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Bürgerforum "Mein Stadtteil. Meine Ideen." Mainz-Finthen

Stellungnahmen der Dezernate der Landeshauptstadt Mainz zum Stadtteilforum Mainz-Finthen, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 27. Oktober 2018 stattfand.

THEMENGRUPPE 1 VERKEHR/ÖPNV

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder

I. Verkehr aus Finthen raus

  • Bus 56: Taktung erhöhen
    Stoßzeiten, nachts/Wochenende/Innerorts Römerquelle - Markthalle
    In der 3.Fortschreibung des Nahverkehrsplans sind wie auch zuvor Festlegungen der Häufigkeit/Taktung/Bedienzeiten in Abhängigkeit der Bedeutung der Quell-/Zielbeziehungen getroffen worden und die einzelnen Relationen dahingehend unter-sucht worden. Hieraus entstand ein sogenanntes „Ziellinienkonzept“ mit einer Grundtaktung von 15 bzw. 30 Minuten.

    Für innerörtliche Beziehungen mit begrenzter Nachfrage (z.B. Römerquelle) sollen künf-tig ggf. alternative Bedienformen wie z.B. Fahrten auf Anforderung getestet werden 
  • Tram 52: bis Schillerplatz nachts (Poststraße)
    Die Linie 52 verkehrt von Bretzenheim über Schillerplatz nach Hechtsheim. Mit der Linie 51, die in den Abendstunden nur bis Zwerchallee verkehrt, besteht mit Umstieg in die Linie 50 die Möglichkeit, in die Innenstadt und zum Schillerplatz zu gelangen. Darüber hinaus bietet die Nachtbuslinie 90 Verbindungen zwischen Poststraße und Schillerplatz
  • Kurzstrecke erweitern (Preisgestaltung insgesamt attraktiver)
    Das rabattierte Kurzstreckenticket gilt einheitlich im gesamten Stadtgebiet für die Fahr-distanz bis zu einschließlich 3 Haltestellen. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs würde zu Fahrgeldverlusten führen, für die derzeit keine finanziellen Kompensationsmittel zur Verfügung stehen.

II. Schülerströme

  • Kostenfreies Schülerticket für alle
    Auch solch eine Regelung würde zu Fahrgeldverlusten führen, für die derzeit keine finanziellen Kompensationsmittel zur Verfügung stehen.
  • Stoßzeiten => Zusatzbusse (Römerquelle, Katzenberg, Keltenlager)
    In der am stärksten ausgelasteten Morgenspitze (Berufs- und Schülerverkehr) sind i.d.R. alle verfügbaren Busse und Straßenbahnen im Einsatz. Zusätzliche Fahrzeuge würden zu spürbaren Mehrkosten führen und zu ungenützten Zeiten außerhalb dieser Spitzenzeiten. Gleichwohl geht die MVG regelmäßigen Überlastungserscheinungen nach und reagiert bei Bedarf.

III. Parkplatznot durch Pendler

  • Einrichtung P+R am Ortseingang (Atrium-Hotel) als Möglichkeit
    Die Verwaltung führt zurzeit eine Potenzialanalyse für sinnvolle und geeignete P+R-Anlagen durch. Erste Präferenz sind Standorte entlang der Straßenbahnstrecken. Die Endhaltestellen Poststraße in Finthen bietet in ihrem Umfeld leider keine ausreichend großen Flächen für eine entsprechende Anlage. Die Römerquelle ist hingegen für Pendler aus Richtung Ingelheim/Wackernheim nur schlecht zu erreichen. An der vorgeschlagenen Stelle verkehren derzeit nur Busse. Die Verwaltung hält mittelfristig den Gedanken von P+R auch für Finthen für eine durchaus untersuchungswerte Perspektive.

