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Prüfergebnisse des Bürgerforums V

Stellungnahmen der Dezernate der Landeshauptstadt Mainz zum Bürgerforum V, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 14. März 2015 stattfand.

Prüfergebnisse aus Dezernat I – Oberbürgermeister Michael Ebling

Transparenz bei städtischen Projekten

Die Landeshauptstadt Mainz ist bemüht, insbesondere die städtischen Bauprojekte auf der städtischen Homepage unter www.mainz.de zu dokumentieren. Diesem Vorhaben sind allerdings personelle Grenzen gesetzt.

Bürgerforen für die Stadtteile anbieten

Mainz-Weisenau:

  • Projekt Anwesen Tanzplatz Nr. 5
  • Idee: Ladenlokal als Café
  • Deponie und neue Wohngebiete/ Bürgerforum anbieten

Es ist beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2016 in Mz-Weisenau den Auftakt für stadtteilbezogene Bürgerforen stattfinden zu lassen. Die hierzu notwendigen Absprachen sind in der Vorbereitung. Zukünftig sollen bis zu 2 Stadtteilforen/Jahr durchgeführt werden

Mainz als Hauptstadt des Weins: Werbung hierfür ist kaum wahrnehmbar

Für die Stadt Mainz als Weinhauptstadt wird in vielfältiger Art und Weise Werbung betrieben, so durch die Mainzplus Citymarketing GmbH, dem touristischen Servicedienstleister der Landeshauptstadt Mainz, in zahlreichen Angeboten und für Einzel- und Gruppentouristen, aber auch durch vielfältige Veranstaltungen. Hier zu nennen sind die Weindörfer der Mainzer Winzer alljährlich auf der Johannisnacht, auf dem Markt, dem Leichhof sowie der Stand beim wöchentlichen Marktfrühstück von April bis Oktober auf dem Mainzer Markt.

Außerdem gibt es den wöchentlichen Weinausschank der Mainzer Winzer, sonntags zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr in der Fort Malakoff-Passage von Oktober bis April, und von Mai bis Oktober am Templertor am Mainzer Rheinufer, den Mainzer Weinsalon einmal monatlich am ersten Dienstag des Monats, veranstaltet durch die Jungwinzer an der Theodor-Heuss-Brücke. Die Weinstadt bewirbt die Stadt Mainz auch in Publikationen, wie etwa den Weinführer Mainz, zweite Auflage 2015, das aktuelle Verzeichnis von Weinrestaurants, Straußwirtschaften, Winzerbetrieben und den Preisträgern der Best of Wine Tourism-Awards und die internationalen Broschüren, die seit sechs Jahren jährlich herausgegeben werden mit den nationalen und internationalen Preisträgern und anderen Dingen mehr.

Auch die Website der Stadt Mainz enthält aktualisiert ein neues Angebot zum Thema „Mainz und der Weingenuss“. Des Weiteren betreibt die Stadt Mainz eigene Facebook-Domains unter „GWC-Weinexpress.de“, aber auch als Teil des globalen Netzwerks der Great Wine Capitals unter „www.greatwinecapitals.com“ sowie mit eigenen Facebook-Domains zu Great Wine Capitals und den ausgezeichneten Best Ofs der Great Wine Capitals.

Darüber hinaus ist zur Zeit in der Diskussion die Ausweitung des Weinstandes im Bereich des Mainzer Rheinufers, eine Idee, die ebenfalls von der Stadt Mainz positive Unterstützung erfährt.

Nicht genannt wurden hier bislang die zahlreichen Stadtteil-Weinfeste, wie Weinfest in Kirchenstück, Weinwanderung und Weinfest in Dorf im Ebersheim, Hechtsheimer Weinprobiertage, Weinfest im Park in Laubenheim sowie als größte Veranstaltung der Mainzer Weinmarkt.

Neu in den Reihen der Weinfeste hinzugekommen sind vor vier Jahren die Mainzer Weintage, vier Tage im Mai, sehr präsent am Ufer von Theodor-Heuss-Brücke sowie Kaisertor.

Prüfergebnisse Dezernat II – Finanzen, Beteiligungen und Sport – Bürgermeister Beck

Hunde in der Stadt - Hundesteuer wird als hoch empfunden

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine sogenannte örtliche Aufwandssteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG i. V. m. § 5 Abs. 3 KAG, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Mit 186 Euro für den ersten und 216 Euro für jeden weiteren Hund ist die Steuer die höchste in Rheinland-Pfalz erhobene.

Nach der auch verfassungsgerichtlich anerkannten Definition der Steuer in § 3 Abs. 1 AO, handelt es sich um reine Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Also kurz: Steuern sind Einnahmen ohne Anspruch auf irgendeine Gegenleistung!

Die Festlegung der Höhe der Hundesteuer erfolgte durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung der Einnahmen Voraussetzung dazu war, die Landeshauptstadt Mainz am "kommunalen Entschuldungsfonds" des Landes RLP zu beteiligen, was zu erheblichen finanziellen Entlastungen geführt hat.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Mainz enthält Bestimmungen, die bei schwieriger Einkommenssituation eine Ermäßigung der Steuersätze zulassen. In besonderen Fällen (bspw. Blindenhunde) ist eine Steuerbefreiung möglich. Eine Einzelfallprüfung nach Antragstellung prüft die Voraussetzungen.

SWM AG - Defekte Laternen (Reparatur dauert tw. sehr lange)

Zu diesem Thema liegen sehr unterschiedliche Einschätzungen aus der Bürgerschaft vor. Aufgrund von lokalen Besonderheiten ist nicht auszuschließen, dass einzelne Laternen nicht in einer zumutbaren Reaktionszeit repariert wurden.

Die Anregung wurde an SWM AG mit der Bitte um eine zeitnahe Reparatur weitergegeben.

Prüfergebnisse Dezernat III – Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen – Bg. Christopher Sitte

Immobiles Fundbüro bei Veranstaltungen

Zunächst gehen wir davon aus, dass an ein mobiles Fundbüro bei Veranstaltungen gedacht ist. Ein mobiles Fundbüro könnte bei größeren Veranstaltungen für die Besucher und Gäste durchaus von Vorteil sein.

