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Prüfergebnisse des Bürgerforums XII

Stellungnahmen der Dezernate der Landeshauptstadt Mainz zum Bürgerforum
XII, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 26. September 2020 stattfand.

Themengruppe 1 - Verkehr und Mobilität

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder

ÖPNV

  • 365 € Ticket
    Ein 365 Euro Ticket würde den ÖPNV preislich noch attraktiver gestalten und das umweltfreundliche Verkehrsverhalten von Bürgerinnen und Bürger wertschätzen. Die Einführung eins 365 € Tickets wäre für die Mainzer Mobilität dann möglich, wenn die Einnahmeausfälle durch Bundes- oder Landeszuschüsse kompensiert würden. Hierzu hat sich die Stadt Mainz zusammen mit anderen Kommunen im Rhein-Main-Gebiet mit einer entsprechenden Initiative an den Bund gewendet.
  • Ringsystem
    Der einheitliche Tarif innerhalb der Wabe Mainz-Wiesbaden ermöglicht ein transparentes und leicht verständliches System. Eine Unterteilung in weitere Zonen würde diese Übersichtlichkeit beeinträchtigen. Kompensiert werden könnte dies ggf. durch ein elektronisches Ticketing, das automatisch Best-price-Tarife ermittelt, die auch entfernungsabhängig gestaltet sein können.  
  • Taktung; Anbindung der Vororte
    Mit dem „Fahrplan 2020“ wurde eine neue Grundtaktung 15/30-Minuten eingeführt. Diese ermöglicht es flexibler auf die Nachfrage in einzelnen Streckenabschnitten zu reagieren. Gerade auf den stark belasteten zentralen Achsen kann so ein 7,5- oder gar 5-Minuten-Takt bereitgestellt werden. 
  • Taktung; Anbindung zu Stoßzeiten
    In den Spitzenzeiten des Berufspendler- und Schülerverkehrs sind insbesondere morgens praktisch alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz. Einige der eingesetzten Busse fahren dabei linienunabhängig und insbesondere zur Schulanbindung bedarfsorientiert als so genannte „E-Fahrten“. Eine weitere Verdichtung ist mangels Fahrzeugkapazitäten derzeit nicht möglich. 
  • Schienenausbau vs. E-Busse
    Schienengebundene ÖPNV-Trassen können insbesondere dann ihre Vorteile ausspielen, wenn sie auf eigenem Gleiskörper angelegt sind. Die Mainzelbahn-Trasse ist ein gutes Beispiel hierfür. In großen Abschnitten kann dort die Straßenbahn unabhängig von Staus auf den vorhandenen Straßen verkehren. Straßenbahnen haben darüber hinaus ein besseres Beschleunigungsverhalten und erreichen früher ihre Fahrgeschwindigkeit. Somit haben Straßenbahnen Fahrzeitvorteile. E-Busse, sowohl batterieelektrisch als auch mit Brennstoffzelle betrieben, werden in Mainz in den nächsten Jahren Stück für Stück Dieselfahrzeuge ersetzen.  
  • Park & Ride
    Mewa-Arena (aus Rheinhessen-Bingen)
    Die Verkehrsverwaltung hat Anfang 2019 eine Studie in Auftrag gegeben, um geeignete Standorte für P+R-Anlagen zu ermitteln. Der Fokus lag dabei auf Standorten in der Nähe von leistungsstarken Straßenbahnangeboten. Die Opel-Arena würde sich dabei prinzipiell anbieten, allerdings sind die Besucherparkplätze vor dem Stadion außerhalb der Zeiten von Heimspielen des FSV Mainz 05 vertraglich zur Nutzung durch Hochschulbedienstete und Studierende bereitgestellt worden. Eine Nutzung als P+R-Platz ist daher rechtlich nicht möglich.

    Messe (aus Rheinhessen-Alzey)
    Auch dieser Gedanke ist vom Grundsatz her nachvollziehbar, kann allerdings erst dann konkretisiert werden, wenn eine Straßenbahntrasse zum Messegelände und ggf. darüber hinaus geführt wird. Dies könnte dann eine realistische Chance erlangen, wenn es gelänge, eine Finanzierung für eine Straßenbahnverbindung nach Ebersheim und ins weitere Umland bereitzustellen. Dies ist insofern eine eher mittel- bis längerfristige Perspektive.

    Perspektiven im Mainzer Südosten (Weisenau/Laubenheim)
    Anders als bei den vorgenannten Korridoren ist aus Richtung Süden (Oppenheim – Bodenheim – Mainz) bereits eine leistungsfähige Schienenstrecke (DB) vorhanden, bei der es sinnvoller ist, P+R-Angebote dezentral, d.h. eher am Ausgangspunkt anzubieten. Es macht dort ökologisch wenig Sinn, PKW-Fahrten parallel zur Schienenstrecke bis über die Mainzer Stadtgrenze zu fördern und den Umstieg in den ÖPNV erst auf letzten Kilometern stattfinden zu lassen.
    Ungeachtet dessen ist am Bahnhof Laubenheim ein P+R-Platz mit rund 40 Stellplätzen vorhanden. 
  • Auto-Mobilität
    Carsharing-Stationen ausbauen
    Der Anbieter book-n-drive hat in den letzten Jahren eine Flotte von insgesamt 125 Carsharing-Fahrzeugen im Mainzer Stadtgebiet aufgebaut. Der genossenschaftlich organisierte Carsharing-Anbieter UrStrom Mobil bietet weitere fünf elektrisch angetriebene Carsharing-Fahrzeuge an.  Bislang konnten die Carsharing-Angebote aus rechtlichen Gründen ausschließlich auf privaten Flächen betrieben werden, weswegen die Möglichkeiten zur Erweiterung begrenzt waren. Durch die Einführung eines Carsharing-Gesetzes und der Novelle der StVO können Carsharing-Stellplätze mittlerweile auch im öffentlichen Verkehrsraum angeordnet werden. Die Landeshauptstadt Mainz nutzt diese neue Möglichkeit und hat 50 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb von Carsharing ausgeschrieben. Mit der Inbetriebnahme der neuen Carsharing-Stellplätze ist im zweiten Quartal 2021 zu rechnen. Eine weitere Ausweitung des Carsharing-Angebots im öffentlichen Straßenraum ist bei ausreichender Nachfrage denkbar.

