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Gaststätten


Definition "Wein"

Wein ist i.S.d. § 14 Gaststättengesetz, neben Apfelwein, nur der aus Weintrauben gewonnene Wein (auch der gärende Wein: "Federweißer", "Neuer", "Reißer", "Sauser", "Süßer" usw.), nicht aber Wein aus anderen Früchten oder Produkten wie z.B. Stachelbeer-, Johannisbeer- oder Himbeerwein.

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