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Nutzungsrecht für den Veranstaltungsort
Öffentliche Einrichtungen und Flächen
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen wie Straßen, Wege, Plätze ist gemäß § 41 Landesstraßengesetz eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis erhalten Sie ebenfalls beim Ordnungsamt. Ihr Ansprechpartner ist Herr Struwe, Tel.: 0261 / 129-4457, Fax: 0261 / 129-4450, E-Mail: sondernutzung@stadt.koblenz.de.
Bitte bedenken Sie, dass die Erteilung dieser Erlaubnis frühzeitig erfolgen muss, da in der Regel die Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde zu erfolgen hat.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass bestimmte Einrichtungen und Flächen unter der besonderen Verwaltung einzelner städtischer Ämter stehen und auch hier eine entsprechende Erlaubnis zur Nutzung zu beantragen ist:
Öffentliche Schulen (z.B. Nutzung von Schulhöfen)
Kultur- und Schulverwaltungsamt
Abteilung Schulen
Rathausgebäude I
Gymnasialstraße 2
56068 Koblenz - Altstadt
Öffentliche Sporteinrichtungen (z.B. Nutzung von Turnhallen)
Sport- und Bäderamt
Rathausgebäude II
Gymnasialstraße 1
56068 Koblenz - Altstadt
Herr Heiden
Tel.: 0261 / 129-1554
Fax: 0261 / 129-1550
E-Mail: Karl-Werner.Heiden@stadt.koblenz.de
Forstflächen (z.B. Nutzung von Freiflächen im Wald, städt. Grillhütten etc.)
Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen wie Straßen, Wege, Plätze ist gemäß § 41 Landesstraßengesetz eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis erhalten Sie ebenfalls beim Ordnungsamt. Ihr Ansprechpartner ist Herr Struwe, Tel.: 0261 / 129-4457, Fax: 0261 / 129-4450, E-Mail: sondernutzung@stadt.koblenz.de.
Bitte bedenken Sie, dass die Erteilung dieser Erlaubnis frühzeitig erfolgen muss, da in der Regel die Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde zu erfolgen hat.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass bestimmte Einrichtungen und Flächen unter der besonderen Verwaltung einzelner städtischer Ämter stehen und auch hier eine entsprechende Erlaubnis zur Nutzung zu beantragen ist:
Öffentliche Schulen (z.B. Nutzung von Schulhöfen)
Kultur- und Schulverwaltungsamt
Abteilung Schulen
Rathausgebäude I
Gymnasialstraße 2
56068 Koblenz - Altstadt
Öffentliche Sporteinrichtungen (z.B. Nutzung von Turnhallen)
Sport- und Bäderamt
Rathausgebäude II
Gymnasialstraße 1
56068 Koblenz - Altstadt
Herr Heiden
Tel.: 0261 / 129-1554
Fax: 0261 / 129-1550
E-Mail: Karl-Werner.Heiden@stadt.koblenz.de
Forstflächen (z.B. Nutzung von Freiflächen im Wald, städt. Grillhütten etc.)
Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement
Abt. 2 / Verwaltung der städt. Liegenschaften und Forsten
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz - Innenstadt
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz - Innenstadt
Herr Hennecke
Tel.: 0261 / 129-3255
Fax: 0261 / 129-3200
E-Mail: Karl-Hermann.Hennecke@stadt.koblenz.de
Private Flächen
Die Nutzung privater Flächen ist je nach Einzelfall durch einen entsprechenden privatrechtlichen Vertrag (Miet- bzw. Pachtvertrag) oder eine sonstige schriftliche Nutzungsvereinbarung nachzuweisen.
Private Flächen
Die Nutzung privater Flächen ist je nach Einzelfall durch einen entsprechenden privatrechtlichen Vertrag (Miet- bzw. Pachtvertrag) oder eine sonstige schriftliche Nutzungsvereinbarung nachzuweisen.