Sieben Schritte - Zusammenarbeit von Bistum und lokalen Gremien...

So entsteht ein Immobilien-Konzept

(1) Jede pastorale Einheit nimmt mit Hilfe der Checkliste eine Bestands- und Bedarfsanalyse vor (bzw hat vorgenommen).

Die Abgabefrist für die Checklisten war am 30. Juni 2013. Die Vorlage der Checkliste ist verbindlich vorgegeben.

(2) Die Abteilung „Immobilien“ trifft sich mit den Vertretern der jeweiligen Kirchengemeinden vor Ort (Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte, Pfarreienrat und Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes). Das Verfahren wird noch einmal erläutert. Zudem wird ein Blick auf die Bestands- und Bedarfsanalyse geworfen.
Die Pfarreiengemeinschaften erhalten für ihre Kirchen Fragebögen zu pastoralen Gesichtspunkten. Deren Auswertungen  stellt die Abteilung 1.2. „Seelsorge und pastorales Personal“ den pastoralen Gremien zur weiteren Beratung zur Verfügung; ebenso dienen sie zur Entscheidungsfindung im BGV. Die Kirchengemeinden können erste Vorschläge einreichen. Diese werden in den Entwurf eingearbeitet.

(3) Die Vorschläge der Kirchengemeinden werden geprüft und in den Entwurf des Immobilienkonzepts eingearbeitet. Im Entwurf werden die künftig förderfähigen Immobilien ausgewiesen; es gibt Hinweise und Vorschläge für die Umsetzung, zum zeitlichen Ablauf und zur Schrittfolge.

(4) Der Entwurf wird in den Gremien vor Ort mit einem Vertreter der Abteilung „Immobilien“ beraten.
Je nach Bedarf wird auch ein Vertreter aus der Abteilung „Leistungszentrum Kirchengemeinden“, der Abteilung „Bau“ oder der Abteilung „Seelsorge und pastorales Personal“ an der Beratungssitzung teilnehmen.

(5) Die Gremien beraten den Entwurf und können ihn verändern; „Eckpunkte“ und quantitative Rahmendaten des Entwurfs müssen aber eingehalten bleiben.
Entwickelt die Pfarreiengemeinschaft oder Pfarrei ein lmmobilienkonzept, das innerhalb der Vorgaben des Bistums liegt und von den Kirchengemeinden beschlossen ist, genehmigt das Bistum den Entwurf.

(6) Können die beteiligten Gremien sich zu keiner Entscheidung entschließen, die im Rahmen der Vorgaben des Bistums liegt, findet eine weitere Beratung mit der Abteilung „Immobilien“ statt.

(7) Kommt dadurch eine Einigung zustande und wird von den beteiligten Kirchengemeinden beschlossen, genehmigt das Bistum das Konzept. Gibt es keine Einigung, wird das Bistum entscheiden, welche Gebäude zukünftig noch bezuschusst werden und welche nicht.

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