Bürgerforum "Mein Stadtteil. Meine Ideen." Mainz-Bretzenheim
Stellungnahmen der Dezernate zu den Vorschlägen aus den vier Themengruppen (Stand 17.5.2017)
THEMENGRUPPE 1 - Verkehr in Bretzenheim
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder
I. Verkehrssicherheit
Beleuchtung (Roter Weg, Färberweg, Feuerlöschteich)
Nach einer überschlägigen Prüfung hat die Verwaltung ermittelt, dass im Färberweg diejenigen Wege, die zur Verkehrserschließung dienen und/oder zu Hauseingängen orientiert sind, ausreichend beleuchtet sind.
Von Seiten des Stadtplanungsamtes, Stabsstelle Städtebau/Stadtbildpflege/Öffentliche Beleuchtung wurde die Notwendigkeit einer Beleuchtung des Roten Wegs zwischen dem Hochhaus und der Hinkelsteinerstraße mit der Abt. Verkehrswesen, dem Schulamt, dem Amt für Jugend und Familie sowie der Polizei im Rahmen unserer üblichen Vorgehensweise geprüft. Als Ergebnis folgte u.a., dass dieser Wegeabschnitt als Schulweg ausgewiesen ist und dem entsprechend zu beleuchten ist. Dieser Sachverhalt wurde dem Ortsbeirat durch Frau Beigeordnete Grosse mitgeteilt und ein entsprechender Auftrag an die Stadtwerke Mainz Netze GmbH erteilt.
Der Feuerlöschteich ist nicht gänzlich unbeleuchtet, sondern wird von verschiedenen Leuchten in den Stichwegen oder benachbarten Verkehrswegen angestrahlt. Es mag sein, dass in diesen Bereichen die Intensität und die Leuchtenabstände subjektiv ein nicht zufriedenstellendes Sicherheitsgefühl vermitteln.
Die Verwaltung nimmt gerne konkrete Hinweise an, sofern punktuell Verbesserungsmöglichkeiten gesehen werden.
"Berliner Kissen"
Die Verwaltung steht solchen Elementen grundsätzlich zurückhaltend gegenüber, da sie nur punktuell wirken. Die Brems- und Beschleunigungsvorgänge führen insbesondere in einem lärmsensiblen Umfeld zu Belästigungen der Bewohnerschaft. Außerdem stellen Berliner Kissen o.ä. eine Sturzgefahr für Zweiradfahrer dar, da sie insbesondere bei Dunkelheit nur schwer zu erkennen sind.
Zunächst sollte versucht werden, ein angemessenes Geschwindigkeitsniveau durch eine gut erkennbare Regelung und Beschilderung zu erzielen. Am Färberweg ist z.B. durch Bürgeranfragen und im Rahmen einer Begehung zur Schulwegsicherheit veranlasst worden, dass die Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) größer und besser wahrnehmbar positioniert werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde, in den verkehrsberuhigten Bereichen Schilder anzubringen, die an die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit erinnern sollen.
Schulwegsicherheit
Das Thema wird seit Anfang 2016 sehr tiefgehend und mit Unterstützung eines externen Gutachterbüros bearbeitet. Die Heinrich-Mumbächer-Schule und die Grundschule An den Römersteinen gehören dabei zu den von der Verkehrsverwaltung gemeinsam mit der Polizei ausgewählten Schulstandorten, die vom Darmstädter Büro Steteplanung besonders vertieft beleuchtet wurden.
Für die Grundschule An den Römersteinen liegen bereits ein vorab abgestimmtes Prüfergebnis sowie Maßnahmenideen vor. Diese werden in Kürze dem Ortsbeirat vorgelegt und nach Freigabe der Haushaltsmittel voraussichtlich im Sommer 2017 umgesetzt.
Im Übrigen sei ergänzt, dass auch an der Erich-Kästner-Schule eine Begehung stattgefunden hatte. Hier hat die Verwaltung ein Angebot des ADAC angenommen, der im Rahmen der Aktion „Für einen sicheren Schulweg“ Beratungen der örtlichen Verkehrsverwaltungen in Aussicht gestellt hatte. Auch hieraus haben sich Maßnahmenvorschläge ergeben, die zurzeit geprüft und bei Eignung umgesetzt werden.
Ausfahrten Seitenstraßen Südring
Die Straßenverkehrsbehörde wird die benannte Situation prüfen und bei Bedarf entsprechende Haltverbotsregelungen anordnen.
II. Verkehrsinfrastruktur
Zustand "geschotteter" Wege – Gartengewann
Bei den unbefestigten Wegen im Baugebiet Gartengewann (z.B. parallel Färberweg, Küferweg) handelt es sich nicht um Wohnwege mit Erschließungscharakter, sondern um Wege in einer Grünanlage, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden.