Allerdings stellt sich die Frage, wie und durch wen dieses Büro personell besetzt werden könnte.

Zur Zeit hat die Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung des 30-Rechts- und Ordnungsamtes keine Möglichkeit, Personal für eine solche Einrichtung zur Verfügung zu stellen; zumal das Büro wohl auch außerhalb der regulären Dienstzeiten zu besetzen wäre. Bisher werden Fundsachen bei entsprechenden Veranstaltungen entweder bei der Polizei, den privaten Sicherheitskräften oder dem Veranstalter abgegeben und dann an uns zur weiteren Veranlassung weitergeleitet. Diese Praxis hat sich nach Auskunft unseres Fundbüros bewährt. 

 

Prüfergebnisse Dezernat IV – Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit – Bg. Kurt Merkator

Projekte für Langzeitarbeitslose (JobCenter/Arb.marktförderung)

Die Landeshauptstadt Mainz (Arbeitsmarktförderung im Büro OB) sondiert in enger Abstimmung mit dem JobCenter Mainz die Möglichkeiten zur Unterstützung von Maßnahmen, die zu einer sozialen Teilhabe der Langzeitleistungsbeziehenden (insb. mit Vermittlungshemmnissen) führen können. So sind derzeit mehrere Projekte am Laufen, die eine öffentlich geförderte Beschäftigung dieser Zielgruppe mit einer Dauer von 6 bis max. 24 Monaten ermöglichen. Derzeit geprüft wird die Umsetzung eines neuen Bundesprogramms mit ESF-Förderung in Mainz.

Sofortige Umsetzung der Mietpreisbremse

Die bundesrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Mietpreisbremse wurden den Bundesgesetzgeber geschaffen. Diese bedürfen der Umsetzung innerhalb der Länder.

Die Stadt Mainz hat bereit im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzeptes bzw. der Handlungsempfehlungen zur Wohnraumversorgungskonzept darauf hingewiesen, dass aufgrund der Mietpreisentwicklung die Berücksichtigung der Stadt Mainz bei der Festlegung der Gebiete/Kommunen für die die Mietpreisbremse gelten soll, für sinnvoll gehalten wird. Durch die Anwendung der Mietpreisbremse ist möglich die Entwicklung der steigenden Mietpreise abzuflachen, mit den entsprechend positiven Wirkungen für die Mainzerinnen und Mainzer.

Die Verwaltung steht mit dem zuständigen Ministerium des Landes in Verbindung. Sobald die Voraussetzungen auf Landesseite geschaffen sind, gelten die Vorgaben der Mietpreisbrems für Mainz.

Beratungsstelle/Anlaufstelle für Hilfsbedürftige und Ratsuchende

Im Amt für soziale Leistungen gibt es eine Infostelle für hilfesuchende Menschen. Das Büro befindet sich im Eingangsbereich Kaiserstraße im Lauteren-Flügels. Hier werden Bürger hinsichtlich evtl. Ansprüche, insbesondere nach dem SGB XII beraten. Verweise auf mögliche andere Ansprüche SGB II, Wohngeld, usw. werden hier ebenfalls gegeben.

Aufgrund des langfristigen Ausfalls des Stelleninhabers konnte die Stelle nicht besetzt werden. Inzwischen ist nach Ausscheiden des Stelleninhabers die Stelle im Besetzungsverfahren und wird ab 01.07.2015 wieder besetzt. Nach Einarbeitungsphase wird es möglich sein, die Dienstleistung wieder aufzunehmen.

Für behinderte Menschen steht im Sozialdienst der Abteilung 50 02 eine Fachberatungsstelle zur Verfügung, die Beratungsleistungen insbesondere mit dem Schwerpunkt Wohnen anbietet. Im Mittelpunkt der Beratungsleistungen steht das selbstbestimmte Leben der Menschen mit Behinderungen.

Mehr soziale Projekte und Veranstaltungen für Flüchtlinge und Sozialhilfeempfänger

Für Flüchtlinge wurden gerade in den letzten Monaten etliche Projekte und Veranstaltungen durch ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen und Institutionen organisiert. Die Veranstalter und Initiatoren werden durch die Verwaltung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützt.

Insgesamt besteht in Mainz ein hohes Engagement durch Ehrenamtliche und caritative Verbände, so dass die Initiierung von zusätzlichen eigenen Projekten und Veranstaltungen durch die Verwaltung nicht für notwendig gehalten wird.

Durchmischung von Wohngebieten / Bezahlbarer Wohnraum (altengerecht, tierfreundlich) / Bezahlbare Miete und keine Ghettobildung

Im Rahmen der Prüfung von Bebauungsplänen wird das Amt für soziale Leistungen im Rahmen der Träger von öffentlichen Belangen in die Planungen eingebunden. Im Rahmen dieser Beteiligung werden diese Aspekte sowohl durch die Sozial- und Jugendhilfeplanung als auch durch die Wohnraumförderung in die Verfahren eingebracht. Als Orientierungsrichtlinie dienen die Ergebnisse der Sozialraumanalyse.

Durch den Beschluss der Gremien im Rahmen der partnerschaftlichen Baulandbereitstellung wurde, hinsichtlich des durch Investoren zu schaffenden geförderten Wohnraums, ebenfalls die Voraussetzung dafür geschaffen, dass in neu entstehenden Wohnbebauungen eine soziale Durchmischung erreicht wird und dabei auch Wohnraum im mietpreisgünstigem Niveau entsteht.

Schule

Schulpolitik – freie Grundschulwahl

Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Aufnahme der Grundschüler/innen im Schulgesetz RLP (SchulG) und der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen geregelt. Nach § 62 SchulG legt die Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) für jede Grundschule, bei Grundschulen mit mehreren Standorten für jeden Standort im Einvernehmen mit dem Schulträger ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk fest.