    Ladesäulen E-Autos
    Aktuell betreibt die Mainzer Stadtwerke AG ca. 25 Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum mit insgesamt 50 Ladepunkten im Mainzer Stadtgebiet. Zusätzlich gibt es noch weitere 14 Ladesäulen bzw. Wallboxen auf dem Gelände der Mainzer Stadtwerke AG sowie 8 Wallboxen in öffentlichen Tiefgaragen und Parkhäusern. Bezüglich der Erweiterung des Angebots ist zu beachten, dass die Landeshauptstadt Mainz selbst keine Ladeinfrastruktur betreibt, sondern Ladesäulen Dritter im öffentlichen Straßenraum gestattet.

    30er Zone durchgehend
    Die Verkehrsverwaltung würde es sehr begrüßen, wenn innerhalb der Stadtgrenzen Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit würde. Leider sieht die StVO dies noch nicht vor, weswegen Tempo 30-Zonen explizit ausgewiesen werden müssen. Darüber hinaus schreibt die StVO derzeit leider vor, dass Zonenregelungen in klassifizierten Straßen (Bundes,- Landes- und Kreisstraße) nicht angewendet werden dürfen. Für Tempo 30 Streckengebote schreibt der Bund unter anderem vor, dass diese beispielsweise nur im Umfeld von sensiblen Einrichtung wie Schulen oder Altenheimen sowie an Stellen mit besonders kritischer Verkehrssicherheitslage angeordnet werden dürfen.

    Kritische Überprüfung der Beschilderung
    Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontinuierlich und die Beschilderung wird bei Bedarf angepasst oder entfernt. Gleichwohl ist dies flächendeckend aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht vollständig möglich. Die Verwaltung nimmt konstruktive Hinweise stets gerne entgegen.

    Spielstraßen; stärkere Kontrolle
    Die Einrichtung von Verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen, Zeichen 325“) ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. So darf z.B. eine bestimmte Verkehrsstärke nicht überschritten werden, auch wird i.d.R. ein Ausbau in einer Ebene, d.h. ohne abgesetzte Gehwege rechtlich gefordert.
    Das Verkehrsüberwachungsamt führt im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch in verkehrsberuhigten Bereichen Kontrollen durch. Es sei jedoch angemerkt, dass gerade in solchen Bereichen Standorte für eine „versteckte“ Kontrolle nicht selten schwer zu finden sind. 
  • Radwege
    Sanierung, Klare Kennzeichnung
    Den zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmenbedingungen entsprechend, werden Radwege jährlich abschnittsweise saniert. Auch die Flächen, die dem Radverkehr vorbehalten sind, werden mittels Beschilderung und oder Markierung kenntlich gemacht und unterhalten. Sollten prüfbedürftige Defizite vorliegen, bittet die Verkehrsverwaltung um konkrete Benennung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bekannten blau-weißen Radwegschilder nur an Strecken ergänzt werden dürfen, bei denen eine Benutzungspflicht der Radwege gilt. Ist also keines der Schilder vorhanden, dürfen Radfahrende frei wählen, ob sie die Fahrbahn oder den „sonstigen Radweg“ nutzen. Dabei bringt das Fahrbahnradeln auch einige Vorteile mit sich: man ist komfortabler sowie direkter unterwegs. Zudem befindet sich der Radverkehr im Blickfeld der Autofahrenden, wodurch die gegenseitige Wahrnehmbarkeit verbessert ist und Unfallgeschehen sowie Konfliktpunkte reduziert werden können. Nicht zuletzt tragen auch diese Effekte dazu bei, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen, wo möglich mittels Radfahr- oder Schutzstreifen. Die beengten Straßenverhältnisse im historisch gewachsenen Mainzer Stadtraum ermöglichen überwiegend nur in Ausnahmefällen den Bau abgetrennter Radwege. Neue Radwege müssen nach aktuellen Regelungen 2,50 m breit sein. Mithilfe der Schutz- und Radfahrstreifen kann die Radverkehrsführung zudem auch eindeutig gekennzeichnet werden.

    Lückenschließung
    Neben dem Ausbau der Radinfrastruktur und der Erweiterung des Netzes liegt auch ein Fokus auf Lückenschlüssen zwischen den Radrouten. In jüngerer Zeit wurden diese zum Beispiel in der Hattenbergstraße, Salvatorstraße, Gärtnergasse oder Windmühlenstraße umgesetzt. Darüber hinaus erfolgte beispielsweise in der Bauhofstraße, Elbestraße/An der Bruchspitze und Hechtsheimer Straße eine Optimierung des bestehenden Angebots. Zudem spielt künftig auch die Verbesserung von Querungen eine große Rolle. In diesem Zusammenhang soll zum Beispiel das Queren der Windmühlenstraße in den Drususwall und auch die Querung zwischen Zitadellenweg und „Eisgrub-Serpentine“ angepasst werden. Weiterhin sind die Ausweisung weiterer Fahrradstraßen und die Schaffung eines neuen Angebots im Xaveriusweg geplant. 

    Anbindung der Stadtteile untereinander
    In einem ersten Schritt sollen alle Ortsteile mithilfe der sogenannten „Stadtteilradrouten“ mit der Innenstadt verbunden werden. Dieser Ansatz wurde beispielsweise für Hechtsheim (über die Elisabeth-Selbert-Str. – Karcherweg – Ebersheimer Weg) und Laubenheim (entlang des Rheinufers) schon umgesetzt. Weitere Streckenführungen für Finthen-Gonsenheim-Hartenberg-Münchfeld sowie Weisenau wurden geplant und sollen in 2021 umgesetzt werden. Nach Abschluss dieser zentralen Anbindungen mit der Innenstadt, wird auch die Verbindung der Stadtteile untereinander verbessert.

    Parken
    Neben dem Bau des Fahrradparkhauses auf der Westseite des Hauptbahnhofs sind auch auf der Süd- und Nordseite kürzlich neue Doppelstockparkmöglichkeiten errichtet worden (nahe Gleis 1 und Gleis 13). Weitere Radstellplätze an Bahnhaltepunkten sind am Römischen Theater und in Laubenheim in Planung. Darüber hinaus wurden über das Programm „Radbügelkonzept“ im Jahr 2020 über 300 weitere Radbügel im Stadtraum verortet. Die gleiche Zahl ist auch für 2021 vorgesehen, um sukzessive weitere Standorte zu ergänzen. Darüber hinaus sollen 2021 auch Standorte für Radboxen geprüft und Lastenrad-Stellplätze installiert werden.

    Ladestationen für E-Bikes
    Im Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof West sind Lademöglichkeiten vorhanden. Darüber hinaus werden Ergänzungsmöglichkeiten in Parkhäusern geprüft. Hotels, die sich dem „Bed and Bike“ Service angeschlossen haben, bieten diesen Service auch. Grundsätzlich ist bei dem Angebot der Ladeinfrastruktur für E-Bikes zu beachten, dass dies mindestens in einem geschützten Umfeld vorgesehen werden sollte, um Diebstahl zu verhindern.