Die Pflege und Unterhaltung dieser untergeordneten Wege wird mit nachrangiger Priorität wahrgenommen.
Ostergraben Seitenstreifenbefestigung
Im Zuge des Neubaus der Mainzelbahn wurde der westliche Fahrbahnrand der Straße Am Ostergraben als versickerungsfähiges Bankett ausgebildet, in dem große Teile des anfallenden Oberflächenwassers aufgenommen werden sollen.
Hier ist keine weitere Randeinfassung mit Bordsteinen oder ein Gehweg geplant.
Zustand Straßenbelag Südring
Schon im letzten Doppelhaushalt 2015/2016 war die Erneuerung der Fahrbahnbeläge im Südring von der Verwaltung angemeldet. Leider besteht ohne eine entsprechende Bezuschussung durch Landesmittel keine Chance, die Maßnahme zu finanzieren und es erfolgt nun die Umplanung der dort bestehenden Bushaltestellen als barrierefreie Anlagen, damit eine Bezuschussung über ÖPNV-Mittel geprüft werden kann.
Sobald die entsprechende Finanzierung gesichert ist, wird eine Erneuerung der kompletten Fahrbahn angestrebt.
Parksituation (Südring, Ortskern, Essenheimer Straße, Friedhof)
Die Verwaltung ist sich darüber bewusst, dass in Bereichen mit hohem Parkdruck ein Defizit zwischen vorhandenem und nachgefragtem Parkraum besteht. In der Regel ist das Parken an denjenigen Stellen erlaubt, wo keine nach StVO begründeten Hinderungsgründe vorliegen.
Die Verwaltung kann neuen Parkraum nur unter eng begrenzten Rahmenbedingungen schaffen oder reaktivieren. Im Einzelfall ergeben sich jedoch Perspektiven: Im Rahmen der Untersuchung zur Schulwegsicherheit wurde beispielsweise angeregt, in der Essenheimer Straße das alternierende Parken neu zu ordnen und dabei die zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Pflanzkübel zu hinterfragen.
Parksituation Vor der Frecht
In der Straße Vor der Frecht ist auf der Südseite das Parken in Längsausstellung zulässig, auch auf der Nordseite kann abseits von Grundstückszufahrten geparkt werden. Eine Schrägaufstellung schafft leider keinen zusätzlichen Parkraum, da dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Längsparken nicht mehr möglich wäre.
Eine dauerhafte Bushaltestelle ist in diesem Straßenabschnitt nicht vorgesehen, insofern sind Haltverbote, die ggf. für den Busumleitungsverkehr während der Mainzelbahn eingerichtet waren, künftig nicht mehr zu erwarten.
Bürgersteige schmal/"abfallend"
Im dörflich geprägten Ortskern finden sich viele Bereiche mit sehr geringen Gehwegbreiten. Auch die in Einzelfällen recht beträchtlichen Querneigungen sind durch die Historie bedingt. Beides lässt sich nur mit erheblichem finanziellen Aufwand ändern. Doch auch hier lotet die Verwaltung Optionen für Verbesserungsmöglichkeiten aus:
In der Steinbiedengasse schlägt beispielsweise die Verwaltung in dem Abschnitt ohne jeglichen Gehweg vor, einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten, um die Fahrgeschwindigkeiten des Kraftverkehrs zur Rücksichtnahme von Fußgängern, die auf der Fahrbahn laufen zu begrenzen.
Bürgersteige Steinbiedengasse etc. – steil/"abfallend"
Auf Grund der unzureichenden Fahrbahnbreiten ist eine Verbreiterung der angesprochenen Gehwege und damit auch eine Umgestaltung und Verbesserung des Quergefälles leider nicht möglich.
III. MVG
Bre(t)zelticket
Für die Anwendung von Kurzstreckentickets gibt es die abgestimmten Regelungen im Rhein-Main-Verkehrsverbund bzw. im Verkehrsverbund Mainz Wiesbaden mit "maximal 3 Haltestellen sowie maximal 2000 m Fahrtstrecke", die die MVG einheitlich mit ESWE-Verkehr anwendet. Diese Kriterien sind leicht merkbar und verhindern Schieflagen, die bei der Erweiterung auf Binnenverkehre innerhalb von Stadtteilen entstehen würden. So würde ein solcher "Stadtteiltarif" in Drais eine wesentlich geringere Fahrtstrecke ermöglichen als beispielsweise in der Neustadt. Außerdem sind die Grenzen der Stadtteile vielen Fahrgästen und dem Fahrpersonal oftmals im Detail nicht bekannt. Von daher sehen die Verwaltung und die MVG erhebliche Probleme für die Umsetzung des Vorschlags.