Im Weiteren ist verbindlich geregelt, dass die Schülerinnen und Schüler die Grundschule besuchen, in deren Wohnbezirk sie wohnen.                                                                               Die freie Grundschulwahl entspricht somit nicht den Vorgaben des Landesgesetzgebers.

flexible Lösungen oder gleiche Bedingungen

Neben der Regelung des Landesgesetzgebers zur Aufnahme der Grundschüler/innen nach Schulbezirken sind im Schulgesetz auch Ausnahmen geregelt.

In § 62 II SchulG  ist geregelt, dass die Schulleitung aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler an einem anderen Standort aufnehmen, oder im Einvernehmen mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule einer anderen Grundschule zuweisen kann.

Darüber hinaus kann die Schulbehörde aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund Zuweisungen vornehmen.

Buskarten für jeden Schüler (Stadtgebiet)

Die Fahrtkostenerstattung gründet sich auf § 69 SchulG RLP. Danach werden Kosten erstattet, wenn der Schulweg nicht zumutbar ist, d. h. wenn er für Grundschüler/innen länger als 2 km und für Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, länger als 4 km ist. In der Sekundarstufe II ist eine Kostenerstattung zusätzlich noch einkommensabhängig.

Um jedem Kind eine Busfahrkarte zu gewähren, müsste das Schulgesetz entsprechend geändert werden. Hier wäre der Landesgesetzgeber gefragt.

Busfahrpläne den Schulstunden anpassen (zu Kernzeiten mehr Busse/ Bahnen)

Die Fahrpläne für den Öffentlichen Personennahverkehr werden von den Verkehrsträgern (Mainzer Verkehrsgesellschaft MVG, Rhein-Main-Verkehrsverbund RMV und Rhein-Nahe Nahverkehrsbund RNN) entsprechend des festgestellten Bedarfs eingerichtet. Das Schulamt hat hierauf keinen Einfluss.

Eine Entzerrung der Stoßzeiten durch unterschiedliche Zeiten des Schulbeginns wurde bereits mehrfach angeregt. Die Festlegung der Zeiten liegt im Ermessen der Schulleitung. Einige Schulen haben hierzu Regelungen getroffen.

Dezernat V – Umwelt, Grün, Energie und Verkehr – Bg. Katrin Eder

Fluglärm - Mainz als Lärmschutzzone anerkennen (formal)

p>Stellungnahme Rechtsamt in Absprache mit Grün- und Umweltamt:

Die Ausweisung von Fluglärmschutzzonen wird im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) geregelt. Die sog. Lärmschutzbereiche umfassen Gebiete außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird. Nach § 4  FluLärmG sind die jeweiligen Landesregierungen für die Berechnung und Ausweisung der Lärmschutzzonen auf ihrem Gebiet zuständig. Die Landesregierung kann einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festlegen.

Das Land Hessen hat dementsprechend für den Flughafen Frankfurt am Main Berechnungen angestellt und durch eine Rechtsverordnung die Lärmschutzbereiche in Hessen festgesetzt. Auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung können die Berechnungsergebnisse angesehen werden.

Nach den Berechnungen der Landes Hessen erstreckt sich der Lärmschutzbereich "Tagschutzzone 2" in geringfügigem Umfang auch auf das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz, nämlich im Bereich Volkspark und Unterer Michelsberg. Das Land Rheinland-Pfalz hat diesbezüglich aber noch keine Rechtsverordnung erlassen; die Landeshauptstadt Mainz kann auf Grund fehlender Zuständigkeit jedoch keinen diesbezüglichen Lärmschutzbereich nach dem FluLärmG selbst ausweisen.

Über diese rechtlichen Erwägungen hinaus hat das Grün- und Umweltamt mitgeteilt, dass der Landeshauptstadt Mainz die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht weit genug gehen. Sie setzt sich auf fachlicher und politischer Ebene dafür ein, dass die Fluglärmpegel, die einen Schutzanspruch der betroffenen Bevölkerung auslösen abgesenkt werden. Aktuell fordert die Landeshauptstadt Mainz als Mitglied der Kommunalen Initiative Zukunft Rhein Main zum wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger Änderungen des Luftverkehrsgesetzes, des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm und die Einführung von Lärmobergrenzen.

Sicherheit

Schlechte Beleuchtung im Volkspark

Die Angaben sind zu ungenau, um ggf. genauer prüfen zu können. Grundsätzlich sind die Gütekriterien für die Ausleuchtung von Grünanlagen geringer als die für öffentliche Gehwege und Straßen. Trotzdem ist auch für den Volkspark aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben auf EU Ebene die Umstellung der Leuchtkörper geplant. Ein Zeithorizont kann nicht genannt werden.

Hunde in der Stadt

Hundedreck

Trotz vielfältiger Hinweise an die Hundehalter hat sich der Umgang einiger Uneinsichtiger mit den Hinterlassenschaften der Vierbeiner nicht geändert. Nur durch soziale Kontrolle und direkte Ansprache kann ein Umdenken im Verhalten bewirkt werden.

Bereits im Jahr 1999 hat sich der Stadtrat mit der Thematik „Aufstellung von Hundekottütenspendern innerhalb des Stadtgebietes Mainz“ beschäftigt.

Ein Antrag an den Stadtrat über die Finanzierung der Anschaffung der Hundekottütenspender und der regelmäßigen Betreuung scheiterte an der fehlenden Finanzierbarkeit der Investitionsmittel von ca. 200.000 € und den jährlich anstehenden Unterhaltungs- und Betreuungskosten von rund 125.000 €. Diese Kosten sind nach dem Kommunalabgabengesetz nicht veranlagungsfähig im Gebührenhaushalt der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung.

Der Finanzhaushalt der Stadt Mainz lässt es auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu, dass selbst die entstehenden Kosten für die Erstbeschaffung von Hundekottütenspendern, und eine damit verbunden Möglichkeit der Umsetzung einer solchen Maßnahme über die Betreuung mit Patenschaften, abgedeckt werden können.