    Radwege am Rhein
    Im Zuge der Rheinufer-Umgestaltung wird auch die Radwegeführung optimiert. Grundsätzlich steht die Gestaltung entlang des Rheinufers vor der Herausforderung den diversen Belangen der verschiedenen Nutzungsarten gerecht zu werden. Das Rheinufer stellt für viele Mainzerinnen und Mainzer einen attraktiven Aufenthaltsort dar, der Alt und Jung zum Verweilen einlädt, wie auch Raum für verschiedene Aktivitäten bietet. Für diese vielfältigen Bedürfnisse ist ein ausgewogenes Angebot bereitzustellen und zu erhalten. Der begrenzt zur Verfügung stehende Raum soll daher bestmöglich für die verschiedenen Ansprüche bereitgestellt werden. In diesem Sinne ist eine getrennte Führung des Rad- und Fußverkehrs entlang des Rheinufers nicht in ausreichenden Breiten sinnvoll vorzusehen. Dennoch wird die Reduzierung der Konflikte weiterverfolgt, indem z.B. die Radverkehrsführung eindeutiger angezeigt wird und die historischen Schienenstränge an der Caponniere sowie in der Taunusstraße entfernt werden.  
  • Gesamtfazit
    Zeitgemäße Planung der Verkehrsraumaufteilung
    Klimafreundliches Verkehrskonzept
    Der Stadtrat hat die Verwaltung Ende 2019 beauftragt, Konzepte für autoarme bzw. autofreie Bereiche in der Innenstadt zu erarbeiten. Ziel dieses Auftrags ist es, „den Straßenraum in Mainz weiter zugunsten des Umweltverbundes aus Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr sowie zugunsten von mehr Aufenthalts- und Grünflächen sowie Bäumen umzuverteilen. In diesem Zusammenhang sollen auch autofreie Bereiche etwa durch Ausdehnung von Fußgängerzonen sowohl in der Innenstadt aber auch in einzelnen Stadtteilen geprüft werden.“

    Die Verwaltung hat diesen Auftrag aufgegriffen und erarbeitet zurzeit Überlegungen, um den Anliegen des Antrags näherzutreten. Mit ersten Diskussionsvorschlägen, die dann auch in die städtischen Gremien eingebracht werden, ist im Laufe des Jahres 2021 zu rechnen.

THEMENGRUPPE 2 - NACHHALTIGKEIT (GRÜN/KLIMA)

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder

Bodenversiegelung

  • Begrünung von Gebäuden (Dach/Terrasse/Balkone)
    Die Begrünung von Dächern ist im Textbebauungsplan "Dachbegrünungssatzung für die Innenstadt und Neustadt" vom 01.07.1993 geregelt. Weitere Regelungen zur Begrünung von Dächern und flach geneigten Dächern befinden sich in einer Vielzahl von Bebauungsplänen. Die Mindestbegrünung von bebauten Grundstücken ist in der "Satzung über Grünflächen innerhalb der Stadt Mainz vom 30.03.1983" geregelt. 
    Aktuell wird die Grünsatzung fortgeschrieben. Die Fortschreibung verfolgt das Ziel, die Begrünung von bebauten Grundstücken im gesamten Stadtgebiet zu regeln. Dies beinhaltet Regelungen zur Begrünung von Dächern, von Fassaden und von nicht überbauten Grundstücksflächen. 
  • Klimaangepasste Vegetation
    Das Grün- und Umweltamt reagiert seit Jahren bei der Pflanzenauswahl auf die sich verändernden klimatischen Bedingungen. Sowohl bei Baumpflanzungen als auch bei der Auswahl von Ziergehölzen und Stauden wird versucht, die besonderen Standortbedingungen in den Stadtteilen, aber auch die deutlich niederschlagsärmeren Wetterbedingungen im Stadtgebiet von Mainz insgesamt zu berücksichtigen.

  • Bodenflächen (Allee, Parks, Inselflächen, Busspuren)
    Bei größeren Umbaumaßnahmen wird darauf geachtet, den geänderten Bedürfnissen der Stadtgesellschaft Rechnung zu tragen. Flächen für den motorisierten Individualverkehr, die in den vergangenen Jahrzehnten absoluten Vorrang genossen haben, werden bei Straßensanierungen hinterfragt und zugunsten der Aufenthaltsqualität und anderer Mobilitätsformen wie ÖPNV, Radverkehr oder Fußgänger verändert. Entsiegelung von Platzflächen und Wegen in Parks wurden in den letzten Jahren ebenfalls durchgeführt. Im Volkspark konnten dadurch erhebliche Flächenzugewinne für Naherholung und Ruhe dazugewonnen und mit entsprechen Bepflanzungen aufgewertet werden.
  • Private Initiativen (Eigenverantwortlichkeit durch Patenschaften)
    Die Stadt Mainz fördert an einigen Stellen im Stadtgebiet privates Engagement. Dies manifestiert sich in einer Vielzahl von Pflegepatenschaften für Kleinstflächen, Grünflächen und Bäumen. Privates "Gärtnern" in Form von Urban Gardening läuft bereits seit Jahren erfolgreich in der Neustadt im sog. Gartenfeld-Projekt aber auch in kleineren Dimensionen bei der Bewirtschaftung von Pflanzkübeln zur Kultivierung von Gemüse, Tomaten und Kräutern für den Eigenverbrauch.

  • Keine Bebauung von Frischluftschneisen
    Frischluftschneisen ist ein Synonym für Kaltluftabfluss- und Ventilationsbahnen im Außenbereich. Bei austauscharmen Strahlungswetterlagen bildet sich über Freiflächen Kaltluft, die dem Gefälle entlang der Frischluftbahnen abfließt und den Siedlungskörper mit Frisch- und Kaltluft versorgt. Thermische und lufthygienische Belastungen in der Stadt werden hierdurch vermieden oder vermindert. Die Lage, Ausdehnung und Bedeutung der Frischluftbahnen in Mainz ist seit dem Ende der 1980er Jahre bekannt und im Klimaökologischen Begleitplan zum Flächennutzungsplan dargestellt. Frischluftbahnen stehen für eine Bebauung nicht zur Verfügung. Beeinträchtigungen von Frischluftbahnen durch Versiegelung oder Bebauung sind nicht geplant.