Haltestelle "Vor der Frecht"
Eine gleichnamige Haltestelle existiert bereits in der Koblenzer Straße. Sollte im Verlauf der Linienführung 56/57 eine zusätzliche Haltestelle in der Marienborner Straße gewünscht sein, wäre der Abstand zwischen den benachbarten Haltestellen "Essenheimer Straße" und "Marienborner Straße" vermutlich sehr gering.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Gedanken gegebenenfalls im Rahmen der demnächst anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans als Prüfauftrag einfließen zu lassen.
Gestaltung Ostergraben
Eine Zusammenlegung der Bus- und Straßenbahnhaltestelle war nicht vorgesehen und ist aktuell nicht möglich, da der Unterbau der Straßenbahn hierfür nicht ausgelegt ist. Da der Bus nur ein kurzes Stück des Ostergrabens parallel zur Straßenbahn fährt, müsste dieser auf Höhe Ludwig-Nauth-Straße bzw. Ulrichstraße aufwändig ein- und ausgefädelt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsbehinderungen der dann erforderlichen lichtsignalgeregelten Überfahrten die Verkehrsabläufe in der Straße Am Ostergraben sehr nachteilig beeinflussen würden.
Ringverbindung Stadtteile
Mit der Linie 71 bietet die MVG seit Dezember 2016 die Möglichkeit an, über Lerchenberg und Drais nach Finthen/Poststraße zu fahren. Dort kann in die Straßenbahn in Richtung Gonsenheim umgestiegen werden. Darüber hinaus besteht über diese Linie nun Direktverbindung in die Altstadt/Weißliliengasse sowie die Möglichkeit mit Umstieg am Pariser Tor auch die Oberstadt, Hechtsheim und Ebersheim zu erreichen.
Albert-Stohr-Straße; Haltestelle auf dem Parkplatz der IGS
Diese Anregung korrespondiert mit der Idee eines Kreisverkehrsplatzes Südring/Albert-Stohr-Straße. Ein solcher Kreisverkehrsplatz wird an dieser Stelle von der Verkehrsverwaltung derzeit nicht geplant.
Denkbar erscheint eine solche Haltestellenplatzierung bei einer großflächigen Umgestaltung des Knotenpunkts in einer ersten Betrachtung nur in Fahrtrichtung Südring/Marienborner Straße. In Gegenrichtung müsste der stadteinwärts fahrende Bus (z.B. Linie 71) sehr umständlich und zeitraubend aus der direkten Fahrtroute herausgeführt werden.
IV. Verkehrsführung
Kreisverkehr
Kreisverkehrsplätze bieten sich insbesondere an derzeit ampelgesteuerten Kreuzungen an. Weiterhin können Kreisverkehrsplätze an unsignalisierten Kreuzungen zu einer Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.
Allerdings müssen geeignete Rahmenbedingungen vorliegen, unter anderem eine möglichst ausgewogene Verteilung der Verkehrsbelastungen in den jeweiligen Kreisverkehrszufahrten. Darüber hinaus sind die abzuwickelnden Gesamtverkehrsmengen relevant für die Bemessung des Kreisverkehrsplatzes (Durchmesser). Die Möglichkeiten für den Einsatz von Kreisverkehrsplätzen sind vor diesem Hintergrund mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Platz rückzukoppeln.
Aus fahrgeometrischen Gründen sind Kreisverkehrsplätze für das Befahren von Bussen eher ungünstig und werden entlang von Bustrassen seitens der MVG zurückhaltend gesehen.
Die genannten Beispiele schätzt die Verwaltung folgendermaßen ein:
Die Einmündung Südring/Albert-Stohr-Straße ist großzügig ausgebaut und sehr übersichtlich. Es wird auf der Hauptrichtung in aller Regel mit angemessener Geschwindigkeit gefahren. Hinweise auf auffällige Unfallhäufungen liegen der Verwaltung nicht vor. Aus Gründen der Leistungsfähigkeit bzw. Verkehrssicherheit erkennt die Verwaltung insofern keinen akuten Handlungsbedarf. Ein Kreisverkehrsplatz könnte sich aus stadtgestalterischen Gründen mittel- bis langfristig anbieten, da die Verkehrsflächen des Einmündungsbereichs derzeit sehr überdimensioniert wirken.
Die Kreuzung Haifa Allee/Marienborner Straße könnte für eine Kreisverkehrsplanung in Frage kommen, wenngleich hier wie auch im ersten Beispiel auf den Busverkehr hinzuweisen ist. Aufgrund der stark belasteten Hauptrichtung entlang der Haifa Allee wäre jedoch zunächst überschläglich zu prüfen, ob die Verkehre der Seitenarme (insbesondere Marienborner Straße) eine Chance haben, in den Kreisverkehrsplatz einfahren zu können.