THEMENGRUPPE 2 RADWEGE/GRÜNFLÄCHEN, NAHERHOLUNG

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder

2.1.RADWEGE

I. Integration des Fahrrads in den Verkehr

  • Bürgersteige Katzenberg Kreuzung
    Im Bereich Katzenberg befinden sich keine Radwege, sodass der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt und durch Borde nicht behindert wird. Der Aufwand für Bordsteinabsenkungen im Verlauf der Gehwege ist angesichts des sehr begrenzten Aufkommens (Befahren des Gehwegs zulässig nur für Kinder bis 10 Jahre) und der Vielzahl an Stellen vergleichsweise groß. Zudem sind auch immer die Belange der Barrierefreiheit und Menschen mit Seheinschränkungen zu berücksichtigen, da niveaugleiche Absenkungen beispielsweise die Orientierung mit dem Langstock erschweren.
  • Ausbau vorhandener Auffahrten
    Die Verwaltung bittet um konkrete Benennung entsprechender Stellen
  • Schlaglöcher des Gonsbachtalwegs beseitigen
    Der Hinweis wird in Kooperation mit der Abteilung Straßenbetrieb in das Radwegesanierungsprogramm mit aufgenommen.
  • Hinweisschilder Radwanderwege
    Sofern die Beschilderung Lücken oder Fehler aufweist, bittet die Verwaltung um konkrete Hinweise, denen dann selbstverständlich nachgegangen wird. Grundsätzlich wird die Beschilderung in Zusammenarbeit mit einem externen Büro jährlich geprüft und entsprechend gewartet.
  • Fahrradkarte Mainz (mobil und physisch)
    Die Radwegeachsen rund um Finthen sind in der Radwegekarte der Stadt Mainz verzeichnet. Die Radwegekarte wird weiterhin als Printmedium zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Dieselfonds wird aktuell die Ergänzung mittels einer App-Lösung geprüft.

II. Neuschaffung

  • E-Bike-Stationen (insbesondere Senioren)
    MVGmeinRad prüft derzeit Optionen, ihr Angebot um Pedelecs und/oder ähnliche Lösungen zu erweitern.

  • Radweg Katzenberg => Mainz City über Gonsenheim
    Diese Radwegeverbindung wurde im Rahmen der Überlegungen für Stadtteilrouten konzeptionell und planerisch aufbereitet und soll im Laufe des Jahres 2019 umgesetzt werden.
     
  • Radweg Finthen über Schloss Waldthausen =>City nach Budenheim entlang der Straße
    Ein baulich herzustellender straßenbegleitender Radweg ist derzeit nicht finanzbar.

III. Kombination Leihräder + ÖPNV

  • Transport der Räder am Bus
    Der Transport von Fahrrädern in Gestellen am Bus ist für städtische Verkehre nicht zweckmäßig, da der Zeitbedarf für das Einstellen und Herausholen erheblich ist und somit die Reisezeit spürbar vergrößern würde. Außerdem stellt dies im Verkehrsraum eine Sicherheitsgefährdung dar. Die Mietfahrräder sind darüber hinaus nicht für eine kombinierte Wegekette mit dem Bus gedacht, sondern vorrangig als Zu- und Abbringer zu den Haltestellen.
  • Kombikarte Bus + MVG mit Radnutzung (bezahlt)
    Es wird angenommen, dass hier eine einheitliche Karte z.B. als ÖPNV-Zeitkarte, die sich gleichzeitig zur Nutzung des Mietfahrradsystems eignet.
    Die Verwaltung gibt diese Anregung an die Mainzer Mobilität weiter.

2.2. GRÜNFLÄCHEN, NAHERHOLUNG

  • Ausweisung von neuen Grünflächen zur Belebung von Finthen (Jungblutplatz (Jungenfeldplatz?) renaturieren, Parkfläche VR-Bank begrünen, shopping boulevard, Poststraße - Lambertstraße mit Anschluss ÖPNV Haltestelle
    Grundsätzlich der richtige Ansatz, um mehr Grünflächen in hoch verdichteten Siedlungsräumen zu generieren. Prozesse, die eine Umnutzung von Flächen vorsehen, bedürfen der koordinierten und politisch beschlossenen Abstimmung. Teilweise ist die Flächenverfügbarkeit durch Private nicht gegeben.
  • Gründung Verein, der Verantwortung für Grünflächen übernimmt, Kleingartenanlage
    Es gibt den Verein "Schöneres Finthen", der sich unter anderem auch um die Grünanlage Katzenberg / Ecke Kurmainzstraße ("Finther Gickel") kümmert.
    Bei weiterem Bedarf kann der Verein bestimmt kontaktiert werden.
    Es gibt überdies in Finthen einen offiziellen Kleingartenverein, Römerquelle e.V.
    Uns sind keine Informationen nach einem erhöhten Bedarf oder sonstigen Wünschen bezüglich Kleingartenvereine in Finthen bekannt 
  • Baumpflege: Jungblutplatz (eher: Jungenfeldplatz ?), Obstgarten
    Die Bäume werden vom 67- Grün- und Umweltamt regelmäßig kontrolliert. Bei der letzten Kontrolle im November 2018 wurden bei beiden Parkplätzen an wenigen Bäumen leichte Maßnahmen festgelegt, die zeitnah abgearbeitet werden. Ein genereller Rückschnitt der Bäume ist diesjährig jedoch nicht notwendig.
  • Hunde, Nachverfolgung Hundekot
    Das Grün- und Umweltamt kann grundsätzlich nur in Fällen von erstatteten Anzeigen entsprechende Maßnahmen gegen illegale Ablagerungen bzw. gegen den Verursacher in die Wege leiten.