Aktuell erfolgt in einzelnen Stadtteilen, wie z.B. im Bereich Mainz-Gonsenheim, die Aufstellung von Hundekottütenspendern im Rahmen von privatem Sponsoring in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ortsverwaltungen ohne finanzielle Beteiligung durch die Stadt Mainz. Ferner stellt der Entsorgungsbetrieb kleine Tütenspender für die Hundeleinen zur Verfügung.

Hundewiesen

Hundewiesen sind aufgrund des begrenzten Freiraums und der tendenziellen Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen in Mainz schwer zu finden. Darüber hinaus meiden viele Hundehalter solche Flächen, um Aggressionen anderer Hunde aus dem Weg zu gehen. Auch hygienische Aspekte solcher Flächen spielen eine Rolle (Infektionsgefahr) hinsichtlich der Akzeptanz durch Hundehalter und für das Personal der Grünflächenunterhaltung.

Naherholung/Freiraum/Grün, Freizeit/Gastronomie

Rheinufer

– Netter und attraktiver gestalten (Gastronomie), nutzbarer machen

Aktuell gibt es u. a. Überlegungen, den Bereich der sogenannten Holzschlepprampe unterhalb des Schlosstores aufzuwerten.

- Vor dem Schloss/Rathaus verbessern

Die Freiflächengestaltung rund um das Schloss/Rathaus ist stark abhängig von den jeweiligen baulichen Entwicklungen der Gebäude. In beiden Fällen laufen noch die entsprechenden Meinungsbildungsprozesse.

Grünflächen

Grünflächen erhalten statt Nachverdichtung/Begrünung behalten und pflegen

Die Erhaltung und Sanierung der Mainzer Grünanlagen ist oberstes Prinzip des Grün- und Umweltamtes. Derzeit wird das Grünflächensanierungsprogramm im Bereich der Wallanlagen fortgeführt (2013/2014: Sanierung Rosengarten).Im ersten Schritt wird momentan ein Parkpflegewerk erstellt, welches die Grundlage für konkrete Maßnahmen entwickelt. Mittel für die Umsetzung stehen in den nächsten Jahren zur Verfügung.

Nachverdichtung/ Außenverdichtung statt Innenverdichtung

Das Grün- und Umweltamt befürwortet den Schutz öffentlicher Grünflächen und setzt sich hierfür ein. Einer maßvollen Innenverdichtung wird jedoch in jedem Fall der Vorzug vor der Inanspruchnahme von weiteren Flächen im Außenbereich gegeben. Dieser Ansatz entspricht auch den Vorgaben der Bodenschutzklausel im Baugesetzbuch.

Sitzgelegenheiten und Bänke ausbauen

Die Ausstattung der Grünflächen mit Sitzgelegenheiten ist in der Regel ausreichend. Im begründeten Einzelfall besteht die Möglichkeit, eine Bank zusätzlich aufzustellen.

Freiflächen für offenes Spiel

Die öffentlichen Grünanlagen sind grundsätzlich für jedermann zugänglich und nutzbar. Auf den Rasenflächen ist das Lagern und Spielen ausdrücklich erlaubt. In einigen Grünanlagen wird auch das freie Grillen geduldet.

Freizeit/Naherholung

Mainz braucht einen Badesee (Steinbruch Laubenheim)

Die Stadt Mainz wird einen Teil des Steinbruchgeländes langfristig gesehen der Bevölkerung als Naherholungsbereich zur Verfügung stellen. Eine öffentliche Nutzung der Seen ist aber leider nicht möglich, weil es sich bei den Gewässern um Grundwasserseen handelt. Das gesamte Abbaugelände gliedert sich in den Steinbruch Weisenau und – südlich der BAB 60 – den Steinbruch Laubenheim. Der bereits renaturierte Steinbruch Weisenau ist im Bereich der Spaziergeh- und Radwege für die Öffentlichkeit als Freizeit- und Erholungsgelände schon seit etlichen Jahren zugänglich. Im Steinbruch Laubenheim stellte die HeidelbergCement AG die Kalksteingewinnung erst im Jahr 2004 ein. Mit Übertragungsvertrag vom 28.11.2008 wurde das Gelände von der Stadt Mainz übernommen. Die Stadt ist gleichzeitig in alle Rechte und Pflichten der HeidelbergCement AG bzgl. des Geländes eingetreten.

Nach der für den Steinbruch Laubenheim heute immer noch gültigen Genehmigung der damaligen Bezirksregierung Rheinhessen aus dem Jahr 1964 ist der Steinbruch nach Stilllegung des Kalksteinabbaus nahezu komplett mit unbelastetem Bodenmaterial zu verfüllen. Ursprünglich sollte das Gelände danach wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Stadt Mainz konnte jedoch mit der HeidelbergCement AG im Dezember 1997 eine Vereinbarung schließen, laut der sich die HeidelbergCement AG verpflichtete, alle zu rekultivierenden Flächen nicht als landwirtschaftliche Fläche herzustellen, sondern im Sinne des Naturschutzes und der Naherholung anzulegen. Mit Übertragungsvertrag vom 28.11.2008 ist diese Pflicht auf die Stadt Mainz übergegangen und wird vom Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz umgesetzt. Seit Januar 2009 erfolgt dementsprechend die Verfüllung des Geländes mit unbelasteten Böden nach Bodenrecht.

Eines der wichtigsten Ziele der Maßnahme ist der Schutz des Grundwassers. Die beim Kalksteinabbau entstandenen Grundwasserseen müssen daher mitverfüllt werden, weil die Risiken jeglicher Offenhaltung zu groß sind. Eine Nutzung der Seen gar als Bade- und/oder Tauchareal ist ausgeschlossen.

Seebad am Rhein – (Hafenbecken) – Beispiel: Basel

In Basel ist die Wasserqualität des Rheins bedeutend besser als im Bereich rund um Mainz. Das Baden ist in Hafenbecken grundsätzlich als gefährlich einzustufen und aus diesem Grund abzulehnen. Die Stadtverwaltung müsste den Badebetrieb überwachen und wäre für die Sicherheit der Badenden verantwortlich. Dieses  ist finanziell und personell nicht zu leisten.