Stellungnahme Dezernat VI – Bauen, Denkmalpflege und Kultur Beigeordnete Marianne Grosse

Nachhaltige Stadtplanung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Mainz werden die ökologischen Aspekte ebenso wie soziale und wirtschaftliche Aspekte für Planungen von Teilräumen berücksichtigt. Große Teile des Mainzer Stadtgebietes sind bereits entwickelt und werden unter aktuellen Fragestellungen weiterentwickelt. So sind Gutachten und Expertisen zum Klima und der Frischluftzufuhr in allen Entwicklungen berücksichtigt. Dabei werden z.B. in Bauleitplänen Frischluftbahnen vorgehalten, die nicht bebaut werden dürfen. Auch im Außenbereich gemäß § 35 BauGB kann die Bebauung von Frischluftschneisen im Einzelfall versagt werden.

Im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB hingegen ist eine generelle Freihaltung von Frischluftschneisen rechtlich nicht möglich, da für eine derartige Einschränkung der Baufreiheit keine gesetzliche Ermächtigung existiert. Sofern ein Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB als zulässig anzusehen ist, kann eine Genehmigung nicht versagt werden.

Auch sind im Flächennutzungsplan bestehende Freiflächen wie Parks, Friedhöfe und Plätze dargestellt. Bei der Entwicklung neuer Quartiere wird auf eine entsprechende qualitativ hochwertige Grünausstattung durch Freiflächenangebote, Baumstandorte sowie Dach- und Fassadenbegrünung geachtet und durch Bebauungsplan, städtebauliche Verträge sowie Vorgaben in der Baugenehmigung geregelt. 

Eine Begrünung von Gebäudeteilen kann im baurechtlichen Genehmigungsverfahren immer nur dann vom Bauherrn gefordert werden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert. Sofern dies der Fall ist, wird eine Begrünung von Gebäudeteilen regelmäßig durch Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung gefordert. Insofern wird dieser Lösungsvorschlag bereits jetzt überall dort, wo es rechtlich möglich ist, in der Verwaltungspraxis umgesetzt.

Im Rahmen von baulichen Veränderungen werden die geltenden Rechtsvorschriften aus dem Baugesetzbuch sowie der Baunutzungsverordnung für Bereiche mit Bebauungsplan angewandt. Die nach Gesetz vorgegebenen Kennzahlen zur baulichen Inanspruchnahme sowie die daraus resultierenden Anteile nicht zu versiegelnder Flächen werden rechtskonform eingehalten. Dazu werden regelmäßig Festsetzungen u.a. zu Bebauungsgrad/-dichte sowie die Regenwasserbewirtschaftung durch den Stadtrat getroffen. Zudem werden Festsetzungen in jüngsten Bebauungsplänen zur Vermeidung so genannter Schottergärten getroffen.

Auch bei baulichen Verdichtungen im unbeplanten Innenbereich kommt es auf die den jeweiligen Bauvorhaben zugrundeliegende Rechtsgrundlage an. Hier haben sich die baulichen Veränderungen an den Rahmen der umgebenden Bebauung anzupassen. So sind Baukörpergröße und -grundfläche, die Art der Nutzung sowie die überbaute Fläche wesentliche Einfüge-Merkmale im Rahmen der Zulässigkeitsbeurteilung.

Sofern ein Bauvorhaben entweder den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht oder gemäß §§ 34 oder 35 BauGB als zulässig anzusehen ist, ist die Bauaufsichtsbehörde gemäß § 70 LBauO verpflichtet, eine Baugenehmigung zu erteilen. Der Bauherr hat in diesem Fall einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Eine bauliche Verdichtung kann also aus bauaufsichtlichen Gesichtspunkten nur bei Vorliegen entsprechender Rechtsgrundlagen versagt werden.

Dies gilt auch für den vorgeschlagenen ökologischen Ausgleich bei baulicher Verdichtung. Wie bereits weiter oben ausgeführt, können entsprechende Anforderungen nur gestellt werden, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage existiert. Sofern dies der Fall ist, werden entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Baugenehmigung gefordert.

Soweit die Stadtverwaltung Einfluss auf die bauliche Gestalt von Gebäuden hat, z.B. wenn die Stadt als Entwickler oder Bauherr auftritt, aber ebenso im Rahmen von Kooperationen mit privaten Investoren, in denen gemeinsam ein Wettbewerb ausgelobt wird, wird stets ein hohes Maß an Baukultur in den Auslobungen von der Stadtverwaltung eingefordert. Dieser Qualitätsanspruch wird durch Vereinbarungen (z.B. in städtebaulichen Verträgen) und Gremienbeschlüsse auch umgesetzt.

THEMENGRUPPE 3 - ATTRAKTIVITÄT/LIEBENSWERTES MAINZ

Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen Beigeordnete Manuela Matz

Einkaufen

  • Lokal Einkaufen
    Die Wirtschaftsförderung unterstützt gemeinsam mit Partnern den lokalen Einzelhandel auf unterschiedliche Weise.
    Im Dezember 2020 wurde die Kampagne „Einkaufen in Mainz“ der Landeshauptstadt Mainz gemeinsam mit Mainzplus CITYMARKETING, der Werbegemeinschaft Mainz und Mainz City Management e.V. gelauncht. Zentrale Plattform, die Informationen rund um das Einkaufserlebnis in Mainz (online und offline) bündelt, ist genau-mainz.de/einkaufen. Die Kampagne umfasst sowohl Online-Komponenten wie Werbung auf Facebook als auch Offline-Bausteine (u.a. Werbung in Print-Medien, auf Außenwerbeflächen) genauso wie Radiowerbung und physisches Kampagnenmaterial (u.a. Einkaufstüten und Mund-Nasen-Schutz) im Kampagnendesign.

    Daneben listet die Wirtschaftsförderung auf der städtischen Website www.mainz.de/einzelhandel-online Informationen zum Online-Einkauf beim Mainzer Einzelhandel. Aktuell sind mehr als 180 Geschäfte gelistet.

    Im Rahmen des „Mainz hilft sofort“-Paketes hat die Landeshauptstadt 300.000€ für Projekte und Initiativen zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels zur Verfügung gestellt. Hiermit wurden diverse Projekte in der Innenstadt und den Stadtteilzentren unterstützt, u.a. Weihnachtsbeleuchtung, Werbematerial von Gewerbevereinen, ein Einkaufsführer, Stadtgutscheine sowie Einkaufsapps. Weitere Informationen: mainz.de/mainz-hilft-sofort.