Park & Ride
Grundsätzlich unterstützt die Verkehrsverwaltung die Idee, entlang der Mainzelbahntrasse eine Park & Ride-Anlage vorzusehen. Um eine möglichst große Zahl an Pendlern zum Umsteigen auf die Straßenbahn zu bewegen, sollte eine solche Anlage möglichst nahe an der Einfallstraße liegen und Korridore abdecken, in denen gute ÖPNV-Alternativen mit Bahn oder Regionalschnellbussen nicht vorhanden sind.
Günstig wäre vor diesem Hintergrund eine Anlage am Marienborner Bergweg (südlich ZDF/Medienzentrum). Den Vorschlag, alternativ oder ergänzend die freie Fläche zwischen Schleifweg und Mercedes-Niederlassung zu betrachten, greift die Verwaltung gerne auf. Allerdings sei angemerkt, dass hier bauplanungs- und eigentumsrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Außerdem liegt die Fläche nicht optimal zur Haltestelle Wilhelm-Quetsch-Straße der Mainzelbahn.
Parken innerorts (Parkhaus/Garage, z.B. altes Kino)
Sofern Flächen im Ortskern benannt werden können, die Planungsüberlegungen für eine Parkierungsanlage zulassen, ist die Verwaltung gerne bereit, diesbezüglichen Ideen nachzugehen.
Frühzeitige Planung und Information Baustelle St. Georg
Sobald Erkenntnisse über die Bauabläufe und ggf. Verkehrsumleitungen oder –beeinträchtigungen vorliegen, ist die Verkehrsverwaltung gerne bereit, den Ortbeirat und die Bürgerschaft umfassend zu informieren.
THEMENGRUPPE 2- Freizeitgestaltung und Kultur
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder
Holunderweg
Instandsetzung Sitzbänke am Sprudelstein/am Schachfeld
Der besagte Bereich ist lt. Pflegekonzeption zur Grünpflege als untergeordnete Grünfläche ("Weitere Fläche") eingestuft. Geld für Instandsetzung von Mobiliar steht gem. Beschluss des Stadtrates von 2004 aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zur Verfügung. Das zuständige Fachamt wird jedoch die Sitzauflagen überprüfen und in einigen wenigen Abschnitten diese auch ergänzen. Da die Bestückung mit Holzlatten auf den Beton-L-Steinen sehr großzügig über viele Meter hinweg bei der Erstausstattung durchgeführt wurde, werden Auflagenteile in weiten Bereichen ersatzlos entfernt.
Pflege angrenzender Spielplätze
Die durch die Stadt Mainz zu unterhaltenden Spielplätze befinden sich in einwandfreiem Zustand. Kurzzeitige Verunreinigungen sind unvermeidbar, werden jedoch durch die regelmäßig durchgeführten Pflegegänge innerhalb weniger Tage beseitigt. Spielgeräte werden ebenfalls regelmäßig auf Sicherheitsaspekte überprüft und notwendige Reparaturen durchgeführt.
Umgestaltung Grünflächen zw. Sprudelstein und Wellenrutsche zu Tartanfeld mit Basketballkorb/Boule
Eine solche Maßnahme erfordert eine Investition von mehreren Zehntausend Euro. Diese Mittel stehen nicht zur Verfügung. Des weiteren bestehen baurechtliche/ lärmemissionstechnische Bedenken gegen die Einrichtung eines Kunststoffkleinfeldes inmitten der engen Wohnbebauung.
Wilhelm Quetsch Straße (Teil), Entsiegelung/Schaffung Freizeitsport/-areal, Skaterpark, Klettern, Basketball
Auch für einen solchen "Aktivpark" muss Planungsrecht geschaffen werden und müssen die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stehen. Bei der aktuellen Haushaltslage ist eine solche Investition von weit über 100 Tsd Euro seitens der Aufsichtsbehörde nicht genehmigungsfähig, da eine solche Maßnahme nicht als „unabweisbar“ gilt. Darüber hinaus hält die Stadtverwaltung im Holunderweg eine öffentlich nutzbare Basketballanlage vor.
Spielplatz 1912er, Instandsetzung, regelmäßige Pflege
Der Spielplatz wird regelmäßig kontrolliert und gepflegt. Unzulänglichkeiten wurden nicht festgestellt.
Stellungnahme Dezernat IV - Soziales, Jugend, Kinder, Schule, Gesundheit Beigeordneter Kurt Merkator
Werbeaktionstag JUB´s, z. B. durch Aktionen/Veranstaltungen auf verschiedenen Plätzen
Das städt. Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum Bretzenheim (JUB´s) ist bereits seit vielen Jahren auf verschiedenen Stadtteilfesten vertreten. So ist es an zwei Tagen auf dem Brezelfest (im Juni) sowie an zwei Tagen auf dem Adventsmarkt (im Dezember) mit einem Informations- und Aktionsstand präsent.
