Sie sind hier: Verwaltung & Politik

Gaststätten


Änderungserlaubnis - § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz

Eine Änderungserlaubnis wird erteilt, wenn sich der Umfang der erteilten Gaststättenerlaubnis nicht erweitert, sondern lediglich ändert. Diese Änderung kann z. B. darin bestehen, dass sich der Grundriss der Betriebsräume verändert.

Bürgerservice A - Z

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K 
L  M  N  O  P  R  S  T  U  V 
W  X  Y  Z 

Willkommen

Flüchtlinge in Koblenz

Sparvorschläge & Ideen

Mein Vorschlag lautet...
koblenz-spart.de
weiter

Bürgeramt

Häufig gesucht

Städtische Pressemeldungen

Öffentliche Ausschreibungen

Formulare

Telefonservice

Telefonservice (Zentrale)
0261 129-0
aus Koblenz: 115
Bürgeramt
0261 129-7000

115

Logo 115

Entwicklungspolitik in RLP

Link: www.einewelt.rlp.de

Einkommens-/Verbrauchsstichprobe

Logo Einkommens- und Verbrauchsstichprobe: Wo bleibt mein Geld?