis, Chemikalien usw.) zur Entfernung von Kaugummiablagerungen bedürfen bei ihrer Anwendung der Einzelbehandlung von jedem einzelnen Kaugummi, um ein entsprechendes Reinigungsergebnis erzielen zu können.
Diese Einzelbearbeitung der Verunreinigungen ist dadurch mit einem sehr hohen Zeitaufwand und in diesem Zusammenhang mit enormen Kosten verbunden.
Der Entsorgungsbetrieb hat bereits in der Vergangenheit mehrfach Flächenreinigungssysteme zur Kaugummientfernung erprobt, die leider alle keine vollständige Entfernung von Kaugummiresten erzielen konnten.
Anreiz für Bürgerinnen, Registrierung für den Dreck-Weg-Tag
Die Registrierung für den Dreck-Weg-Tag kann über die Ortsverwaltungen oder den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz durchgeführt werden. In der Regel geschieht dies über ausgelegte oder an Gruppen versendete Postkarten, die zurückgesendet werden. Auf den Seiten der Stadt Mainz oder des Entsorgungsbetriebs ist die Anmeldung auch online möglich. In der Tagespresse oder dem MainzerMüllMagazin, das in alle Haushalte verteilt wird, wird immer auf den Dreck-Weg-Tag hingewiesen.
Belohnungsanreiz erzeugen durch Ehrenamtsempfang (Urkunde), Abzeichen für Kindergarten und Grundschule
Derzeit gibt es schon einen Belohnungsanreiz für Schulen und Kindertagesstätten. Neben Urkunden für die Teilnehmenden, werden für die Teilnahme und Dokumentation am Dreck-Weg-Tag für drei verschiedene Altersklassen jeweils drei Geldpreise (50, 100 und 150 €) ausgelobt.
Der Belohnungsanreiz für die Bürger/innen wird als Überlegung für die kommende Veranstaltung aufgenommen.
Mehr öffentliche Toiletten
Öffentliche Toiletten müssen instandgehalten und täglich kontrolliert und gereinigt werden. Daher ist eine Errichtung einer öffentlichen Toilette nur sinnvoll, wenn diese konstant stark frequentiert wird. In den letzten Monaten wurden neue Toiletten auf dem Münsterplatz und am Rheinufer errichtet. Zurzeit sind keine weiteren öffentlichen Toiletten geplant.
Information durch MVG-Fahrpersonal
Soweit es sich um allgemeine Informationen handelt, werden diese durch das Personal an die Mitfahrenden weitergegeben.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen, Beigeordneter Christopher Sitte
Mehr Zivilstreifen "Vertelsbutze"
Im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Mainz werden generell auch Zivilstreifen durchgeführt. Zusätzlich werden sowohl bei der PI Mainz 1, als auch bei der PI Mainz 2, insbesondere im Rahmen der PG "Bausteine für die Sicherheit in der Innenstadt", Zivilstreifen durchgeführt.
Auch die Kriminaldirektion Mainz führt zivile Fußstreifen im Innenstadtbereich durch. Diese Streifen werden auch weiterhin Teil der Maßnahmen der Polizei sein.
Auch seitens des Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten Zivilstreifen durchgeführt.
Grundsätzlich sollten Zivilkräfte nicht auffallen, Personenkontrollen werden oftmals abgesetzt von der eigentlichen Örtlichkeit durchgeführt, so dass es für einen Passanten nahezu unmöglich ist, Einsatzmaßnahmen von Zivilkräften zu erkennen.