Weiterhin finden im Zeitraum von April bis Oktober wöchentlich zwei aufsuchende Spiel- und Sportangebote im Stadtteil statt (im Südringpark und auf dem Fußballplatz der Heinrich-Mumbächer Grundschule).
Eine Ausweitung dieses Angebots ist aufgrund der vorhandenen Personalstärke derzeit nicht möglich.
Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur Beigeordnete Marianne Grosse
Wanderkino; Beispiel Weyerhof, Jacque’s Weindepot, TSG-Halle, Stauder, Kontakt zur Neustadtgruppe
In der Mainzer Neustadt bestehen derzeit zwei Stadtteil- bzw. Wanderkinos. Zum einen "Das Neustadtkino" und zum anderen der "Filmsommer" an der Planke Nord. Eine Vermittlung zwischen dem Stadtteilforum und den Organisatoren der Wanderkinos ist der Kulturverwaltung nicht möglich. Wir empfehlen bei Interesse eine Kontaktaufnahme mit den betreffenden Verantwortlichen. Die Kontaktdaten sind unter folgenden Links zu finden:
http://neustadtkino.de/impressum.html
http://filmsommer-mainz.de/#kontakt
Darüber hinaus empfehlen wir, mit dem Verein Brainstream e.V., welcher das "FILMZ-Festival" organisiert, Kontakt aufzunehmen. Das zuständige Vorstandsmitglied, Frau Stella Dresselhaus, ist unter der folgenden Adresse zu erreichen:
Bauordnungsrechtlich handelt es sich bei einem Wanderkino um eine Anlage für kulturelle Zwecke. Aufgrund fehlender Informationen kann auf die bauordnungsrechtliche Belange nicht näher eingegangen werden. Eine abschließende Prüfung kann nur in Form einer Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Aus diesem Grund geben wir zunächst nur eine grobe Einschätzung, ausgehend von keiner baulichen Veränderung:
- Weyerhof, Am Heckerpfad 24: Liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Landwirtschaftliche Aussiedlungen am Bergweg (B 128)": Nicht zulässig.
- Jacque´s Weindepot, An der Wied 19: Im Zusammenhang bebauter Ortsteil (§ 34 BauGB), Denkmalzone Z 81/ 1.0: Voraussichtlich zulässig, da im fiktiven allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO)
- TSG-Halle, Röntgenstraße 14: Im Zusammenhang bebauter Ortsteil (§ 34 BauGB), Erhaltungs- und Gestaltungssatzung B 155 S: Voraussichtlich zulässig, da im fiktiven allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO).
- Stauder, Flurstück 311, Flur 13, Gemarkung Bretzenheim (zwischen "Am Ostergraben" und "Willi-Wolf-Straße"): Liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bretzenheim-West - Teil II (B 50/II)": Im Luftbild 2016 sind hier die Gebäude nicht mehr vorhanden. Möglicherweise ist hier die Fläche als Veranstaltungsort gemeint. Im festgesetzten Dorfgebiet sind Anlagen für kulturelle Zwecke nach § 5 BauNVO Abs. 2 Nr. 7 zulässig.
Belebung Plätze
Der Punkt wurde an Frau OV Siebner zur weiteren Erörterung in der Arbeitsgruppe bzw. im Ortsbeirat weitergegeben.
Rückmeldungen liegen nicht vor.
THEMENGRUPPE 3 - Demografischer Wandel/Zukunft Ortskern
Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur Beigeordnete Marianne Grosse
Neubebauung im Ortskern; Bäckerei Werner, Optiker (S. 20)
Der Dokumentation ist nicht deutlich zu entnehmen, welche Ziele mit der Auflistung verfolgt werden sollen. Um eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, werden weitere Informationen benötigt.
Ziel der Stadt Mainz ist es, in den Ortskernen der Stadtteile eine attraktive Infrastruktur für die Nahversorgung der Bevölkerung anzubieten. Hierzu zählen auch die o.g. Nutzungen. Allerdings ist es der Verwaltung nicht möglich, solche gewerblichen Nutzungen selbst anzusiedeln. Im Rahmen der städtischen Planung können lediglich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die eine solche Ansiedlung ermöglichen (Baurecht). Ob die Nutzungen dann letztlich realisiert werden, ist abhängig von der Verfügbarkeit der Räumlichkeiten (privates Eigentum) und der Rentabilität (Mietpreise, Umsätze etc.) Beides ist durch die Stadt nicht beeinflussbar.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird seitens der Stadtplanung darauf hingewirkt, dass die Erdgeschosslagen in den zentralen Versorgungsbereichen auch weiterhin als Läden zur Verfügung stehen und nicht von Wohnnutzung belegt und damit die Räume für Läden verdrängt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, den Geschäften ausreichend Flächen in den Ortskernen zur Verfügung zu stellen und damit langfristig ein attraktives Angebot für die Bewohner zu schaffen.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen, Beigeordneter Christopher Sitte
Wochenmarkt
Der Bretzenheimer Wochenmarkt fand in den letzten Jahren auf dem kleinen Platz vor dem Rathaus statt. Nachdem die Besucherfrequentierung des Marktes immer weiter abnahm, sank auch die Anzahl der Marktbeschicker/innen. Am Ende kamen lediglich noch ein Obst- und Gemüsehändler sowie ein Fischverkäufer.