Vorschlag zum Thema Sicherheit:

Bessere Anbindung und Müllvermeidung / Coface Arena

Das Umweltdezernat hatte sich seinerzeit – leider vergeblich - dafür eingesetzt, dass in der Coface Arena Getränke nur in Mehrweg-Trinkgefäßen an die Gäste ausgegeben werden. Wegen Sicherheitsbedenken, die Mehrweggefäße könnten im Stadion als Wurfgeschosse eingesetzt werden, erfolgt der Ausschank in Bechern aus einem „abbaubaren“ Material, die nun einen erheblichen Anteil an den Abfällen darstellen und im Umfeld der Arena als Littering-Abfälle feststellbar sind.

Des Weiteren sind diese Becher im Kompostierungsverfahren des Essenheimer Humuswerks nicht verwertbar und werden deshalb in die Müllverbrennungsanlage der EGM gebracht.

Die Verwaltung würde die Verwendung von Mehrwegsystemen im Stadion begrüßen oder zumindest den Einsatz von Pappgeschirr, das tatsächlich kompostiert werden kann bevorzugen.

Sicherheit – Mombacher Waldfriedhof: Toilettensituation verbessern / warum sind nicht alle Toiletten offen?

Das Gebäude, in dem bis Mitte 2013 die öffentlichen Toiletten untergebracht waren, wurde im Jahre 1960 seiner Bestimmung übergeben.

Trotz der in den vergangenen Jahren immer wieder durchgeführten Sanierungsmaßnahmen war es nicht mehr möglich, die Toiletten der Öffentlichkeit weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Eine Ertüchtigung käme einer Generalsanierung gleich, welche wirtschaftlich nicht darstellbar wäre.

Begünstigt durch den Umzug der Friedhofsverwaltung zum 01. Juli 2013 in die Hauptverwaltung des Wirtschaftsbetriebes in der Industriestraße konnten die in unmittelbarer Nähe vorhandenen Toiletten der Verwaltung kurzfristig für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber der alten Toilettenanlage sind die neuen Toiletten barrierefrei und mit einem behindertengerechten WC bestückt.

Allgemeine Verkehrsentwicklung für die Stadt

App-Angebot für Mitfahrer/Mitfahrerinnen

Bundesländerübergreifend, einfach bedienbar und speziell auf die Bedürfnisse von regelmäßigen Berufs- und Freizeitpendlern ausgelegt, ist das Pendlerportal für Hessen und Rheinland-Pfalz, das auch Mainz und das Umland abdecken. Hierfür gibt es auch Apps (sowohl für Google als auch Apple). Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Internet-Angeboten zur Bildung von Fahrgemeinschaften, die auch Apps anbieten. Eine Auswahl wird auch im neuen Internetauftritt der Stadt Mainz unter Mobilitätsservices zu finden sein.

Verkehrsbeziehungen/Erreichbarkeit vom Umland in die Stadt

Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich an Maßnahmen, um die verkehrlichen Stadt-Umland-Beziehungen zu verbessern. Hier liegt der Fokus auf dem ÖPNV und dem Radverkehr. Beispielsweise wird entlang der Gaustraße (L 425) aktuell mit dem Landkreis Mainz-Bingen beraten, wie eine ÖPNV-Beschleunigung realisiert werden kann. Entlang der Schienenstrecke Alzey – Mainz konnten mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 Verbesserungen erzielt werden.

Fußwege

Fußgängerverkehrsplanung auf dem Bahnhofsplatz

Der Bahnhofsplatz wird von unterschiedlichsten Nutzungen "bespielt". Trotz oder vielleicht gerade wegen der subjektiv empfunden "chaotischen" Situation funktioniert der Platz als "Shared-Space"-Raum mit Bevorrechtigung der Fußgänger dennoch erstaunlich gut. Leider wurden in der Vergangenheit Belange der Barrierefreiheit nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt. Die Verwaltung ist daher dabei, eine verbesserte Informationsgestaltung und ein Orientierungssystem mit Einbeziehung vom Hbf West zu installieren.

Radwege

Rad leihen zu teuer, Idee: günstigere MVG-Räder/Funkports

Das Vermietsystem "MVG MeinRad" muss kostendeckend betrieben werden. Hieran orientiert sich die Gebührenstaffelung. Durch Integration von Werbeflächen auf den Rädern und den Vermietstationen können die Gebühren in akzeptablen Grenzen gehalten werden.

Der Gedanke, preisgünstigere Fahrräder zu beschaffen, ist nicht zweckmäßig, da sich gezeigt hat, dass höherwertige Fahrräder angesichts der überdurchschnittlichen Beanspruchung haltbarer und damit effizienter sind. Der Ersatz der Terminals an den Vermietstationen durch Handybuchung o.ä. erschwert den Zugang zum System erheblich und kann allenfalls als Ergänzung zum derzeitigen Kartensystem gesehen werden.

Fahrräder mieten zu können ist positiv/Idee: 30 Minuten generell freie Nutzung/bessere Möglichkeiten, das Fahrrad abzuschließen/Einbeziehung der Stadtteile AKK und Wiesbaden

Ein genereller Verzicht auf Gebührenerhebung während der ersten 30 Minuten würde das Finanzierungsmodell kippen, da sich rund 90% der Erlöse aus Fahrten unter einer halben Stunde Dauer ergeben. Es wäre also nicht machbar, diese Einnahmeverluste auf die Nutzer mit einer längeren Anmietdauer umzulegen.

Im Versorgungsbereich der Stadtwerke Mainz AG, den auch die MVG erschließt, sind in den Stadtteilen Kastel und Kostheim bereits Vermietstationen eingerichtet. Die Stadt Wiesbaden diskutiert zurzeit die Etablierung eines eigenen Vermietsystems, das mit MVGmeinrad kompatibel sein soll

Fahrradwegenetz: Sicherheit (Beleuchtung) und Abstellplätze ungenügend

In aller Regel sind die Mainzer Radwege durch die vorhandene Straßenbeleuchtung ausreichend ausgeleuchtet. Lediglich in Einzelfällen, nämlich dort, wo in zumutbarer Entfernung parallele Wege mit ausreichender Beleuchtung vorhanden sind, wird in Einzelfällen auf eine Beleuchtung von Wegen verzichtet. Die Verwaltung ist gerne bereit, konkret benannte Bereiche zu prüfen.