    Die Wirtschaftsförderung unterstützt den Mainzer Einzelhandel zudem bei der Digitalisierung. Gemeinsam mit dem Gutenberg Digital Hub e.V. werden regelmäßig kostenfreie Online-Seminare zu verschiedenen Digital-Themen wie „Social Media“, „Innovationen“ und „Online Marketing“ angeboten. Von Juni 2020 bis Ende Januar 2021 gab es bereits 18 Veranstaltungen.

    Mit der Volkshochschule Mainz kooperiert die Wirtschaftsförderung beim Angebot von sechs Seminaren im Januar, Februar und März 2021 für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sowie weitere kleinere und mittlere Unternehmen. Themen sind der Aufbau von Online-Shops, die Sichtbarkeit des eigenen Geschäfts im Netz sowie Online-Marketing.
  •  „um die Ecke liefern lassen“
    Das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger ist zunehmend auf Bestellungen im Internet und digitale Angebote ausgerichtet. Um die kleinen und mittelständischen Mainzer Unternehmen sowie die Mainzer Gastronomie dabei zu unterstützen, ihre Kundinnen und Kunden online zu erreichen, hat die Verwaltung entsprechende Aufstellungen auf ihren Internetseiten bereitgestellt.  

    Unter mainz.de/gastronomie-lieferservice ist, eingeteilt in 24 verschiedene Kategorien, eine Vielzahl an Gastronomiebetrieben aus allen Mainzer Stadtteilen vertreten. Es finden sich dort vielfältige Arten kulinarischer Angebote, verknüpft mit den jeweiligen Websites und Informationen über den Bestell- und Lieferweg.

    Für den Einzelhandel wurde eine ähnliche Seite erstellt, die unter mainz.de/einzelhandel-online zu finden ist. Dort sind mehr als 180 Geschäfte aus dem Stadtgebiet aufgeführt, die entweder vorübergehend, während der Geltungszeit der Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung, oder dauerhaft einen Lieferservice eingerichtet haben.

    Daneben gibt es das Angebot der Plattform heimatschatz von VRM, Sparkasse Mainz und Werbegemeinschaft Mainz e.V., auf der Einzelhandelsgeschäfte aus dem stationären Handel vertreten sind, die ihre Produkte auf diesem Wege online anbieten. Die Landeshauptstadt unterstützt diese Initiative zur Stärkung des Einzelhandels als Kooperationspartnerin.

    Auch für die Lieferung zu den Kundinnen und Kunden gibt es lokale Alternativen zu den großen Versandunternehmen. Von Mainz City Management e.V. wurde hierfür das Angebot Mainz gebracht für die Lieferung der Waren des lokalen Einzelhandels zu den Mainzer Kundinnen und Kunden ins Leben gerufen.

    Für die Gastronomie gibt es ebenfalls eine lokale Initiative namens Mainz liefert, die Speisen und Getränke der ansässigen Gastronomiebetriebe zu den Kundinnen und Kunden transportiert.

  •  Mehr lokale Packstationen
    Der Onlinehandel wird im Zuge der zunehmenden Digitalisierung immer wichtiger und immer mehr Produkte werden in der Folge zu den Wohnungen der Käuferinnen und Käufer geliefert. Hier stellt sich das Problem, dass einerseits die Empfänger/-innen nicht immer zu Hause sind und andererseits der Verkehr von Lieferfahrzeugen zunimmt, die auf den Straßen geparkt werden.

    Eine sinnvolle Alternative können hierfür Packstationen sein, in denen die Waren ankommen und dort zur Abholung durch Empfängerin oder Empfänger bereitgehalten werden und gleichzeitig als Versandstationen fungieren.
    Die Stadt zeigt sich offen, mit der DHL Paket GmbH als Anbieterin der Packstationen, noch stärker zusammenzuarbeiten – zum Beispiel bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften.

Smart City

  • Städtisches WLAN und leistungsfähiges Internet
    Wirtschaft und Gesellschaft erleben derzeit durch die fortschreitende Digitalisierung einen tiefgreifenden Wandel. Um an diesem Wandel mit seinen Möglichkeiten und Verbesserungen teilzuhaben, ist es Grundvoraussetzung, dass eine entsprechende, digitale Infrastruktur zur Verfügung steht, die so leistungsfähig ist, dass sie den Datentransfer in höchster Geschwindigkeit, bei höchster Datenrate, jederzeit und störungsfrei ermöglicht. Darüber hinaus muss die Infrastruktur so beschaffen sein, dass sie zukunftssicher ist, also auch den zukünftigen, digitalen Entwicklungen mit potenziell weiter rasant steigender Datennutzung entsprechen kann. Die Landeshauptstadt Mainz treibt daher den entsprechenden Infrastrukturausbau zügig voran, um die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft zu decken. Hierbei werden die drei Technologiebereiche Mobilfunk (5G), lokale und öffentliche Netzwerke (WLAN) und leitungsgebundene Infrastruktur (Glasfaser) unterschieden. Seit 2017 betreibet das städtische Tochterunternehmen Mainzer Breitband GmbH im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten öffentliche WLAN-Zugänge, die den Namen „M-HotSpot“ tragen. Der Zugang zum WLAN-Angebot der Mainzer Breitband ist allen Nutzern/-innen eines WLAN-fähigen Endgerätes im Empfangsbereich der jeweiligen Zugangspunkte möglich. Die Abdeckung der M-HotSpots erstreckt sich aktuell auf die Bereiche der Fußgängerzonen, also Ludwigstraße, Staatstheater, Höfchen, Markt und den Bereich der Stadthausstraße sowie auf Hauptbahnhof und Marina Mainz (Zollhafen). Das Angebot wurde seit seinem Start im Jahr 2017 kontinuierlich erweitert. Aktuell wird ein zusätzlicher Ausbau des städtischen WLAN-Angebotes im Rahmen einer Digitalisierungsstrategie konzeptionell betrachtet. Auch bei der leitungsgebundenen Infrastruktur treibt die Landeshauptstadt Mainz den Ausbau voran. Die Verwaltung steht hierfür in engem Kontakt mit den privaten Telekommunikationsunternehmen, denen die entsprechenden Netze gehören und unterstützt diese beim eigenwirtschaftlichen Ausbau. Daneben engagiert sich die Verwaltung aktiv für einen flächendeckenden Glasfaserausbau im gesamten Stadtgebiet, um zeitnah allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den lokal ansässigen Wirtschaftsbetrieben eine Internetanbindung mit Datengeschwindigkeiten im Gigabitbereich anbieten zu können.