Gemeinsam mit den Marktbeschicker/innen wurde nach einer Lösung gesucht. Das Ergebnis war eine Standortverlagerung auf den kleinen Parkplatz an der Ecke Bahnstraße/Albert-Stohr-Straße - in unmittelbarer Nähe der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 52 - und eine Veränderung der Öffnungszeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Durch den neuen Standort erhält der Bretzenheimer Wochenmarkt eine deutlich höhere Aufmerksamkeit. Die Resonanz der Marktbeschicker/innen ist durchweg positiv. Einzig die Verlängerung der Öffnungszeit bis 14.00 Uhr hat keinen Erfolg erbracht. Ursache hierfür ist die Schließung der umliegenden Geschäfte um 13.00 Uhr, was zur Folge hat, dass der Wochenmarkt zu dieser Zeit kaum Nachfrage erhält. Da es sich nur um die versuchsweise Verlängerung der Öffnungszeit handelte, wird der Bretzenheimer Wochenmarkt künftig wieder um 13.00 Uhr enden.
Zukunft "Roxy-Kino"
Der private Eigentümer plant nach unserem derzeitigen Kenntnisstand zeitnah eine bauliche Ertüchtigung.
Der Durchgang von der Zaybachstraße zur Straße An der Wied wird an dieser Stelle wieder für die Allgemeinheit geöffnet.
Schaffung von Verweilplätzen
Grundsätzlich sind Sitzgelegenheiten mit entsprechender Infrastruktur (Müll, Beleuchtung) Teil der öffentlichen Versorgung im Rahmen der Naherholung.
Im Rahmen von Ersatzbeschaffung von Bänken sind grundsätzlich neue Standorte denkbar. Es wäre jedoch im Einzelfall jeweils zu prüfen, ob Nutzungskonflikte mit anderen Belangen (Denkmal-/Stadtbildpflege, Feuerwehr, Naturschutz) bestehen, die ggf. einen Standort nicht ermöglichen.
THEMENGRUPPE 4 – Bürgerservice und Bürgerengagement
Bürgerhaus als Begegnungsstätte / Begrüßungsschreiben / Öffnung OV freitags
Die Punkte wurden an Frau OV Siebner zur weiteren Erörterung in der Arbeitsgruppe bzw. im Ortsbeirat weitergegeben.
Rückmeldungen liegen nicht vor.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen, Beigeordneter Christopher Sitte
Freies WLAN auf öffentlichen Plätzen
Wie durch eine Internetrecherche beim Anbieter Vodafone ermittelt wurde, bestehen im gesamten Stadtgebiet Mainz ca. 13.000 Hotspots. Im Bereich zwischen Mz-Zahlbach und dem Autobahnring (Schleifweg) gibt Vodafone eine Abdeckung mit ca. 1470 Hot-Spots an.
Die Versorgung mit Vodafone-Hotspots geht mit einem noch relativ neuen Angebot des Anbieters einher, welches den Vodafone-Kunden ermöglicht den eigenen WLAN-Router zur öffentlichen Nutzung freizuschalten. Vodafone hat auf technischer Ebene Vorsorge getroffen, dass hier keine Vermischung des Privatgebrauchs mit der Nutzung durch die Öffentlichkeit erfolgt. Dabei wird lediglich die Übertragungstechnik gemeinsam genutzt. Das Surfen an öffentlichen Hot-Spots (Geschäfte, Restaurants usw.) ist in der ersten halben Stunde kostenfrei, bei Teilnahme am HomeSpotservice (ab € 4,99) ist das Surfen generell von weiteren Gebühren befreit und auch an den zahlreichen Hotspots, die an privaten Routern eingerichtet sind, möglich. Die detaillierten Nutzungsbedingungen sind für Jedermann auf der Website des Unternehmens einsehbar.