    Insofern können Bürger, die illegale Ablagerungen von Hundekot beobachten konnten, diesen Tatbestand im Rahmen der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit bei der unteren Abfallbehörde des Grün- und Umweltamtes gerne zur Anzeige bringen.

    Selbiges gilt auch für die "Sofortmaßnahmen" - Einhaltung Streupflicht Römerquelle -: Konkrete Missstände bzgl. der Einhaltung der Straßenreinigungssatzung können der unteren Abfallbehörde mitgeteilt werden.
  • Kotbeutelspender und -Mülleimer, An den Wasserwerkswiesen, An der Reithalle, Am Warberg, Sertoriusring und Grünanlage
    Das Aufstellen von Hundekotspendern und Mülleimer hat sich in der Praxis nicht bewährt. An einigen Stellen im Mainzer Stadtgebiet wurden solche Tütenspender versuchsweise aufgestellt, ohne dass sich eine spürbare Verbesserung des Nutzerverhaltens eingestellt hätte. Diese Erfahrungen teilen auch andere Städte, beispielsweise Frankfurt. Hinzu kam, dass größere Mengen an Tüten aus solchen Haltern entnommen wurden und Hundehalter den Verbleib der Hinterlassenschaften ihrer Hunde dann mit nicht vorhandenen Tüten „entschuldigten“. Leider musste auch vermehrt beobachtet werden, dass gefüllte Kottüten achtlos weggeworfen werden. Aus all diesen Gründen wird die kostenintensive Einführung solcher Automaten seitens der Verwaltung nicht als zielführend erachtet.

    In den Ortsverwaltungen sind an der Leine zu befestigende Tütenspender erhältlich.
  • Aubach Renaturierung
    Nachdem in der ersten Jahreshälfte 2018 mehrere Ufergrundstücke auf der (in Fließrichtung gesehen) rechten Seite des Aubachs erworben werden konnten, wurde im Spätsommer das Büro Gutschker und Dongus, Odernheim, beauftragt, die Genehmigungsplanung für die „Gewässerentwicklungsmaßnahme Am Aubach zwischen Am Elmerberg und Altem Wasserwerk“ zu erstellen. Die Grundlagenermittlung ist zwischenzeitlich abgeschlossen, eine erste Vorplanung wird behördenintern Anfang Dezember diskutiert. Selbstverständlich werden die Planungsabsichten im Rahmen einer Bürgerinformation vorgestellt. Anregungen und Bedenken werden entgegengenommen und in die Genehmigungsplanung einfließen. Das erforderliche Wasserrechtsverfahren gem. § 68 WHG sieht darüber hinaus ebenfalls eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Es ist beabsichtigt, die Planung spätestens bis zu den Sommerferien 2019 fertig zu stellen; der Termin für die Bürgerinformation wird voraussichtlich im März/April 2019 stattfinden. Wir gehen davon aus, dass im Frühjahr 2020 die wasserrechtliche Zulassung und auch eine Förderungszusage des Landes für das Projekt vorliegt. Mit den Arbeiten kann dann im Spätjahr 2020 begonnen werden. Eine wünschenswerte Weiterführung der Gewässerentwicklungsmaßnahme bis zur Kurmainzstrasse scheint derzeit nicht realisierbar, da die erforderlichen Grundstücke nicht erworben werden können.
  • Fitnessgeräte; Sertoriusring, Wasserwerke
    Diese Art des Angebots zur Freizeitnutzung wird grundsätzlich befürwortet, ist allerdings ohne Fördermittel o. ä. nicht als zusätzliche Ausstattung in den „Grundleistungen“ der Verwaltung vorgesehen. Daher bedarf es hierzu einer politischen Beschlussfassung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