Die Verkehrsverwaltung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl neuer Abstellanlagen geschaffen, z.B. am Hauptbahnhof oder kürzlich rund um den Gutenbergplatz. Eine Ausweitung wird weiter konsequent betrieben, muss aber stets im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und Flächenverfügbarkeit gesehen werden.

Radwege innerhalb der Stadt und in die Stadtteile (auch AKK) und Wiesbaden

Auf Mainzer Seite ist das Radwegenetz in den vergangenen 3 Jahrzehnten konsequent ausgebaut worden. Auch in letzter Zeit sind verschiedene Lückenschlüsse geschaffen worden oder stehen kurz bevor, so z.B. in Richtung Finthen entlang der L 426 oder zwischen Drais und Finthen entlang der K 11.

Fahrradfreundliche Zugänge zu Schulen im Innenstadtbereich (Bsp. Christuskirche)

Der direkte Zugang zu den Schulen bzw. auf die Fahrradhöfe liegt in der Zuständigkeit der GWM. Die Abteilung Verkehrswesen ist hingegen für den Anfahrtsweg im öffentlichen Raum zuständig. Eventuelle Problemstellen sollten im persönlichen Gespräch mit der Fachabteilung benannt werden.

Daneben sei angemerkt, dass in Kürze ein "Schülerradroutenplan" erstellt wird, der für eine sichere Anfahrt Hilfestellung geben wird.

ÖPNV

Park + Ride Konzept: Idee Parkhäuser vor die Stadt und Anbindung durch Expressbusse

Der gedankliche Ansatz wird seit geraumer Zeit entlang der Schienenstrecken im Mainzer Umland bereits umfassend verfolgt. Im Gegensatz zu Expressbussen, die stauanfällig sind, kann die Bahn Pendler pünktlich und i.d.R. noch schneller in die City bringen.

Große Anlagen am Stadtrand wurden seit Jahren (bundesweit) nicht weiterverfolgt, weil sie u.a. den Nahverkehr im Umfeld der Städte schwächen (Rückumsteiger, die jetzt nur noch die Teilstrecke vom Stadtrand mit dem ÖPNV zurücklegen)

Bedarfsgerechter und bezahlbarer ÖPNV

Die MVG betreibt den städtischen ÖPNV generell zumindest nachfrageorientiert, teilweise auch angebotsorientiert. Dies gibt der Mainzer Nahverkehrsplan vor. Die Erlöse aus den Fahrscheinverkäufen decken den Aufwand nur zum Teil ab. Eine weitere Tarifsenkung hätte zur Folge, dass in Tagesrandzeiten das Angebot stark ausgedünnt werden müsste, was im Widerspruch zur Bedarfsgerechtigkeit steht.

Schiersteiner Brücke/Kompensation: zeitweise kostenloser Nahverkehr

Es wäre in der Praxis nicht handhabbar gewesen, diejenigen Pendler herauszugreifen, die von der Sperrung der Schiersteiner Brücke betroffen waren und diese zum Nulltarif zu befördern. Eine generelle kostenfreie Nutzung des ÖPNV hätte für den Zeitraum von 2 Monaten mehrere Millionen Euro Einnahmeausfälle verursacht, die die Allgemeinheit bzw. die Verkehrsunternehmen zu tragen gehabt hätten. Eine Kompensation der Beeinträchtigung wurde hingegen erreicht, indem zusätzliche Fahrten und eine neue Bahnverbindung Ingelheim - Wiesbaden eingerichtet wurden.

Busse sind gerade für die Kurzstrecke sehr teuer

Der Kurzstreckentarif kann nur beim Fahrpersonal erworben werden, daher wird wie beim Einzelfahrschein ein Aufschlag erhoben, der unter anderem den größeren Aufwand für Fahrgeldverwaltung abdeckt. Außerdem müssen beim Kurzstreckentarif bei der Kalkulation die hohen Vorhaltekosten für den ÖPNV insgesamt berücksichtigt werden. Das gilt auch für die relativ kurze tatsächlich genutzte Fahrtstrecke. Bis vor einigen Jahren wurde er deshalb überhaupt erst nach der morgendlichen Verkehrsspitze in den Fahrzeugen ab 9 Uhr angeboten. Zudem gilt grundsätzlich, dass bei der Tarifsenkung einer Fahrkartenart aus finanziellen Gründen immer ein anderer Tarif zum Ausgleich erhöht werden muss.

Buskarten für jeden Schüler (Stadtgebiet)

Für Schüler und Auszubildende bietet die MVG den Tarif "CleverCard" als Jahreskarte an, bei dem 4 Monate kostenfrei sind. Darüber hinaus ist anzumerken dass die MVG im Interesse der Fahrgäste und aus verkehrlichen Gründen Partner in den Verbünden RMV und RNN ist. Damit ist sie nicht frei in ihrer Tarifgestaltung, sondern muss sich an die Regeln in den Verbünden halten.

Busfahrpläne den Schulstunden anpassen

Die derzeitigen Fahrpläne sind bereits an die Schulstunden angepasst. Durch eine (derzeit nur ungenügend von den Schulen genutzte) Entzerrung der Schulanfangszeiten könnte eine zusätzliche  Verbesserung erreicht werden.

