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Überschreitung der Außenbewirtungszeiten

Die Außenbewirtungszeit endet während der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich um 23:00 Uhr sowie innerhalb eines beschränkten Innenstadtbereichs in den Nächten von Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag um 24:00 Uhr.
 
Die Regelung der Außenbewirtungszeiten zu besonderen Anlässen (Großveranstaltungen wie z.B. Altstadtfest, Rhein in Flammen etc. sowie sonstige Veranstaltungen wie Kirmes, Vereinsfeste etc.) bis 01:00 Uhr sowie in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bzw. vor einem gesetzlichen Feiertag bis 02:00 Uhr bleibt hiervon unberührt.
 
Die vg. Außenbewirtungszeiten gelten auf allen öffentlichen und privaten Außenbewirtungsflächen.
 
Die zum Schutz der unmittelbar betroffenen Anwohner erlassenen Lärmschutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte § 2 der Satzung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten der Stadt Koblenz.
 
Sofern es zur Überschreitung der Außenbewirtungszeiten kommt bzw. die in der Satzung geregelten Lärmschutzmaßnahmen missachtet werden, wenden Sie sich bitte an den Nachtdienst des Ordnungsamtes.
 
Der Nachtdienst ist an nachfolgenden Tagen unter der Telefonnummer: 0261 / 129-4567 über die Letstelle des Ordungsamtes erreichbar:

sonntags bis donnerstags bis 2.00 Uhr
freitags und samstags bis 3.00 Uhr
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der Vielzahl der Aufgaben, welche das Ordnungsamt zu bewältigen hat und der begrenzten personellen Möglichkeiten, nicht immer unmittelbar nach Ihrem Anruf die Beschwerde durch unseren Vollzugsdienst verfolgt werden kann.

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