THEMENGRUPPE 3 – INDIVIDUALVERKEHR

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder

Individualverkehr : Maßnahmenvorschläge

  • Ampelschaltung Flugplatzstraße/Ludwig-Schwamb-Schule; Vorrang für Fußgänger/Schulkinder
    Der ÖPNV sollte an Ampeln nach Möglichkeit bevorrechtigt sein, damit attraktive und zum PKW konkurrenzfähige Reisezeiten möglich sind. Eine generelle Bevorzugung der Fußgänger würde diesem Ziel entgegenwirken.
  • Einrichtung Zebrastreifen
    Für die Neuanlage von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) gibt die einschlägige Richtlinie ein Mindestmaß an Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde vor, was an den genannten Stellen ohne Zebrastreifen nicht erreicht wird. Außerdem erachtet die Richtlinie Zebrastreifen in Tempo 30-Zonen (wie in den vorliegenden Fällen durchgängig der Fall) als „in der Regel entbehrlich“ und empfiehlt -wenn überhaupt- bauliche Lösungen. Dies liegt in Form von Aufpflasterungen am Tegut/Katzenberg bzw. Querungshilfen (Mittelinsel) in der Waldthausenstraße und An der Steige bereits vor. Der Überweg in der Aubachstraße ist in der Beauftragung zur Beleuchtung für 2019 vorgesehen.
    Ob die Entfernung der Zebrastreifenreste notwendig ist, wird vor Ort geprüft.
  • Einfahrt Thüringer Straße/Gonsenheimer Straße; Absolutes Haltverbot auf Boden markieren
    Die Verwaltung wird prüfen, ob es an dieser Einmündung häufiger Falschparken zu be-obachten ist und dies einen sicherem Verkehrsablauf beeinträchtigt. Sollte Handlungsbedarf bestehen, wird in der von der Straßenverkehrsbehörde geleiteten Verkehrskommission über geeignete Maßnahmen beraten.
  • Schutz des Gehwegs durch Metallpfosten
    Auch hier wird eventueller Handlungsbedarf geprüft und ggf. geeignete Maßnahmen z.B. wie vorgeschlagen, umgesetzt.
  • Verkehrsberuhigung Thüringer Straße (Ausweichstrecke für Raser in Richtung Römerquelle)
    Hier sollte zunächst eine Geschwindigkeitsmessung mit mobilen Geräten durchgeführt bzw. eventuell vorliegende Kontrollergebnisse des Verkehrsüberwachungsamtes ausge-wertet werden. Sollte Handlungsbedarf bestehen, könnte z.B. über alternierendes Parken nachgedacht werden.
  • Kreisel an Ortseinfahrt und Finthen Katzenberg
    Grundsätzliche Vorüberlegungen haben in der Vergangenheit stattgefunden, derzeit ist jedoch eine planerische Vertiefung bei der Stadt und beim LBM nicht beabsichtigt.
  • Lärmschutz A 60; Brücke bis Abfahrt und Finthen
    Die Bereitstellung von Lärmschutzeinrichtungen an Autobahnen liegt in der Zuständig-keit des Landesbetriebs Mobilität (LBM). Für den Abschnitt zwischen Autobahnkreuz Mainz-Süd und Anschlussstelle Finthen, ggf. auch darüber hinaus, hat der LBM Planungen erstellt. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird dann das Erfordernis von Lärmschutz geprüft. Ob Finthen in diesem Rahmen Lärmschutz erhalten kann, lässt sich derzeit seitens der Verwaltung nicht beurteilen.
  • Neue AB-Abfahrt „Römerquelle“
    Der Punkt ist noch in der Abstimmung zwischen den Fachbereichen.
  • Verkehrsführung Masterkonzept
    Für Finthen ist derzeit kein Verkehrskonzept oder Masterplan in Bearbeitung.
  • Einbahnstraße Gonsenheimer Straße => Jupiterweg (Neuerschließung)
    Der Verkehrsverwaltung liegt hierzu kein Planungswunsch oder –auftrag vor.
  • Verkehrskontrollen v.a. in Spielstraßen und Brennpunkten
    Mainz Finthen ist fester Bestandteil des Überwachungskonzeptes des Verkehrsüberwachungsamts. Auch die Spielstraßen sind darin enthalten und werden in unregelmäßigen Abständen und zu verschiedenen Tageszeiten durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert.