MIV

Grünphasen dem Verkehrsfluss anpassen/Grüner Pfeil: Öffentlichkeitsarbeit für Mainzer Autofahrer, die mitteilt, wo die Anbringung eines Grünen Pfeils für Abbiegesituationen Sinn macht

Aufgrund der sehr geringen Anzahl in Frage kommender Signalanlagen  wird das Anbringen eines Grünpfeils nicht befürworte. Zudem sind auch die Akzeptanz und Beachtung bei den Fahrzeugführern gering und die korrekte Bedeutung dieses Verkehrszeichens ist nicht ausreichend bekannt. Wesentlicher Unterschied  zum grünen Signallicht ist die Regelung, dass der statische Grünpfeil keine Vorfahrt signalisiert. Die Stadt Mainz ist bestrebt den Verkehrsfluss zu optimieren. So wurden z.B. anstelle des Grünpfeils in den letzten Jahren einige Anlagen zusätzlich mit dem signalisierten Grünen Pfeil ausgestattet.

Grüne Welle bei 40 km/h (und nicht bei 60 km/h) wie in der Kaiserstraße)

Die Geschwindigkeit zur Befahrung von grünen Wellen liegt nie über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, d.h. auch in der Kaiserstraße bei 50 km/h. Es kann im Einzelfall vorkommen, dass trotz Befolgung dieses Geschwindigkeitsniveaus die Grüne Welle unterbrochen wird, nämlich infolge der Bevorrechtigung des ÖPNV. Danach stellt sich aber die mit der Grünen Welle beabsichtigte Situation ein. Eine Schaltung für 40 km/h würde dazu führen, dass die ersten Fahrzeuge regelmäßig auf ein Rotsignal zufahren und wieder abbremsen müssten.

Baustellenmanagement zur Reduzierung der Verkehrsbehinderungen durch Baustellen

Bei der Straßenverkehrsbehörde im Stadtplanungsamt sind 3 Mitarbeiter mit dem verkehrlichen Baustellenmanagement beschäftigt. Auch die örtlichen Bauleitungen sind bestrebt, Verkehrsbehinderungen in den unbedingt erforderlichen Grenzen zu halten. Gleichwohl liegen gelegentlich technische oder organisatorische Zwangsbedingungen vor, die keine weitere Optimierung von Baustellen –insbesondere in räumlicher Nähe- ermöglichen. Außerdem hat die Verwaltung ein sog. Baustellenmanagementsystem im Internet eingerichtet, in dem auch die geplanten Baustellen einsehbar sind.

Sicherheit

Schlecht beleuchtete Zebrastreifen (Beispiel: Hinterm Rech)

In Mainz existieren derzeit rund 270 Fußgängerüberwege. Viele davon wurden schon vor mehreren Jahrzehnten angelegt, als es noch keine einschlägige Richtlinie über die Beleuchtung gab. Mittlerweile gibt es Rechtsvorschriften (DIN), nach denen Fußgängerüberwege ausreichend beleuchtet werden müssen. Die Verwaltung hat hierzu ein Programm aufgelegt, nach dem bis 2017 alle dauerhaft zu erhaltenden Überwege beleuchtet werden. An einer Vielzahl ist dies schon umgesetzt, die noch fehlenden Überwege werden in naher Zukunft aufgerüstet.

 

Prüfergebnisse aus Dezernat VI – Bauen, Denkmalpflege und Kultur – Bg. Marianne Grosse

Kultur

Gutenbergmuseum

Das Dezernat für Bauen, Denkmalpflege und Kultur arbeitet intensiv am Projekt "Gutenberg 2020" mit dem Ziel einer inhaltlich-konzeptionellen sowie baulichen Neuausrichtung des Museums. Nachdem im vergangenen Jahr ein Szenographie-Konzept für das Gutenberg-Museum erarbeitet und auch bereits öffentlich vorgestellt wurde, wird aktuell ein Architektenwettbewerb durchgeführt, um die bauliche Weiterentwicklung des Museums in Abstimmung mit den Inhalten des Szenographie-Konzeptes voran zu  bringen.

KUZ

Die Federführung liegt bei der Zentralen Beteiligungsgesellschaft Mainz (ZBM). Das kulturelle Nutzungskonzept für das zukünftige KUZ wird derzeit unter der Federführung des Kulturdezernates erarbeitet. Ziel ist ein Erhalt der Kultureinrichtung.

Bedeutung des Theaters sehen/ 3-Spartenhaus erhalten

Die Einachätzung wird geteilt.

Stadtentwicklung, Stadtplanung und Städtebau

Stadtbild (allgemein als Thema)

Die Koordinierungsstelle Stadtbildpflege im Stadtplanungsamt befasst sich mit sämtlichen gestalterischen Aktivitäten im öffentlichen Raum. Die Bedeutung des Stadtbildes nimmt als so genannter weicher Standortfaktor im Wettbewerb der Städte untereinander zu.

Der öffentliche Raum spielt in der Wahrnehmung einer Stadt eine immer größere Rolle - hinsichtlich der Lebens- und Wohnqualität, Tourismus, Attraktivität als Einkaufsstandort, etc.. Die Stadtbildpflege versucht, eine qualitative Gestaltung der öffentlichen Räume zu gewährleisten, indem gestalterische Aktivitäten möglichst umfassend abgestimmt werden.

Präsentation Römisches Bühnentheater

Die Verwaltung ist derzeit dabei, ein Präsentationskonzept für das Römische Bühnentheater zu erarbeiten. Im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Mainz stehen für dieses Jahr 100 000 Euro zur Herstellung  einer Einfriedung entlang des Zitadellenwegs und der Teilerschließung und Sicherung der Orchestra zur Verfügung.

Handelsplatz ade/kein neues Einkaufszentrum

Nach einer intensiven Bürgerbeteiligung hat der Stadtrat Ende 2013 mit großer Mehrheit ein Leitlinienpaket für die zukünftige Entwicklung der Ludwigsstraße beschlossen, das ein kleinteiliges Quartier zwischen Weißliliengasse und Gutenbergplatz vorsah.

Diese Variante setzte allerdings den Erwerb mehrerer Grundstücke in der Nachbarschaft von Karstadt durch den Investor voraus, den ECE jetzt nicht länger weiterverfolgen will. ECE hat sich entschlossen, auf weitere Grundstücksverhandlungen zu verzichten und sich auf die bauliche Erneuerung des heutigen Karstadt-Komplexes zu konzentrieren.