Die Dichte des oben beschriebenen Netzes ist noch nicht überall einheitlich. Als Vorschlag zur weiteren Verbesserung der Versorgung, könnten die Ladenbesitzer sowie weitere gewerbliche und private Anlieger auf das Angebot hingewiesen werden. Da für Vodafone-Kunden, der finanzielle Aufwand gering, und der Vorteil, außer Haus jederzeit auf die Netzwerke anderer Kunden zugreifen zu können, groß ist, wäre dies eine einfache und kostengünstige Verbesserung der WLAN-Versorgung.
Auch die Angebote von Freifunk und Mainzer Stadtwerken könnten entsprechend einbezogen werden.
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr Beigeordnete Katrin Eder
Müllentsorgung
Mülleimer (mehr, größer, öfter leeren, mit Hundekottütenspender, mit Pfandflaschenkranz)
Aktuell werden innerhalb des Stadtgebietes 1.921 Papierkörbe allein durch den Entsorgungsbetrieb betreut, dazu kommen noch die Papierkörbe die im Bereich von Grün- und Parkanlagen durch das Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz betreut werden.
Durchschnittlich werden durch den Entsorgungsbetrieb jährlich 15 neue Papierkörbe innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums installiert. Die Auswahl der Standorte, der Größe bzw. des Abfallaufnahmevolumens und die Häufigkeit der Leerungen erfolgt dabei in Abhängigkeit vom festgestellten Abfallaufkommen bzw. der Verunreinigungen und der Frequentierung durch Personenverkehr.
Die durch den Entsorgungsbetrieb betreuten Papierkörbe unterliegen alle regelmäßigen Leerungsintervallen, die innerhalb der Einsatzpläne der Straßenreinigung entsprechend festgelegt sind.
Dabei variiert die Leerungshäufigkeit von der einmal wöchentlichen Papierkorbleerung in den
Außenbereichen des Stadtgebietes bis zu viermal täglich durchgeführten Leerung im Bereich der Mainzer Innenstadt.
Leider können die in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen illegalen Abfallentsorgungen von Hausmüll über die öffentlichen Papierkörbe nicht durch die Straßenreinigung verhindert werden. Diese Verhaltensweise einzelner Bürger führt dann oft zu dem Erscheinungsbild überfüllter bzw. überlaufender Papierkörbe und dem Eindruck, dass öffentliche Papierkörbe nicht regelmäßig entleert werden.
Bereits im Jahr 1999 hat sich der Stadtrat mit der Thematik "Aufstellung von Hundekottütenspendern innerhalb des Stadtgebietes Mainz" beschäftigt. Ein Antrag an den Stadtrat über die Finanzierung der Anschaffung der Hundekottütenspender und der regelmäßigen Betreuung scheiterte an der fehlenden Finanzierbarkeit der Investitionsmittel von ca. 200.000 € und den jährlich anstehenden Unterhaltungs- und Betreuungskosten von rund 125.000 €. Diese Kosten sind nach dem Kommunalabgabengesetz nicht veranlagungsfähig im Gebührenhaushalt der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung.
Der Finanzhaushalt der Stadt Mainz lässt es auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu, dass die entstehenden Kosten für die Umsetzung einer solchen Maßnahme abgedeckt werden können.
Nach dauerhaft durchgeführten Testphasen des Pfandringes in verschiedenen Städten innerhalb des gesamten Bundesgebietes (Köln, Düsseldorf, Karlsruhe, Hamburg, München) wurde diese Maßnahme aus nachfolgenden Gründen nicht weiter verfolgt:
- Gefährdung durch in den Verkehrsraum hineinragende Gegenstände
- Nicht zu unterschätzende Verletzungs- und Unfallgefahren durch herunterfallende und zersplitternde Glasflaschen bzw. Glasflaschen die zerbrochen in solchen Haltesystemen stecken.
- Einladung zum Vandalismus – Flaschen werden herunter getreten, abgeschlagen und durch die Gegend geworfen.
- Zunehmende Verunreinigungen um diese Sammelsysteme herum (Fehlbefüllung durch Abfall).
Außerdem wurde auch festgestellt, dass der soziale Aspekt in der Praxis durch professionelle bzw. organisierte Flaschensammler ausgehebelt wird. Dies ist mit ein Grund, warum gerade obdachlose Menschen, die sich mit dem Sammeln von Pfandflaschen ein kleines Zusatzeinkommen sichern, sich im Rahmen von durchgeführten Umfragen gegen den Einsatz von Pfandringen und Pfandkisten ausgebrochen haben.
Ebenfalls wurde festgestellt, dass trotz vorhandenem Pfandring oder Pfandkiste das "Durchsuchen" der Abfalleimer weiter stattfindet, da diejenigen Menschen, die auf ein solches Zusatzeinkommen angewiesen sind, jegliche Möglichkeit ausnutzen, um an die begehrten Pfandflaschen zu gelangen.