Information:

  • Situation Ausbau Grundschule (GS) und Parken/Verkehr
    Es liegen Planungen für den Umbau des Schulgeländes vor, die auch die Parkplatzsituation in der Ludwig-Schwamb-Straße und eine Bring- und Holzone beinhaltet. Für den derzeit noch betriebenen Standort in der Lambertstraße ist eine solche Zone im Sommer 2018 bereits eingerichtet worden.
  • Verkehrsregelung „An der Steige“
    An der Einmündung An der Steige/Poststraße hat die Verwaltung eine Querungshilfe errichtet. Nach Beendigung der Bauarbeiten an den benachbarten Häusern soll zudem der Abbiegeradius in Richtung Poststraße verkleinert werden, um die Fahrgeschwindigkeiten zu verringern. Eine Änderung der Verkehrsregelung (Beidrichtungsverkehr) ist derzeit nicht geplant.

Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordnete Manuela Matz

  • Kontrollen von Hundebesitzern (Maulkorb, Kot)- Seite 17
    Eine Überprüfung der Einhaltung einer angeordneten Anlein- und/oder Maulkorbpflicht erfolgt unverzüglich, soweit dem Standes-, Rechts- und Ordnungsamt entsprechende Informationen vorliegen.
    Darüber hinaus existiert eine generelle Anlein- oder Maulkorbpflicht in Mainz nicht und wäre auch unverhältnismäßig. Lediglich in Grünanlagen und in der Fußgängerzone besteht eine generelle Anleinpflicht, welche im Rahmen von Präsenzstreifen auch überprüft wird. Selbstverständlich geht auch der Vollzugsdienst entsprechenden Hinweisen nach.

THEMENGRUPPE 4 – SOZALES/SICHERHEIT

Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit - Beigeordneter Dr. Eckart Lensch

  • Kinderbetreuung 1-3; Gesetzliche Pflicht- Seite 19
    Im Mainzer Stadtteil Finthen (inkl. Layenhof) gibt es derzeit (Stand 15.11.2018) sieben Kindertagesstätten, in denen insgesamt 540 Betreuungsplätze angeboten werden; darüber hinaus stehen 43 Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen zur Verfügung. Die Kindertagespflege ist gerade für Eltern mit unterdreijährigen Kindern eine stark nachgefragte Betreuungsform mit familienähnlichen Betreuungsstrukturen.

    In Finthen besteht der Bedarf, zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, um die Rechtsansprüche auf frühkindliche Bildung und Betreuung wohnortnah im Stadtteil decken zu können.

    Deshalb wird im Jahr 2019 auf dem Layenhof die städt. Kita Rodeneckplatz in einer Interimskita in Containerbauweise vorab mit vier Gruppen in Betrieb gehen. Diese Kita zieht dann im Jahr 2020 in das derzeit im Bau befindliche Gebäude der Kita Am Rodeneckplatz direkt neben dem Finther Bürgerhaus ein. Im Zuge dessen wird die Kita im Jahr 2020 um zwei Gruppen erweitert. Aufgrund der prognostizierten weiter steigenden Kinderzahlen im Stadtteil Finthen wird darüber hinaus mittelfristig noch eine weitere Kindertagesstätte im Stadtteil benötigt.

    Alle Kindertagesstätten arbeiten sozialraumorientiert und bringen sich aktiv in das Stadtteilgeschehen mit ein.

    Für Kinder im Grundschulalter gibt es folgende Betreuungsangebote:
    - Grundschule Peter-Härtling-Schule: "Ganztagsschule in Angebotsform" und "Betreuende Grundschule"
    - Waldorfschule: Ganztagsschule in Angebotsform für die Klasse 1 bis 8 - 55 Hortplätze (20 in der städt. Kita Aubachstraße + 35 in der städt. Kita Römerquelle

  • „Platz für Jugendliche“ / „Jugendzentrum fehlt“; Seite 8
    Das Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum (KiJuKuz) Finthen ist mit dem Team des Regionalverbundes „Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Gonsenheim/Finthen (GoFi) vor über 10 Jahren innerhalb von Finthen von der Poststraße 69 in das Mehrgenerationenhaus Römerquelle am Sertoriusring umgezogen und bietet dort regelmäßige Programme und Aktionen für Kinder und Jugendliche an.