    Als eigenständiges Projekt hat die Verwaltung bereits den Anschluss aller Schulen in städtischer Trägerschaft an das Glasfasernetz forciert. Ziel ist es hierbei, mit einer sehr schnellen und zuverlässigen sowie zukunftssicheren Internetverbindung die neuen Möglichkeiten digitaler Schulausstattung zu nutzen und digitale Bildungskonzepte umzusetzen. Nach der Ausschreibung der Anschlussarbeiten und Auftragsvergabe im April 2020 konnte das Projekt schnelle Erfolge erzielen, sodass zum Ende des Jahres 2020 bereits 35 Schulstandorte mit einer Internetanbindung über Glasfasernetze versorgt werden konnten und zum Schuljahresbeginn im Sommer 2021 alle Schulen angebunden sind (+ W-LAN?) 

  • Aktuelle Bürgerinformationen über die MainzApp
    Die MAINZ-App gilt als „digitales Schaufenster“ der Destination Mainz und wurde 2018 von der Landeshauptstadt Mainz, der mainzplus CITYMARKETING GmbH und dem Tourismusfonds Mainz e.V. entwickelt. Sie umfasst eine Vielzahl an Informationen und Servicefunktionen für Touristinnen und Touristen sowie für Bürgerinnen und Bürger – wie z.B. einen Veranstaltungskalender, verschiedene Touren durch Mainz, die Fahrplanauskunft des Rhein-Main-Verkehrsverbundes RMV sowie eine interaktive Stadtkarte mit Informationen zu Sehenswürdigkeiten, Einzelhandel, Gastronomie und Unterkünften.

    Außerdem zeigt sie diverse Visualisierungen prägender Themen und Epochen des kulturellen Erbes von Mainz. So geben die integrierten 3D-Rekonstruktionen bedeutender Sehenswürdigkeiten und Bauwerke den Touristen und Einheimischen – mittels moderner Technologien wie Virtual und Augmented Reality – einen anschaulichen Überblick über das „historische Mainz“. Die kostenlose MAINZ-App ermöglicht das Erlebnis zahlreicher Bauwerke und geschichtlicher Monumente – die größtenteils heute nicht mehr existent sind.

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder

Freizeit & Kultur

  • frei zugängliche Bolzplätze
    Die Stadt Mainz betreibt mehr als 30 Bolzplätze, die allesamt kostenlos nutzbar und frei zugänglich sind. Lediglich vor dem aktuellen Hintergrund der Corona-Pandemie sind diese Plätze momentan nicht zur Benutzung freigegeben, um das Zusammentreffen größerer Gruppen zu verhindern und die Ausbreitung des Viruses einzudämmen.

Sauberes Mainz

  • Mehr Mülleimer - Ortsrand und Vororte, Parks Innenstadt
    Die Standorte sowie die Leerungsrhythmen der Papierkörbe in den Gebieten, in denen der Entsorgungsbetrieb die Straßenreinigung durchführt werden permanent überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Ebenso werden permanent weitere Standorte für Papierkörbe geprüft und im Bedarfsfall umgesetzt.
  • Häufigere Leerung/Häufigere Kontrolle
    Durch die momentane außerordentlich starke Nutzung des öffentlichen Raumes und der gleichzeitigen Schließung von Restaurants kommt es vermehrt zu Verunreinigungen mit „to-go“-Verpackungen. Dies stellt die Straßenreinigung vor große Herausforderungen. Gerade die ausgedienten großformatigen Pizzakartons lassen schnell ein unschönes Bild entstehen.
    Durch den Entsorgungsbetrieb werden im gesamten Stadtgebiet circa 2.000 Papierkörbe betreut, die mindestens einmal wöchentlich geleert werden. Im Bereich der Innenstadt sind etwa 600 Papierkörbe installiert, welche mindestens zweimal täglich geleert werden.

THEMENGRUPPE 4 - BÜRGER:INNEN/SOZIALES

Stellungnahme Dezernat II – Finanzen, Beteiligungen und Sport Bürgermeister Günter Beck

Kulturelles & soziales Zusammenleben/Teilhabe

  • Bürgerhäuser für Vereine und Bürger günstig öffnen
    Die beiden Bürgerhäuser in Hechtsheim und Finthen wurden im Juli 2020 eröffnet. Das Bürgerhaus Lerchenberg befindet sich momentan in Sanierung. In den Bürgerhäusern stehen verschiedene, flexibel nutzbare Räume zur Verfügung. In Hechtsheim gibt es außer dem großen „Rheinhessen Saal“ jetzt auch fünf kleinere Räume mit einer Größe von 35 bis 71 m², die stunden- oder tageweise angemietet werden können. Die stundenweise Anmietung bietet die Möglichkeit, Räume preisgünstig für einen gewünschten Zeitraum zu buchen. Beispielsweise kostet der Raum „Riesling“ von Montag bis Donnerstag in der Tagespauschale 194 € und kann aber auch schon für 24 € die Stunde gemietet werden. Von Freitag bis Sonntag kostet er 291 € tageweise und 36 € stundenweise.

    Weitere Details zu Raumgrößen und Preisen entnehmen Sie bitte der Preistabelle unter mainzer-buergerhaeuser.de.

    Es war ein Wunsch der Vereine, dass es in den Bürgerhäusern außer den großen Sälen auch kleine, flexibel nutzbare Räume gibt. So gibt es auch im Bürgerhaus Finthen außer dem großen „Saal der Lebensfreude“ acht kleinere Räume von 25 bis 69 m². Der Raum „Aubach“ ist mit einem speziellen Schwingboden ausgestattet und kann für verschiedene sportliche Aktivitäten genutzt werden.

  •  Rabatte für Mainzer Vereine
    Für Vereine möchten wir die Nutzung der Bürgerhäuser langfristig attraktiv machen. Deshalb räumen wir ihnen bei den Raumanmietungen großzügige Rabatte ein. Beispielsweise zahlen Vereine für die Anmietung der großen Säle in den Bürgerhäusern nur 50 % des Buchungspreises. Wir erlassen ihnen für die großen Säle zusätzlich die Kaution. Darüber hinaus geben wir bei Dauerbuchung von mehr als 25 Terminen im Jahr in den kleinen Räumen einen Rabatt von 20 % der Gesamtsumme.
    Die Verfügbarkeit und die Kosten sind transparent einsehbar unter mainzer-buergerhaeuser.de. Dort können Räume unkompliziert direkt online gebucht werden.

