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Gaststätten


Gestattung - § 12 Gaststättengesetz

Eine Gestattung wird dann erteilt, wenn alkoholische Getränke zu einem besonderen Anlass vorübergehend verkauft werden sollen. Vorübergehend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Veranstaltungsdauer von 6 Wochen nicht überschritten wird.

Voraussetzungen:

Informationen zu den hygienerechtlichen Vorschriften, die generell bei Veranstaltungen eingehalten werden müssen, erhalten Sie in den nachfolgenden Merkblättern:
 

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