    Öffnungszeiten des Jugendtreffs Römerquelle:
    Mittwochs: 16 – 21 Uhr
    Donnerstags: 16 – 21 Uhr
    Freitags: 16 – 21 Uhr

    Öffnungszeiten des Jugendclubs Layenhof:
    Di 17 bis 20 Uhr.
  • „Spielplatz Wasserwerkswiesen wird abends oft von Jugendlichen frequentiert“; Seite 8
    Das Team des KiJuKuz Gonsenheim/Finthen steht hier bereits in Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen vom Jugendschutz und wird den Platz in den Abendstunden aufsuchen, um in Kontakt mit den Jugendlichen zu treten.
  • „Römerquelle: Aufenthaltsmöglichkeiten in der Siedlung fördern schlechtes Verhalten der Jugendlichen – Lärmbelästigung/Bedrohung“; Seite 8
    Das Team des KiJuKuz Gonsenheim/Finthen steht in regen Kontakt mit den Jugendlichen der Siedlung und bindet sie in die Aktionen im Mehrgenerationenhaus Römerquelle ein. Unter anderem wurde mit den Jugendlichen im Herbst eine Müllsammelaktion im Wohngebiet durchgeführt.

    In unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet Römerquelle gibt es einen öffentlichen Spielplatz mit zahlreichen Spiel- und Sportmöglichkeiten auch für ältere Kinder und Jugendliche (z. B. Bolzplatz, Basketballkorb, Skateranlage. etc.)
  • „Fehlendes Sportangebot für Jugendliche (Tennisplätze)“; Seite 8
    Das KiJuKuz Gonsenheim/Finthen bietet regelmäßig Sport- und Bewegungsangebote an. Unter Bezugnahme auf den hier geäußerten Bedarf wird das Team in den nächsten Monaten diesen Aspekt bei der Programmplanung verstärkt berücksichtigen.
  • „Kinder- und Jugendbetreuung. Personen“; Seite 18
    Das KiJuKuz Gonsenheim/Finthen wird Kontakt mit dem Römerquellentreff e.V. aufnehmen, um Möglichkeiten des Einsatzes von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Rahmen der Gemeinwesenarbeit am Römerquellentreff zu prüfen.

  • „Sicherer Hafen (Bsp. Gonsenheim)“; Seite 1
    Im Stadtteil Finthen gibt es bereits das Kindersicherheitsprojekt „Noteingang“ des Kommunalen Präventivrates der Landeshauptstadt Mainz. Eine Übersicht über die teilnehmenden Einzelhändler findet sich hier: mainz.de
  • „Einrichtungen : Bouleplatz, Teenie-Carport, Jugendzentrum, Waldstück zum Hüttenbau (Pappelwäldchen)“; Seite 19
    Im Stadtteil Finthen gibt es zahlreiche öffentliche Spielplätze mit unterschiedlichen Ausstattungen. Weiterhin stehen im Stadtteil drei Bolzplätze zur Verfügung; auf dem Spielplatz Alter Friedhof befindet sich ein Bouleplatz.

    Kinder und Jugendliche haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KiJuKuz Gonsenheim/Finthen oder im Rahmen von „Jugend spricht für sich“ im Jugendhilfeausschuss direkt vorzutragen.

Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordnete Manuela Matz

  • Polizeipräsenz in sozialen Brennpunkten- Seite 19
    - eher nicht gewünscht
    - siehe Jugendbetreuung (lokal)
    Ob und in welchem Umfang seitens der Polizei und/oder des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes besondere Streifen durchgeführt werden und damit eine Präsenz an sozialen Brennpunkten gezeigt wird, richtet sich nach den Auswertungen von Einzelereignissen oder der allgemeinen Sicherheitslage in den einzelnen Gebieten. Darüber hinaus führt das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt quasi täglich Streifen zu Fuß oder mit dem Pkw im gesamten Stadtgebiet durch; auch in Mainz-Finthen.

Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur - Beigeordnete Marianne Grosse

  • Beleuchtung Seite 19, Jupiterweg - Am Königsborn
    Die beiden Straßen liegen zu weit auseinander und sind zudem getrennt durch die Straßenbahntrasse.
    Eine Stellungnahme von Seiten der Mainzer Netze GmbH ist auf dieser Grundlage nicht möglich. Die Situation ist vom Antragsteller zu konkretisieren.
  • Gonsenheimer Straße – Kakteenweg
    Es handelt sich hierbei um die Treppenanlage zwischen Gonsenheimer Straße und Kakteenweg.
    Die Mainzer Netze GmbH teilte mit, dass die Beleuchtungssituation dort verbessert werden könnte, wenn ein umfangreicher Grünschnitt vollzogen werden würde. Bei einem Ortstermin hatte der Eigentümer des östlichen Grundstücks der Mainzer Netze GmbH bereits zugesichert, dort umfassend auszuästen, was allerdings bisher (noch) nicht erfolgte.
  • Am Warberg - Haltestelle Jupiterweg
    Die Mainzer Netze GmbH teilte mit, dass der Weg Am Warberg anbaufrei ist und aus diesem Grund nicht beleuchtet werden muss.

THEMENGRUPPE 5 – ORTSMITTE/ORTSENTWICKLUNG

Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordnete Manuela Matz

  • Gastronomie
    Bisher ohne Stellungnahme, da keine kommunale Eingriffsmöglichkeit.
  • Errichtung einer Packstation an der Römerquelle (Nahversorgungszentrum)
    Nach Angaben der Deutschen Post AG wurde dieses Anliegen innerhalb der dort zuständigen Stelle geprüft. Gegenüber dem Amt für Wirtschaft und Liegenschaften wurde hierzu wie folgt Stellung genommen:
    Die Packstation am Standort Katzenberg 13 in Mainz-Finthen befindet sich nur ca. 1,3 Km vom vorgeschlagenen Standort entfernt und hat noch freie Kapazitäten.
    Aus diesem Grund plant die Deutsche Post gegenwärtig nicht, eine weitere DHL-Packstation in Mainz-Finthen aufzustellen. Sollte sich der Bedarf jedoch künftig ändern, wird die Deutsche Post den Vorschlag erneut bewerten.

Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder

  • Bebauung Grünflächen,Schützenswert, Kirchgasse Obstmarkt/Bürgerhaus Park, Pflegen + entwickeln + erhalten
    Die wachsenden Ansprüche an die öffentliche Infrastruktur in Verbindung mit dem begrenzten Flächenbesitz der Stadt Mainz führen in Einzelfällen zur Vereinnahmung von Freiflächen für andere Nutzungen. Diese Prozesse werden so begleitet, dass Eingriffe kompensiert bzw. durch Aufwertungen an anderer Stelle ausgeglichen und qualitativ ein Mehrwert für Bürger und Natur entsteht.
  • Aufstellen von Mülleimern an „Hundekot belasteten“ Wegen (Wendehammer Philipp-Jakob-Hach-Weg)
    Dem Wunsch der Bürger, im Bereich des Philipp-Jakob-Hach-Weges kostenfreie Papierkörbe zu installieren und diese dann regelmäßig zu leeren, kann leider aus gebührenrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden, da sich dieser Bereich gemäß Satzung im Straßenverzeichnis Teil B und damit in der Anliegerreinigung befindet.

    Es wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die für die öffentliche Straßenreinigung in Mainz Gebühren zahlen nicht zu erklären, warum hier eine Dienstleistung kostenfrei erbracht wird, während ihnen diese zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen der Gebührenerhebung angelastet werden.

    In keinem Fall dürfen die entstehenden Kosten, auch wenn es sich um öffentliche Straßen handelt, dem Gebührenzahler der Straßenreinigung angelastet werden. Die kostenfreie Aufstellung von Papierkörben in Straßen mit Anliegerreinigung ist Aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich. Dies wäre nur machbar, wenn der damit aus städtischen Haushaltsmitteln gedeckt würde.

    Das Problem der Verunreinigungen ist weniger ein Phänomen, dass logistisch oder technisch gelöst werden kann, sondern eher ein gesellschaftliches Problem. Analog dazu sollen Maßnahmen und Instrumente zur Problemlösung vielschichtig ansetzen. Dabei müssen die Werte wie Sauberkeit und Ordnung wieder verstärkt in das Bewusstsein der Menschen gerückt werden.