Als Fazit kann der Einsatz des Pfandringes leider nur als eine oberflächliche Maßnahme gewertet werden, die aber nicht dem sozialpolitischen Problem der teilweise vorhandenen Armut in der Bevölkerung spürbar entgegenwirkt bzw. für die Betroffenen als erträglicher erscheinen lässt.
Aus den genannten Erkenntnissen und unter Abwägung der Vor- und Nachteile kann einer Einführung des Pfandringes an öffentlichen Papierkörben in der Stadt Mainz weiterhin nicht zugestimmt werden.
Kontrolle wilder Müllentsorgung
Die seit vielen Jahren tätige Umweltstreife des Entsorgungsbetriebs nimmt wilde Müllablagerungen im Stadtgebiet/im öffentlichen Verkehrsraum auf, versucht den Verursacher zu ermitteln und leitet die Abholung ein. Das Aufkommen an wildem Müll und die Kosten hierfür konnten dadurch halbiert werden.
Meldungen über die Hotline (siehe nächster Punkt) werden von der Umweltstreife verfolgt. Dazu muss lediglich eine Meldung eingehen. Ebenso führt die Umweltstreife regelmäßige Kontrollfahrten in den Mainzer Stadtteilen durch. Speziell im Südring sind dabei bisher keine besonderen Ablagerungen aufgefallen.
Hotline zur Meldung
"Unser Mainz – Anpacken, Saubermachen, Wohlfühlen" – so lautet die Aktion, deren Ziel es ist, dass Mainz sauber und attraktiv bleiben soll. Seit Anfang Juni 1998 gibt es die Aktion "Unser Mainz", bei der Bürgerinnen und Bürger telefonisch, per Mail oder persönlich illegale Abfallablagerungen melden können.
Seit der Einführung der Bürgerampel im Internet (Start Ende 2011) ist es möglich, die gemeldete Müllablagerung oder Verunreinigung nach Bearbeitungsstand im Stadtplan der Stadt Mainz auf www.mainz.de zu verfolgen.
Wie funktioniert die Meldung von illegalen Abfällen im interaktiven Stadtplan?
Auf der Internetseite des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz www.eb-mainz.de oder per Telefon 12-21 21 beim UmweltInformationsZentrum können Bürgerinnen und Bürger illegal abgelegten Müll melden, der auf der Straße, in Gebüschen, im Feld oder in anderen öffentlichen Bereichen der Stadt Mainz herumliegt. Zusätzlich ist möglich, Verunreinigungen oder Beschädigungen anzuzeigen.
Ist eine Meldung eingegangen, werden die Daten und Fakten des Müllfundes mittels des Geodateninformationssystems (GIS) in den interaktiven Stadtplan eingepflegt, somit ist eine tägliche Aktualisierung gewährleistet. Je nach Art des Mülls bzw. der Verunreinigung und dem Fundort werden die Meldungen auch an die Umweltstreife, den Feldschutz oder das zuständige Amt weitergeleitet. Nach Begutachtung des ‚Fundes‘ wird bei offensichtlich vorhandenen Abfallablagerungen bzw. Verunreinigungen für eine schnellstmögliche Beseitigung gesorgt.
Mehr Sitzgelegenheiten
Im Rahmen von Ersatzbeschaffung von Bänken sind grundsätzlich neue Standorte denkbar. Es ist jedoch im Einzelfall jeweils zu prüfen, ob Nutzungskonflikte mit anderen Belangen (Denkmal-/Stadtbildpflege, Feuerwehr, Naturschutz) bestehen, die ggf. einen Standort nicht ermöglichen.
Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur Beigeordnete Marianne Grosse
Fahrradständer bei Neubauten auf dem Universitätscampus (S. 22)
Der Campus der Universität steht im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Die Straßen und Wege ebenso wie die darin enthaltene Möblierung unterliegen nicht der Stadt Mainz sondern dem Land Rheinland-Pfalz. Eine Umsetzung bzw. Einflussnahme der Stadt ist daher nur begrenzt möglich.
Im Bereich der universitären Nutzung ist der Anteil an Radverkehr deutlich höher ist als in anderen Bereichen. Insofern sind auch bei allen Projekten auf dem Universitätscampus deutlich mehr Fahrradständer vorzusehen als bei anderen Bauvorhaben. Dies wurde in der Vergangenheit auch stets praktiziert.
Die Stadtverwaltung Mainz wird sich dennoch bei laufenden Planungen des Landes einbringen und auf das Erfordernis von Fahrradabstellanlagen hinweisen, um das Angebot auf dem Campus langfristig zu vergrößern. Für Neubauten auf dem Campus gilt die "Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Fahrradabstellplätzen". Danach sind Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl herzustellen.