    Zusätzlich zu den Rabatten für Raumbuchungen haben Mainzer Vereine die Möglichkeit, für ihre Veranstaltungen eine finanzielle Unterstützung beim Förderverein der Mainzer Bürgerhäuser e.V. zu beantragen. Über Förderanträge entscheidet der Vorstand in monatlichen Sitzungen. Unkompliziert und schnell können Zuschüsse über einen Antrag auf der Webseite des Fördervereins foerderverein-mbh.de gestellt, aber auch formlos an die E-Mail-Adresse foerdervereinbuergerhaeuserwebde gerichtet werden.

Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit Beigeordneter Dr. Eckart Lensch

Soziales

  • Familie & Beruf vereinbaren
    Berücksichtigung von Kinderbetreuung bei der Stadtentwicklung (viel früher):
    Die Jugendhilfe- und Sozialplanung der Landeshauptstadt Mainz ist bereits heute bei städtebaulichen Planungen (z. B. der Entwicklung von neuen Wohngebieten sowie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen) frühzeitig beteiligt. In einem verwaltungsinternen ämterübergreifenden Prozess werden dabei auch die Belange der Kinderbetreuung berücksichtigt, so dass, falls erforderlich, Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. -möglichkeiten rechtzeitig eingeplant werden können.
  • Transparenz & Planbarkeit bei der Vergabe von Plätzen
    Die Vergabe der Kita-Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt nach folgenden Prioritäten:

    1. Alleinerziehende oder in Ausbildung befindliche Elternteile
    2. Eltern, die beide berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden bzw. arbeitssuchend sind
    3.besondere soziale, familiäre und pädagogische Dringlichkeiten

    Die Vergabeprioritäten sind an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet:
    § 22 Abs. 2 SGB VIII: Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen […]den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
    § 24 SGB VIII: Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn […] die Erziehungsberechtigten 
    a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden […]
    § 27 SGB VIII: Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
    § 2a KitaG Rheinland-Pfalz: besondere Dringlichkeit bei Kindern im Vorschuljahr Tagesmutterbehausung bedarfsgerecht umsetzen

    Die Prioritäten sind auf der städt. Homepage unter mainz.de/kinderbetreuung aufgeführt.

    Die Verwaltung wendet diese Prioritäten seit langer Zeit an. In der Arbeitsgruppe Kindertagesbetreuung am 02.04.2019 und dem Jugendhilfeausschuss 03.04.2019 wurden die Kriterien erneut erörtert und bestätigt.

  • Tagespersonbehausung bedarfsgerecht umsetzen
    Kindertagespflege als familienähnliche Betreuungsform, die insbesondere von Eltern unterdreijähriger Kinder in Anspruch genommen wird, findet in der Regel in den eigenen Wohnräumlichkeiten der Tagespflegepersonen statt. Die Räumlichkeiten werden im Zuge der Erteilung der Pflegerlaubnis für die Tagespflegeperson in Augenschein genommen und von verschiedenen Fachbehörden geprüft. Nur wenn die Räumlichkeiten für in Ordnung befunden werden, kann die Pflegeerlaubnis für eine Tagespflegestelle erteilt werden.
  •  Attraktivität von Erziehungsberufen stärken
    Die Stadtverwaltung Mainz schöpft viele Möglichkeiten aus, den Erziehungsberuf attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu machen.

    Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung eröffnet einen wesentlichen attraktiveren Zugang zum Beruf der/des Erzieherin/Erziehers, da zum einen bereits während der Ausbildung praktische Erfahrung gesammelt wird, und man darüber hinaus bereits während der Ausbildung eine Vergütung erhält (im Vergleich zur Vollzeitausbildung, wo dies erst im Anerkennungsjahr der Fall ist).

    Dadurch, dass die Teilzeitausbildung nun standardmäßig drei Jahre umfasst, und nicht wie vorher vier, da das Anerkennungsjahr in die Ausbildungszeit integriert wird, gibt es aufgrund der Zeitverkürzung eine weitere Attraktivitätssteigerung. Eine große Zielgruppe bilden hier vor allem Personen, die sich auf dem zweiten Bildungsweg zur/zum Erzieher/in qualifizieren wollen, bereits eine Familie haben und mitten im Leben stehen. Die Teilzeitausbildung ermöglicht damit aufgrund der Arbeitszeit und dem Entgelt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

    Dies gilt auch für ausgebildete Erzieher/innen, da wir für die Stellenbesetzung verschiedene Stundenmodelle zur Beschäftigung anbieten. Durch das grundsätzliche Schließen von unbefristeten Arbeitsverträgen wird eine langfristige (familiäre) Planbarkeit sichergestellt.

Kulturelles & soziales Zusammenleben/Teilhabe

  • Sozialkaufhaus
    Die Einrichtung eines Sozialkaufhauses wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach geprüft und hierzu Ideen und Konzepte mit Sozialvereinen entwickelt. Geeignete Immobilien konnten bisher nicht gefunden werden. Der Druck auf den Mainzer Immobilienmarkt ist so groß, dass geeignete Immobilien bisher nicht gefunden und Sozialkaufhauskonzepte bisher nicht umgesetzt werden konnten.

    Der Verein Zusammenarbeit mit Osteuropa e.V. (ZMO) bietet unabhängig der oben beschriebenen Aktivitäten bereits seit einigen Jahren in seinem Secondhand-Laden in Bretzenheim günstige Kleidung an, die er als Spenden erhält.

  • Barrierefreiheit aller neuen Stadtprojekte
    Die Berücksichtigung der Belange beeinträchtigter Menschen hat in allen Mainzer Projekten zu erfolgen. Die Belange werden insbesondere bei Bauprojekten durch die Beteiligung des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen vertreten und fließen so in die Planung der neuen Stadtprojekte ein.
  • Beratungsangebot für benachteiligte Gruppen
    Die Stadtverwaltung Mainz fördert und unterstützt eine Vielzahl von Beratungsstellen im Jugendhilfe- und Sozialhilfebereich (z. B. Beratung und Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden, Obdachlosen, Migranten, Eltern, Kindern, auch in rechtlichen Fragen). Sowohl das Land Rheinland-Pfalz als auch die Stadtverwaltung fördern die Beratungseinrichtung beim Ausbau bedarfsgerechter digitaler Ausstattung, um gerade die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern, die über keine Ausstattung zu Hause verfügen, zu gewährleisten. Gleichfalls bieten insbesondere die Gemeinweseneinrichtungen und Jugendhilfeeinrichtungen Angebote zur Bildungsförderung an und die Nutzung digitaler Ausstattung.

    Gerade während der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, die mit massiven Kontakteinschränkungen einhergingen, haben sich kreative Zugangsmöglichkeiten zu Beratungsangeboten als sehr gute Ergänzung zu „Face-to-face“ Kontakten erwiesen.

    Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurden z.B. den zu betreuenden Familien digitale Endgeräte von den freien Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt, um in Kontakt zu bleiben und mögliche Problemlagen abzuwenden. Beratungsstellen haben ebenfalls ihr Angebot durch Onlineberatung erweitert.

    Insbesondere im Bereich der schulbezogenen Hilfen konnte durch eine digitale Begleitung auch ein Beitrag zur Teilhabe und Bildung geleistet werden. Die Verbesserung bei der digitalen Teilhabe und Bildung sehen wir als gesamtgesellschaftlichen Auftrag. Hierbei müssen auch andere Systeme ihren Beitrag leisten, um Benachteiligung, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht abzubauen.

    Erfolgsversprechend für das Erreichen von benachteiligten Gruppen, sind für uns eine enge Vernetzung der Anbieter und die Entwicklung von Präventionsketten, die eine flächendeckende Information ermöglichen.

Stellungnahme Dezernat VI – Bauen, Denkmalpflege und Kultur Beigeordnete Marianne Grosse

kulturelles & soziales Zusammenleben/Teilhabe

  • Freie Flächen und Räume für Zusammenkünfte erhalten
    Der Zoll- und Binnenhafen ist ein 27 Hektar großes innerstädtisches Entwicklungsareal, dass sukzessive realisiert wird und das großzügige öffentliche Flächen an Nord- und Südmole erhalten wird. Die Flächen auf der Südmole sind bereits hergestellt und erfreuen sich großer Beliebtheit, für die Gestaltung der Nordmole wurde am 04.12.2020 ein Landschaftsarchitekturbüro im Rahmen eines freiraumplanerischen Wettbewerbes mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Die bauliche Umsetzung erfolgt sobald große Teile der Bebauung entlang der Nordmole realisiert werden, damit durch die private Bautätigkeit der aufwendig hergestellte öffentliche Bereich der Nordmole keinen Schaden nimmt.

THEMENGRUPPE 5 - WIE UND WO WOHNEN

Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit Beigeordneter Dr. Eckart Lensch

  • Soziale Einrichtungen in jedem Viertel
    In den Regionalfenstern der Sozialen Stadt (Neustadt, Mombach und Lerchenberg) gibt es jeweils ein Stadtteilbüro, welches von unterschiedlichen/gemeinnützigen Nutzergruppen (z.B. Vereine, Arbeitsgruppen und Initiativen) aus der Mainzer Neustadt kostenfrei genutzt werden kann. Gleichzeitig stellt das Stadtteilbüro einen Treffpunkt und Versammlungsort für aktive Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils dar, um Ideen die den Stadtteil betreffen auszutauschen.

    Darüber hinaus stehen die kommunalen Kinder-, Jugend- und Kulturzentren, die Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Gemeinweseneinrichtungen in den Stadtteilen für Initiativen der Begegnung offen (teilweise kostenfrei oder mit Nebenkostenbeteiligung)
  • Bessere Kontrolle der Mietbremse & Mieterschutz durch die Stadt
    Die Mietpreisbremse schützt den (Neu)Mieter:innen im Rahmen des privatwirtschaftlichen Vertragsverhältnisses. Der/Die Vermieter:in darf bei Neuvermietung den Mietpreis höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen. Soweit Mieterinnen und Mieter jedoch willig sind, die überhöhte Miete zu zahlen, drohen dem/der Vermieter:in keine Konsequenzen.

    Stellt ein/e Mieter:in fest, dass die Miete um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, muss der/die Vermieter:in auf den Verstoß gegen die Mietpreisbremse hingeweisen werden. Erst nach dieser Rüge darf die zu viel verlangte Miete einbehalten werden. Mieter:innen, die an der Richtigkeit der vereinbarten Miete zweifeln, können sich an einen Mieterverein wenden oder die Rechtsberatung durch einen Anwalt suchen.

  • Städtische Wohnraumvermittlung bzw. –börse
    Vor einigen Jahren bereits wurde die städtische Wohnungsvermittlung eingestellt. Grund hierfür lag an der mangelnden Zugriffsmöglichkeit der Wohnungsvermittlung auf Wohnraum. Weitergeführt wird hingegen die Wohnungsbörse. Diese unterstützt Menschen, die im Sozialleistungsbezug stehen bei der Suche von mietangemessenem Wohnraum. Hier arbeitet die Wohnungsbörse grundsätzlich mit allen Vermietern am Markt, hauptsächlich jedoch mit dem städtischen Wohnungsbauunternehmen Wohnbau zusammen.

Stellungnahme Dezernat VI – Bauen, Denkmalpflege und Kultur Beigeordnete Marianne Grosse

Wie und wo wohnen

Mit den durch die Stadtverwaltung unterstützten Baugemeinschaften wurde die Vielfalt an Wohnraum in Bezug auf Lage im Stadtgebiet, Größe der Wohnungen, Anzahl der Räume und die Barrierefreiheit aktiv gefördert und dient als Vorbild für ähnliche private Initiativen. 

Die soziale Durchmischung wird in den Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Wohnraum durch den Abschluss so genannter städtebaulicher Verträge gewährleistet. Dabei verpflichtet sich der Vorhabenträger bei der Realisierung von mehr als 10 Wohnungen einen festgelegten Anteil als sozial geförderten Wohnraum zu errichten. Der Anteil liegt nach Stadtratsbeschluss vom 18.11.2020 bei 30 Prozent sozial gefördertem Wohnraum, der durch den Vorhabenträger hergestellt werden muss.

Bei der Nutzungsänderung von leerstehenden Gewerbeflächen hin zu einer Wohnnutzung sind die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie weitere das Schutzbedürfnis der Wohnnutzung beeinträchtigende Faktoren zu prüfen. Die Standortfaktoren von Groß-Gewerbe und Wohnbauflächen unterscheiden sich ebenfalls stark von Wohnstandorten, z.B. hinsichtlich der Versorgung mit technischer und sozialer Infrastruktur sowie Abstand und Sicherungsmaßnahmen zu Emissionsquellen zur Gewährleitung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse. 

Daher sind brachgefallene Gewerbeflächen nur unter bestimmten Rahmenbedingungen für Wohnraum nutzbar. U.a. zählt dazu auch die fortwährende Eignung als Gewerbefläche mit neuem Nutzungskonzept. Soweit jedoch auch eine Umnutzung möglich ist, werden solche Quartiere wie z.B. der Zoll- und Binnenhafen oder auch der Bereich der GFZ-Kaserne als Wohnstandorte entwickelt.

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