    Die Übernahme von Pflegepatenschaften für zusätzliche Papierkörbe muss durch die zuständige Ortsverwaltung geregelt werden, da der Entsorgungsbetrieb die Beschaffung und Installation von zusätzlichen Papierkörben nur im Rahmen einer Drittfinanzierung z.B. mit Spendengeldern durchführen kann.

Sofortmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich Dez. V

  • Hinsichtlich der gewünschten Baumschnittmaßnahmen wurde bereits unter Punkt III. Baumpflege berichtet.
  • Hinsichtlich der Kontrolle „Streupflicht Römerquelle kontrollieren“ wurde unter Punkt IV. Hunde berichtet.
  • Hinsichtlich des Themas „Lichtverschmutzung Penny-Anlieferung“ sind die diesbezüglichen Auflagen aus dem Bauschein durch das 60-Bauamt zu prüfen.
  • Zu den wenigen unbeantworteten Punkten sind noch Abstimmungen erforderlich.

Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur - Beigeordnete Marianne Grosse

  • Bebauung Grünflächen Kirchgasse/Obstmarkt/Bürgerhaus "Park" (Seite 20)
    Der noch unbebaute Freibereich, nahe des zur Zeit neu entstehenden Bürgerhauses sollte als prägender und den Siedlungskörper des Stadtteils Finthen gliedernder Grün- und Freiraum aus stadtplanerischer Sicht nicht bebaut werden. Im Ortskernbereich des Stadtteils "Finthen" existiert an keiner anderen Stelle ein derartiger Freiraum, der auch positive Effekte für das Klima im dicht bebauten Ortskern mit sich bringt.
  • Dorfmittelpunkt (Seite 20)
    Aufgrund der Siedlungsstruktur im Stadtteil Finthen ist kein ausgeprägter Dorfmittelpunkt auf den ersten Blick ablesbar. Obwohl am Rande des eigentlichen Ortskernbereiches gelegen, könnte sich nach der Fertigstellung des neuen Bürgerhauses, in dessen direktem räumlichen Umfeld (großer Parkplatz) evtl. ergänzt durch den Bereich Obstmarkt, ein zentraler Dorfmittelpunkt entwickeln.

  • Bestehende Erhaltungssatzung einhalten und kontrollieren (Seite 21)
    Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde hat das Bauamt zu prüfen, ob die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Diese in der Landesbauordnung geregelte Aufgabe wird als staatliche Auftragsangelegenheit wahrgenommen. Sie entzieht sich einer politischen Einflussnahme.

    Im konkreten Fall wird ein Bauantrag für ein Vorhaben zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage gestellt. Sofern ein Vorhaben im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt, steht jede Veränderung von baulichen Anlagen, die nach außen wirksam werden sowie insbesondere der Rückbau (Abbruch) baulicher Anlagen unter einem Genehmigungsvorbehalt.

    Das Bauamt hat in Anwendung der Erhaltungssatzung im Einzelfall zu prüfen, ob die Zielsetzung der Erhaltung baulicher Anlagen und zur Erhaltung der Eigenart von Gebieten bei der Planung eines Vorhabens oder bei Abbruch erfüllt wird.

    Wird diese Zielstellung, die gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt im Einzelfall formuliert wird, bei der Planung von einer Bauherrin oder einem Bauherr erfüllt und liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen, welche die Erhaltungssatzung verlangt vor, so besteht ein einklagbarer Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung.

    Was die Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Satzung betrifft, wird in gleicher Weise verfahren, wie bei der Kontrolle einer Vielzahl anderer Rechtsvorschriften auch. Die Landesbauordnung formuliert in § 59 Abs. 1 die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde:
    Sie hat „ … darüber zu wachen, dass die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften … eingehalten werden; sie haben zu diesem Zweck nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen“.

    Eine Kontrolle aller Bauvorhaben auf die Einhaltung sämtlicher Vorschriften ist weder möglich noch angezeigt. Die Bauaufsichtsbehörde geht grundsätzlich davon aus, dass Bauherrin und Bauherr als Verantwortliche sich auch rechtstreu verhalten werden. Die Kontrolldichte zu erhöhen unterstellt, dass die Bauaufsichtsbehörde den Bürgerinnen und Bürgern Misstrauen entgegen bringt.

    Dieser so formulierte Ansatz ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.

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