Zu den Einzelheiten der Planung wird sich das Dezernat für Bauen, Denkmalpflege und Kultur mit dem Investor zügig zusammensetzen, um konkretere Planungen zu diskutieren, die dann sobald wie möglich in die Gremien eingebracht werden.

Belebung der Innenstadt durch Mainzer Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung bei städtebaulicher Entwicklung/Bebauung, Schlosssanierung, Rheinpromenade, Hartenberg-Park

Im Bereich der Stadtplanung verfügt das Stadtplanungsamt über langjährige Erfahrung mit verschiedenen Formen der Bürgerbeteiligung. Zu nennen sind einerseits die formalen Beteiligungsformen im Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  (Öffentlichkeitsbeteiligung):

Die frühzeitige Beteiligung bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bauinteressierten, Grundstückseigentümern  zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens die Gelegenheit, sich zu informieren und ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Art und Weise - angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen Gegebenheiten – erfolgen und wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz bekannt gegeben.

Die Öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß § 3Absatz 2 BauGB beinhaltet, dass die ausgearbeitete Planung gemäß Baugesetzbuch für den Zeitraum eines Monats öffentlich auszulegen ist. Der Zeitraum wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz bekanntgegeben. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift die Anregungen vorzutragen.

Weiterhin finden seit Jahren unterschiedliche nonformale Beteiligungsformen Anwendung, so beispielsweise das Forum als offene Veranstaltung zur Information, Beteiligung und Mitwirkung weiter Teile der Öffentlichkeit im Rahmen eines Projekts. Aktuelle Beispiele sind die Ludwigsstraßen-Foren (LuFos) und das Forum Innenstadt im Rahmen des IEK.

Weitere nonformale Beteiligungsformen sind die Werkstatt zur Beteiligung eines klar definierten Teilnehmerkreises anhand konkreter Fragen und Statements und anschließender Erörterung und Diskussion in Arbeitsgruppen (aktuelles Beispiel: Standort-/Themenkonferenzen, Werkstatt im Rahmen der Erarbeitung des IEK), sowie Runde Tische wie beispielsweise bei der Nachverdichtung im Martin-Luther King-Park.

Stadtkonzept 2030 entwickeln

Für die künftige strukturelle Gestaltung der Mainzer Innenstadt wurde im November 2013 mit der Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) begonnen. Ziel ist es, mit dem IEK einen Handlungsrahmen für eine städtebauliche Entwicklung der Mainzer Innenstadt für die nächsten 10-15 Jahre aufzubauen und damit die Zukunftsfähigkeit der Stadt - in ihrer Aufgabe als Oberzentrum und Landeshauptstadt - zu sichern und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen der Erarbeitung erfolgte über verschiedene Beteiligungsformate ein intensiver Austausch mit der Mainzer Stadtgesellschaft über die wesentlichen Zielsetzungen und Eckpunkte der Entwicklung. Nach Abschluss der fünf Projektphasen wird derzeit das Gesamtkonzept erarbeitet. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über das IEK sind für die Sitzung des Stadtrates am 15.7.2015 geplant.

Durchmischung von Wohngebieten, bezahlbarer Wohnraum (altengerecht, tierfreundlich), bezahlbare Miete und keine Ghettobildung

Mit dem städtebaulichen Rahmenplan "Heiligkreuz-Areal" verfolgt die Stadt das Ziel, das ehemals gewerblich genutzte IBM-Gelände zu einem neuen urbanen und durchmischten Stadtquartier mit unterschiedlichen Wohnformen und Qualitäten, guter Infrastrukturausstattung sowie einem attraktiven und hochwertigen Wohnumfeld umzustrukturieren bzw. zu entwickeln.

Diese Umstrukturierungsüberlegungen werden aktuell insbesondere auch durch die angespannte Situation auf dem Mainzer Wohnungsmarkt getragen. So besteht vor allem im Bereich des preisgünstigen, öffentlich geförderten Wohnungsbaus ein dringender Wohnungsbedarf. Aber auch in anderen Wohnungsmarktsegmenten wie beispielsweise bei seniorengerechten, barrierefreien Wohnungen ist ebenfalls ein vergleichsweise dringender Bedarf festzustellen.

 

Weiterhin hat der Stadtrat die Verlagerung der "Peter-Jordan-Schule" an den Schulstandort "Am Gleisberg" beschlossen, wodurch sich die Option ergibt, das Areal der ehemaligen Peter-Jordan-Schule am Hartenbergpark einer alternativen baulichen Nutzung zuzuführen. Geplant ist ein neues innenstadtnahes Quartier mit mehrgeschossigem Wohnungsbau. Das Plangebiet soll einer qualitativ hochwertigen Wohnbebauung zugeführt werden, dabei sollen Wohnangebote mit neuen und innovativen Wohnformen geschaffen werden. Ziel ist eine nachhaltige gestalterische sowie funktionale und wirtschaftliche Wohnbebauung. Aufgrund der hierfür günstigen Rahmenbedingungen wird die Entwicklung eines überwiegend autofreien Wohnquartiers angestrebt. Die Außenanlagen und Freiräume sollen für das Wohnquartier identitätsbildend und von hoher Qualität sein. Sie sind außerdem barrierefrei zu gestalten. Wie oben bereits erwähnt besteht in der Landeshauptstadt Mainz eine große Nachfrage nach Mietwohnungen vor allem im preisgünstigen und mittelpreisigen Sektor. Die Landeshauptstadt Mainz unterstützt neue und innovative Wohnformen beispielsweise in Form von Wohngenossenschaften, Mehrgenerationenwohnen, Altengerechten Wohnungen. Ergänzend sollen Wohnungen für kinderreiche Familien angeboten werden.

 

Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung/ mehr Transparenz bei städtischen Bauprojekten (auch über Internet)

Vgl. Stellungnahme zum Punkt "Belebung der Innenstadt durch Mainzer Stadtplanung/Bürgerbeteiligung bei städtebaulicher Entwicklung/Bebauung".

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